Herzlich willkommen zum gemeinsamen Informationsanlass des GIV und des VTG am 01.Oktober 2009

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Transkript:

Herzlich willkommen zum gemeinsamen Informationsanlass des GIV und des VTG am 01.Oktober 2009 Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 2

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 3 Ausgangslage Geoinformation stark zunehmende Bedeutung: Geodaten und Geoinformationen bilden in der heutigen Informations- und Wissensgesellschaft die unverzichtbare Basis für - die Dokumentation unserer Umwelt - behördliche Planungen, - Massnahmen und Entscheidungen aller Art auf allen Ebenen. GIS / CAD: neue Technologien und Verfahren 4

Ziel: tragfähige Rechtsgrundlage für Geodaten fehlende gesetzliche Grundlagen schaffen GeoIG-CH, GeoIG-TG bestehende gesetzliche Grundlagen an deutlich veränderte Verhältnisse anpassen Gesetz soll das noch ungenutzte Potential der Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft, Gesellschaft, Wissenschaft und Politik optimal erschliessen 5 Weitere Schwerpunkte Aufbau Nationale Geodaten-Infrastruktur (NGDI) Harmonisierung: verbindliche Standards (Erfassung, Datenmodellierung, Darstellung, Datenaustausch) Kataster öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen 6

Konzeption des Gesetzes 7 Kosten einmalig: - Festlegung der Normen und Standards - Harmonisierung bestehender Datensätze - Aufbau NGDI - Aufbau ÖREB-Kataster wiederkehrend: -Betrieb NGDI - Betrieb ÖREB-Kataster für den Kanton TG heute: noch keine Zahlenangaben 8

Nutzung und Nutzen einheitliche Rechtsgrundlage für Geodaten in der CH erleichterter Zugang zu qualitativ hochwertigen, aktuellen Geodaten Geodaten zur Verfügung stellen als Verpflichtung Optimale Grundlagen für Entscheide auf allen Ebenen Verbesserung für Umwelt, nachhaltige Entwicklung, deutlich verbesserte Rechtssicherheit Beitrag zum Wirtschaftswachstum Einsparung von Kosten auf allen Staatsebenen dank Harmonisierung 9 Terminplan Geoinformationsgesetz CH gültig seit 01.07.2008 Rechtsgrundlagen Kanton ab 01.07.2011 in Kraft ÖREB-Katasterverordnung (ÖREB-KV) CH gültig seit 01.10.2009 Erarbeiten der kantonalen Grundlagen bis 31.12.2012 10

Kanton Zürich Stand Arbeiten GeoIG ZH: Vernehmlassung abgeschlossen, Auswertung läuft Zusammenarbeit mit Gemeinden: In der Phase Erarbeitung des GeoIG ZH im Projekt vertreten. Ab Phase Vollzug fehlt eine Organisation wie der GIV. Thema Leitungskataster / Werke: Wird auf Stufe Gesetz miteinbezogen aufgrund der Forderungen seitens der Gemeinden in der Vernehmlassung. 11 Kanton Schaffhausen Stand Arbeiten GeoIG SH: am Anfang stehend Zusammenarbeit mit Gemeinden: Ein unverzichtbares Thema, aber noch in Erarbeitung. Ab Phase Vollzug fehlt eine Organisation wie der GIV. Thema Leitungskataster / Werke: Miteinbezug in die Rechtsgrundlagen vorgesehen. 12

Kanton St.Gallen Stand Arbeiten GeoIG SG: Abnahme der Vision des künftigen Geodatenmanagements ist erfolgt durch Lenkungsausschuss (2 RR / Gemeindevertretung). Anstehend jetzt die Erarbeitung eines GeoIG SG. Zusammenarbeit mit Gemeinden: Verbundstrategie (Kanton / Gemeinden) unverzichtbar, konsequent zu verfolgen = als Herzstück der Vision. Vorbild GIV. Thema Leitungskataster / Werke: Leitungen mit Nutzung des öffentlichen Raumes sollen ins GeoIG SG aufgenommen werden. 13 Schlossmühlestrasse 14

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 15 Vorgehen Im Auftrag Regierungsrat erarbeitet der GIV die Grundlagen für folgende kantonale Rechtsnormen: - GeoIG TG -GeoIVTG - ÖREBK-VO TG - GeoAV TG zur Ablösung der heutigen RRV AV Grundlage dazu sind: - GeoIG des Bundes mit allen Verordnungen - Leitfaden Kettiger - Geobasisdatenkatalog Kt. TG Im Vordergrund stehen dabei die Themen, welche mit den Begriffen Was, Wie und Wer verbunden sind. 16

Ablauf, Arbeitsstand Abgabe des 1.Arbeitspaketes Mitte 2009 an den Rechtsdienst DIV, welcher damit einen 1. Entwurf eines GeoIG TG erstellt bis Oktober 2009. Abgabe weiterer Arbeitspakete des GIV primär zum Thema ÖREB an den RD DIV bis Ende 2009. Weitere Hauptschritte seitens RR: - Unterlagen für Vernehmlassung Ende 2009 - Botschaft an den Grossen Rat Mitte 2010 - Inkraftsetzung GeoIG, GeoIV, GeoAV: Mitte 2011 - Inkraftsetzung Teil ÖREB: Ende 2012 17 Organisation Basierend auf den GIV-Regeln für Projektorganisationen, insbesondere Vertretung aller Mitgliederkategorien Technische Kommission GeoIG TG, bestehend aus: - Kernteam - 4 Arbeitsgruppen Rechtsdienst / Generalsekretariat DIV Kontinuierlicher Informationsfluss zum zuständigen RR 18

Beteiligte Kernteam mit 8 Mitgliedern: -Christian Dettwiler/Gesamtprojektleiter (Kanton) -Werner Künzler/Vertreter VTG (Gemeinden) -Andreas Niklaus/Auftraggeber auf Stufe Vorstand GIV (Private) -Stephan Horat/Leiter AGR Geoinformationverordnung (GeoIV) mit 5 Mitgliedern (Private) -Ueli Ehrensberger/Leiter AGR Amtliche Vermessung (GeoAV) mit 3 Mitgliedern (Kanton) -Michael Boller/Leiter AGR Geodienste (Bestandteil der GeoIV) mit 4 Mitgliedern (Kanton) -Beat Rey/Leiter AGR Kataster öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK-VO) mit 14 Mitgliedern (Private) -Geschäftsstelle GIV 19 Amriswil 20

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 21 22

Grundeigentum: Rechtssicherheit Grundeigentum seit 1912 sichergestellt durch: Grundbuch AV eingeschränkt durch: ÖREB 23 Was sind ÖREB? Privates Recht öffentliches Recht Privatrechtliche Bestimmungen werden zwischen zwei Parteien vereinbart. Beispiel: der Kauf eines Grundstücks Privatrechtliche Bestimmungen werden im Grundbuch eingetragen und sind bereits heute öffentlich und zentral zugänglich. 24

Was sind ÖREB? Privates Recht öffentliches Recht Öffentlich-rechtliche Bestimmungen kommen durch einen Entscheid des Gesetzgebers oder der Behörden zustande. Beispiel: die Verfügung einer Lärmschutzzone Für die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen besteht bis heute keine zentrale Auskunftsstelle. 25 Was sind ÖREB? Ortstermin in Ursenbach BE, Freitag, 20. August 2004 : 101 Gesetze, Verordnungen und Vorschriften müssen allein in dieser Alltagszene beachtet werden (Quelle: FACTS, 2.9.04) 26

Inhalte des ÖREB-Katasters Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (1) Bereich Raumplanung Nationalstrassen Eisenbahn Flughafen Bezeichnung Nutzungsplanung (kantonal / kommunal) Projektierungszonen Baulinien Projektierungszonen Baulinien Projektierungszonen Baulinien Luftfahrthinderniskarte und verzeichnis 27 Die 17 ÖREB auf Stufe Bund (2) Bereich belastete Standorte Bezeichnung Kataster der belasteten Standorte Kataster der belasteten Standorte im Bereich des Militärs Kataster der belasteten Standorte im Bereich der zivilen Flugplätze Kataster der belasteten Standorte im Bereich des öffentlichen Verkehrs Grundwasserschutz Lärmschutz Waldgrenzen Grundwasserschutzzonen Grundwasserschutzareale Lärmempfindlichkeitsstufen (in Nutzungszonen) Waldgrenzen (in Bauzonen) Waldabstandslinien 28

Ergänzende ÖREB des Kantons Die Kantone können weitere Eigentumsbeschränkungen mit folgenden Eigenschaften aus ihrem Gebiet hinzufügen: Sie sind eindeutig definiert (im Gelände oder auf einem Plan). Sie betreffen eine gewisse Anzahl von Grundstücken. Sie sind rechtskräftig. Zum Beispiel: Baulinien entlang Strassen, Gewässer, 29 Was der ÖREB-Kataster nicht veröffentlicht Projekte und Studien behördenverbindliche Beschränkungen (zum Beispiel die Richtplanung) privat-rechtliche Eigentumsbeschränkungen (Grundbuch) individuell-konkrete Beschränkungen, die im Grundbuch angemerkt werden im ÖREB-Kataster können nur generell-abstrakte Beschränkungen aufgenommen werden 30

Funktionsweise des ÖREB- Katasters Amtliche Vermessung Liegenschaften Anfrage: Parzellennummer Gebäudeadresse Nutzungsplan Gewässerschutz Kopie oder Vernetzung ÖREB-Kataster Originaldaten Datenherrschaft ÖREB der angefragten Parzelle ÖREBK ist ein Werkzeug, hat keine Herrschaft über die Daten 31 Kataster der öffentlich rechtlichen Eigentumsbeschränkungen 1. Raumplanung (Kontakt: Planungsamt der Stadt Thun) Parzelle Thun 4919 S1 Raumplanung Einträge im Zonenplan vom Juni 2002 - Wohnen W3, seit Juni 2002 - Überbauungsordnung ZPP I Zenger-Gut, seit 27.10.2005 Reglement zum Zonenplan BR; Thun, vom 06.2002 Sondernutzungsplanungen Die Überbauungsordnung beinhaltet: Überbauungsplan 1:500 vom 27.10.2005 Überbauungsvorschriften vom 27.10.2005 Baurechtliche Grundordnung der Stadt Thun vom Juni 2002 Legende: Übergeordnetes Recht BauG BE 721.0 BauV BE 721.1 BewD 725.1 D NBauR 723.13 KWaG BE 921.11 KWaV BE 921.111 BPG 215.124.1 RPG SR 700 RPV SR 700.1 BGBB SR 211.412.11 VBB SR 211.412.110 Baugesetz Bauverordnung Baubewilligungsdekret Normalbaureglementdekret Waldgesetz Waldverordnung Bäuerliches Boden- und Pachtrecht Raumplanungsgesetz Raumplanungsverordnung Bäuerliches Bodenrecht Bäuerliches Bodenrecht Verordnung Seite 1 von 01.10.2009 9 ÖREB-Kataster-Auszug Infoveranstaltung GeoIG TG 32

Das Zielprodukt 33 Einführung des ÖREB-Katasters 34

Laufende Arbeiten GIV im Bereiche ÖREB Bewerbung Kanton TG um Teilnahme an 1. Etappe (Pilot) prüfen notwendige gesetzliche Grundlagen auf kantonaler Stufe schaffen Organisationsform ÖREB-Kataster im Thurgau - katasterführende Stelle - Zuständigkeitsregelungen Aufnahme zusätzliche kantonale/kommunale ÖREB prüfen 35 Weitere Aufträge an GIV-Arbeitsgruppe Inkraftsetzungsablauf der ÖREB überprüfen Abgrenzung Grundbuch - ÖREB klären (Anmerkungen?) ÖREB als öffentliches Publikationsorgan prüfen Finanzierung / Kostenteilung auf kantonaler Stufe klären 36

Finanzierung Betriebskosten: Bund und Kantone gemeinsam. (Globalbeiträge auf der Grundlage von mehrjährigen Programmvereinbarungen). Verbundaufgabe Bund / Kantone Kosten der Eintragung und Nachführung: Stelle, die diese beschliesst. Verursacherprinzip = Nutzungsplanung Gemeinde 37 Der ÖREB-Kataster erhöht die Rechtssicherheit, vereinfacht die Informationsgewinnung, ist zuverlässig und übersichtlich. 38

??? 39 Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 40

Behörden und Angestellte von Gemeinden/Werken und Kanton nutzen GIS auf Stufe Arbeitsplatz optimal zur Erfüllung ihrer umfangreichen Aufgaben. Diese werden rationell, effizient, professionell und kostengünstig erbracht. Zu diesem Zweck haben sie, basierend auf zeitgemässen rechtlichen Grundlagen, direkten, unkomplizierten und möglichst kostenlosen Zugang zu allen Daten und Informationen, die sie für ihre Arbeiten bei der Erfüllung des Auftrages benötigen. 41 GeoIG 14 regelt den Austausch unter Behörden und die gegenseitige Gewährung des einfachen und direkten Zuganges zu den Geobasisdaten Definition von Geobasisdaten: Geodaten, die auf einem rechtsetzenden Erlass des Bundes, eines Kantons oder einer Gemeinde beruhen (GeoIG 3/Absatz 1) Geodaten sind für die Erfüllung vieler öffentlicher Aufgaben innerhalb des Kantons von zentraler Bedeutung. Ein einfacher Austausch dieser Daten zwischen allen Behörden innerhalb des Kantons ist daher ein vom GeoIG TG ausdrücklich verfolgtes Ziel Bei der Auftragserteilung an alle Planer/Ingenieure usw. ist der Absatz nach den aktuellen Normen und Standards des GIS Verbund TG ein verbindlicher Vertragsbestandteil. 42

Klassifizierung und Anzahl der Geobasisdaten TG Rechtsstand Juli 2007 Kantonsrecht Bundesrecht Gemeinderecht Summen Zuständigkeit Bund Klasse I 101 101 Zuständigkeit Kanton Klasse II 58 Klasse IV 82 140 Zuständigkeit Gemeinden Klasse III 25 Klasse V 28 Klasse VI In Erarbeitung 53 plus Summen 184 110 In Erarbeitung 43 Gemäss Kantonsverfassung 82 sorgen der Kanton und die Gemeinden für die Bereitstellung von Wasser und Energie. Die Gemeinden halten in den abzuschliessenden Konzessions-, respektive in den Lieferantenverträgen mit den Werken, Korporationen und Genossenschaften fest, dass die Leitungen in digitaler Form nach den GIV- Standards erfasst sein müssen. Diese Daten über die geografische Lage müssen den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Damit wird die Zugänglichkeit und Nutzung dieser für das Bauen und Planen unverzichtbaren Daten sichergestellt. Mit dem GeoIG TG wird die Rechtsgrundlage zur flächendeckenden Abgabe dieser Daten geschaffen. 44

Herausforderungen Die übergeordneten Ziele von Bund und Kantonen mit den allgemeinen kommunalen Interessen bezüglich Autonomie und Handlungsspielraum in Einklang zu bringen Die Kommunen werden eine zentrale Rolle spielen bei der Umsetzung des GeoIG hinsichtlich organisatorischer und operativer Aspekte In diesem Spannungsfeld ist u.a. auch die erforderliche notwendige Finanzierung grundsätzlich sicherzustellen 45 Was heisst das für uns Gemeinden Die Daten müssen vom Plan in die digitale Form gebracht werden Wir definieren die für uns wichtigen Datensätze die wir ins System aufnehmen, resp. wir staffeln die Aufnahme Wir müssen uns ans Internet-GIS anschliessen, was zusätzliche Kosten verursacht und allenfalls die Informatik-Mittel anpassen Die finanziellen Mittel müssen bereitgestellt werden 46

Konsequenzen, resp. Verbesserungen Die Arbeitsabläufe können optimiert werden, indem mit rasch verfügbaren Informationen gearbeitet werden kann Wir können rasch und sicher auf aktuelle Daten zugreifen und diese auch mittels genauen Kopien den Einsatzkräften oder den Unternehmern zur Verfügung stellen Rasche und effiziente Dienstleistung zu Gunsten unserer Bürger Alle notwendigen Daten sind jederzeit verfügbar und können von allen Anwendern genutzt werden Längerfristig können wir Kosten einsparen 47 Felben-Wellhausen 48

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 49 Ausgangslage Umfrage bei den Mitgliedern des VTE (138 EW s) und bei den Wasserversorgungen (132) Stand der "Digitalisierung der Infrastruktur" erheben Ist die Infrastruktur den Betreibern bekannt? Netzbetrieb, Anlagewertermittlung, Investitionsplanung und Instandhaltung (EW: Berechnung der Durchleitungsgebühren nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Strommarktliberalisierung) geeignete GIS Werkzeuge vorhanden GIV: idealer Partner bei Fragen zu GIS und Normierung 50

5 Rücklauf / Fragen: EW: 79% der 138 angeschriebenen VTE-Mitglieder Wasser: 79% der 132 angeschriebenen Wasserversorgungen repräsentativ 1. Welche Daten/Leistungskataster/Werkinformationen sind vorhanden? 2. In welcher Form sind Informationen vorhanden? 3. Wie aktuell sind diese Informationen? 4. Wer pflegt die vorhandenen Daten/Informationen? 5. Wird ein GIS genutzt, wenn ja durch wen? 51 Von den Teilnehmern an der Umfrage sind bei 73% der EW's und bei 74% der Wasserwerke Daten in unterschiedlichster digitaler Form vorhanden 52

01.10.2009 Infoveranstaltung GeoIG TG 53 01.10.2009 Infoveranstaltung GeoIG TG 54

55 56

57 58

59 60

61 62

Generelle Aussagen (1) grundsätzlich sind die Resultate der beiden Umfragen sehr ähnlich ausgefallen zum grössten Teil sind Daten vorhanden, jedoch ohne Aussage zur Datenqualität rund drei Viertel verfügen über digitale Daten - entsprechend ein Viertel nur über analoge die Verbreitung von INTERLIS ist sehr klein - vorherrschend sind DXF, DWG der Grossteil der Daten wurde ab dem Jahr 2000 erfasst der Nachführung wird nicht überall die notwendige Beachtung geschenkt, nur 65%, resp. 84% nannten eine laufende Nachführung 63 Generelle Aussagen (2) 11 Hauptlieferanten (Datenerfassung und -verwaltung), davon die Mehrheit Mitglied des GIV bei der Verwaltung der Daten spielen die Werkbetriebe der Politischen Gemeinden eine gewisse Rolle über 70% gaben an, dass ein Computersystem entweder beim Werk und/oder Gemeinde und/oder beim Ingenieur vorhanden ist bei den Nennungen von Systemen gibt es klare Marktleader ob der Nutzen der Systeme voll ausgeschöpft wird, kann nicht gesagt werden aus den Bemerkungen kann auf eine gewisse Vielfalt und Unterschiede der Organisationen geschlossen werden 64

Weiteres grundsätzliches Vorgehen GIV Veröffentlichung der Resultate in den Fachzeitschriften VTE/VTG ist erfolgt Basierend auf SIA: Weitere Entwicklung von Normen, Standards, Erfassungsunterlagen für alle Medien, tauglich auf Stufe Tagesgeschäft und Arbeitsplatz Initialisierung der freiwilligen Zusammenarbeit von Ingenieuren "Fach-IT mit Geo-IT" mittels neutraler Plattform GIS Verbund TG Erhebungsresultate erstmals im TG vorhanden Nutzung im Rahmen der Umsetzung des GeoIG im Thurgau (Stichworte sind GBDK, ÖREB, Geodienste usw.) 65 Wilen 66

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 67 Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 68

Zugriff auf Grundbuch- und Adressdaten Grundbuchdaten: Grundstückbeschreibung gemäss Terris Grundeigentümer mit Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Adresse Eigentumsform Erwerbsart und Erwerbsdatum Dienstbarkeiten und Grundlasten (Stichworte gem. Hauptbuch) Anmerkungen Adressdaten der kantonalen Steuerverwaltung (nach entsprechender Anpassung Steuergesetz) 69 Voraussetzungen für Zugriff Abschluss Nachtrag 8 zur Rahmenvereinbarung TGNet (neu kostenlos) Abschluss Datenhomogenisierungsvertrag mit Kanton Einsatz WebGIS oder evtl. ThurGIS 70

Datenhomogenisierungsvertrag mit Kanton (1) Datenhomogenisierung Thur GIS 71 Datenhomogenisierungsvertrag mit Kanton (2) Kostenverteilung: -Erstmalige Aufbereitung: -Updates: Nutzen für die Gemeinden: je ½ AGI und GIV (für Mitglieder) je ½ AGI und Gemeinde (Fr. 350.00 bzw. Fr. 700.00 pro Datensatz, je nach Qualität) -Indikator für die vorhandene Datenqualität (Investitionsschutz) -Berechtigung zur Nutzung von kantonalen Daten (z.b. Übersichtsplan, Orthofoto, kant. Richtplan, Grundbuchund Adressdaten) 72

Orthofoto: Konditionen Nutzungsgebühr ist grundsätzlich flächenabhängig 3 verschiedene Varianten: -Nicht Mitglied GIV + kein Datenhomogenisierungsvertrag volle Gebühr -Mitglied GIV + kein Datenhomogenisierungsvertrag Rabatt von 2/3 auf volle Gebühr -Mitglied GIV + Datenhomogenisierungsvertrag keine Gebühr Beispiele (volle Gebühr): -Diessenhofen (1016 ha) -Frauenfeld (2736 ha) Fr. 2'200.- Fr. 5'750.- 73 Tobel-Tägerschen 74

Traktanden Teil GIS Verbund TG: Kurzeinführung GeoIG, Aktivitäten der Nachbarkantone Arbeitsstand der Umsetzung GeoIG im Thurgau Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREBK) Bedeutung GeoIG TG für die Gemeinden und die Versorgungs-/Entsorgungsbetriebe Stand der Digitalisierung Werkleitungsinfrastruktur TG Live-Präsentation des Roggwiler Gemeinde-GIS Kurzinformationen aus dem GIV Sicht des VTG-Präsidenten, Fragen aus dem Publikum 75 Schlusswort und Fazit Regierungsrat Dr.Kaspar Schläpfer Departement für Inneres und Volkswirtschaft (DIV) des Kanton Thurgau