Kapitel Allgemeine überregionale Finanzierungen

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Transkript:

Kapitel 05 030 44 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2013 2012 2013 2011 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 05 030 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 111 Vermischte Einnahmen.......................... 20 000 20 000 9 121 00 129 Gewinne aus Unternehmungen und Beteiligungen...... Übrige Einnahmen 231 10 141 Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes für die berufliche Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG).................... 21 450 000 23 010 000-1 560 000 21 252 Vgl. Vermerk Nr. 1 zu Titelgruppe 63. 232 00 111 Erstattung der Abwicklungskosten des ehemaligen Deutschen Bildungsrates durch die Länder............... 78 600 78 600 59

45 Kapitel 05 030 Erläuterungen Zu Titel 119 01: Veranschlagt nach dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis. Zu Titel 121 00: Das Land Nordrhein-Westfalen ist in gleicher Höhe wie die anderen Länder am Stammkapitel des Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH (FWU) in Grünwald (bei München) beteiligt. Nach dem Gesellschaftsvertrag vom 7. März 1956 beträgt das Stammkapitel insgesamt 163.613 EUR (Anteil NRW 10.226 EUR). Die Gesellschaft dient ausschließlich der Förderung gemeinnütziger Zwecke. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile erhalten ( 8 Gesellschaftsvertrag). Zu Titel 231 10: Vergleiche Erläuterungen zu Titel 681 63. Der Bundesanteil beträgt 78 v.h. Zu Titel 232 00: Nach 5 des Abkommens über die Errichtung und Unterhaltung der Geschäftsstelle des Deutschen Bildungsrates vom 30. Juni 1966 erstatten die bisherigen Finanzträger dem Land Nordrhein-Westfalen nach dem durchschnittlichen Schlüsselanteil der letzen fünf Jahre vor dem Außerkrafttreten des Abkommens alle in Ausführung des Abkommens entstehenden Aufwendungen für Verpflichtungen, die über das Ende des Abkommens hinaus bestehen bleiben. Das Abkommen ist am 14. Juli 1975 ausgelaufen. Veranschlagt ist der Anteil der Länder am Ruhegehalt und den Beihilfen für einen Beamten auf Lebenszeit, der nach Auflösung der Geschäftsstelle des ehemaligen Deutschen Bildungsrates in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden ist (Die Ausgaben sind bei Kapitel 06 900 Titel 432 00 und 446 01 mitveranschlagt).

Kapitel 05 030 46 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2013 2012 2013 2011 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 61 Titelgruppen Zweckgebundene Zuweisungen des Bundes für die Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Schulbereich Siehe Vermerk Nr. 1 bei Titelgruppe 61 bei den Ausgaben. 231 61 141 Zuweisungen für Zuschüsse....................... 136 500 000 136 888 400-388 400 135 700 331 61 141 Zuweisungen für Darlehen........................ 1 755 000 1 755 000 357 Summe Titelgruppe 61........................... 138 255 000 138 643 400-388 400 136 057 Gesamteinnahmen Kapitel 05 030.................. 159 803 600 161 752 000-1 948 400 157 378

47 Kapitel 05 030 Erläuterungen Zu Titelgruppe 61: Vergleiche Erläuterungen zu Titelgruppe 61 bei den Ausgaben. Zu Titel 231 61: Der Bundesanteil beträgt 65 v.h.

Kapitel 05 030 48 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2013 2012 2013 2011 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) 632 10 011 Anteil des Landes an den Kosten des Sekretariats der Kultusministerkonferenz............................ 4 016 200 3 960 900 +55 300 3 847 632 20 129 Anteil des Landes an den Personalkosten für die Unterrichtung von Schülern/-innen in der Hochgebirgsklinik Davos (Schweiz).................................. 73 000 73 000 46 632 30 129 Anteil des Landes an den Kosten zur Entwicklung und Überprüfung der nationalen Bildungsstandards durch das Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin...................................... 909 400 909 400 911 Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben des Titels 632 31. 632 31 129 Anteil des Landes an den Kosten für internationale Studien und Berichten zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich...... 493 300 493 300 489 Siehe Deckungsvermerk bei Titel 632 30. 632 40 129 Anteil des Landes an den Kosten zur Umsetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) in Deutschland 25 000 25 000 685 40 129 Anteil des Landes an den Kosten des FWU/Instituts für Film und Bild in Wissenschaft und Unterricht gemeinnützige GmbH in Grünwald.......................... 156 700 151 000 +5 700 162 686 51 129 Anteil des Landes an der Abgeltungspauschale für die Intranetnutzung in Schulen sowie für die Vervielfältigung von Unterrichtsmaterialien........................ 2 054 000 1 961 300 +92 700 2 276 Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig mit den Ausgaben des Kapitels 05 300 Titel 671 20.

49 Kapitel 05 030 Erläuterungen Zu Titel 632 10: Das Sekretariat mit seinem Standort in Bonn und einer Außenstelle in Berlin hat gemäß Länderabkommen (GV.NW. 1960 S. 32) seinen (formalen) Sitz am Sitz der Bundesregierung. Das Land Berlin verpflichtet sich, in seinen Haushaltsplan das Sekretariat aufzunehmen und in die mit den Bediensteten des Sekretariats bestehenden Dienstverhältnisse einzutreten. Der auf die Länder entfallende Anteil am Zuwendungsbedarf wird zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach den Bevölkerungszahlen (sog. Königsteiner Schlüssel) aufgebracht. Zu Titel 632 20: Das Land Nordrhein-Westfalen erstattet dem Land Baden-Württemberg gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Sicherstellung der unterrichtlichen Versorgung deutscher Schulen an der Hochgebirgsklinik Davos anteilige Personalkosten der Lehrkräfte. Der Anteil des Landes bemisst sich nach der Anzahl der Verweiltage der Schülerinnen und Schüler des jeweiligen Landes im Vorjahr. Das Land Baden-Württemberg übernimmt die verwaltungsmäßige Abwicklung des Projektes. Zu Titel 632 30: Die Kultusministerkonferenz hat vereinbart, nationale Bildungsstandards zu entwickeln und regelmäßig im Rahmen von Studien zu überprüfen. Dies geschieht durch das von den Ländern an der Humboldt-Universität in Berlin errichtete "Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen" (IQB), dessen Zuwendungsbedarf durch die Länder zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach den Bevölkerungszahlen (sog. Königsteiner Schlüssel) aufgebracht wird. Zu Titel 632 31: Die Länder beteiligen sich gemeinsam mit dem Bund an internationalen Vergleichsstudien und Berichten zur Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens (u.a. PISA-Studie). Die Kosten hierfür werden anteilig von Bund und den Ländern getragen, wobei der Anteil der Länder zwei Drittel nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach den Bevölkerungszahlen (sog. Königsteiner Schlüssel) aufgebracht wird. Zu Titel 632 40: Aufgrund der Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens haben sich der Bund und die Kultusministerkonferenz darauf verständigt, gemeinsam einen Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen zu entwickeln. Der auf die Länder entfallende Anteil am Zuwendungsbedarf wird zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Steuereinnahmen und zu einem Drittel nach den Bevölkerungszahlen (sog. Königsteiner Schlüssel) aufgebracht. Zu Titel 685 40: (Vorjahr Kapitel 05 030 Titel 686 40) Vgl. Erläuterungen zu Kapitel 05 030 Titel 121 00. Das Institut für Film und Bild hat die Aufgabe, - audiovisuelle Medien herzustellen, - deren Verwendung als Lehr- und Lernmittel in Bildung, Erziehung und Wissenschaft zu fördern und - Bildungseinrichtungen bei der Entwicklung und Beschaffung geeigneter Geräte zu beraten. Der Zuschussbedarf des Instituts wird auf die Länder anteilig nach der Schülerzahl umgelegt ( 7 Gesellschaftsvertrag). Zu Titel 686 51: Zur pauschalen Abgeltung der urheberrechtlichen Vergütungsansprüche gemäß 52 a und 53 Urheberrechtsgesetz (UrhG) für die Herstellung von Vervielfältigungen urheberrechtlich geschützten Materials zum Gebrauch an Schulen sowie zur Zugänglichmachung von Inhalten im Schul-Intranet bestehen zwischen den Ländern und der Verwertungsgesellschaft "WORT" Abgeltungsverträge. Veranschlagt ist der auf das Land, die Gemeinden und Träger von Ersatzschulen entfallende Anteil an den Gesamtkosten. Die Verrechnung des Gemeindeanteils erfolgt im kommunalen Finanzausgleich.

Kapitel 05 030 50 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2013 2012 2013 2011 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 61 Titelgruppen Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) im Schulbereich 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titelgruppe 61 geleistet werden. 2. Die Ausgaben der Titel 681 61 und 863 61 sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Rückflüsse gemäß 20 BAföG sowie 50 des X. Buches des Sozialgesetzbuches sind durch Absetzen von den Ausgaben zu vereinnahmen. 547 61 154 Nicht aufteilbare sächliche Verwaltungsausgaben im Rahmen des Abrechnungsverfahrens der Ausbildungsförderung......................................... 7 000 7 000 7 681 61 141 Zuschüsse im Rahmen der Ausbildungsförderung...... 210 000 000 210 597 500-597 500 208 822 863 61 141 Darlehen im Rahmen der Ausbildungsförderung....... 2 700 000 2 700 000 658 Summe Titelgruppe 61........................... 212 707 000 213 304 500-597 500 209 487 Titelgruppe 63 Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) 1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei Titel 231 10 geleistet werden. 2. Die Ausgaben der Titel 661 63 und 671 63 sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Mehrausgaben bei dem Titel 681 63 dürfen bis zur Höhe der Minderausgaben bei den Titeln 661 63 und 671 63 geleistet werden. 4. Mehrausgaben bei den Titeln 661 63 und 671 63 dürfen bis zur Höhe von 22 v.h. der Minderausgaben bei Titel 681 63 geleistet werden. 661 63 141 Schuldendienstleistungen........................ 2 000 000 2 000 000 2 072 671 63 141 Erstattungen an Inland........................... 200 000 200 000 144 681 63 141 Zuschüsse im Rahmen der Aufstiegsfortbildungsförderung......................................... 27 500 000 29 500 000-2 000 000 27 201 Summe Titelgruppe 63........................... 29 700 000 31 700 000-2 000 000 29 417 Gesamtausgaben Kapitel 05 030................... 250 134 600 252 578 400-2 443 800 246 634

51 Kapitel 05 030 Erläuterungen Zu Titelgruppe 61: Veranschlagt ist der Gesamtbetrag der Förderungsleistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Der Bund trägt 65 % der Ausbildungsförderung. Die Bundeszuweisungen sind in der Titelgruppe 61 bei den Einnahmen veranschlagt. Tilgungsbeträge aus gewährten Darlehen, die gemäß 56 Bundesausbildungsförderungsgesetz vom Bundesverwaltungsamt dem Land Nordrhein-Westfalen überwiesen werden, werden bei Kapitel 06 027 Titel 182 50 vereinnahmt. Zu Titelgruppe 63: Veranschlagt sind die Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - sog. Meister-BAföG. Zu Titel 661 63: Anteil des Landes an den Zins- und Erstattungszahlungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für an Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer aus Nordrhein-Westfalen im Rahmen des AFBG bereitgestellte Darlehen. Zu Titel 671 63: Die Mittel sind vorgesehen für die Abgeltung der den Kammern aus der Mitwirkung am Vollzug des AFBG entstehenden Verwaltungskosten. Veranschlagt sind Anträge für ca. 7.500 Förderungsfälle mit einer Verwaltungskostenpauschale von 26 EUR. Zu Titel 681 63: Veranschlagt sind die Zuschüsse zu den Kosten für Lehrveranstaltungen und der Kinderbetreuung sowie zum Unterhaltsbedarf nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. Der Bund trägt 78 v.h. dieser Zuschussleistungen (vgl. auch Titel 231 10).