Gesundheitsversorgung von Flüchtlingskindern und ihrer Familien

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1 PD Dr. Erika Sievers, MPH Gesundheitsversorgung von Flüchtlingskindern und ihrer Familien Angekommen? Fachtagung am 7.Juni 2016 in Münster

2 UN Kinderrechtskonvention Artikel 24 Gesundheitsvorsorge (1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheit an sowie auf Inanspruchnahme von Einrichtungen zur Behandlung von Krankheiten und zur Wiederherstellung der Gesundheit. Die Vertragsstaaten bemühen sich sicherzustellen, dass keinem Kind das Recht auf Zugang zu derartigen Gesundheitsdiensten vorenthalten wird. Artikel 22 Flüchtlingskinder (1)Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um sicherzustellen, dass ein Kind, das die Rechtsstellung eines Flüchtlings begehrt oder nach Maßgabe der anzuwendenden Regeln und Verfahren des Völkerrechts oder des innerstaatlichen Rechts als Flüchtling angesehen wird, angemessenen Schutz und humanitäre Hilfe bei der Wahrnehmung der Rechte erhält, die in diesem Übereinkommen oder in anderen internationalen Übereinkünften über Menschenrechte oder über humanitäre Fragen, denen die genannten Staaten als Vertragsparteien angehören, festgelegt sind, und zwar unabhängig davon, ob es sich in Begleitung seiner Eltern oder einer anderen Person befindet oder nicht. Online verfügbar: PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD

3 Migration - Migrationshintergrund Anteil der Personen mit Migrationshintergrund an der Bevölkerung unter 15 Jahren im Jahr 2014 Statistisches Bundesamt Fachserie 1 Reihe 2.2. Bevölkerung und Erwerbstätigkeit Ergebnisse des Mikrozensus 2014 Wiesbaden 2015 *Nach 1949 auf das heutige Gebiet der Bundesrepublik zugewandert *In Deutschland geborene Ausländer *In Deutschland als Deutsche geborene mit mindestens einem zugewanderten oder als Ausländer in Deutschland geborenen Elternteil

4 Familien auf der Flucht besondere Herausforderungen Fluchtgründe Unterschiedliche Gesundheitsversorgung in den Herkunftsländern Migrationswege und spezielle Belastungen Meist mangelnde Systemkenntnisse in Deutschland Unterschiedlicher Zugang zum Gesundheitswesen Mangelnde Sprachkenntnisse - unterschiedliche kulturelle Hintergründe, auch im Umgang mit Krankheit, Prävention, Frühe Förderung, Frühförderung

5 Zuwandernde Kinder, Jugendliche und ihre Familien - mögliche Ressourcen Familiäre Strukturen und Traditionen (z.b. Stillen, Essenszubereitung) Kompetenzen in der Problemlösung bewältigte schwierige Lebenssituationen - Mobilität, Flexibilität Kulturelle Hintergründe - Kennnisse mehrerer Kulturen und/oder Sprachen Soziale Netzwerke Beispiel KIGGS 2008: Teilweise günstigere Ergebnisse, z.b. Stillen, Tabak- und Alkoholkonsum, atopische Erkrankungen PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, BVÖGD 5

6 Themen 1. Flüchtlinge in Deutschland 2015/6 - Datenlage 2. Flüchtlingskinder jugendliche Flüchtlinge in Deutschland Zugang zu Angeboten Gesundheitskarte Blick in die Herkunftsländer - Säuglingssterblichkeit Frühe Hilfen Interdisziplinäre und intersektorale Kooperation Personalentwicklung 3. Fazit

7 Eckdaten Migration - Kinder und Jugendliche Bezugsjahr Neugeborene in Deutschland, davon (7,34%) ausländisch : Neugeborene, davon (4,34%) ausländisch - 18,3%, n= haben eine ausländische Mutter* > 33% der Kinder in der Altersgruppe 0-5 Jahre hatten einen Migrationshintergrund: ** Kinder und Jugendliche <18 Jahre wanderten über die Bundesgrenzen nach Deutschland zu, davon aus Syrien (Saldo)*** wurden allein , d.h. 31,1 %, der Asyl-Erstanträge von Kindern und Jugendlichen < 18 Jahre gestellt**** * **Mikrozensus, Stat. Bundesamt *** Wanderungsstatistik Stat. Bundesamt 2016 ****BAMF 2015/6 7

8 2014 höchste Zahl der Asylerstanträge seit 1993 Deutlicher Anstieg seit Sommer 2014, seit Sommer 2015 erheblich mehr registrierte Asylsuchende als Asylanträge (Aufbau eines Überhangs) Asylerstanträge - Hauptherkunftsländer 2015: Syrien, Arabische Republik ( ); Albanien (53805); Kosovo (33427); Afghanistan 31382; Irak (29784); Serbien (16 700); Ungeklärt (11 700); Eritrea (10 876); Mazedonien (10 083); Pakistan (8 199) Fortlaufend aktualisierte Quellen: BAMF; Aktuelle Zahlen zu Asyl (hier März 2016) html?nn= Registrierte Asylsuchende und Asylanträge - Verlauf Zusammenstellungen der Bundeszentrale für Politische Bildung, beruhend auf Ursprungsquellen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge/Aktuelle Zahlen und Pressemitteilungen, Daten, erstellt mit Datawrapper unter: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Das Amt in Zahlen 2015 Asyl -; Nürnberg asyl.pdf? blob=publicationfile PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD

9 Antragsteller auf Asyl in Deutschland Jan. März 2016 Vorläufige Daten zur Altersverteilung (nach Jahre: 31% Jahre: 26% Jahre: 25% Jahre: 11% >44 Jahre: 7% Über 90% der Asylantragsteller sind Kinder, Jugendliche, oder Eltern, bzw. in Altersgruppen, möglicherweise Eltern zu werden PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD

10 Zielgruppen mit besonderen Herausforderungen Minderjährige Eltern Familien mit wenig Schreib- und Lesefähigkeiten Familien mit wenig oder keinen Deutschkenntnissen Familien mit finanziellen Belastungen Familien mit körperlichen und psychischen Belastungen Familien auf der Flucht Frühe Hilfen

11 Werdende und junge Flüchtlingsfamilien - Zielgruppen früher Hilfen? S.9 Frühe Hilfen richten sich an alle Familien und sind dem Diversity-Konzept verpflichtet. Frühe Hilfen stehen allen Familien offen. Das beinhaltet, dass die Zugänge und die Angebote der Frühen Hilfen kultur- und differenzsensibel gestaltet sind. Sprachbarrieren, der jeweilige Aufenthaltsstatus oder kulturelle Besonderheiten dürfen nicht zu einem Ausschluss von Frühen Hilfen führen. Dies beinhaltet sowohl die Öffnung der vorhandenen Angebote als auch die Schaffung von speziellen Angeboten und Zugangsmöglichkeiten bei spezifischem Bedarf von Familien

12 Praxisbeispiel: pro familia NRW: Flüchtlinge im Blick Themenfelder Schwangerschaft, Geburt, Verhütung Physische und psychische Gesundheit von Kleinstkindern (Ernährung, Impfung, Bindung) Prävention sexuell übertragbarer Krankheiten inklusive HIV/Aids Partnerschaftliches Zusammenleben, psychische Gesundheit und Stress Sexualpädagogische Angebote für Jugendliche Ärztliche Beratung Sozialberatung Psychologische Beratung Jugendsprechstunde Familienhebammen - Einzelbetreuung Familienhebamme - Umgang mit chronischer Krankheit, Fehlbildungen im Kleinkindalter - Gruppenangebote PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD 12

13 Bei aktueller Zuwanderungsgeschichte können bei werdenden und jungen Familien Kenntnisse der medizinischen Prävention, des Screenings, der Behandlungsverfahren und der Strukturen des Gesundheitssystems in Deutschland nicht vorausgesetzt werden. Sie benötigen Frühe Hilfen am Anfang des Lebens ihrer Kinder und am Anfang des Lebens in Deutschland PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD

14 Infektiologische Situation - RKI Bis zur 17. Kalenderwoche 2016: von Fällen meldepflichtiger Infektionskrankheiten insgesamt in Deutschland bei Asylsuchenden (NRW n= 374); Bewertung des RKI: Weiterhin stehen derzeit bei Asylsuchenden vor allem impf-präventable Krankheiten und Magen-Darm-Infektionen im Vordergrund, gegen die Impfungen und Basishygienemaßnahmen schützen würden. Durch Screening-Untersuchungen: Erwartungsgemäß Fälle mit Tuberkulose, Hepatitis B und C Weiterhin keine erhöhte Infektionsgefährdung der Allgemeinbevölkerung durch Asylsuchende. Wie auch in der Allgemeinbevölkerung findet sich die höchste Anzahl von Fällen bei den 0-4-Jährigen. Quelle: htige_infektionskrankheiten_bei_asylsuchenden.pdf? blob=publicationfile

15 Medizinische Untersuchung in Erstaufnahmeeinrichtungen Asylgesetz (AsylG) 62 Gesundheitsuntersuchung (1) Ausländer, die in einer Aufnahmeeinrichtung oder Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen haben, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf übertragbare Krankheiten einschließlich einer Röntgenaufnahme der Atmungsorgane zu dulden. Die oberste Landesgesundheitsbehörde oder die von ihr bestimmte Stelle bestimmt den Umfang der Untersuchung und den Arzt, der die Untersuchung durchführt. (2) Das Ergebnis der Untersuchung ist der für die Unterbringung zuständigen Behörde mitzuteilen. Wird bei der Untersuchung der Verdacht oder das Vorliegen einer meldepflichtigen Krankheit nach 6 des Infektionsschutzgesetzes oder eine Infektion mit einem Krankheitserreger nach 7 des Infektionsschutzgesetzes festgestellt, ist das Ergebnis der Untersuchung auch dem Bundesamt mitzuteilen.

16 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 4 Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. (1) Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung, zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen erforderlichen Leistungen zu gewähren... (2) Werdenden Müttern und Wöchnerinnen sind ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe, Arznei-, Verband- und Heilmittel zu gewähren. (3) Die zuständige Behörde stellt die ärztliche und zahnärztliche Versorgung einschließlich der amtlich empfohlenen Schutzimpfungen und medizinisch gebotenen Vorsorgeuntersuchungen sicher

17 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) 6 Sonstige Leistungen (1) Sonstige Leistungen können insbesondere gewährt werden, wenn sie im Einzelfall zur Sicherung des Lebensunterhaltes oder der Gesundheit unerlässlich, zur Deckung besonderer Bedürfnisse von Kindern geboten oder zur Erfüllung einer verwaltungsrechtlichen Mitwirkungspflicht erforderlich sind. Die Leistungen sind als Sachleistungen bei Vorliegen besondere Umstände als Geldleistung zu gewähren. 6.html

18 Zugang zu Leistungen Wünschenswert: Integration in das Regelsystem Parallelstrukturen vermeiden Dies setzt aber eine stärkere Ausrichtung des Regelsystems auf diese Aufgaben voraus (Kommunikation, Dolmetscher, mehrsprachige Informationen, Personalentwicklung etc.)

19 Gesundheitskarte Einführung der Gesundheitskarte für Asylsuchende und Flüchtlinge - Umsetzungsstand im Überblick der Bundesländer Stand 02/2016 Marcus Wächter-Raquet Gesundheitskarte eingeführt: Berlin, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein Keine Einführung: Bayern, Sachsen Rahmenvereinbarung bzw. Brandenburg, Bremen, NRW, Rheinland-Pfalz Einführung nach kommunalen Entscheidungen Weitere Bundesländer mit heterogenem Verhandlungsstand Publikation verfügbar online: 19

20 Januar 2016 Rahmenvereinbarung der egk für Asylbewerber Die Teilnahme an der Rahmenvereinbarung ist für die Gemeinden freiwillig. Eine Gemeinde wird immer nur von einer Krankenkasse betreut. NRW-Rahmenvereinbarung: Regelt die Inanspruchnahme von Leistungen für Asylbewerber bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt bzw. sonstigen Leistungen zur Sicherung der Gesundheit gegenüber den Gemeinden. Anspruchsberechtigte: Asylbewerber, die bereits auf die Gemeinden verteilt wurden. Bisher 20 Kommunen, 11 Kommunen beteiligt. Gesundheitskarte in NRW

21 Open access: Ergebnis: Kosteneinsparung bei der Regelversorgung von Asylsuchenden Die jährlichen Pro-Kopf Ausgaben für medizinische Versorgung bei Asylsuchenden mit nur eingeschränktem Zugang zur medizinischen Versorgung waren um circa 40 Prozent (376 ) höher als bei Asylsuchenden, die bereits Anspruch auf die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung haben

22 ÖGDG NRW 2&ugl_nr=2120&val=4659&ver=0&aufgehoben=N&keyword=&bes_id= Schwangeren- und Mütterberatung 12 Kinder- und Jugendgesundheit u.a. Gesundheitsschutz, Gesundheitsförderung, Beratung Schulische Eingangsuntersuchungen, ggf. Regeluntersuchungen soweit erforderlich. Betriebsmedizinische Aufgaben in Gemeinschaftseinrichtungen..Wird im Rahmen dieser Untersuchungen die Gefährdung oder Störung der körperlichen, seelischen oder geistigen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen festgestellt, vermittelt die untere Gesundheitsbehörde in Zusammenarbeit mit den für Jugendhilfe und Sozialhilfe zuständigen Stellen die notwendigen Behandlungs- und Betreuungsangebote

23 Humanitäre Sprechstunden Beispiel Frankfurt alt%5d=

24 Säuglingssterblichkeit in NRW - Trend nach Nationalität Säuglingssterblichkeit ausländischer Säuglinge in NRW: 2000: 12,6 2011: 4,8 Säuglingssterblichkeit deutscher Säuglinge 2000: 4,3 2011: 4,2 Quelle LZG NRW, Säuglingssterblichkeit in NRW PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD

25 Säuglingssterblichkeit in aktuellen Herkunftsländern Sterbefälle im 1. Lebensjahr je 1000 ( ) der Lebendgeburenen Deutschland: 3,2 Afghanistan: 66,3 Pakistan: 65,8 Eritrea: 34,1 Irak: 28,5 Syrien: 11,1 Quellen online: Homepage WHO ; UNICEF, WHO, World Bank, UN DESA/Population Division. Levels and Trends in Child Mortality UNICEF 2015, Daten report%202015%20child%20mortality%20final.pdf PD Dr. Erika Sievers, MPH; Reutlingen 2016, Kongress BVÖGD 25

26 Transkulturelle Pädiiatrie: Aktuelle Perspektiven und Handlungsoptionen Positionspapier, Fachausschuss, Transkulturelle Pädiiatrie, DGSPJ 2009 Chronisch kranke, behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche aus Minderheiten und Migrantengruppen stehen einer Kombination von Anforderungen gegenüber. Ihre Eltern und ihr Umfeld müssen aktiv einbezogen werden. Einrichtungen, die diese Kinder z.b. im Rahmen der Frühförderung, der ambulanten oder stationären medizinischen Versorgung oder in der Rehabilitation betreuen, sollten strukturelle Voraussetzungen erhalten, um ihre Unterstützung im Rahmen der transkulturellen Öffnung ausreichend zu gewährleisten.

27 Kooperation stärken!

28 Gesundheitliche Aspekte bei Flüchtlingskindern Professionelle Anknüpfungspunkte Schwangerschaftsberatung Frühe Hilfen, Familienhebammen, Kindertagesstätten Kinder- und Jugendgesundheitsdienst Kliniken und niedergelassene Ärzte für Kinder- und Jugendmedizin, Geburtshilfe und Frauenheilkunde Jugendamt, Sozialamt, Gesundheitsamt, Kommunale Integrationszentren, Migrationsbüro,

29 Dreistufiges Angebot zur Interkulturellen Kommunikation seit 2008 Grund- Aufbau- Abschluss- Kurse bis Ende Teilnehmer

30 Fazit Wir haben eine Schlüsselrolle in der Unterstützung der Rechte aller Kinder auf gleichberechtigten Zugang zu Gesundheit, Zahngesundheit, medizinischer Versorgung und Bildung auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention. Viele gesundheitliche Maßnahmen für Schwangere, Kinder und Jugendliche sind in bestimmten Zeitfenstern sinnvoll und später nicht oder nur eingeschränkt nachzuholen. Kinder und Jugendliche haben meist wenige Möglichkeiten, die Situation in ihrem Herkunftsland, die Entscheidung zur Flucht oder der Aufenthaltsdauer und perspektive in Deutschland selbst zu beeinflussen. Umso wichtiger ist ihre konkrete und frühe Unterstützung in relevanten Bereichen, so dass sie auf ein System treffen, in dem sie ihre Gesundheitschancen gleichberechtigt wahrnehmen können. Dies umzusetzen, erfordert eine sektorenübergreifende, interprofessionelle, Kooperation und Vernetzung.

31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Akademie für öffentliches Gesundheitswesen PD Dr. Erika Sievers, MPH Kanzlerstraße 4 D Düsseldorf Tel.: +49 (0) Fax: +49 (0) sievers@akademie-oegw.de Web:

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