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Präsentation von Niklaus Gschwend vom 01.05.2017
Sperrgebiete im Kanton St. Gallen 2017
2 km Radius 1 km Radius Sperrgebiete im Kanton St. Gallen 2017
TSV, Art. 4: Zu bekämpfende Tierseuchen Faulbrut der Bienen o. p. Sauerbrut der Bienen pbis. Der Befall mit dem kleinen Beutenkäfer (Aethina tumida) TSV, Art. 61: Bienenseuchen oder der Verdacht auf solche sind dem Bieneninspektor zu melden. 3
sind meldepflichtig Warum sind Faulbrut und Sauerbrut als auch ein Befall des kleinen Beutekäfers meldepflichtig????
sind meldepflichtig Warum sind Faulbrut und Sauerbrut als auch ein Befall des kleinen Beutekäfers meldepflichtig? Keine Bekämpfung durch einzelne Imker möglich. Nur gemeinsames Handels verspricht Erfolg. => alle Imker müssen diese Seuchen erkennen können!
Frühzeitiges Erkennen sehr wichtig! unregelmässiges Brutnest gesundes Brutnest Krankheitsverdacht melden!
Krankheitsverdacht melden!
Krankheitsverdacht melden!
Krankheitsverdacht melden!
Krankheitsverdacht melden!
Kontrolle des Flugbrettes am frühen Morgen gesunde Bienenlarven Kalkbrut kranke Larven Verdacht auf Sauerbrut Abgestorbene, Junge Bienenpuppen dem Bieneninspektor melden! abgestorbene, ältere Bienenpuppen
Symptome: eingefallene Zelldeckel, lückenhaftes Brutnest (Schrotschuss), gelbliche Larven Maden sterben nach der Verdeckelung Maden verwandeln sich in eine dunkle fadenziehende Masse Zelldeckel fallen ein und können Löcher bilden Maden sterben vor der Verdeckelung Maden verfärben sich gelblich braun und werden zu einer breiigen Masse Kann unangenehm riechen (Käse / Fussschweiss)
Beim geringsten Verdacht meldet euch bitte beim Bieneninspektor. Ich komme lieber mehrfach zu euch, für einen falschen Verdacht, als nur einmal erst nach mehreren Völkerverlusten.
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Nur 30% aller Seuchenherde werden vom Imker entdeckt. => gebt bitte euer Bestes diesen Prozentsatz zu erhöhen. Ein Besuch durch den Bieneninspektor ist gratis und anonym. Imker können davon nur profitieren, denn: der Imker weiss nachher, dass seine Völker gesund sind oder nicht, der Imker trainiert dabei die Früherkennung von Seuchen, je früher eine Seuche erkannt wird, umso weniger seiner Völker sind betroffen, umso kleiner ist sein Verlust, umso kleiner sein Arbeitsaufwand für die Sanierung, umso geringer ist die Möglichkeit andere Bienenstände anzustecken, umso früher kann wahrscheinlich eine Sperre aufgehoben werden.
Verheimlichen schadet euch am meisten. Keine Vergütung der Völkerverluste.
Erste Massnahmen Bieneninspektor TSV, Art. 63: Bieneninspektoren, denen ein Seuchenausbruch oder ein Seuchenverdacht gemeldet wird: nehmen unverzüglich eine klinische Untersuchung und die Entnahme von Probenmaterial zur Sicherung der Diagnose durch ein Untersuchungs- Laboratorium vor; treffen bei Feststellung einer Seuche oder Bestätigung des Seuchenverdachtes die notwendigen Massnahmen; stellen Nachforschungen über den Tier-, Personen- und Warenverkehr an, um die Infektionsquelle zu ermitteln und mögliche Verschleppungen festzustellen; diese Erhebungen umfassen in der Regel die Inkubationszeit, nötigenfalls auch einen längeren Zeitraum; ( Bestandskontrollblätter der letzten drei Jahre prüfen) => unbedingt Bestandskontrollblätter führen
17.04.2014 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 30.05.2016 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 30.05.2016 20.07.2016 2 km Radius 1 km Radius Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 30.05.2016 20.07.2016 2 km Radius 1 km Radius 26.07.2016 Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 30.05.2016 20.07.2016 2 km Radius 1 km Radius 26.07.2016 31.03.2017 Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
17.04.2014 16.04.2015 22.06.2015 08.06.2015 25.04.2016 30.05.2016 20.07.2016 2 km Radius 1 km Radius 26.07.2016 31.03.2017 Faulbrut-Sperrgebiete im BZVO Vereinsgebiet seit 2014
Massnahmen bei einem Seuchenfall TSV, Art. 271: BI muss sämtliche Völker auf betroffenem Stand unverzüglich untersuchen Alle Völker und deren Waben [Totalsanierung (>= 50 % erkrankte Völker)] oder erkrankte und verdächtige Völker [Teilsanierung] müssen inert 10 Tagen nach den Anweisungen des BI vernichtet werden. Honig darf nicht verfüttert oder zu diesem Zweck verkauft werden [Verkauf für menschlichen Konsum nicht verboten] Alte Waben, Wachs und Honig müssen nach den Anweisungen des BI verwertet werden Bienenkasten und Geräte müssen gereinigt und desinfiziert werden
TSV, Art. 74: Sanierung Tierhalter müssen Reinigung und Desinfektion nach Anordnung des Bieneninspektors durchführen Kontaminierte Kästen in schlechtem Zustand verbrennen. Material sauber auskratzen. Wachs und Kittharz entfernen. Nach dem Auskratzen das gesamte Material mit Soda oder Natronlauge reinigen und nachher mit Wasser abspülen. (Lauge neutralisieren) Alle Holzteile intensiv abflämmen. Zum Schluss alles Material mit Desinfektionsmittel (vom Bieneninspektor) desinfizieren.
Sanierung Reinigung von verseuchten Imkereigeräten Kessel mit heissem Sodawasser 5% kochen und putzen Soda (HalaApi 899) oder Natronlauge (HalaApi 898) oder mit Natronlauge 4 % desinfizieren
Schutz/Gesundheit: Was man bei all diesen Arbeiten nicht vergessen darf ist die eigene Gesundheit! Es nützt nichts, wenn die Bienengerätschaften saniert wurden, aber der Imker im Spital liegt und vielleicht mit seinem Hobby aufhören muss.
Nachkontrolle
haben Bakterien als Erreger (Amerikanische Faulbrut) Paenibacillus larvae Sporen haben hohe Überlebensfähigkeit (Europäische Faulbrut) Melissococcus plutonius Erreger überlebt ausserhalb der Brut (Jahrzehnte auch bei Trockenheit, Nässe, Hitze und Kälte) 1 2 Jahre und stirbt bei > 80 C
Ausbreitung zwischen Völker und Ständen Räuberei bei schwachen Völkern, die befallen sind (Früherkennung ist wichtig!) Waben, Futterwaben, Pollenteig Geräte und Werkzeuge etc.) (Stockmeisel, Bürste und Trichter, Verstellen von infizierten Völkern Verflug von Drohnen, Bienen auf Belegstationen (Räuberei und Verflug) Schwärmen
Oberste Gebote für die Imkerinnen und Imker: stetige Brutkontrolle frühes Erkennen rasches Handeln (Bieneninspektor anrufen) gute Hygiene fortschrittliche Betriebsweise Eigenverantwortung
Hygiene Hygiene-Standard in der Imkerei ist: << eine gekratzte, gereinigte und desinfizierte Beute >>! hygienisch = keimfrei, die Gesundheit betreffend Hygiene betrifft nicht nur die Beute, sondern alles womit die Bienen in Kontakt kommen. z.b. Gerätschaften, Futtermittel und Imker.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Fragen??? Euer Bieneninspektor ist zu erreichen unter E-Mail: lo.huber@hotmail.com Tel. 077 420 92 90