Aufruf zur Unterstützung der Petition der DAKJ für einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestags Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. (DAKJ) startet gemeinsam mit ihren kinder- und jugendmedizinischen Mitgliedsgesellschaften und verbänden eine Petition für die Einsetzung eines Kinder- und Jugendbeauftragten durch den Deutschen Bundestag. Seit bald zwei Jahrzehnten setzen sich Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte, aber auch Politikerinnen und Politiker sowie zahlreiche Familien- und Kinderrechtsverbände für einen solchen Kinder- und Jugendbeauftragten ein, den es bereits in vielen anderen europäischen Ländern gibt. Um diesem Ziel näher zu kommen, hat sich die DAKJ für das Instrument der öffentlichen Petition entschieden, die beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag eingereicht werden wird. Von einem bzw. einer Kinder- und Jugendbeauftragten verspricht sich die DAKJ, dass die Kinder und Jugendlichen und deren Rechte im politischen und im öffentlichen Leben mehr in den Fokus genommen werden. Denn auch 25 Jahre nach Unterzeichnung der UN- Kinderrechtskonvention und ihrer Ratifizierung durch die Bundesrepublik 1992 bleibt in Deutschland noch viel zu tun, um die Umsetzung der Kinderrechte zu verbessern. So sind im eigentlich reichen Deutschland nach wie vor zu viele Kinder und Jugendliche von Armut und oft dadurch bedingten schlechteren Gesundheits- und Bildungschancen betroffen. Ein weiteres Beispiel für verletzte Kinderrechte ist die Situation von Flüchtlingskindern in Deutschland: ihre unangemessenen Lebensbedingungen, ihre eingeschränkte medizinische Versorgung und ihre eingeschränkten sozialen Rechte, ihre unzureichende Integration in unsere Bildungseinrichtungen und fehlende Mindeststandards bei den Altersfestsetzungsverfahren für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Kurz, der international geforderte Vorrang des Kindeswohls ( best interest of the child ) in allen Bereichen, die Kinder und Jugendliche betreffen, wird bei uns allzu oft nicht respektiert. Die DAKJ verspricht sich von einem bzw. einer Beauftragten für Kinder und Jugendliche im Bundestag außerdem, dass diese nicht mehr vergessen werden, wenn Gesetze erlassen werden, wie beispielsweise beim letzten Palliativgesetz anfangs der Fall. Folgenden Wortlaut hat die Petition: Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. für die Einsetzung einer bzw. eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen. Sie/Er soll - unabhängig und nicht weisungsgebunden sein, - Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen, - Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein, - auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten. Unterstützen Sie diese Petition!
Wir rufen alle Kinder- und Jugendärztinnen und ärzte auf, in ihrem Arbeitsumfeld (Kliniken, Praxen, öffentliche Einrichtungen, SPZ`s etc.) für die Mitzeichnung der Petition zu werben! Die Petition kann auch von Kindern und Jugendlichen unterzeichnet werden! Es gibt zwei Arten, die Petition zu unterstützen: 1. Die Petition kann online als e-petition auf dem Internetportal des Petitionsausschusses unter https://epetitionen.bundestag.de/ gezeichnet werden. Die Online-Petition beginnt voraussichtlich am 23. Februar 2015 und endet genau vier Wochen später, am 23. März 2015. Voraussetzung für die Mitzeichnung im Internet ist die Anmeldung auf der oben angegebenen Internetseite bei e-petitionen. 2. Die Petition kann außerdem auf Unterschriftenlisten (ohne elektronische Anmeldung) unterzeichnet werden. Diese Listen können ab sofort auf der Internetseite der DAKJ unter www.dakj.de als PDF heruntergeladen und unterzeichnet werden. Wir bitten Sie, diese Listen bei Ihnen auszulegen und Unterschriften zu sammeln, insbesondere bei den Eltern und den Kindern und Jugendlichen. Die unterschriebenen Listen müssen bis spätestens 20. März 2015 im Original an die DAKJ-Geschäftsstelle gesendet oder gefaxt werden, von wo aus sie gesammelt und weitergeleitet werden. Die Petition darf pro Person nur einmal (elektronisch oder auf der Unterschriftenliste) unterstützt werden. Wichtig zu wissen: Bis zum 23.März 2015 möchten wir insgesamt über 50.000 Mitzeichner für diese Petition gewinnen, damit sie öffentlich im Bundestag beraten wird. Wir hoffen im Sinne der Kinder und Jugendlichen in Deutschland, dass uns dies gemeinsam gelingen wird. Adresse der DAKJ-Geschäftsstelle: Chausseestr. 128/129 10115 Berlin Tel.: 030.4000 588-0 Fax: 030.4000.588-88 E-Mail: kontakt@dakj.de Anmerkung: Zusätzlich, falls Platz in kleinem Kasten, oder auf der Homepage: Was der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes fordert: Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes forderte die Bundesregierung Anfang 2014 auf, Verfahren und Kriterien zu entwickeln, die gewährleisten, dass die Interessen von Kindern und Jugendlichen vorrangig berücksichtigt werden. 1 Dazu gehören u.a. die Einrichtung unabhängiger Beschwerdestellen für Kinder, Jugendliche und ihre Vertreter auf kommunaler-, Landes- und Bundesebene; eine Stelle, die gute Daten hinsichtlich der Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen erhebt bzw. zusammenstellt (eine sog. Monitoring-Stelle) und die Schaffung einer zentralen Stelle, die die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention koordiniert. Ein Kinder- und Jugendbeauftragter wäre ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Umsetzung dieser Ziele. 1 UN Committee on the Rights of the Child: Concluding observations on the combined third and fourth periodic reports of Germany 31.01.2014.
An Deutscher Bundestag Sekretariat des Petitionsausschusses Platz der Republik 1 11011 Berlin Text Petition (max. 500 Zeichen) Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen. Sie/Er soll - unabhängig und nicht weisungsgebunden sein, - Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen, - Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein, - auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten. (495 Zeichen) Begründung Petition (max. 3000 Zeichen) In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes (best interest of the child) vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für die Gesetzgebungsorgane und für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler -, Landesund Bundesebene. Bis heute werden jedoch die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert, insbesondere in den Bereichen des Kinderschutzes und der Partizipation. Ein(e) Kinderbeauftragte(r) des Bundestages soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl (Interesse) von Kindern und Jugendlichen dienen. Sie/Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen und damit auch die gesellschaftliche Aufmerksamkeit auf die Belange der Kinder (Kinderbewusstsein) lenken und konkret bestehenden Probleme wie beispielsweise die Finanzierungstruktur der öffentlichen Jugendhilfe thematisieren. Beispiele, dass gegenwärtig Kinderrechte verletzt werden, gibt es viele. So ist gute Bildung in Deutschland von Anfang an abhängig vom Sozialstatus der Eltern. Auch die Gesundheit der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen hängt maßgeblich vom Sozialstatus ihrer Eltern ab. Besonders deutlich wird dies bei Kindern aus armen Familien. Flüchtlingskinder und Kinder ohne Papiere haben einen eingeschränkten Zugang zu Bildung und medizinischer Versorgung, obwohl sie laut UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf die bestmögliche gesundheitliche Versorgung (Art. 24) und auf Bildung (Art. 28) haben.
Ein(e) Kinder- und Jugendbeauftragte(r) wird auf Eingabe von Kindern und Jugendlichen, von deren gesetzlichen VertreterInnen, von kinderrechtsorientierten InteressenvertreterInnen sowie auf Eigeninitiative hin tätig, wenn nach seiner/ihrer Einschätzung Kinderrechte verletzt werden. Er muss Teil eines komplexen Beschwerdemanagementsystems für Kinder und Jugendliche auf allen föderalen Ebenen sein, wie dies auch von den Organisationen der National Coalition für die Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland gefordert wird. Der/die Kinderbeauftragte erstattet dem Bundestag jährlich einen Bericht, wodurch die Kinderrechte stärker in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit gerückt werden. (2552 Zeichen)
Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. für die Einsetzung einer bzw. eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages Liebe Eltern, liebe Kinder und Jugendliche, liebe Damen und Herren, wir bitten Sie bzw. euch herzlich, hier zu unterzeichnen, damit wir erreichen, dass es in Deutschland einen Kinder- und Jugendbeauftragten des Deutschen Bundestages gibt. Diese(r) Beauftragte soll unabhängig sein, die Gesetze in Deutschland daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten der Kinder und Jugendlichen dienen, Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen und deren Eltern sein. Wenn wir über 50.000 Unterschriften sammeln, diskutiert der Bundestag öffentlich über die Einsetzung einer/eines Kinderund Jugendbeauftragten. Ihre/eure Unterschrift hilft mit, dass wir dieses Ziel erreichen! Bitte die Daten gut leserlich und vollständig eintragen, einschließlich der Unterschrift. Die Listen werden ausschließlich an den Petitionsausschuss des Bundestages weitergeleitet, Daten werden nicht weitergegeben. Bitte beachten: Jeder Unterzeichner kann nur einmal (auf dieser Liste oder online) mitzeichnen. Name Vorname Straße, Hausnr. PLZ, Wohnort Unterschrift Bitte senden Sie die ausgefüllten Tabellen baldmöglichst per Fax an: 030-400 05 88-88. Oder senden Sie uns die Bögen bitte per Post bis spätestens 20. März 2015 (Briefeingang) an folgende Adresse: DAKJ e.v., Chausseestr. 128/129, 10115 Berlin. Warum die Unterstützung dieser Petition durch Sie/euch so wichtig ist:
Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. (DAKJ), Dachverband der kinder- und jugendmedizinischen Verbände und Gesellschaften, wird den Deutschen Bundestag mit dieser Petition gemeinsam mit ihren Unterstützern dazu auffordern, endlich einen Kinder- und Jugendbeauftragten im Deutschen Bundestags einzusetzen. Was kann diese(r) Kinderbeauftragte für die Kinder und Jugendlichen bewirken? In der UN-Kinderrechtskonvention (KRK), die Deutschland 1992 unterzeichnet hat, wird festgeschrieben, dass bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Dies gilt für alle öffentlichen und privaten Einrichtungen auf kommunaler -, Landes- und Bundesebene wie auch für die Gesetzgebungsorgane. Bis heute werden die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland nicht ausreichend beachtet. Der UN-Ausschuss für die Rechte des Kindes hat Deutschland deshalb im Jahr 2014 erneut kritisiert. Ein Kinderbeauftragter im Bundestag soll dafür sorgen, dass alle zu beschließenden Gesetze daraufhin überprüft werden, ob sie auch dem Wohl von Kindern und Jugendlichen dienen. Er wird den Kinderrechten ein Gesicht geben, sich dafür einsetzen, dass Kinder und Jugendliche unabhängige Ansprechpartner für ihre Belange und Beschwerden bekommen, dass das Recht auf Bildung unabhängig vom Sozialstatus der Eltern ist, und dass alle Kinder in Deutschland einschließlich der Flüchtlingskinder und der Kinder ohne Papiere das Recht auf die bestmögliche gesundheitliche Versorgung (Art.24 der KRK) haben. Petition der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e.v. und ihrer Mitgliedsgesellschaften und verbände für die Einsetzung einer bzw. eines Kinderbeauftragten des Deutschen Bundestages Der Deutsche Bundestag möge beschließen, eine(n) Kinder- und Jugendbeauftragte(n) des Deutschen Bundestages einzusetzen. Sie/Er soll - unabhängig und nicht weisungsgebunden sein, - Gesetze und Entscheidungen der Exekutive daraufhin überprüfen, ob sie den Rechten unserer Kinder und Jugendlichen entsprechen, - Ansprechpartner für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern und für KinderrechtsvertreterInnen sein, - auf eigene Initiative hin tätig werden, wenn Kinderrechte verletzt sein könnten. Diese Petition wurde fachlich unterstützt durch die Kommission Kinderbewusstsein der Stiftung Hänsel+Gretel