Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt

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Geoinformation Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Dokumenteninformation: Autor/-in: Adrian Moser Datum/Version: 09.08.2016 / v1.1 Status: Definitiv Dok.-Referenz: Projektdefinition ÖREB-Kataster BS Datei: 20160616_ÖREB-K_Projektdefintion_RRB.docx Seite 1/15

Zweck Dieses Dokument beschreibt die Ausgangslage, die im Rahmen des Projektes angestrebten Ziele und Ergebnisse sowie organisatorischen Rahmenbedingungen für die Durchführung des Projektes. Das Dokument dient als Auftrag für den Auftraggeber respektive die Projektleitung. Dokumentgeschichte Datum Ereignis 27.10.15 Dokument erstellt 14.04.16 Version 0.9 vom Projektteam genehmigt 21.06.16 Version 1.0 von der GL GVA genehmigt 08.08.16 Version 1.1 Rückmeldungen der Fachämter berücksichtigt, Version für RRB Glossar Begriff Erläuterung GeoIG Geoinformationsgesetz des Bundes GeoIV Geoinformationsverordnung des Bundes GeoShop Kantonale Geodatendrehscheibe GVA INTERLIS Geodatenformat KGDI Kantonale Geodateninfrastruktur KGeoIG Kantonales Geoinformationsgesetz KGeoIV Kantonale Geoinformationsverordnung MapBS Kantonales Intranet WebGIS (künftig auch Internet WebGIS) MGDM Minimales Geodatenmodell ÖREBKV Verordnung über den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen ÖREB-Kataster Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen V+D Eidgenössische Vermessungsdirektion WMS Web Map Service (online Kartendienst mit Rasterdatenoutput ) Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 2/15

Inhaltsverzeichnis 1. Problemstellung... 4 1.1 Hintergrund und Ausgangslage... 4 1.2 Funktion und Aufgabe des ÖREB-Katasters... 5 1.3 Nutzenüberlegungen... 5 2. Projektinhalt und -umfang... 6 2.1 Projektziele... 6 2.2 Projektergebnisse / Lieferobjekte... 7 2.3 Grobanforderungen und Rahmenbedingungen... 7 2.4 Betroffene Katasterthemen... 8 2.5 Zielgruppen und Betroffene... 9 2.6 Abgrenzungen... 10 3. Projektdurchführung... 11 3.1 Projektorganisation... 11 3.2 Vorgehensmodell... 12 4. Grob-Terminplan... 13 5. Mittelbedarf... 14 5.1 Aufwandschätzung... 14 5.2 Finanzierung... 14 6. Risikobetrachtung... 15 Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 3/15

1. Problemstellung 1.1 Hintergrund und Ausgangslage Mit dem Geoinformationsgesetz vom 5. Oktober 2007 und den zugehörigen Verordnungen hat der Bund den Grundstein für die Einführung eines schweizweit harmonisierten Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) gelegt. Ziel des Katasters ist die systematische Dokumentation und zentrale Veröffentlichung der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen die ein Grundstück betreffen. Der ÖREB-Kataster ist eine Verbundaufgabe von Bund und Kantonen (Abbildung 1). Die Kantonalen ÖREB-Katasterstellen verpflichten sich gegenüber dem Bund mit einer jeweils vierjährigen Programmvereinbarung. Die erste Programmvereinbarung wurde Anfang 2016 unterzeichnet und deckt im Wesentlichen die Einführung des ÖREB-Katasters ab. Für die Bereitstellung der Daten sind die jeweiligen Fachämter von Bund und Kantonen sowie bei der Nutzungsplanung die Gemeinden zuständig. Abbildung 1: Organisation ÖREB-Kataster als Verbundaufgabe zwischen Bund und Kantonen (Quelle: www.cadastre.ch) Die Einführung des Katasters erfolgt schweizweit koordiniert in zwei Phasen. In der ersten Phase, welche nun abgeschlossen ist, haben acht Pilotkantone den Kataster eingeführt. Jeder an der ersten Phase beteiligte Kanton hat zudem mit Schwerpunktprojekten gewisse technische, organisatorische oder rechtliche Aspekte des Katasters vertieft bearbeitet. Auf Basis der Ergebnisse und Erkenntnisse dieser ersten Phase werden nun die restlichen Kantone, zu welchen auch Basel-Stadt gehört, den Kataster bis Ende 2019 einführen. Das (GVA) ist die im Kanton Basel-Stadt für den ÖREB- Kataster zuständige Stelle und wird den Aufbau und Betrieb des Katasters übernehmen. Der Inhalt des Katasters wird jedoch wie bis anhin von den jeweiligen zuständigen Fachämtern erfasst, nachgeführt und freigegeben. Im Bundesrecht sind 17 Katasterthemen aufgeführt, welche zwingend im ÖREB-Kataster implementiert werden müssen. Davon sind sieben in Zuständigkeit der Kantone oder Gemeinden. Die restlichen Katasterthemen sind in Zuständigkeit des Bundes und werden den kantonalen ÖREB- Katastern standardisiert und aktuell zur Verfügung gestellt. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 4/15

Weiterführende Dokumentationen und Hilfsmittel zum ÖREB-Katasters: Webseite des Bundes: http://www.cadastre.ch/internet/kataster/de/home/oereb.html Handbuch für Fachleute: http://www.cadastre.ch/internet/kataster/de/home/manuel-oereb.html Bericht der Pilotkantone: http://www.cadastre.ch/internet/kataster/de/home/manueloereb/publication/express.parsys.61433.downloadlist.56525.downloadfile.tmp/oereberfah rungsbericht1etappede.pdf 1.2 Funktion und Aufgabe des ÖREB-Katasters Der ÖREB-Kataster nach Art. 16 18 GeoIG verkörpert ein eigenständiges, die Grundbuchdaten ergänzendes Register. Zum Grundbuch wirkt er insofern komplementär, als dort nur jene öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen eingetragen werden, welche nicht bereits im Grundbuch angemerkt sind (vgl. Art. 16 Abs. 1 GeoIG). Dem ÖREB-Kataster kommen grundsätzlich zwei Funktionen zu: Zum einem kommt ihm primär eine Informationsfunktion zu, indem er als Informationssystem über gesetzliche Grundlagen und behördliche Erlasse, welche auf ein Grundstück wirken, der Öffentlichkeit im Sinne der Rechtsicherheit in aktueller und zuverlässiger Form Auskunft erteilt. Der ÖREB-Kataster hat deshalb das Ziel, die auf den föderalen Bund, Kanton und Gemeinden Stufen anfallenden öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen zusammenzuführen und übersichtlich darzustellen. Damit soll dem Benutzer ein Überblick über die bestehenden Regulierungen gewährleistet werden. Der Kanton kann zudem, soweit er für die Verfahrensgestaltung zuständig ist, dem ÖREB- Kataster die Funktion als amtliches Publikationsorgan zuschreiben (vgl. Art. 16 ÖREBKV) und damit die Rechtsbedeutung des Eintrags noch verstärken. Als offizielles Publikationsorgan macht der ÖREB-Kataster letztlich nur Sinn, wenn die öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung erst mit dem definitiven Eintrag in Kraft tritt, also in gewissem (nicht rechtstechnischen) Sinne konstitutiv ist. Dies müsste der Kanton jedoch ausdrücklich gesetzlich vorsehen. Quasi als positiver Nebeneffekt dient der Aufbau und später der Betrieb des ÖREB-Katasters auch dazu, dass die im Projekt involvierten Fachstellen angehalten werden, deren Datenbestände und korrelierenden Rechtsdokumente auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, was selbstredend mit einem primär einmaligen Mehraufwand verbunden ist. 1.3 Nutzenüberlegungen Die Kantone müssen den ÖREB-Kataster aufgrund der gesetzlichen Vorgaben des Bundes einführen. Nutzenüberlegungen sind daher auf Stufe Kanton nur bedingt nötig. Untenstehend sind gleichwohl einige Punkte zum Nutzen des Katasters aufgeführt. Der ÖREB-Kataster ist für aktuelle und zukünftige Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer, Planer und Architekten, private Ingenieurunternehmen sowie den Immobilien- und Hypothekarmarkt von grossem Nutzen, aber auch für Behörden und die öffentliche Verwaltung bringt er Vorteile. Durch die Integration von projektierten Zuständen für ausgewählte ÖREB- Katasterthemen und die Verwendung als amtliches Publikationsorgan werden Informationsgehalt und Rechtssicherheit weiter erhöht. Damit kann zudem eine Durchgängigkeit von der Projektierung bis hin zum rechtskräftigen Zustand erreicht werden. Die vorgesehen zentrale Fachanwendung unterstützt die zuständigen Fachämter im Rechtsetzungsprozess. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 5/15

Während der Einführungsphase entsteht für die Datenbereinigung und -bereitstellung ein beträchtlicher Aufwand für die Fachämter auf Ebene Kanton und Gemeinden. Doch nach Abschluss des Projektes steht den Behörden mit dem ÖREB-Kataster ein zentrales Instrument zur Verfügung, um ihrer Informationspflicht auf effiziente und einheitliche Art und Weise nachzukommen. Die Zuständigkeiten und Nachführungs- und Rechtsetzungsprozesse der ÖREB-Katasterthemen werden im Rahmen des Projektes dokumentiert und ggf. auch effizienter gestaltet. In Kombination mit der geplanten technischen Umsetzung des Katasters wird dadurch die Nachvollziehbarkeit und Qualität der Daten und somit auch die Rechtsicherheit weiter verbessert. Die Aufarbeitung der Daten und zugehörigen Rechtsdokumente bietet zudem für die zuständigen Fachämter die Gelegenheit diese auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen und wenn nötig zu korrigieren. 2. Projektinhalt und -umfang 2.1 Projektziele Mit dem Projekt ÖREB-Kataster BS sollen die folgenden Projektziele erreicht werden: 1. Die Rechtsetzungsprozesse aller ÖREB-Katasterthemen sind in Form einer Weisung zum ÖREB-Kataster Basel-Stadt dokumentiert. 2. Der ÖREB-Kataster ist im kantonalen Recht in Form einer kantonalen Verordnung zum ÖREB-Kataster (KÖREBKV) verankert. 3. Allfällige Anpassungen der Fachgesetzgebung aufgrund des ÖREB-Katasters sind vollzogen. 4. Die definierten ÖREB-Themen sind im ÖREB-Kataster zusammen mit ihren Rechtserlassen und Rechtsvorschriften verfügbar. 5. Zusätzlich sind auch wichtige kantonale ÖREB-Katasterthemen im ÖREB-Kataster verfügbar. 6. Der ÖREB-Kataster Basel-Stadt steht der Öffentlichkeit Anfang 2019 zu Verfügung. 7. Die Erfassung, Verwaltung und Nachführung der ÖREB-Katasterthemen in Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden erfolgt in der Regel über ein zentrales vom GVA zur Verfügung gestelltes Fachsystem, welches den für den Kataster relevanten Teil der Rechtssetzungsprozesse der ÖREB-Katasterthemen abbildet. Ist bereits ein umfassendes Fachsystem vorhanden, welches die Anforderungen an einen modellkonformen Datenaustausch erfüllt (z.b. Kataster der belasteten Standorte) oder ist die Anzahl Datenmutationen nur sehr klein (z.b. 0-3 Mutationen pro Jahr), kann darauf verzichtet werden. In diesem Fall werden die Daten nach jeder Mutation geprüft in den Kataster importiert. 8. Der ÖREB-Kataster enthält für ausgewählte Themen auch projektierte Zustände 9. Es ist geklärt, für welche ÖREB-Katasterthemen der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan dient. Falls dies der Fall ist, wird dies auch umgesetzt. 10. Die Fachämter sind im Projekt vertreten, nehmen ihre Interessen wahr und leisten ihren Beitrag für die Einführung des Katasters. 11. Die Einführungskosten werden durch eine enge technische Zusammenarbeit mit anderen Kantonen minimiert. 12. Die technische Umsetzung erfolgt auf Basis der im GVA vorhanden Infrastruktur und Softwarekomponenten. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 6/15

13. Das Zusammenspiel zwischen ÖREB-Kataster und Grundbuch ist klar geregelt. ÖREBs werden entweder im Kataster geführt oder im Grundbuch angemerkt und nie in beiden Registern gleichzeitig geführt. 2.2 Projektergebnisse / Lieferobjekte Damit die oben erwähnten Geschäftsziele erreicht werden können, müssen am Ende des Projektes die folgenden konkreten Ergebnisse respektive Lieferobjekte vorliegen (die Reihenfolge entspricht in etwa dem Projektablauf): 1. Weisung zum ÖREB-Kataster BS mit allen Rechtsetzungsprozessen der ÖREB- Katasterthemen in Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden sowie weiteren Prozessen (Datenflüsse, Erstintegration, etc.) und Vorgaben im Kontext des Katasters. Zudem wird in der Weisung die Betriebsorganisation des Katasters festgelegt. 2. Kantonale Verordnung zum Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (KÖREBKV). 3. Von den minimalen Geodatenmodellen (MGDM) des Bundes entsprechende oder davon abgeleitete (wenn kantonale Mehranforderungen vorliegen) Datenmodelle für alle ÖREB- Katasterthemen nach Bundesrecht in Zuständigkeit der Kantone sowie kantonale MGDM für alle kantonalen ÖREB- Katasterthemen. 4. Zentrales Fachsystem für die Erfassung, Verwaltung und Nachführung der ÖREB- Katasterthemen in Zuständigkeit von Kanton und Gemeinden. 5. Im Internet publizierter ÖREB-Kataster mit dem im Bundesrecht geforderten statischen und dynamischen Auszug, inklusive projektierter ÖREBs. 6. Falls sinnvoll soll der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan für die ÖREB-Katasterthemen dienen. 7. Vom Bund geforderte Projektphasenberichte 1. 2.3 Grobanforderungen und Rahmenbedingungen Für die Realisierung der oben erwähnten Ergebnisse sowie die Durchführung des Projektes gelten die folgenden Anforderungen und Rahmenbedingungen: 1. Es gelten die vom der Eidgenössischen Vermessungsdirektion erlassenen Weisungen und Richtlinien. Der Kataster wird von der Vermessungsdirektion des Bundesamtes für Landestopografie abgenommen. 2. Der ÖREB-Kataster muss gemäss Bundesrecht spätestens am 1.1.2020 flächendeckend eingeführt sein. 3. Proprietäre Software-Komponenten werden nur eingesetzt, wenn der Einsatz von Open Source Lösungen nicht möglich oder zu aufwendig ist. 4. Kantonale Mehranforderungen müssen berücksichtigt werden. 5. Die kantonalen Vorgaben zu MGDM sind bei der Modellierung der ÖREB- Katasterthemen zu berücksichtigen. Die Modellierung der ÖREB- Katasterthemen erfolgt im Rahmen des Projektes ÖREB-Kataster BS. 1 Siehe Weisung Administrative Abläufe bei der Einführung : \\bs.ch\dfs\bs\bvd\bvd-gva-projekte\gva_05_öreb-kataster\10_vorgabenbund\weisungen\öreb-k_weisung_adminabläufebeieinführung.pdf Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 7/15

2.4 Betroffene Katasterthemen Der Bund schreibt für den ÖREB-Kataster 17 Themen vor, von welchen sieben in Zuständigkeit der Kantonen oder Gemeinden sind. Den Kantonen steht es offen, weitere Themen in den Kataster aufzunehmen. Folgende Themen werden vom Kanton Basel-Stadt freiwillig aufgenommen: Baulinien, Strassen- und Weglinien und Denkmalverzeichnis. Die drei Themen sind die wichtigsten kantonalen Eigentumsbeschränkungen, ohne welche der Kataster aus kantonaler Sicht wenig Sinn machen würde. Diese Themen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Bebaubarkeit eines Grundstücks. In der nachfolgenden Tabelle sind die für den ÖREB-Kataster Basel-Stadt vorgesehenen Katasterthemen aufgeführt (kursiv dargestellt sind die Themen bei denen die Zuständigkeit beim Bund liegt): Katasterthema Zuständigkeit Ergänzung BS Bereich Raumplanung Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) BVD-S&A-PA / Gemeinden Nein Baulinien BVD-TBA / Gemeinden Ja Strassen- und Weglinien BVD-TBA / Gemeinden Ja Denkmalverzeichnis BVD- S&A-DPF Ja Bereich Nationalstrassen Projektierungszonen Nationalstrassen ASTRA Nein Baulinien Nationalstrassen ASTRA Nein Bereich Eisenbahnen Projektierungszonen Eisenbahnanlagen BAV Nein Baulinien Eisenbahnanlagen BAV Nein Bereich Flughäfen Projektierungszonen Flughafenanlagen BAZL Nein Baulinien Flughafenanlagen BAZL Nein Sicherheitszonenplan BAZL Nein Bereich Belastete Standorte Kataster der belasteten Standorte WSU-AUE Nein Kataster der belasteten Standorte im Bereich des VBS Nein Militärs Kataster der belasteten Standorte im Bereich der BAZL Nein zivilen Flugplätze Kataster der belasteten Standorte im Bereich des BAV Nein öffentlichen Verkehrs Bereich Grundwasserschutz Grundwasserschutzzonen WSU-AUE Nein Grundwasserschutzbereiche WSU-AUE Nein Bereich Lärm Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) BVD-S&A-PA / Gemeinden Nein Bereich Wald Waldgrenzen (in Bauzonen) WSU-AfW / Gemeinden Nein Waldabstandlinien WSU-AfW Nein Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 8/15

2.5 Zielgruppen und Betroffene Durch das Projekt sind die folgenden Personengruppen respektive Institution betroffen: Personengruppe / Institution Eidgenössische Vermessungsdirektion (V+D) Für ÖREB-Katasterthemen zuständige Fachämter des Bundes Für ÖREB- Katasterthemen zuständige kantonalen Fachämter Gemeinde Riehen Gemeinde Bettingen Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) Öffentlichkeit und Wirtschaft (GVA) Amtliche Vermessung (GVA) Form/Grad der Betroffenheit Oberaufsicht und strategische Leitung des Katasters, Erlass von Weisungen zum ÖREB-Kataster Lieferung der ÖREB- Katasterthemen in Zuständigkeit des Bundes Projektmitarbeit, Datenaufbereitung und -bereitstellung Projektmitarbeit, Datenaufbereitung und -bereitstellung, wichtiger Nutzer des ÖREB-Katasters Projektmitarbeit, Datenaufbereitung und -bereitstellung, wichtiger Nutzer des ÖREB-Katasters Wichtiger Nutzer des ÖREB-Katasters, Ablösung der bestehenden Situationsauskunft für Baubegehren Nutzer des Katasters Projektleitung, Katasterführende Stelle, Realisierung des ÖREB-Katasters Lieferung des Referenzdatensatzes Liegenschaften Grundbuch (GVA) Bereinigung der Schnittbereich zwischen ÖREB- Kataster und Grundbuch, Teilprojektleitung im Bereich Recht und der Verwaltung der Rechtsdokumente Kundenzentrum GVA Rechtsabteilung BVD Zentrale Informatikdienste Zentrale Anlaufstelle für die Öffentlichkeit, Abgabe von beglaubigten und unbeglaubigten Katasterauszügen Projektunterstützung im Bereich Rechtsgrundlagen Projektunterstützung im Bereich Fachanwendung und Portal Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 9/15

2.6 Abgrenzungen Abbildung 2 zeigt schematisch die Systemgrenze der technischen Infrastruktur, welche im Rahmen dieses Projektes aufgebaut wird. Es werden drei Teilsysteme implementiert: ein ÖREB- Kataster-Fachsystem, ein ÖREB-Kataster-Portal und eine Verwaltung der Rechtsdokumente. Die Abbildung soll grob die, für die Realisierung des ÖREB-Kataster nötigen technischen Komponenten aufzeigen. Ob diese genauso umgesetzt werden und ob noch Komponenten nötig sind bzw. welche allenfalls weggelassen werden können, wird erst die Konzeptphase ergeben. Serviceschnittstelle für Bundesdaten Technische Infrastruktur Fachapplikation (z.b. Altlast4Web) Fachsystem ÖREB-Portal Importschnittstelle Rechtskräftiger Zustand Importschnittstelle ÖREB-Portal (MapBS) Benutzer Histo. Zuständige Stelle Protokollierter Zustand Histo. Geodatenbank BS Fachapplikation Projektierter Zustand XML-Schnittstelle Drittapplikation Verwaltungsapplikation Rechtsdokumentedatenbank Verwaltung Rechtsdokumente Publikationssystem Abbildung 2: Systemgrenze der technischen Infrastruktur Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 10/15

3. Projektdurchführung 3.1 Projektorganisation Die Projektorganisation folgt den Vorgaben des Projektleitfadens BS. Rollen und Verantwortlichkeiten sind im Anhang definiert. Die personelle Besetzung der Rollen ist in der unten stehenden Tabelle aufgeführt. Die Zusammensetzung des Projektteams erfährt allenfalls noch Änderungen nach Genehmigung der Projektdefinition durch den Auftraggeber und liegt grundsätzlich im Ermessen der Projektleitung respektive des Steuerungsausschuss. Rolle Auftraggeber/-in Steuerungsausschuss Projektleiter Projektteam (PT) und Teilprojekte (TP) Projektleitung Begleitgruppe Projektcontrolling Personen Regierungsrat vertreten durch H. P. Wessels, Departementsvorsteher BVD Simon Rolli (GVA, Vorsitz), Je eine Vertretung aus S&A, AUE, TBA, BGI und der Gemeinde Riehen Sitzungen zu den Meilensteinen M03, M04/05, M06, M09/10 Adrian Moser Bettina Gissler, Chr. Katterfeld (Teilprojekt Prozesse & Daten) Amir Moshe, Methap Fiechter (Teilprojekt Recht) Hans-Jörg Stark, Martina Köhli (Teilprojekt Fachanwendung & Portal) Joël Lässer (BVD-GS-Recht) Besteht aus Projektleiter, Projektteam und Vorsitzender Steuerungsausschuss. Projektsitzungen alle 2 4 Wochen Vertretungen aus den zuständigen kantonalen und kommunalen Fachämtern, Vertretung aus dem Bau- und Gastgewerbeinspektorat (zentraler Nutzervertreter), Vertretung des Bundesamtes für Landestopografie für die zuständigen Fachämter des Bundes Phasenbezogene Sitzungen mit inhaltsbezogener Zusammensetzung. Einberufen durch Projekt- oder Teilprojektleiter Eidgenössische Vermessungsdirektion V+D Die Projektleitung lässt die jährlichen Berichte zur Programmvereinbarung und die Projektphasenberichte abnehmen. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 11/15

Auftraggeber DV BVD Steuerungsausschuss Leitung: S. Rolli Controlling Bund V+D Projektleitung A. Moser Begleitgruppe Vertreter aus Fachämtern und GIS- Netzwerkgruppe TP Prozesse & Daten B. Gissler TP Recht Dr. A. Moshe TP Fachanwendung & Portal H.-J. Stark Externe Dienstleister Abbildung 3: Projektorganisation ÖREB-Kataster BS 3.2 Vorgehensmodell Das Projekt wird gemäss Projektleitfaden BS abgewickelt (siehe Anhang). Die Berichterstattung für den Bund erfolgt anhand der in der Weisung ÖREB-Kataster Administrative Abläufe bei der Einführung 2 definierten Dokumente (HERMES 3 ). 2 \\bs.ch\dfs\bs\bvd\bvd-gva-projekte\gva_05_öreb-kataster\10_vorgabenbund\weisungen\öreb-k_weisung_adminabläufebeieinführung.pdf 3 http://www.hermes.admin.ch/ Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 12/15

4. Grob-Terminplan In der folgenden Tabelle sind die wichtigsten Meilensteine aufgeführt, die für das Projekt als Ganzes gelten. Ein detaillierter Terminplan wird zu Beginn jeder Phase separat erstellt. Nr. Meilenstein Termin M01 M02 M03 M04 M05 M06 M07 M08 M09 M10 Projekt Kickoff hat stattgefunden Die Projektorganisation steht und alle Beteiligten wurden begrüsst. RRB mit Projektauftrag zum ÖREB-Kataster Projekt Vorgängiger Projektdialog BVD, vorgängige interne Fachvernehmlassung Phasenbericht Konzept für V+D Die Analyse wurde durchgeführt und das Lösungskonzept (Phasenbericht Konzept gemäss Vorgaben V+D) liegt als Dokument vor. Das Lösungskonzept wurde vom Projektteam sowie von den einzubeziehenden Fachstellen überprüft. Der Steuerungsausschuss hat das Lösungskonzept genehmigt und es wurde vom der V+D abgenommen. Weisung zum ÖREB-Kataster Basel-Stadt ist verabschiedet Alle Prozesse sowie die betriebliche Organisation des Katasters sind in Form einer Weisung verbindlich festgehalten. Ein Entwurf der kantonale Verordnung zum ÖREB-Kataster ist erstellt Die Rechtsgrundlagen für den ÖREB-Kataster liegen vor und die notwendigen Anpassungen der Fachgesetzgebungen sind definiert. Die Datenmodellierung ist abgeschlossen Für alle ÖREB- Katasterthemen liegen Datenmodelle vor. Das zentrale ÖREB-Kataster Fachsystem ist betriebsbereit Das zentrale ÖREB-Fachsystem ist implementiert und getestet. Das ÖREB-Portal Basel-Stadt ist online Der ÖREB-Kataster Basel-Stadt ist in Betrieb und öffentlich zugänglich. Die Abnahme durch den Bund ist erfolgt Die Abnahme durch den Bund ist erfolgt und der Kataster kann in den ordentlichen Betrieb übergehen. Projektabschluss Die Projektorganisation ist aufgelöst und geht in die Betriebsorganisation über. 15.01.2016 15.08.2016 30.11.2016 31.05.2017 31.05.2017 30.06.2017 31.08.2018 31.12.2018 31.03.2019 15.04.2019 Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 13/15

5. Mittelbedarf 5.1 Aufwandschätzung Mit dem ÖREB-Kataster wird im Kanton Basel-Stadt Neuland betreten. Erst während der Konzeptphase wird die genauere Ausgestaltung des ÖREB-Katasters und somit die Aufwände für dessen Aufbau abschätzbar sein. So wird erst eine vertiefte Analyse der vorhandenen Daten, der Rechtsetzungsprozesse und der gesetzlichen Grundlagen ergeben, welche Anpassungsarbeiten nötig werden. Der Integrationsaufwand der ÖREB-Katasterthemen in den Kataster ist stark vom heutigen digitalen Datenbestand zu den ÖREB-Katasterthemen und dem Aufbereitungszustand der zugehörigen Rechtsdokumente abhängig. Dient der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan, ist dies mit weiteren Arbeiten verbunden, deren Ausmass erst in der Konzeptphase abgeschätzt werden kann. Bei den Aufwänden, welche die Fachämter betreffen, sind im Wesentlichen die Erarbeitung und Dokumentation der Rechtsetzungsprozesse, die Erarbeitung der Datenmodelle sowie die Aufbereitung und Bereitstellung der Geodaten zu den ÖREB-Katasterthemen sowie deren Rechtsdokumente zu nennen. Auch diese Aufwände bei den Fachämtern können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht detailliert abgeschätzt werden. Folgende Faktoren beeinflussen die Aufwände massgeblich: Vollständigkeit der bestehenden Daten Digitale Verfügbarkeit und Vollständigkeit der Rechtsdokumente Nötige Anpassungen der Rechtsetzungsprozesse und internen Prozesse der Fachämter Jährliche Anzahl Mutationen am Datensatz Komplexität der Rechtssetzungsprozesse Notwendigkeit von Anpassungen an den rechtlichen Grundlagen Diese Faktoren sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschätzbar und werden im Rahmen der Konzeptphase geklärt werden. 5.2 Finanzierung Über die Programmvereinbarung mit dem Bund zum ÖREB-Kataster 2016 2019 erhält das GVA namentlich für den technischen und organisatorischen Aufbau des Katasters Bundesbeiträge in der Höhe von total rund Fr. 200 000.-. Zusammen mit den Budgetmittel des GVA werden diese Bundesbeiträge für die Projektleitung, Begleitung und Unterstützung der Fachämter und den Aufbau der technischen Komponenten des ÖREB-Katasters ausreichen und auch die künftigen Betriebskosten mitabdecken. Keine Beiträge stellt der Bund hingegen den zuständigen Fachämtern zur Verfügung. Die Aufwände für die Aufarbeitung und Erweiterung der Daten mit den korrelierenden Rechtsdokumenten müssen von diesen selber getragen werden. Erste Abklärungen mit einzelnen Fachämtern haben gezeigt, dass diese Aufwände nicht zu unterschätzen sind, aber wohl grösstenteils im Rahmen der ordentlichen Erneuerungsarbeiten geleistet werden können sollten. Einzig bei komplexeren ÖREB-Katasterthemen wie z. B. bei Bau-, Strassen- und Weglinien kann für die katasterkonforme Bereitstellung der Daten und Rechtsdokumente ein einmaliger Aufbereitungsaufwand anfallen, welcher nicht im Rahmen ordentlicher Erneuerungsarbeiten geleistet werden kann. Vor allem die Aufwände für die zusätzlichen drei kantonalen Themen sind in der jetzigen Projektphase noch nicht abschätzbar. Sobald die Aufwände für die katasterkonforme Bereitstellung der zusätzlichen Themen bekannt sind und es sich zeigt, dass diese nicht aus den ordentlichen Budgetmitteln des zuständigen Fachamtes geleistet werden können, erfolgt ein ergänzender Antrag an den Regierungsrat. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 14/15

Die Unterstützung durch das GVA wird nicht in Rechnung gestellt. Insbesondere bei der Erarbeitung und Dokumentation der Rechtsetzungsprozesse, bei der Erstellung der Datenmodelle sowie bei der Migration der Daten in die zentrale Fachanwendung wird das GVA die Fachämter stark unterstützen. 6. Risikobetrachtung Die Erreichung der Projektziele wird durch die folgenden Risiken gefährdet: Nr. Risiko Eintrittswahrsch. Auswirkungen Vorsorge/Massnahmen R1 R2 R3 R4 R5 Zentrale Erfassung zu komplex Die zentrale Erfassung der ÖREB- Katasterthemen wird unverhältnismässig komplex und teuer. Publikationsorgan Der ÖREB-Kataster als Publikationsorgan für die ÖREB- Katasterthemen ist zu komplex, rechtlich schwierig oder von den Fachämtern nicht erwünscht Ressourcen der Fachämter Bei den zuständigen Fachämtern fehlen die Ressourcen für die Umsetzung ihrer Katasterthemen. Ressourcen GVA Im GVA fehlen die Ressourcen für die Begleitung und Umsetzung des Katasters. Termineinhaltung Die vom Bund vorgegeben Termine bzw. der Projektzeitplan kann nicht eingehalten werden. Mittel Mittel Die Anforderungen mit den jeweiligen Fachämtern genau abklären. Anpassung der Funktionalität an die Komplexität der Themen. Synergien mit anderen Kantonen suchen. Mittel Klein Vorzeitige Abklärung mit allen Beteiligten. Keine Entwicklungen in diese Richtung solange noch unklar ist ob es möglich ist. Als Schwerpunktprojekt beim Bund anmelden Hoch Hoch Frühzeitige Planung der nötigen Arbeiten mit den Fachämtern. Erarbeitung der verbindlichen Weisung und der ÖREB-Katasterverordnung. RRB für den Projektauftrag erwirken. Zusatzfinanzierung für einmalige Daten-Aufarbeitungen ermöglichen Klein Hoch Die benötigten Ressourcen werden an den Projektsitzungen besprochen. Der nötigen Ressourcen werden in der Planung berücksichtigt, andere Projekte des GVA zurückgestellt. Mittel Mittel Saubere Terminkontrolle, Einbau von Reserven. Projekt ÖREB-Kataster Basel-Stadt Projektdefinition Seite 15/15