Infektionsrisiken und Infektionsschutz bei Flüchtlingen Aktuelle Krankenhaushygiene, Herne 20.04.16 Inka Daniels-Haardt 21.04.2016
Presse Folie 2 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 3 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 4 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Asyl- Erstanträge BAMF Asylgeschäftsstatistik 3/2016 Folie 5 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Flüchtlinge D 2015 ca. 1 Million Januar 2016 90.000 Februar 2016 60.000 März 2016 20.000 NRW 2015 270.000 (Bis zu 16.000/Woche) 2016 1.500 / Woche Folie 6 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Daten(1) LZG.NRW. Datenstand 16.03.2016 Folie 7 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Daten (2) LZG.NRW. Datenstand 16.03.2016 Folie 8 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Gesetzliche Grundlagen der medizinischen Versorgung der asylsuchenden Menschen 62 Abs. 1 AsylVfG (neu: AsylG): Menschen, die in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Erkrankungen einschließlich einer Röntgenaufnahme der Lunge zu dulden. Bestimmung des Gesundheitsministeriums (MGEPA) zum Umfang der Gesundheitsuntersuchungen von Asylbegehrenden in Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften [ 62 AsylVfG vom 7. Oktober 2014/ 15. Dezember 2015] Umfang der medizinischen Untersuchungen (Impfangebot, Röntgen, etc.) Zeitraum, in dem sie vorzunehmen sind Verpflichtung zur Dokumentation von Ergebnissen und Maßnahmen 4 AsylbLG: Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände Versorgung werdender Mütter und Wöchnerinnen Amtlich empfohlene Schutzimpfungen und Vorsorge - Untersuchungen Folie 9 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 10 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Untersuchungsumfang Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden orientierende Anamnese/ Impfausweiskontrolle orientierende körperliche Inaugenscheinnahme Ausschluss TBC Serologische und Stuhluntersuchungen, wenn angezeigt Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen bestimmt gemäß 62 Abs. 1 Satz 2 Asylgesetz (AsylG) - Bekanntmachung vom 15.12.2015 Folie 11 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Medizinische Untersuchung bei Erstaufnahme 1. Vorscreening zur Feststellung akuten Behandlungsbedarfs durch bei Aufnahme 2. Erstaufnahmeuntersuchung gemäß 62 Asylgesetz Anamnese Allgemeine orientierende körperliche Untersuchung Ausschluss einer ansteckungsfähigen Lungentuberkulose ( 36(4) IfSG) EpidBull20.11.2015 Folie 12 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Thorax-Röntgenuntersuchungen bei Asylsuchenden1 gemäß 36 Absatz 4 IfSG Stellungnahme des Robert Koch-Instituts 10/2015 Primäres Ziel des Screenings von Personen, die in eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylsuchende aufgenommen werden sollen, ist die frühzeitige Entdeckung potenziell infektiöser Lungentuberkulosen. Dieses Vorgehen wird angesichts des Erkrankungsrisikos dieser Personengruppen, den zu beobachtenden epidemiologischen Entwicklungen sowie beschriebenen Fallfindungsraten unverändert für sinnvoll erachtet. Die gemäß 36 Absatz 4 IfSG verpflichtende Thorax-Röntgenuntersuchung ist eine international anerkannte und in Deutschland etablierte Screeningmethode. Sie ist angesichts der prioritären Zielsetzungen des Screenings, den aktuellen Gegebenheiten und den Einschränkungen alternativer Screeningansätze aus Sicht des Robert Koch- Instituts nach wie vor die Methode der Wahl. >15J und nicht schwanger -> Röntgen Thorax 5-15J -> IGRA (Quantiferon) oder Tuberkulin Haut Test <5J -> Tuberkulin Haut Test, wenn nicht möglich IGRA Folie 13 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Für medizinisches Personal: Akut behandlungsbedürftige, für Deutschland ungewöhnliche Infektionskrankheiten, die bei Asylsuchenden auftreten können (Stand: 14. September 2015) Viel häufiger als an den in der Tabelle genannten Erkrankungen leiden Asylsuchende allerdings unter den gleichen Infektionen, wie die ansässige Bevölkerung (z. B. grippaler Infekt, Kinderkrankheiten ). Sie haben bei einem durch die Flucht oftmals reduzierten Allgemeinzustand und Unterbringung in Gemeinschaftseinrichtungen jedoch ein potenziell erhöhtes Risiko, sich mit den entsprechenden Erregern zu infizieren. Epidemiologisches Bulletin 38, 413-414 MRE? Gastroenteritiden, Atemwegserkrankungen, Impfpräventable Erkrankungen Skabies, Kleiderläuse Malaria Tuberkulose Folie 14 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Epidemiologisch relevante Infektionskrankheiten Dtsch Arztebl 2015; 112(42): A-1717 / B-1423 / C-1395 Beermann, Sandra; Rexroth, Ute; Kirchner, Markus; Kühne, Anna; Vygen, Sabine; Gilsdorf, Andreas Folie 15 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 16 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
MRE Ein generelles MRE-Screening bei Aufnahme in einer Unterkunft ist derzeit nicht angezeigt. Ein MRE-Screening bei Aufnahme in ein Krankenhaus ist geboten bei Patienten aus Hochendemiegebieten, die Kontakt zum Gesundheitssystem in ihrem Heimatland oder im Verlauf ihrer Flucht hatten (s. entsprechende KRINKO-Empfehlungen). Ein Screening bei Krankenhausaufnahme sollte nur MRSA und carbapenemresistente Erreger umfassen. In der Regel keine besonderen Maßnahmen in Gemeinschaftsunterkünften. Screening von Asylsuchenden auf Multiresistente Erreger (MRE) Stellungnahme des Robert Koch-Instituts Stand 09.10.2015. Folie 17 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
60.8 % mit MRGN besiedelt (n= 143) 4x mehr als Normalbevölkerung Folie 18 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Impfziele Individueller Schutz des Asylsuchenden Begrenzung oder Verhinderung von Ausbrüchen impfpräventabler Erkrankungen Verhinderung der Ausbildung einer schwer erreichbaren Bevölkerungsgruppe mit möglicherweise unzureichendem Impfschutz Empfehlung des Robert Koch-Instituts Konzept zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland DOI 10.17886/EpiBull-2015-011 Folie 19 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Impfungen Prinzipien Mindest - Impfangebot, Vervollständigung nach STIKO sobald wie möglich. Möglichst frühzeitig (72 h) Jede Impfung zählt es gibt keine zu langen Impfabstände. Keine Serologien- es gibt kein Überimpfen. Bei Impfstoffknappheit* Kinder prioritär impfen. Logistik optimieren * www.pei.de/lieferengpaesse-impfstoffe-human *www.rki.de/de/content/kommissionen/stiko/liefer engpaesse/lieferengpaesse_node.html EpidBull14,113-114 Folie 21 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 22 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 23 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 24 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Folie 25 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Zusammenfassung Die Zuwanderung einer großen Zahl von Menschen aus Krisen- und Kriegsgebieten stellt Europa vor große Herausforderungen. Asylsuchende eher gefährdete Gruppe als gefährdend, das Risiko der Einschleppung von hierzulande seltenen Infektionskrankheiten ist als eher gering anzusehen. Die frühzeitige Impfung und das frühzeitige Erkennen von Infektionen sind wichtige Elemente des Infektionsschutzes für den Einzelnen und die Gemeinschaft Der niedrigschwellige Zugang zur gesundheitlichen Versorgung ist notwendig. Integration ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.. 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt
Vielen Dank! inka.daniels-haardt@lzg.nrw.de Folie 27 21.04.2016 Inka Daniels-Haardt