II-4-2903.06 16.12.2003 Konzept zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen Eine ausgewogene Ernährung trägt wesentlich dazu bei, die Gesundheit zu erhalten und Krankheiten zu vermeiden. Häufig wird schon in jungen Jahren durch falsche Ernährung der Grundstein für später auftretende Krankheiten gelegt. Gesunde Ernährung sollte daher schon von Kindesbeinen an erlernt und trainiert werden. Die Schulen in Nordrhein-Westfalen verfolgen daher seit geraumer Zeit ein Konzept zur Förderung gesunden Essverhaltens von Schulkindern. Das Schulfrühstück entscheidet maßgeblich über Leistungsfreude und Leistungsfähigkeit unserer Kinder. Milch spielt als Bestandteil dieses Frühstücks eine entscheidende Rolle für die Protein-, Calcium- und Vitaminversorgung. Der hohe Bedarf von Kindern an diesen Stoffen kann ohne Milch und Milchprodukte kaum ausreichend gedeckt werden. Als Durstlöscher in der Pause kann Milch eine optimale Konzentrations- und Leistungsfähigkeit über den gesamten Schultag hinweg erhalten. Eine gesunde Verpflegung mit Milch nimmt auch deswegen an Bedeutung zu, da unsere Kinder und Jugendlichen einen immer größeren Teil ihres Tages in der Schule verbringen. Ziele: Mit der Förderung soll der negative Trend beim Milchverbrauch von Kindern und Jugendlichen in Kindergärten und Schulen gestoppt werden. Die Ziele der Maßnahmen sind: - Anreize für eine hohe Teilnahme am Schulmilchprogramm zu schaffen, - Probleme bei der Verteilung und Bereitstellung von Milch in Kindergärten und Schulen zu beseitigen, - über die Bedeutung von Milch und Milchprodukten als Bestandteil eines gesunden Pausenfrühstücks zu informieren, - in den Schulen über den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Ernährung, zu der insbesondere auch Milch und Milchprodukte gehören, aufmerksam zu machen und - das mangelhafte Image von Milch vor allem bei älteren Schülern aufzubessern.
- 2 - Maßnahmen: - Prämien für den Verkauf von Schulmilch Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen lobt ab dem 01. Januar 2004 für den Verkauf von Schulmilch eine Prämie aus. Damit sollen Kindergärten und Schulen, die bisher keine Schulmilch bezogen haben, zur Teilnahme am Schulmilchprogramm bewegt werden. Voraussetzungen sind: - Im vorhergehenden Schuljahr darf keine Schulmilch bezogen worden sein, - eine Mindestbestellmenge, deren Wert der Höhe der Zuwendung entspricht (Schulen ca. 1.600 Portionen und Kindergärten ca. 800 Portionen), - ein Bezugszeitraum von mindestens 3 Monaten, - die Auszahlung der Prämie erfolgt erst, wenn der Gegenwert an Schulmilch bezogen wurde. Höhe der Prämie: Die Höhe der einmaligen Prämie beträgt für Schulen 500 EUR und für Kindergärten 250 EUR. Teilnehmer: Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen). Durchführung und Umsetzung: Bewerbungen können beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (seit 2007: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, LANUV) nach dem dort vorliegenden Muster eingereicht werden. Von dort erfolgen auch die Prüfung der Prämienvoraussetzungen und die Auszahlung. Ein Rechtsanspruch der Bewerber auf die Prämie besteht nicht. Vielmehr entscheidet das Landesamt nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel. Die weiteren Maßnahmen werden auf der Grundlage der Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Schulmilch in Nordrhein-Westfalen vom 18.12.2003 II-4-2903.06 gefördert. Zuständige Behörde für die Durchführung und Abwicklung der Förderung (Antrag, Prüfung, Auszahlung) ist das Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd (jetzt: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz LANUV) Nordrhein- Westfalen.
- 3 - - Förderung von Verkaufseinrichtungen Um Probleme bei der Verteilung und Bereitstellung von Milch in Kindergärten und Schulen zu beseitigen, können die Anschaffung von Kühlschränken, Lagerboxen, Automaten sowie die Ausstattung von Verkaufsstellen (z.b. Mobiliar, Kasse, Eurozählbrett, Module Schulmilchbar) für Schulmilch gefördert werden. - Es werden nur neue Geräte und Einrichtungen gefördert, - technische Einrichtungen, Geräte, Einrichtungsgegenstände sind mindestens 5 Jahre ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder bei Einbauten ab dem Zeitpunkt der Fertigstellung für den Verkauf von Milch in schulmilchberechtigten Einrichtungen zu nutzen, - bei Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen) oder Vereinigungen zur Betreuung von Schulmilchempfänger (z.b. Elternvereine, Betreuungsvereine) können unbare Eigenleistungen anerkannt werden; es müssen jedoch mind. 10 % der Gesamtkosten als Barmittel erbracht werden. Der zuwendungsfähige Fördersatz beträgt bis zu 40 % des Anschaffungswertes. Dabei wird der Fördersatz wie folgt auf einen Höchstbetrag begrenzt: Kühlgeräte bis 400 Liter Kühlgeräte über 400 Liter Warenboxen Verkaufsautomaten Einrichtung einer Verkaufsstelle 150,- EUR 180,- EUR 60,- EUR 1600,-EUR 2000,-EUR Begünstigte: - Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen), - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen) sowie - die Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v.
- 4 - - Informationsarbeit In Kindergärten und Schulen soll über die Themen Milch und gesundes Frühstück z.b. durch den Einsatz von Landfrauen informiert werden. Förderfähig können u.a. sein: - Unterrichtseinheiten zum Thema Milch und gesundes Schulfrühstück, - Hauswirtschaftsunterricht, Initiierung von Schüler-AG`s, - Projektwochen für ein Gesundes Schulfrühstück mit Milch- und Milchprodukten, - Informationsstände zum Thema Gesundes Schulfrühstück mit Milch- und Milchprodukten bei Schulfesten, Einschulungs- und Elternsprechtagen, Personen zur Erteilung von Unterricht oder Durchführung von Veranstaltungen müssen ihre fachliche Eignung und Grundqualifikation durch mehrjährige Tätigkeit oder einen beruflichen Abschluss im Bereich Landwirtschaft oder Ernährung nachweisen. Die Förderung entspricht dem Honorar der Richtlinie über die Vergütung von Nebentätigkeiten bei der Ausbildung und Fortbildung in NRW. Nach den Sätzen des Landesreisekostengesetzes wird eine Wegstreckenentschädigung gezahlt. Begünstigte Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s. - Imageverbesserung Mit der Förderung sollen Maßnahmen und Projekte zur Imageverbesserung von Milch und Milchprodukten speziell bei Kindern und Jugendlichen unterstützt werden. Dazu können u.a. gehören: - Sportwettbewerbe, - Erstellung von Unterrichtsleitfäden, Projektboxen, - Medienarbeit (z.b. Lehrvideos, Werbekampagnen, Computerspiele),
- 5 - - Initiierung von Schülerfirmen und - Auslobung von Wettbewerben. Die Maßnahmen müssen in besonderer Weise dazu geeignet sein, über die Bedeutung von Milch als Bestandteil eines gesunden Pausenfrühstücks sowie den hohen Stellenwert einer ausgewogenen Ernährung zu informieren und das Image von Milch bei Kindern und Jugendlichen aufzubessern. Die Förderung entspricht höchstens den tatsächlichen Ausgaben für die Erstellung und Realisierung von Konzepten und Projekten zur Imageverbesserung. Der Fördersatz beträgt bis zu 100% der Kosten. Begünstigte: - Schulmilchberechtigte Einrichtungen (u.a. Kindergärten, Grund- und weiterführende Schulen), - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - die Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s. - Qualifizierung und Schulung Förderung von Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen, wie z.b. - Kurse zu Anforderungen des Hygiene- und Lebensmittelrechts an Verkaufseinrichtungen für Schulmilch (z.b. Schulungen des Gesundheitsamtes) oder - Weiterbildungsveranstaltungen von Landfrauen zu Botschafterinnen für ein gesundes Schulfrühstück mit Schulmilch.
- 6 - Die Maßnahmen müssen dazu geeignet sein, nach dem Lebensmittelrecht geforderte und anerkannte Kenntnisse für den Verkauf und die Abgabe von Milch- und Milchprodukten (Hygieneschulungen) zu vermitteln. Personen für die Informationsarbeit sollen spezielle Kenntnisse zum Thema Milch erhalten, die über das im Rahmen der geforderten fachlichen Eignung und Grundqualifikation vorhandene Wissen hinausgehen. Die Höhe der Förderung entspricht den Kosten für die Teilnahme an Hygieneschulungen. Bei den Qualifizierungsveranstaltungen für die Durchführung von Maßnahmen zur Imageverbesserung können die Kosten für Referentenhonorare, Raummieten sowie Arbeits- und Verbrauchsmaterialien anerkannt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 100% der Kosten. Begünstigte - Vereinigungen oder Gruppen von Schulmilchempfängern (z.b. Schülerfirmen), Catering-Firmen), - Landesvereinigung der Milchwirtschaft NRW e.v und - die Landfrauenverbände Rheinland und Westfalen-Lippe NRW`s.