Vertragsparter: BSNW/LSB NRW Anlage 1 zum Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es vom 29.12.2011 Gemeinsame Richtlinien für das Anerkennungsverfahren von gruppen in Vereinen durch den BSNW oder den LSB NRW Allgemeine Grundsätze 1. Die Anerkennung der gruppen erfolgt durch den BSNW oder durch den LSB NRW entsprechend der in 2 Abs. 5 des Vertrages über die Durchführung und Vergütung des es festgelegten Zuständigkeiten der beiden Verbände. 2. Für die Zertifizierung einer Rehasportgruppe sind die nachfolgend genannten Vordrucke erforderlich: 1. Formular V 2. Formular AN 3. Formular AN II 4. Formular ÜL 5. Formular M 6. Formular TN 7. Formblatt Datenschutz DE Änderungen und Abweichungen sind unverzüglich dem BSNW oder LSB NRW zu melden. Eine unterlassene Meldung führt zum Erlöschen der Anerkennung. 3. Alle gruppen sind verpflichtet, entweder das Beratungsprotokoll/den Beratungsleitfaden (Formular B) oder die Leistungsvereinbarung (Formular LV) versichertenbezogen anzuwenden. 4. Die Zuständigkeit für die Anerkennung von Sportvereinen zur Durchführung der Versehrtenleibesübungen auf der Grundlage der Versehrtenleibesübungen-Verordnung (VÜbV) vom 01.01.1981 obliegt dem BSNW. 5. Die Übungseinheiten müssen ein bedarfsgerechtes Angebot beinhalten. Davon ist auszugehen, wenn die angebotenen Übungen auf Art und Schwere der jeweiligen Behinderungsarten abgestellt sind, sie keine Überbelastung der Teilnehmer bewirken und in der Lage sind, das Rehabilitationsziel zu erreichen oder zu sichern. Hierzu gehört auch der Nachweis der Nachhaltigkeit. Dazu muss den Teilnehmern am Rehasport die Möglichkeit zur weiteren Teilnahme in einer Sportgruppe des Vereines gegeben werden können. Seite 1 von 3
Vertragsparter: BSNW/LSB NRW Organisatorische Voraussetzungen 1. Ziffer 12 der Rahmenvereinbarung regelt die ärztliche Betreuung der. Der betreuende Arzt versichert schriftlich - gemäß Vordruck M - seine Aufgaben gemäß Ziffer 12 der Rahmenvereinbarung zu übernehmen. 2. Die Sicherstellung der Ersten Hilfe und Notfallversorgung für den jeweiligen Teilnehmerkreis ist im notwendigen Umfang durch den Träger der gruppe zu gewährleisten. 3. gruppen, für die keine Zertifizierung vorliegt, sind nicht abrechnungsfähig. 4. Die vom BSNW oder LSB NRW geforderten Statistiken werden von den Vereinen termingerecht erstellt. Die zur Beurteilung eines ausreichenden Angebotes und eines ordnungsgemäßen Ablaufes der notwendigen Auskünfte werden schriftlich erteilt. 5. Die weiteren Bestimmungen für die Durchführung und Abrechnung der sowie für das Aufsichts-, Weisungs- und Durchsetzungsrecht der Vertragsund Vereinbarungspartner werden im Umfang der Rahmenvereinbarung, dem Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es und der Satzung von BSNW oder LSB NRW anerkannt. Personelle Voraussetzung 1. Zur Leitung von zertifizierten gruppen im Sinne dieser Richtlinien werden nur solche Übungsleiter/innen zugelassen, die ihre Qualifikation durch eine gültige, vom BSNW oder LSB NRW ausgestellte Lizenz gem. Rahmenrichtlinien für Qualifizierungen im Bereich des Deutschen Olympischen Sportbundes nachweisen können (entspricht der jeweils gültigen Rahmenempfehlung der BAR). Anderweitige Aus- oder Fortbildungen werden gemäß den Qualifikationsanforderungen der BAR berücksichtigt. Die Gültigkeit muss in einem regelmäßigen Abstand von 2 Jahren überprüft werden. 2. Ist der vom BSNW bzw. LSB NRW anerkannte Übungsleiter durch Krankheit, Urlaub oder Fortbildung sowie Schwangerschaft/Mutterschaft verhindert, hat die gruppe eine fachliche Vertretung einzusetzen. Der Vertreter muss die Voraussetzung des zu vertretenden Übungsleiters nach den Vorgaben des BSNW bzw. LSB NRW erfüllen und nachweisen (gültige Übungsleiterlizenz). Seite 2 von 3
Vertragsparter: BSNW/LSB NRW Räumliche Voraussetzung 1. Der BSNW bzw. LSB NRW überprüft die ordnungsgemäße räumliche Ausstattung für die Zulassung der Räume. Voraussetzung für die Anerkennung ist, dass die Größe der Halle sich an der Gruppengröße und Art der Behinderung orientiert. Pro Teilnehmer sollten mindestens 4 qm zur Verfügung stehen. Ferner sollte bei einer Deckenhöhe von min. 2,50 m eine Lüftung vorhanden sein. Darüber hinaus müssen Umkleiden und Duschen/WCs vorgehalten werden. 2. Besteht Verdacht, dass ungeeignete Räume genutzt werden, ist eine Begehung durch den BSNW oder den LSB NRW vorzunehmen. Seite 3 von 3
Anlage 2 Vertragsparter: BSNW/LSB NRW zum Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es vom 29.12.2011 Vergütungsvereinbarung Die Teilnahme am - (Pos. 604503) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 5,- EUR - in spezifischen Übungsgruppen (Pos.-Nr. 604507) für schwerstbehinderte Menschen (vgl. Ziffer 10.1 Abs. 3 und 10.2 Rahmenvereinbarung) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 7,50 EUR - im Wasser (Pos.-Nr. 604509) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 5,80 EUR - in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Pos.-Nr. 604510) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 7,50 EUR - in Herzgruppen (Pos.-Nr. 604504) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 7,- EUR - in Kinderherzgruppen (Pos.-Nr. 604508) wird mit einem Pauschbetrag in Höhe von 7,50 EUR je anspruchsberechtigten Versicherten und Übungsstunde vergütet. Diese Vergütungsvereinbarung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Sie kann unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31.12.2013, schriftlich gekündigt werden. Sollten Sie mit einem anderen Sozialleistungsträger einen niedrigeren vereinbaren, gilt dieser automatisch auch im Verhältnis zu den an diesem Vertrag beteiligten Rehabilitationsträgern.
Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Anlage 3 zum Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es vom 29.12.2011 (Datum) Name, Anschrift der gruppe IK Nr.: Rechnungsnr: Belegnummer: in Sportgruppen des BSNW oder LSB NRW - Anforderung der Vergütung - (Pos.-Nr. 604503) Abrechnungen M F R M F R Vergütung in Euro Übungsstunden Gesamtbetrag in Euro in spezifischen Übungsgruppen für schwerstbehinderte Menschen (Pos.-Nr. 604507) im Wasser (Pos.-Nr. 604509) in Übungsgruppen zur Stärkung des Selbstbewusstseins (Pos.-Nr. 604510) in Herz-Gruppen (Pos.-Nr. 604504) in Kinderherzgruppen (Pos.-Nr. 604508) Summe *M = Mitglied, F = Familienangehöriger, R = Rentner Seite 1 von 2
Es wird um Überweisung des Gesamtbetrages auf unser Konto gebeten: Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Konto Bankleitzahl Kreditinstitut Kontoinhaber Institutionskennzeichen Datum, Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers Die ärztlichen Verordnungen mit der Teilnahmebestätigung des Versicherten sind beigefügt. Es wird bestätigt, dass die gruppen anerkannt sind, die von qualifizierten Übungsleitern/Innen geleitet werden und diese im Besitz einer gültigen Übungsleiter-Qualifikation sind. Die abgerechneten Leistungen sind vertragsgerecht erbracht worden. Datum, Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers Seite 2 von 2
Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Anlage 4 zum Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es vom 29.12.2011 Name, Vorname des Versicherten Geburtsdatum Krankenkasse Versicherten-Nr. Teilnahmebestätigung (Bitte immer unmittelbar nach den quittieren) An den nachstehenden Tagen habe ich an den teilgenommen: Nr. 1 schwerstbehinderter Menschen (in Gruppen mit max. 7 Personen)* Rehabiltationssport Wasser Stärkung des Selbstbewusstsein Herzsport Kinder-Herzsport Datum Unterschrift des/der Teilnehmers/in 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 *Schwerstbehinderte Menschen mit höherem Betreuungsaufwand Seite 1 von 3
Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Name, Vorname des Versicherten Geburtsdatum Krankenkasse Versicherten-Nr. Nr. 26 schwerstbehinderter Menschen (in Gruppen mit max. 7 Personen)* Rehabiltationssport Wasser Stärkung des Selbstbewusstsein Herzsport Kinder-Herzsport Datum Unterschrift des / der Teilnehmers/in 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 Bestätigung des/der Übungsleiters/in Ich bestätige, dass der/die Versicherte an den oben aufgeführten Daten an den teilgenommen hat. Datum, Unterschrift des/der Übungsleiters/in *Schwerstbehinderte Menschen mit höherem Betreuungsaufwand Seite 2 von 3
Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Name, Vorname des Versicherten Geburtsdatum Krankenkasse Versicherten-Nr. Abrechnung 604503 (Pos.-Nr.) schwerstbehinderter Menschen (in Gruppen mit max. 7 Personen)* 604507 (Pos.-Nr.) im Wasser 604509 (Pos.-Nr.) Stärkung Selbstbewusstsein 604510 (Pos.-Nr.) Herzsport 604504 (Pos.-Nr.) Kinder-Herzsport 604508 (Pos.-Nr.) Bei Zwischenabrechnung: Die letzte Abrechnung erfolgte am. Bislang wurden insgesamt Einheiten für die vorliegende Verordnung abgerechnet. Es wird um Überweisung des Rechnungsbetrages auf unser Konto gebeten: Konto: Bankleitzahl: Kreditinstitut: Kontoinhaber: Institutionskennzeichen: Es wird bestätigt, dass die gruppe anerkannt ist, die von einem/r qualifizierten Übungsleiter/in geleitet werden und diese/r im Besitz einer gültigen Übungsleiter- Qualifikation ist. Datum, Stempel und Unterschrift des Leistungserbringers *Schwerstbehinderte Menschen mit höherem Betreuungsaufwand Seite 3 von 3
Vertragspartner: BSNW/LSB NRW Anlage 5 zum Vertrag über die Durchführung und Vergütung des es Vereinbarung zum Datenaustausch 1. Die Abrechnung für eine Teilnahme an den erfolgt grundsätzlich zwischen den vom BSNW bzw. LSB NRW zugelassenen gruppen und der jeweiligen Krankenkasse. Die abrechnenden gruppen sind grundsätzlich verpflichtet, ihre Abrechnungen gegenüber den Krankenkassen im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zu übermitteln. Sie können sich auch der Abrechnungsstellen/-zentren bedienen, für die diese Regelungen in gleichem Umfang gelten. Für die Abrechnung gelten die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens mit sonstigen Leistungserbringern nach 302 SGB V i. V. m. 303 SGB V" in der jeweils gültigen Fassung - nachfolgend Richtlinien genannt. 2. Werden die den Krankenkassen zu übermittelnden Daten nicht im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern übermittelt, kann die Krankenkasse - sofern der Grund beim Leistungserbringer liegt - einen Verwaltungskostenabschlag bis zu 5 v. H. des Rechnungsbetrages durch eine pauschale Rechnungskürzung in Abzug bringen. 3. Erfolgt eine nicht maschinell verwertbare Abrechnung, hat die Sportgruppe bzw. die mit der Abrechnung beauftragte Stelle bei der Abrechnung die Vorgaben des 2 Abs. 1 der Richtlinien zum Datenaustausch nach 302 SGB V zwingend zu berücksichtigen und die Papierrechnung mit den Inhalten gemäß 5 und 6 der Richtlinien zu übermitteln. Abrechnungen, die nicht den Richtlinien entsprechen, können von den Krankenkassen abgewiesen werden. 4. Die zur Abrechnung eingereichten Anträge/Verordnungen müssen alle in den Richtlinien genannten Angaben, insbesondere auch die Diagnoseschlüssel, enthalten. 5. Die anerkannte Sportgruppe ist für die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Regelungen durch das Abrechnungszentrum verantwortlich. Hat sie dem Abrechnungszentrum eine Inkasso-Vollmacht erteilt, erfolgt die Zahlung an das Abrechnungszentrum für die Krankenkasse mit schuldbefreiender Wirkung. Wird dem Abrechnungszentrum die Inkasso-Vollmacht entzogen, ist der Zugelassene für die Einhaltung des Entzugs der Vollmacht verantwortlich.