Haushaltsplan 2006/2007

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1 Haushaltsplan 2006/2007 Einzelplan 07 Mecklenburg Vorpommern Geschäftsbereich des Ministeriums Bildung, Wissenschaft und Kultur

2 Herausgeber: Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 9-11, Schwerin Homepage: Redaktion: Abteilung Haushalt und Finanzwirtschaft Referat IV 200 im Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern Der vorliegende Haushaltsplan 2006/2007 wurde am vom Landtag beschlossen.

3 Landeshaushaltsplan Haushaltsjahr 2006/2007 Mecklenburg-Vorpommern Einzelplan 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Vorwort Seite 2 Seite Einzelplanübersicht Einnahmen / Ausgaben / VE Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Kap Ministerium Ausbildungsförderung Kirchenangelegenheiten Allgemeine Bewilligungen Kunst und Kultur Staatliches Museum Schwerin Landesamt für Bodendenkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (übertragen nach 0725) Landesbibliothek Schwerin (übertragen nach 0725) Landesamt für Denkmalpflege (übertragen nach 0725) Landeshauptarchiv Schwerin/ Landesarchiv Greifswald (übertragen nach 0725) Landesamt für Kultur und Denkmalpflege Allgemeine Bewilligungen Schulen Grund- und Hauptschulen Förderschulen Gesamtschulen Regionale Schulen und Realschulen Gymnasien Berufliche Schulen Schulaufsicht Kap Landesinstitut Mecklenburg-Vorpommern für Schule und Ausbildung Kap Landesschule für Gehörlose Güstrow Kap Landesschule für Schwerhörige Ludwigslust Kap Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Kap Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster Kap Allgemeine Bewilligungen Wissenschaft, Forschung und Hochschulen Kap Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald Kap Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz- Arndt-Universität Greifswald Kap Universität Rostock Kap Medizinische Fakultät der Universität Rostock Kap Hochschule für Musik u. Theater Rostock Kap Hochschule Neubrandenburg Kap Fachhochschule Stralsund Kap Hochschule (FH) Wismar Kap Institut für Ostseeforschung Warnemünde Kap Studienkollegs Greifswald und Wismar Anlage : Wirtschaftsplanübersichten Stellenplan und Stellenübersichten

4 Vorwort zum Einzelplan 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den Grundzügen I. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat im Wesentlichen folgende Aufgaben: 1. Schulwesen und schulische Bildung, insbesondere a) allgemeinbildende Schulen, b) berufsbildende Schulen, c) Förderschulen, d) Schulen in freier Trägerschaft, e) Lehreraus- und -weiterbildung, f) überregionale und internationale Angelegenheiten 2. Erwachsenenbildung 3. Hochschulwesen, insbesondere a) Forschung, Lehre und künstlerische Ausbildung an Universitäten einschließlich Universitätsklinika, an Fachhochschulen und an der Hochschule für Musik und Theater Rostock b) Studieninformation und Studienberatung, c) Fernstudien, d) Wissenschaftliche Weiterbildung 4. Wissenschaftliche Forschung außerhalb des Hochschulbereiches 5. Angelegenheiten der Forschungsförderung gemäß Ausführungsvereinbarungen zu Art. 91 b GG 6. Ausbildungsförderung 7. Öffentliches Büchereiwesen 8. Förderung von Kunst und Kultur 9. Denkmalpflege 10. Beziehungen des Landes zu den Kirchen und Religionsgemeinschaften II. Das Ministerium ist in vier Abteilungen gegliedert: 1. Allgemeine Abteilung 2. Abteilung Schulen und Erwachsenenbildung 3. Abteilung Wissenschaft und Forschung, Hochschulen 4. Abteilung Kultur -2-

5 III. Zum Geschäftsbereich des Ministeriums gehören: 1. Die Staatlichen Schulämter mit Sitz in Greifswald, Neubrandenburg, Rostock und Schwerin 2. Die überregionalen Förderschulen in Güstrow, Neubrandenburg, Neukloster und Ludwigslust 3. Das Landesinstitut für Schule und Ausbildung mit Lehrerprüfungsamt 4. Die Universitäten - Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald mit Klinikum - Universität Rostock mit Klinikum 5. Die Hochschule für Musik und Theater Rostock 6. Die Fachhochschulen - Hochschule Neubrandenburg - Fachhochschule Stralsund - Hochschule Wismar (FH) 7. Die Max-Planck-Forschungsinstitute - Institut für Plasmaphysik Greifswald - Institut für Demografische Forschung Rostock 8. Die Forschungsinstitute der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.v. (WGL) - Institut für Atmosphärenphysik Kühlungsborn - Institut für Niedertemperatur und Plasmaphysik Greifswald - Institut für Organische Katalyseforschung Rostock - Institut für Ostseeforschung Warnemünde 9. Weitere Forschungseinrichtungen - Forschungszentrum Berlin der Deutschen Forschungsanstalt für Luft- und Raumfahrt Außenstelle Neustrelitz - Fraunhofer-Institut für Grafische Datenverarbeitung - Außenstelle Rostock 10. Das Staatliche Museum Schwerin 11. Das Landesamt für Kultur und Denkmalpflege -3-

6 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Ministerium , , , , , , , Ausbildungsförderung , , , , , , , , , , , , Kirchenangelegenheiten Allgemeine , ,0 Bewilligungen -Kunst und Kultur ,9 981, , Staatliches Museum , ,6 Schwerin , , , , Landesamt für Bodendenkmalpflege und Archäologisches , ,4 Landesmuseum 0721 Landesbibliothek Schwerin Landesamt für Denkmalpflege Landeshauptarchiv Schwerin/Landesarchiv Greifswald , , Landesamt für Kultur , ,2 11, ,0 und Denkmalpflege , ,7 5, , , ,2 11, ,0-4-

7 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,9 60, , , , , , , , , , , , , , , , ,7 710, , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,7-5-

8 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Allgemeine , , ,1 Bewilligungen -Schulen , , , , , , Grund- und Hauptschulen Förderschulen Gesamtschulen Regionale Schulen und Realschulen Gymnasien Berufliche Schulen , , , , , , , , , Schulaufsicht Landesinstitut , ,3 Mecklenburg-Vorpommern , ,3 für Schule und , ,6 Ausbildung 0760 Landesschule für Gehörlose Güstrow

9 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , ,5 982, , , , ,0 44, , ,0 44, , ,1 18, , ,8 125, , ,8 125, , ,0 95, , ,5 2, , ,6 2, , ,6 1, , ,7 105, , ,2 105, , ,0 55, , ,7 53, , ,4 53, , ,5 53, , ,9 61, , , ,6 61, , , ,5 61, , , , , , , , , ,5 603, , , , , , , , , , , , , , , , ,6-7-

10 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Landesschule für Schwerhörige Ludwigslust Landesschule für Körperbehinderte Neubrandenburg Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Neukloster Ernst-Moritz-Arndt-Uni versität Greifswald , , , Medizinische Fakultät der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald Universität Rostock , , , Medizinische Fakultät der Universität Rostock Hochschule für Musik und Theater Rostock ,7 12, , Hochschule Neubrandenburg Allgemeine Be , , , ,4 willigungen -Wissen , , , ,4 schaft, Forschung und , , , ,6 Hochschulen- -8-

11 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 50, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,6 8, , , , , , , , , , , , ,7-9-

12 Abschluss Einnahmen 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Steuern- Verw.-Einn. Schulden- Besondere Kap Bezeichnung Jahr und steuer- Einn. aus Laufende aufnahmen, Finanzie- Gesamtähnliche Schulden- Über- Zuschüsse rungs- einnahmen Abgaben dienst und tragungen für Inve- einnahmen dgl. stitionen Fachhochschule Stralsund Hochschule (FH) Wismar Institut für Ostsee , , ,2 forschung Warnemünde , , , , , , Studienkollegs Greifswald und Wismar Summe Haushalt Summe Haushalt Summe Haushalt Mehr/ Weniger Mehr/ Weniger , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,

13 Abschluss Ausgaben 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Personal- Sächliche Schulden- Zuweisungen Baumaß- Sonst.Inve- Besondere Kapitel Jahr ausgaben Verwaltungs- dienst und nahmen stitionen u. Finanzie- Gesamtausgaben Zuschüsse Investitions rungs- ausgaben (ohne Inve- förderungs- ausgaben stitionen) maßnahmen , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,0 162, , , , , ,0 164, , , , , ,0 168, , Summe HH Summe HH Summe HH , , , ,0 162, , , , , ,6 164, , , , , ,3 218, ,9 Mehr/ Weniger Mehr/ Weniger ,6 861, , ,3-56, , , , , ,4 2, , Zuschuss ,7 Zuschuss ,1 Zuschuss ,5-11-

14 Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE) 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Von dem Gesamtbetrag entfallen auf Kap Bezeichnung VE Allgemeine Bewilligungen -Kunst und Kultur Allgemeine Bewilligungen -Schulen Summe des Einzelplans N a c h r i c h t l i c h Summe der noch einzulösenden Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren Allgemeine Be willigungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- -12-

15 Abschluss Verpflichtungsermächtigungen (VE) 07 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Beträge in TEUR Von dem Gesamtbetrag entfallen auf Kap Bezeichnung VE Allgemeine Bewilligungen -Kunst und Kultur Allgemeine Bewilligungen -Schulen Summe des Einzelplans N a c h r i c h t l i c h Summe der noch einzulösenden Verpflichtungsermächtigungen aus Vorjahren Allgemeine Be willigungen -Wissenschaft, Forschung und Hochschulen- -13-

16 -14-

17 Haushaltsplan / Erläuterungen -15-

18 0701 Ministerium Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Einnahmen Gebühren und tarifliche Entgelte 7,0 7,0 7,0 8, Gebühren von Nachdiplomierungen 8,5 7,5 10,1 14, Geldstrafen, Geldbußen und Gerichtskosten 5,0 5,0 5,1 33,7 Die Mehreinnahmen dienen zur Deckung der Mehrausgaben bei Einnahmen aus Veröffentlichungen 45,0 45,0 50,0 44, Einnahmen aus der privaten Nutzung der Fernmeldetechnik 7,8 Die Einnahmen dienen zur Deckung der Mehrausgaben bei Vermischte Einnahmen 0,5 0,5 0,5 0, Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung und Nutzung Weggefallen Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit nach SGB II für Personalausgaben 1.291,4 510,5 Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Zuweisungen der Bundesagentur für Arbeit nach SGB II für Sachkosten 5,2 1,9 Die Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei Erstattung von Aufstockungsbeträgen für Angestellte und Arbeiter bei Altersteilzeit 386,3 Gesamteinnahmen 66,0 65, , ,8 Prozentuale Veränderung -95,2 % -1,5 % Ausgaben Bezüge des Ministers 135,8 135,8 132,9 131, Bezüge und Nebenleistungen der planmäßigen Beamten Aufstockungsbeträge für altersteilzeitbeschäftigte Beamte 5.011, , , ,1 194,7 320,1 23,9-131, Vergütungen der Angestellten 4.022, , , ,0 139,4 139,4 139,8 115, Vergütung für zusätzlich Auszubildende in Angestelltenberufen -16-

19 Erläuterungen 0701 Zu Kapitel 0701 Das Kapitel enthält folgende Maßnahmegruppen: Ausgaben Maßnahmegruppen: 01 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 59 Leistungsentgelte und Beschaffungen für Datenverarbeitung 61 Personalvertretungen Zu Titel Veranschlagt sind die Einnahmen durch Verwaltungstätigkeit nach der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Kostenverordnung Bildungsministerium KostVO BM M-V) vom 10. Mai 2005, veröffentlicht im GVOBl. Mecklenburg-Vorpommern Nr.9 vom 10. Juni Zu Titel Veranschlagt sind die Gebühren zur Feststellung der Gleichwertigkeit von Bildungsabschlüssen nach der Verordnung über Kosten im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur (KostVO BM M-V) vom 10. Mai 2005, veröffentlicht im GVOBl. Mecklenburg-Vorpommern, Nr. 9 vom 10. Juni Zu Titel Veranschlagt sind die von Privatpersonen zu erstattenden Prozesskosten bei abgewiesenen Klagen gegen das Land in Arbeits- und Verwaltungsrechtsstreitigkeiten. Der Ansatz ist geschätzt. (vgl. Titel ) Zu Titel Veranschlagt ist der Erlös aus dem Verkauf des Mitteilungsblattes des Bildungsministeriums. Die Summe ist vertraglich mit dem Verlag vereinbart. Zu Titel Veranschlagt sind Einnahmen aus privater Nutzung verwaltungseigener Geräte (z.b. Kopien, Fax, Beglaubigungsgebühren). Zu Titel Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel zu verwenden. Zu Titel Die Einnahmen sind zweckgebunden für Ausgaben bei Titel zu verwenden. Zu Titel Bei diesem Titel werden die Erstattungsbeträge der Arbeitsverwaltung vereinnahmt. Zu Titel Veranschlagt sind: Ansatz 2005 TEUR Bezüge 132,0 132,0 129,0 Aufwandsentschädigung(en) 3,8 3,8 3,9 zusammen 135,8 135,8 132,9 Das Amtsgehalt der Mitglieder der Landesregierung wird für die Jahre 2006 und 2007 ohne lineare Erhöhung und Ost-West- Anpassung veranschlagt. Zu Titel Im Teilzeitmodell wird der Zuschlag gebucht, welcher zusätzlich zu der Besoldung gezahlt wird, die sich aus der für die Altersteilzeit maßgeblichen hälftigen Arbeitszeit ergibt. Im Blockmodell wird in der Arbeitsphase die Differenz zwischen der bisherigen maßgeblichen Bruttobesoldung und dem Altersteilzeit-Bezügeniveau von dem regulären Personalausgabetitel vereinnahmt. In der Freizeitphase werden die gesamten Altersteilzeit-Bezüge gebucht. -17-

20 0701 Ministerium Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Aufstockungsbeträge für altersteilzeitbeschäftigte Angestellte 3.830, ,3 302,4-161, Löhne der Arbeiter 56,9 56,9 82,1 40, Aufstockungsbeträge für altersteilzeitbeschäftigte Arbeiter Beschäftigungsentgelte an Vertretungs- und Aushilfskräfte Beschäftigungsentgelte für Maßnahmen nach SGB II 158,6 368,6 12,3-27,9 12, ,4 445,4 Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden Personalmehrausgaben zum Ausgleich von Tarif- und Besoldungsanpassungen Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände 117,4 117,4 114,9 143, Fernmeldegebühren 42,0 42,0 42,0 35,6 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden. 0,1 Weggefallen Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume 0,8 5,0 15,2 Weggefallen im 2. Haushaltsjahr Bewirtschaftungspauschale an den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume 361,3 373,0 368,7 351,7 0,5 79,1 Weggefallen Mieten und Pachten für Maschinen und Geräte 41,7 39,4 38,1 40, Verbrauchsmittel und persönliche Ausrüstungsgegenstände -18-

21 Erläuterungen 0701 Zu Titel , Im Teilzeitmodell werden die Aufstockungsbeträge des pauschalierten Nettoeinkommens sowie die Aufstockungsbeträge für die Rentenversicherung gebucht. Im Blockmodell wird in der Arbeitsphase die Differenz zwischen dem für die Altersteilzeitarbeit maßgeblichen Arbeitgeberbrutto und pauschaliertem Nettoeinkommen von dem regulären Personalausgabetitel vereinnahmt. In der Freizeitphase werden das pauschalierte Nettoeinkommen sowie die Aufstockungsbeträge für die Rentenversicherung gebucht. Zu Titel Leertitel vorsorglich veranschlagt für den Fall, dass ausnahmsweise anfallende Ausgaben für Vertretungs- und Aushilfskräfte nachgewiesen werden müssen. Zu Titel Bei Titel werden die Beschäftigungsentgelte für Maßnahmen nach SGB II veranschlagt. Diese Ausgabemittel werden bei Titel als Einnahme durch die Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Zu Titel Vorsorglich ausgebracht zur Umsetzung von Verstärkungsmitteln für Tarifsteigerungen und Änderungen der Sozialversicherungsbeiträge. Zu Titel Veranschlagt sind: Ansatz 2005 TEUR 1. Geschäftsbedarf 34,9 34,9 39,5 2. Bücher und Zeitschriften 53,5 53,5 55,0 3. Leistungsentgelte für Post Ersatzbeschaffung und Ergänzung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 25,9 25,9 12,5 5. 3,1 3,1 7,9 zusammen 117,4 117,4 114,9 Zu Titel Veranschlagt sind: Ansatz 2005 TEUR 1. laufende Aufwendungen für Fernmeldeanlagen 41,5 41,5 41,5 2. Aufwendungen für die Nutzung des Internets Sonstiges 0,5 0,5 0,5 zusammen 42,0 42,0 42,0 Zu Titel Veranschlagt sind pauschale Beiträge an den BBL M-V für Bewirtschaftungskosten der angemieteten Grundstücke, Gebäude und Räume der vom BBL M-V wahrzunehmenden Bewirtschaftungsaufgaben, die entsprechend dem zwischen Ressort und BBL M-V abgeschlossenen Rahmennutzungsvertrag festgelegt sind. Sonstiges (z.b. Unterhaltung, Wartung und Miete von Telekommunikationsanlagen, Rundfunk- und Fernsehgebühren) -19-

22 0701 Ministerium Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Mieten und Pachten für Grundstücke, Gebäude und Räume an den Betrieb für Bau und Liegenschaften M-V 792,9 665,7 139,8 701, Ausbildung und Fortbildung der Mitarbeiter einschließlich Reisekosten 20,5 20,5 18,5 20, Gerichts- und ähnliche Kosten 92,0 92,0 92,0 129,2 Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei geleistet werden Fachbeiräte und ähnliche Ausschüsse 7,6 7,6 7,6 5, Amtsärztliche Untersuchungen von Mitarbeitern und Bewerbern 13,2 13,2 11,6 7, Sachverständige für Arbeitssicherheit 212,3 212,3 212,3 26, Reisekostenvergütungen 114,2 114,2 114,2 105, Zur Verfügung des Ministers 4,1 4,1 4,1 3, Veröffentlichungen in den Tageszeitungen und sonstigen Bekanntmachungsblättern 38,4 38,4 38,4 34, Öffentlichkeitsarbeit des Ministeriums 79,3 79,3 79,3 44, Mitgliedsbeiträge 1,6 1,6 1,6 1,6 52,0 52,0 52,0 15, Sachausgaben für Maßnahmen nach SGB II 5,2 2,5 R 1,2 Ausgaben dürfen bis zur Höhe der Einnahmen bei geleistet werden Strukturverbessernde und kostensenkende Maßnahmen im Geschäftsbereich des Ministeriums -20-

23 Erläuterungen 0701 Zu Titel Veranschlagt für die Zahlung von Nutzungsentgelten an den BBL M-V für folgende Objekte (Grundstücke, Gebäude und Räume): Haushaltsjahr 2006 Ministerium (4 Objekte) Haushaltsjahr 2007 Ministerium (2 Objekte) Zu Titel Veranschlagt sind Gerichtskosten für Verfahren, die zu Ungunsten des Landes ausgehen. Der Ansatz ist geschätzt. Zu Titel Gemäß Bestimmungen des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASIG) ist der Dienstherr zur Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen für alle Beschäftigten verpflichtet. Vertrag mit der BAD Gesundheitsvorsorge und Sicherheitstechnik GmbH Arbeitsmedizinische Gutachten für Lehrerpersonal an Schulen (ohne Hochschulen) sowie Honorare an Betriebsärzte und Fachkräfte für das Verwaltungspersonal im Geschäftsbereich des BM (ausgenommen Hochschulen) Hepatitis B Impfung 18,0 TEUR 178,8 TEUR 15,5 TEUR Zu Titel Veranschlagt für Dienstreisen der Mitarbeiter des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Zu Titel Ansatz 2005 Veranschlagt sind: TEUR 1. Druck- und Herstellungskosten f. Publikationen 62,9 62,9 62,9 2. Sonstiges 16,4 16,4 16,4 zusammen 79,3 79,3 79,3 Zu Titel Veranschlagt sind zentrale Ausgaben für die Einbeziehung externer Fach- und Methodenkompetenz - u.a. durch Erfahrungstransfer aus der Wirtschaft und anderen Verwaltungen - bei Maßnahmen, die dem Ziel einer effektiveren und effizienteren Wahrnehmung von Ressortaufgaben dienen. -21-

24 0701 Ministerium Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Vermischte Verwaltungsausgaben 74,1 49,0 44,0 45, Einzelplanspezifische Minderausgabe über alle Ausgaben Weggefallen. MG 01 Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen 7 Abs. 1 Satz 3 Haushaltsgesetz findet keine Anwendung Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen für Mitarbeiter des Ministeriums und nachgeordneter Dienststellen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen der allgemeinbildenden Schulen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen der berufsbildenden Schulen Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen der Universität Rostock 10,0 10,0 10,0 5,5 12,8 12,8 3,2 8,8 5,1 5,1 3,2 4,4 Übertragen nach Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen der Universität Greifswald Übertragen nach Trennungsgeld und Umzugskostenvergütungen der Hochschule für Musik und Theater Übertragen nach Summe Maßnahmegruppe 01 27,9 27,9 16,4 18,7 MG 02 (neu) (neu) (neu) Zuschüsse für Nutzungsentgelte in landeseigenen Liegenschaften 139 Zuschüsse an die Hochschulen für die Zahlung von Nutzungsentgelten an den BBL M-V in landeseigenen Liegenschaften 124 Zuschüsse an die Landesschulen für die Zahlung von Nutzungsentgelten an den BBL M-V in landeseigenen Liegenschaften Summe Maßnahmegruppe

25 Erläuterungen 0701 Zu Titel Ansatz Veranschlagt sind: Unfall- usw. -renten und Entschädigungen an Dritte auf Grund rechtlicher Verpflichtungen Nachrufe, Kranzspenden, Zeitungsanzeigen (z.b. Stellenausschreibungen) TEUR 5,0 5,0 5,0 20,0 20,0 20,0 3. Sonstige vermischte Ausgaben 49,1 24,0 19,0 zusammen 74,1 49,0 44,0 Mehr durch Rückumzüge in die Werderstraße 124. Zu Maßnahmegruppe 01 Zu Titel Ansatz Veranschlagt sind: Trennungsgeld für 2 Beamte und Angestellte des Ministeriums und nachgeordneten Einrichtungen sowie für 8 Auszubildende und 1 Archivreferendar TEUR 10,0 10,0 10,0 zusammen 10,0 10,0 10,0 Zu Titel Ansatz Veranschlagt sind: Trennungsgeld für 15 Beamte und Angestellte (Lehrkräfte im allgem. Schulbereich) TEUR 12,8 12,8 3,2 zusammen 12,8 12,8 3,2 Mehr infolge der Umsetzung des Personalkonzeptes. Zu Titel Ansatz Veranschlagt sind: Trennungsgeld für 5 Beamte und Angestellte (Lehrkräfte an berufl. Schulen) TEUR 5,1 5,1 3,2 zusammen 5,1 5,1 3,2-23-

26 0701 Ministerium Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) MG 59 Leistungsentgelte und Beschaffungen für Datenverarbeitung Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe mit Ausnahme von und Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände (mit Fernmeldegebühren) Ausbildung, Fortbildung und Umschulung der Mitarbeiter einschließlich Reisekosten 141,1 144,1 141,1 127,8 14,0 14,0 14,0 5, Leistungsentgelte 420,0 315,0 270,0 444, Leistungsentgelte, Ausbildungsförderung 676,3 578,1 526,4 521, Erwerb von Geräten 93,7 93,7 53,7 53,7 Summe Maßnahmegruppe , , , ,2 MG 61 Personalvertretungen Deckungsfähig innerhalb der Maßnahmegruppe Geschäftsbedarf 0,5 0,5 0,5 0, Fortbildung der Personalratsmitglieder 44,3 44,3 44,3 41, Sachverständige/Gutachten 1,0 1,0 1, Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten 108,5 108,5 108,5 110, Sonstige Ausgaben für Personalvertretungen 1,0 1,0 1,0 3,1 Summe Maßnahmegruppe ,3 155,3 155,3 155,3 Gesamtausgaben , , , ,7 Prozentuale Veränderung 27,2 % 3,8 % Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus 66,0 65,0 72,7 Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen 1.296,6 mit Ausnahme für Investitionen Gesamteinnahmen 66,0 65, ,3 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , Personalausgaben , , , Sächliche Verwaltungsausgaben 3.472, , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen 93,7 93,7 53, Besondere Finanzierungsausgaben Gesamtausgaben , , ,9-24-

27 Erläuterungen 0701 Zu Maßnahmegruppe 59 Zu Titel Ansatz 2005 Veranschlagt sind: TEUR 1. Geschäftsbedarf 15,3 15,3 15,3 2. Bücher und Zeitschriften 3. Leistungsentgelte für Post 8,5 8,5 36,7 4. Ersatzbeschaffung und Ergänzung von Geräten, Ausstattungs- und Ausrüstungsgegenständen 117,3 120,3 89,1 zusammen 141,1 144,1 141,1 Zu Titel Veranschlagt für: Softwarepflege, Spezialprogrammarbeit zur Erstellung problembezogener Software sowie Softwareanpassung, Softwareinstallation, Vernetzung. Zu Titel Erstattet werden die Leistungsentgelte der ADV-Verfahren zum Vollzug des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom 26. August 1971, in der Fassung der Bekanntmachung vom , zuletzt geändert durch Art.4 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 3986) und des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBl. I S. 623), zuletzt geändert durch Art. 11 Nr. 11 des Gesetzes vom (BGBl. I S. 1950). Für den gespeicherten BAföG-Förderungsfall sind pro Monat 1,38 Euro und für den gespeicherten AFBG-Förderungsfall 3,99 Euro für Rechnerleistungen zu zahlen. Für die im Kassenverfahren gespeicherten Rückerstattungsfälle nach Maßgabe des BAföG werden pro Monat 1,35 Euro berechnet. Mehr zu den Vorjahren durch weiteren Anstieg der Geförderten im Schüler- wie auch im Studentenbereich sowie durch die Einführung des neuen BAföG-ADV-Verfahrens. Zu Titel Veranschlagt für: Computertechnik zur Ausstattung von Arbeitsplätzen, Datenkommunikationseinrichtungen incl. Vernetzung. Zu Maßnahmegruppe 61 Zu Titel Veranschlagt für: Reisekostenvergütungen für Reisen in Personalvertretungs- und Schwerbehindertenangelegenheiten für Personalratsmitglieder gem. 35 des Personalvertretungsgesetzes des Landes Mecklenburg- Vorpommern: Ansatz HPR (K) und örtlicher Personalrat, Schwerbehindertenvertretung HPR (Schulen) und Stufenvertretungen, Schwerbehindertenvertretung TEUR TEUR TEUR 11,6 11,6 11,6 96,9 96,9 96,9 zusammen 108,5 108,5 108,5-25-

28 0702 Ausbildungsförderung Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Einnahmen MG 01 Ausbildungsförderung Erstattete Beträge aus Ausbildungsförderung für Studierende 1.560, ,0 897, ,1 65 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Erstattete Beträge aus Ausbildungsförderung für Schüler 910,8 837,0 661,2 972,0 65 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Zinsen aus Rückleistungen vom Bund gemäß 13 Abs. 1, Darlehens-Verordnung 40,0 41,0 39,0 37,8 12,0 11,0 8,7 12,1 65 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Zinsen aus Ausbildungsförderung an Schüler 1,4 1,4 1,3 1,4 65 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Rückleistungen vom Bund gemäß 56 (2) des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) Rückleistungen der Deutschen Ausgleichsbank gemäß 56 Abs. 2a BAföG Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Zuschüsse an Studierende 5.000, , , ,0 1,5 1,6 1,0 1, , , , ,5 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Zuschüsse an Schüler , , , , (neu) Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG Erstattung der Landesanteile für Auszubildende im Ausland durch andere Bundesländer 185,0 190, Bundesanteil an der Ausbildungsförderung für Darlehen an Studierende , , , ,5 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 65 v.h. der Ausgaben bei MG 01. Summe Maßnahmegruppe , , , , Zinsen aus Ausbildungsförderung an Studierende -26-

29 Erläuterungen 0702 Zu Kapitel 0702 Zu Maßnahmegruppe 01 - Ausbildungsförderung - Einnahmen - Zu Titel und Veranschlagt sind die zu erstattenden Beträge gemäß - 20 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und 50 Sozialgesetzbuch (SGB) X aus Rückforderungsansprüchen gegen Auszubildende, - 37 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aus übergegangenen Unterhaltsansprüchen der Auszubildenden gegen deren Eltern, - 38 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und 104 Sozialgesetzbuch (SGB) X aus übergegangenen Ansprüchen der Auszubildenden gegen öffentliche Kassen und Sozialleistungsträger und - 47a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) aus Ersatzansprüchen gegen Ehegatten und Eltern der Auszubildenden. Der seit 2000 zu verzeichnende Anstieg der Einnahmen aus Erstattungen wird sich im Jahr 2005/2006 stabilisieren, jedoch in den Folgejahren stark abfallen. Dies begründet sich aus dem weiteren Anstieg der Schüler und Studentenzahlen in den Jahren 2005/2006 und dem danach vor allem im Schülerbereich folgenden Abfall der Anzahl der Förderungsfälle. Gleichzeitig gehen die Einnahmen wegen der Rückforderung zu unrecht gezahlter Förderungen nach dem BAföG infolge des Datenabgleichs nach 45d EStG zurück. Vgl. Titel und MG 01 Zu Titel Veranschlagt sind die zu erwartenden Einnahmen aus Darlehens- und Verzugszinsen nach 13 Abs. 1 Darlehensverordnung auf der Grundlage von 56 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Geringe Mehreinnahmen durch den Anstieg der Darlehensnehmer in den letzten Jahren. Zu Titel und Veranschlagt sind Einnahmen aus der Verzinsung übergegangener Unterhaltsbeiträge nach 37 Abs. 6 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und gestundeter Erstattungsansprüche. Vgl. Titel und MG Zu Titel Veranschlagt ist der Landesanteil in Höhe von 35 v.h. an den eingezogenen Darlehensbeträgen durch das Bundesverwaltungsamt nach 56 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Ansatzerhöhung berücksichtigt die aktuelle Entwicklungstendenz und den Anstieg von Darlehensnehmern, bedingt durch den Anstieg der Förderungsfälle im studentischen Bereich seit Zu Titel Veranschlagt sind gemäß 56 Abs. 2a Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundes eingezogenen Darlehens- und Zinsbeträge in Höhe von 35 v.h. entsprechend dem Landesanteil an den Gesamteinnahmen. Vgl. Titel MG Zu Titel , und Veranschlagt ist der nach 56 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) vom Bund zu tragende Anteil an der Ausbildungsförderung in Höhe von 65 v.h. der durch das Land vorausgeleisteten Förderungsleistungen an Zuschüssen und Darlehen. Die Beträge werden unter Beachtung der tatsächlichen Ausgaben in jedem Zahlungsmonat nach Vorausleistung durch das Land abgefordert. Vgl. Titel , und MG Zu Titel Veranschlagt sind die gemäß 56 Abs. 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) durch die Bundesländer zu erstattenden Ausgaben für die Förderung von Auszubildenden anderer Bundesländer in Schweden gemäß BAföG-Auslandszuständigkeitsverordnung in Höhe von 35 v.h. entsprechend dem jeweiligen Landesanteil. -27-

30 0702 Ausbildungsförderung Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) MG 02 Fortbildungsförderung Erstattung von Zuschussbeiträgen aus Fortbildungsförderung 20,4 19,8 16,8 23,7 78 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Zinsen aus Fortbildungsförderung 0,2 0,2 0,1 0,3 78 v.h. der Einnahmen dienen zur Deckung der Ausgaben bei MG Rückleistungen der Deutschen Ausgleichsbank gemäß 28(2) ABFG Bundesanteil an der Fortbildungsförderung für Zuschüsse an Fortzubildende 8,0 9,0 3,0 7, , , , ,2 Die Einnahmen dienen zur Deckung von 78 v.h. der Ausgaben bei MG 02. Summe Maßnahmegruppe , , , ,6 Gesamteinnahmen , , , ,2 Prozentuale Veränderung 1,0 % -2,7 % Ausgaben MG 01 Ausbildungsförderung Erstattung des Bundesanteils für Ausbildungsförderung aus erstatteten Beträgen für Studierende Erstattung des Bundesanteils für Ausbildungsförderung aus erstatteten Beträgen für Schüler Erstattung des Bundesanteils an Zinsen aus der Ausbildungsförderung für Studierende Erstattung des Bundesanteils an Zinsen aus der Ausbildungsförderung für Schüler Erstattung der Landesanteile für die Förderung der Auszubildenden im Ausland an andere Bundesländer 1.014,0 877,5 583, ,8 592,0 544,1 429,8 631,8 7,8 7,2 5,7 7,8 0,9 0,9 0,9 0,9 270,0 280,0 300,0 225,4 Deckungsfähig mit MG Erstattungen an die Deutsche Ausgleichsbank gemäß 18d Abs. 2 BAföG 20,0 20,0 25,0 8,2 Deckungsfähig mit MG

31 Erläuterungen 0702 Zu Maßnahmegruppe 02 - Fortbildungsförderung -Einnahmen- Zu Titel Veranschlagt sind die zu erstattenden Beträge gemäß - 16 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) aus Rückforderungsansprüchen gegen Fortzubildende, - 22 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) aus Ersatzansprüchen gegen den Ehegatten des Fortzubildenden und - 25 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) aus Rückforderung zu Unrecht geleisteter Förderungsbeträge durch Änderung eines maßgeblichen Umstands. Bedingt durch die Zahlung eines Zuschussanteiles auf den Maßnahmebeitrag ab 2002 sind die Erstattungen ansteigend. Vgl. Titel MG Zu Titel Veranschlagt sind Einnahmen aus der Verzinsung gestundeter Erstattungsansprüche nach abgeschlossener Fortbildung einschließlich der Zinsen nach 22 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Unter Beachtung der verhältnismäßig geringen Anzahl von Fortzubildenden mit Erstattungsanspruch auf Zuschussleistungen ist nur mit geringen Zinseinnahmen zu rechnen. Vgl. Titel Zu Titel Zu veranschlagen ist der Landesanteil nach 28 Abs. 2 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Höhe von 22 v.h. an eingezogenen Darlehensbeträgen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Rahmen der Verwaltung der auf den Bund übergegangenen Darlehensrückforderungsansprüche nach 18 i.v.m. 14 Abs. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) dem Land zu erstatten sind. Diese Einnahmen bedingen vorangegangene Ausgaben für Ersatzansprüche in Titel MG 02. Zu Titel Veranschlagt ist der nach 28 Abs. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vom Bund zu tragende Anteil in Höhe von 78 v.h. der durch das Land vorausgeleisteten Gesamtzuschussleistungen. Vgl. Titel MG Zu Maßnahmegruppe 01 - Ausbildungsförderung -Ausgaben- Veranschlagt ist die Ausbildungsförderung an Schüler und Studierende nach Abschnitt III des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) vom 26. August 1971, in der Fassung der Bekanntmachung vom 6.Juni 1983, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 02.Dezember 2004 (BGBl. I S. 3127). Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sieht für Schüler und Studierende je nach Art der Unterbringung und der Ausbildung gestaffelte Bedarfssätze vor. Auf die Bedarfssätze sind Einkommen und Vermögen des Auszubildenden, sowie Einkommen seines Ehegatten und seiner Eltern anzurechnen, soweit die im Gesetz hierfür festgelegten Freibeträge überschritten werden. Der Bundesanteil an den Förderungsausgaben beträgt 65 v.h.. Zu Titel , , und Veranschlagt sind die Abführungen an den Bund/die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gemäß 56 Abs. 3 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Höhe von 65 v.h. der bei den Titeln , , und MG 01 - vereinnahmten Beträge. Zu Titel Geschätzte Ausgaben für Auslandsausbildungen von Geförderten mit Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern in Höhe von 35 v.h. gemäß 56 Abs. 4 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Die Erstattung erfolgt an das nach der Auslandszuständigkeitsverordnung jeweils zuständige Bundesland. Mit den wesentlichen Verbesserungen für eine Auslandsförderung durch die BAföG-Reform wird ein Anstieg der Inanspruchnahme der Auslandsförderung zu verzeichnen sein. Zu Titel Veranschlagt sind die zu erstattenden Beträge gemäß 18d Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Verbindung mit 56 Abs. 1 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für Zins- und Darlehensbeträge an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Das ist der Fall, wenn vom Darlehensnehmer eine termingerechte Zahlung nicht mehr zu erwarten ist. Veranschlagt ist der Landesanteil in Höhe von 35 v.h

32 0702 Ausbildungsförderung Beträge in TEUR Titel Fkt Zweckbestimmung Ansatz Ansatz Ansatz Ist (Rest/R) Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Studierende , , , ,1 Deckungsfähig mit und MG Zuschüsse nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Schüler , , , ,2 Deckungsfähig mit und MG Ausbildungsdarlehen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz an Studierende , , , ,1 Deckungsfähig mit , , und MG 01. Summe Maßnahmegruppe , , , ,3 MG 02 Fortbildungsförderung Erstattung des Bundesanteils für Fortbildungsförderung aus erstatteten Zuschussbeträgen Erstattung des Bundesanteils an Zinsen aus der Fortbildungsförderung Erstattungen an die Deutsche Ausgleichsbank gemäß 14(2) AFBG 15,9 15,4 13,1 18,5 0,2 0,2 0,1 0,3 180,0 190,0 120,0 155,6 Deckungsfähig mit MG Zuschüsse nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz an Fortzubildende 1.717, , , ,4 Deckungsfähig mit MG 02. Summe Maßnahmegruppe , , , ,8 Gesamtausgaben , , , ,1 Prozentuale Veränderung -0,3 % -2,9 % Abschluss Kapitel Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus 7.554, , ,7 Schuldendienst und dergleichen Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen , , ,9 mit Ausnahme für Investitionen Einnahmen aus Schuldenaufnahmen, Zuweisungen , , ,0 und Zuschüssen f. Investitionen Gesamteinnahmen , , ,6 Überschuss ( ) / Zuschuss (-) , , , Ausgaben für Zuweisungen und Zuschüsse mit , , ,5 Ausnahme für Investitionen Sonstige Ausgaben für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen , , ,0 Gesamtausgaben , , ,5-30-

33 Erläuterungen 0702 Zu Titel und Veranschlagt sind die Förderungsausgaben an Zuschüssen für Studierende und Schüler gesamt (Bundes- und Landesanteil). Die Ausbildungsförderung wird für Studierende zu 50 v.h. und für Schüler zu 100 v.h. als Zuschuss geleistet. Nach dem anhaltenden bisherigen Ansteigen der Schüler- und Studentenzahlen wird auch in 2005/2006 ein leichter Anstieg der Gefördertenzahlen erwartet. Ab dem Schuljahr 2006/2007 ist der Rückgang der Schülerzahlen nach der Schülerprognose sowie für das Schuljahr 2007/2008 die Änderung in der gymnasialen Oberstufe berücksichtigt. Vgl. Titel und ; (s. a. nachstehende Entwicklungsübersichten) Zu Titel Veranschlagt sind die Gesamtausgaben an Darlehen für Studierende. Darlehen wird in Höhe von 50 v.h. der Förderungsbeträge geleistet. Die Entwicklung der durchschnittlichen Förderungsbeträge in Euro stellt sich wie folgt dar: 12/ / / / / /2004 Schüler 232,75 232,28 294,24 300,23 298,17 301,21 Studenten 297,04 300,28 365,94 372,99 377,36 381,75 In der Anzahl der pro Monat zu fördernden Auszubildenden zeigt sich in den Schul- bzw. Studienjahren folgende Entwicklung: 1998/ / / / / /2004 Schüler Studenten Zu Maßnahmegruppe 02 - Fortbildungsförderung -Ausgaben- Veranschlagt ist die Fortbildungsförderung an Fortzubildende nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vom 23. April 1996 (BGBl. I S. 623), zuletzt geändert Art. 11 Nr. 11 des Gesetzes vom 30.Juli 2004 (BGBl. I S. 1950). Auf den Unterhaltsbeitrag sind Einkommen und Vermögen des Fortzubildenden und Einkommen seines Ehegatten anzurechnen, soweit die im Gesetz festgelegten Freibeträge vom Einkommen und vom Vermögen überschritten werden. Der Darlehensanteil vom Unterhaltsbeitrag und das Darlehen für die Kosten der Maßnahme können von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bis zu 4 Jahre zinsfrei in Anspruch genommen werden. Jeder Fortzubildende hat Anspruch auf eine Zuschussleistung zum Maßnahmebeitrag. Der Bundesanteil an den Zuschussleistungen beträgt 78 v.h.. Zu Titel Veranschlagt sind die Abführungen an den Bund in Höhe von 78 v.h. der bei Titel MG 02 - vereinnahmten Beträge. Zu Titel Veranschlagt sind die Abführungen an den Bund in Höhe von 78 v.h. der bei Titel MG 02 - vereinnahmten Beträge. Zu Titel Veranschlagt sind die Darlehens- und Zinserstattungen, einschließlich der Vorfälligkeitsentschädigungen an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) nach 14 Abs. 2 i.v.m. 13 und 14 Abs. 1 Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), die durch einen deutlichen Anstieg der Darlehensnehmer steigend sind. Zu Titel Veranschlagt sind die Förderungszuschüsse gesamt zum Unterhaltsbeitrag, zu den Kinderbetreuungskosten und zum Maßnahmebeitrag. Unter Beachtung der bisherigen Entwicklung ist eine weitere Erhöhung der Ansätze in 2006 und 2007 erforderlich. Die Anzahl der bewilligten Erstanträge für Fortbildungen zeigt folgende Entwicklung: Bewilligungen Gleichzeitig stellt sich die Zahl der Geförderten wie folgt dar: Geförderte

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