Dieses Dokument legt die Organisation, Personen und deren Zuständigkeiten fest, um die erlassenen Richtlinien zur Integrität in der Forschung am PSI umzusetzen. Verfasser: Louis Tiefenauer Genehmigt: Thierry Strässle Datum: 04. März 2013
1. Voraussetzungen Ausgangslage Forschung hat zum Ziel Wissen zu schaffen, dieses anzuwenden und dadurch zur Wissenschaft und zum Nutzen für die Gesellschaft beizutragen. Die verfassungsmässig garantierte Forschungsfreiheit ist der Garant, dass Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen als verantwortliche Personen zum langfristigen gesellschaftlichen Nutzen beitragen können, unter Beachtung von Einschränkungen. Neben Gesetzen, Verordnungen und Regeln tragen Richtlinien zu Integrität in der Forschung (Research Integrity, RI) zur Qualität und Akzeptanz der Forschung, der Resultate und der daraus sich ergebenden Anwendungen bei. Zweck Verantwortung und ethische Grundsätze sind als Grundlagen im Leitbild für Zusammenarbeit und Führung genannt. Gemeinsame Richtlinien zu RI wurden 2010 am Paul Scherrer Institut (PSI), der EMPA, Eawag und WSL (Forschungsanstalten im ETH-Bereich, FAs) erlassen. Seitdem werden Mitarbeitende am PSI an regelmässig stattfindenden Anlässen über RI-Richtlinien informiert und an thematischen Workshops sensibilisiert. Weiterhin hat das gesellschaftspolitische Umfeld Auswirkungen auf die Forschungsförderung und die Forschung. Es gilt diese Rahmenbedingung zu berücksichtigen, um Qualität und Akzeptanz erhalten zu können. In der vorliegenden Prozessbeschreibung werden Gremien, Personen und Zuständigkeiten aufgeführt, um die im PSI-Führungsleitbild festgelegte Zusammenarbeit nach ethischen Grundsätzen sowie die Integrität in der Forschung zu realisieren und weiter zu fördern. 2. Dokumente Prozessbeschreibung Dieses Dokument wird in der Abteilung Personalmanagement als Prozessbeschreibung abgelegt. Es ist für alle Mitarbeitenden am PSI zugänglich. Eine Publikation des ersten Teils (ohne Anhänge) auf der öffentlich zugänglichen Homepage RI ist vorgesehen. Die folgenden Dokumente sind auf der Homepage (www.psi.ch/integrity) zugänglich: 2nd World Congress on Reseach Integrity: Singapore Statement on Research Integrity (2010): Die 14 Richtlinien sprechen Verantwortlichkeiten an und werden als Grundlage für nationale und institutionelle Richtlinien verstanden. Akademien der Wissenschaften Schweiz: Wissenschaftliche Integrität, Grundsätze und Verfahrensregel (2008). Dieses Dokument liefert eine Grundlage für Richtlinien von Forschungsinstitutionen in der Schweiz. All European Academies: The European code of conduct for research integrity (2011): Dieser kommentierte Code geht auf Grundlagen, Prinzipien, Verantwortung und Verhaltensregeln auf den verschiedenen Stufen der Unternehmung Forschung ein und berücksichtigt besonders auch internationale Forschungszusammenarbeiten. 2
PSI: Leitbild für Zusammenarbeit und Führung Unsere Ziele, Verantwortung (2001): Wir handeln im Sinne des PSI-Leitbildes verantwortlich, sind offen für Neues und setzen unsere Potenziale, Kapazitäten und Mittel zielgerichtet, effizient, umweltbewusst und nach ethischen Grundsätzen ein. Wir schaffen zusammen mit unseren Gästen ein Klima des Vertrauens, der gegenseitigen Achtung und Unterstützung. PSI: Richtlinien/Guidelines Integrität in der Forschung am PSI (2010). Diese wurden durch die DIRK verabschiedet. Periodisch wird durch das Koordinationsgremium überprüft, ob Änderungen und Ergänzungen anstehen, welche eine Revision der Richtlinien nötig machen. Eine solche Revision wird in einem Vernehmlassungsverfahren unter Einbezug der Forschungsanstalten (FA) vorgenommen und durch die DIRK verabschiedet. PSI: Verfahrensordnung bei vermuteter Verletzung der Integrität in der Forschung am PSI (2010). Diese Regelung ist ein integraler Bestandteil der Richtlinien und wurde ebenfalls durch die DIRK verabschiedet. Änderungen und Ergänzungen werden nach juristischer Prüfung und nach Vernehmlassung bei den FAs den jeweiligen DIRKs zur Genehmigung vorgelegt. The European Code of Conduct for Research Integrity (2011). Besonders die Richtlinien zur internationalen Zusammenarbeit sind zusätzlich vorhanden. Zitterknigge - Über den Umgang mit fremdem Gedankengut(2011); ETH Zürich Autorschaft bei wissenschaftlichen Publikationen - Analyse und Empfehlungen. Herausgegeben von den Akademien der Wissenschaften Schweiz (2013) Diese Liste wird durch die Person angepasst, die für die Homepage zuständig ist. 3. Organisation Integrität in Forschung (research integrity, RI) ist am PSI dem für Forschungspolitik zuständigen Stabschef zugeteilt. Die für RI beauftrage Person unterstützt ihn fachlich und tauscht mit ihm regelmässig relevante Informationen aus. Die Ombudsperson RI am PSI kann von allen Mitarbeitenden der Forschungsanstalten des ETH-Bereichs kontaktiert werden und arbeitet unabhängig. 3.1 Aufgabenzuteilung Die Stellenbeschreibungen für Ombudsperson (Anhang 1) und Beauftragte RI (Anhang 2) legen folgende Details fest: Anforderungsprofile, Ernennung und Amtsdauer, Arbeitsweise und Aufgaben, Zuständigkeiten, Koordination, Rechenschaft, Budget, Aus- und Weiterbildung. Ombudsperson RI: ist Ansprechperson für Forscher, gibt dem Direktor Rechenschaft, nimmt an ausgewählten Koordinationstreffen teil. Beauftragter RI (BRI): koordiniert RI-Aufgaben am PSI, stellt ausreichend den internen und externen Informationsaustausch sicher, befördert Ausbildungsmassnahmen und berät PSI Mitarbeitende auf allen Stufen. Stabschef PSI: stellt Ernennung bzw. Wiederwahl einer Ombudsperson durch den Direktor sicher; ernennt Beauftragen RI, rapportiert dem PSI-Direktor. Leiter Personalmanagement: befördert Massnahmen zur Implementierung von RI. 3
Assistentin Leiter Personalmanagement: unterstützt die Implementierung von Massnahmen in organisatorischen Belangen 3.2 Gremien Koordination für RI am PSI Der Stabschef, der Leiter Personalmanagement, der Beauftragte für RI und die Ombudsperson treffen sich mindestens einmal jährlich zum Austausch von Informationen, zur Besprechung von Vorschlägen sowie der geplanten Aktivitäten für das nächste Jahr. Der Beauftragte RI lädt ein und erstellt ein Beschlussprotokoll. Der Beauftragte RI ist für die Planung und Durchführung der beschlossenen RI- Aktivitäten zuständig und kann einzelne Aufgaben zur Organisation oder Ausführung delegieren. Koordination für RI innerhalb des ETH-Bereichs An einem mindestens jährlich stattfindenden Treffen (Committee Research Integrity, CRI) tauschen die für RI zuständige Personen im ETH-Bereich gemäss geltender Regelung Informationen und Erfahrungen aus. 4. Aufgaben und Zuständigkeiten a) Die Ombudsperson (Anhang 1) berät bei vermuteten Interessenskonflikten sowie eigennützigen Verhaltensweisen, welche Forschungsarbeiten behindern, und ist Meldestelle bei einem Verdacht auf Verstoss gegen die Richtlinien Integrität in der Forschung am PSI Die Ombudsperson ist unabhängig und behandelt alle Anfragen vertraulich. b) Fachliche Beratungstätigkeit durch Beauftragte Person für RI (Anhang 2) Bei Forschungsvorhaben, Vernehmlassungen und externen Anfragen, im Auftrag Anfragen von Mitarbeitenden bezüglich Leitbilder, Fairness (Beurteilungsprozedere, Autorschaft), Autonomiefragen (Privatheit, Integrität der Person), Konflikten (Werte, Interessen) Als Mitglied des Sicherheitskomitees und zur Bearbeitung ethischer Fragen bei Forschungsanträgen Analyse kritischer Prozesse und ethische Entscheidungsfindung; auf Anfrage c) Veranstaltungen Die beauftragte Person RI erstellt ein Jahresprogramm für folgende Anlässe: Doktorierende-Information: über Guidelines (mit Ombudsperson, Bildungszentrum) Workshop : themenspezifische jährliche Veranstaltung für Forschende Fakultativ: Vorträge über forschungsethische Themen (externer Referent) 4
d) Kommunikation Der Beauftragte RI ist zuständig für die Information über Veranstaltungen sowie RIrelevante Inhalte. Homepage: Publikation von Kontaktpersonen, Events, Dokumente und Links Interne Information über RI: mind. einmal jährlich ein Bericht (PSI-Spectrum) oder eine Aktion zu RI (Abteilung Kommunikation) Publikationen: aktive Teilnahme des Beauftragten RI an Kongressen und externen Veranstaltungen, in Absprache mit Stabschef Abgabe eines gedruckten Exemplars der PSI Richtlinien für RI: an alle neu eintretenden Wissenschaftler, organisiert durch Personalmanagement Presse: Berichte in Zusammenarbeit mit PR-Abteilung 5