Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung

Ähnliche Dokumente
Speiseabfälle / Verwertung

Fotos zu Rind / Kalb. Darmpaket jedes Alter. Oberkopf über 12 Monate. Wirbelsäule mit Rückenmark über 12 Monate

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet werden.

Wichtige Verordnung, viele spezifische Angaben zu mikrobiologischen Kriterien und Probenahme!

Tierische Nebenprodukte bei der Schlachtung- Risiken bei der Nutzung und Entsorgung

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung TierNebV)

Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der Schweinepest (Schweinepest-Schutzverordnung)

- vom BMU erstellte unverbindliche Textfassung -

Potenziale des Einsatzes von verarbeiteten tierischen Proteinen als Futtermittel

(Südhessen-Woche SüWo lokal Nr. 44/2015)

Hinweise zum Gülleeinsatz in Biogasanlagen

AUFBAU UND ZUSAMMENSPIEL DER ELEMENTE DES LEBENSMITTELHYGIENERECHTS

Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsverordnung - TierNebV)

Inhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis

Bundesrat Drucksache 5/15 (Beschluss) Beschluss des Bundesrates

Verordnung zur Durchsetzung lebensmittelrechtlicher Rechtsakte der Gemeinschaft

Amtliche Futtermittelüberwachung in Baden-Württemberg. Informationsblatt

Mutterkorn in Getreide

LMIV Umsetzung und Folgemaßnahmen. Was seit Kundmachung der LMIV passiert ist

Kundeninformation. ÖKOMETRIC GmbH. ÖKOMETRIC GmbH Kontakt :Horst Rottler Bernecker Str D Bayreuth F rottler@oekometric.

1. Zweck, Ziel. 2. Begriffe, Definitionen

BUR Betriebsnummer (obligatorisch) ( > zum Burweb) Telefon: Fax:

Fragen und Antworten zu tierischen Nebenprodukten

Lebensmittelhygiene-Recht 2006

Rat der Europäischen Union Brüssel, den 11. Dezember 2015 (OR. en)

1.1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelhygiene ( H 1 ) vom 29. April 2004

hat der Kreistag des Hochsauerlandkreises am folgende Fleisch- und Geflügelfleischhygienegebührensatzung

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen

Ausführungshinweise zur Tierische Nebenprodukte- Beseitigungsverordnung (TierNebV)

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/ Wahlperiode

Salmonellen bei Geflügelfleisch

Amtsblatt der Europäischen Union L 111. Rechtsvorschriften. Rechtsakte ohne Gesetzescharakter. 59. Jahrgang. Ausgabe in deutscher Sprache

Practitioner in Organic Livestock Management

Amtsblatt der Europäischen Union L 373/1. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte)

1 Anwendungsbereich. 2 Begriffsbestimmungen. Tier-LMÜV. Ausfertigungsdatum: Vollzitat:

HESSISCHER LANDTAG. Kleine Anfrage

Satzung des Rhein-Sieg-Kreises über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet des Fleischhvgienerechts

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Entwurf. Vom Durchsetzung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001

G e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Sicherer Transport und Verpackung von infektiösen Abfällen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über die Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten im Verkehr mit Drittstaaten

Europäische Technische Bewertung. ETA-12/0166 vom 18. Juni Allgemeiner Teil

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Liste der Rechtsgrundlagen für den Ermächtigter Ausführer in den Präferenzregelungen der Europäischen Union

Seite Vorwort ' Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis

Umgang mit Rohstoffen und tierischen Nebenprodukten (TNP) in Lebensmittelbetrieben

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Hinweise zur Vorgehensweise und den Zuständigkeiten bei der Beseitigung und Entsorgung von Wildkadavern

Merkblatt für die Antragstellung zur Registrierung/Zulassung/Anzeige nach VO (EG) Nr. 999/2001

HealtH ClaIms Gesundheitsbezogene Aussagen für Lebensmittel

Gesamte Rechtsvorschrift für Süßungsmittelverordnung, Fassung vom

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

Europäische Technische Bewertung. ETA-11/0492 vom 26. Juni Allgemeiner Teil

. BiomasseVerordnung Seite 1 von 8

RECHTSQUELLEN, ZIELE UND GRUNDSÄTZE DES LEBENSMITTELRECHTS PROF. DR. MARTIN HOLLE

089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993

Verordnung des EVD über die Kontrolle der Ein- und Durchfuhr von Tieren und Tierprodukten

ETA-11/0493 vom 15. April Europäische Technische Bewertung. Allgemeiner Teil. Deutsches Institut für Bautechnik

Zulassungsverfahren bei Enzymen und Zusatzstoffen

Qualitäts- und Umwelt-Management-Handbuch

Entsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel

Dritte Verordnung zur Änderung der Schweinepest-Schutzverordnung. Vom 25. April 2006 (ebanz AT V1)

Entsorgungsbeiträge für Rinder und Kleinvieh (Massnahmen BSE)

Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN

Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationshilfe, für deren Richtigkeit die Organe der Union keine Gewähr übernehmen

SächsAGLFGB-VIG. Gesetz

Dokumentationspflichten bei Erwerb und Anwendung von Arzneimitteln

10.Wie viel seines Einkommen gibt der Deutsche für Lebensmittel aus? (Globus-

Grundlagen des Lebensmittelrechts

Vorsorge der Milcherzeuger im MKS-Krisenfall Dr. Werner Rüther Hannover,

betreffend die Massnahmen gegen die Bienenkrankheiten

Schlachtung Farmwild

Verordnung (EG) 1935/2004 des Europäischen Parlaments. hier. Rückverfolgbarkeit von Materialien und Gegenständen

Auf Grund. hat der Kreistag folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand und Gebührenschuldner

Grenzkontrollstelle Flughafen Schönefeld

Tierseuchenrechtliche Bedingungen für den Handel mit Hunden, Katzen und Frettchen ***I

(Text von Bedeutung für den EWR) (2011/874/EU)

Landtag Brandenburg. Drucksache 5/7037

(3) Sollte die Übertragung der Beseitigungspflicht rechtswirksam abgelehnt sein, so erfüllen die Beteiligten ihre Beseitigungspflicht gemeinsam.

Abfallrechtliche Fragen

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

Leitfaden zur. Rückverfolgbarkeit

Vom 29. November 2010 (ABl. L 313, S. 3) in Kraft getreten am 1. Dezember Artikel 1 Geltungsbereich

vom 2. Juli 1987 über den Schutz der Bezeichnung der Milch und Milcherzeugnisse bei ihrer Vermarktung (ABl. L 182 vom , S.

Ausgangszustandsbericht bei Genehmigungsverfahren

RAT DER (26.01) EUROPÄISCHEN UNION (OR.

Bußgeldkatalog. im Zusammenhang mit Verstößen bei der Abfallverbringung

Einsatz / Problematik Antibiotika in der Veterinärmedizin

Seuchen- und Umwelthygienische Aspekte von Biogasanlagen

Merkblatt zur Tuberkulose der Rinder (Tb)

Grenzkontrollstelle: Einfuhr von Lebensmitteln, Futtermitteln sowie Erzeugnissen tierischer Herkunft

Transkript:

Veterinär Vorschriften und Bedingung für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten bei der Biogasgewinnung Mag. Barbara Logar, Urška Fain Veterinär Verwaltung der RS Seminar: Energienutzung des Biogases Gornja Radgona, 01.09.2004

Die Verhütung von Seuchenverbreitung. Gesundheit und Umweltschutz vor Erregern der Tierseuche und Schädlichen Resten.

Tierische Nebenprodukte (TNP) Veterinärvorschriften in Slowenien Veterinärgesetz (Amtsblatt nr. RS 33/01) Ordnung von TNP, die für den Menschlichen verzehr nicht bestimmt sind (Amtsblatt RS nr. 28/04) Ordnung von Vorkehrungen im Verbindung mit Transmissions bovino spongiforme Enzephalopathie (Amtsblatt nr. RS 28/04)

Abfälle von Tieren Vorschriften in Slowenien Die Verordnung über die Art, Fache und den Bedingungen für Verrichting des öffentliches Wirtschaftliches Dienstes über Handeln mit Schlachtungsabfällen und Infektiosmaterial dass von Tieren abstamm (Amtsblatt RS nr.13/98, vervollständigt 45/04) Die Verordnung über die Art, Fach und Bedingungen Erledigung der wirtschaftlich öffentlichen Dienstes Hitzebehandlung Schlachtungabfälle und Seuchmaterial den Tierischen Ursprungs (Amtsblatt nr. RS 11/01, dopolnjena 45/04) Ordnung über Handeln mit Abfällen (Amtsblatt RS nr. 84/98) und die andere Umwelt Gesetzgebung

Die Slowenische Gesetzgebung von 1.05.2004 und Abstimmung mit den EU Verordnungen: Die EU Verordnung (EG) nr. 1774/2002 Gesundheitliche Regeln für TNP Die EU Verordnung (EG) nr. 999/2001 transmissive spongiforme Encephalopathie (verbot von fütterung)

DIE VERÄNDERUNGEN DER VORSCHRIFTEN IN RS Die Abstimmung mit Verordnungen des europäischen Parlaments und des Rates (EG) Nr. 1774/2002 in 999/2001 Abstimmung: Veterinärordnung, Umweltschutzordnung Beschluss: zweier Veterinär veterinarordnungen und Durchfuhrungsvorschriften aus dem Gebiet fuer Umweltschutz

ORDNUNG VON TNP, DIE NICHT FÜR DEN MENSCHLICHEN VERZEHR BESTIMMT SIND Ordnet: Sammlung, Transport, Lagerung, Handeln, Bearbeitung und Verwendung oder Entsorgung von TNP für die Durchführung der Verordnung (EG) nr. 1774/2002 mit allen änderungen des Rechtsaktes der EU die ausgegeben sind für ihre ausführung

DIE EU VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 Hauptabsichten 1. Eintritt Verbot der verendeten Tieren und unzutreffende sichergestellter Gewebe in die Ernährungskette 2. Alternative Methoden der Beseitigung 3. Die Verbindung mit der Umwelt Gesetzgebung

DIE EU VERORDNUNG (EG) Nr. 1774/2002 TNP, die nicht für den menschlichen verzehr bestimmt sind: Kategorie 1 Kategorie 2 Kategorie 3

KATEGORIE 1 TSE-verdächtige Tiere oder Tiere, bei denen das Vorliegen einer TSE amtlich bestätigt wurde; das Gewebe mit spezifiziertes Risikomaterial (SRM) alles Tiermaterial, das bei der Behandlung von Abwässern aus Verarbeitungsbetrieben für Material der Kategorie 1 und anderen Anlagen, in denen spezifiziertes Risikomaterial entfernt wird, andere Tiere als Nutztiere und Wildtiere, insbesondere Heimtiere, Zootiere und Zirkustiere

KATEGORIE 1 Küchen- und Speiseabfälle von Beförderungsmitteln im grenzüberschreitenden Verkehr Gemische von Material der Kategorie 1 mit Material der Kategorie 2 oder der Kategorie 3 Wildtiere, wenn der Verdacht besteht, dass sie mit einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit infiziert sind

KATEGORIE 2 Gülle sowie Magen- und Darminhalt, alles Tiermaterial, das bei der Behandlung von Abwässern aus Schlachthöfen, Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die Rückstände von Tierarzneimitteln und Kontaminanten enthalten, andere Erzeugnisse tierischen Ursprungs als Material der Kategorie 1, die aus Drittländern eingeführt werden; andere tierische Nebenprodukte als Material der Kategorie 1 oder der Kategorie 3 Mischungen von Material der Kategorie 2 mit Material der Kategorie 3.

KATEGORIE 3 Schlachtkörperteile, die genusstauglich sind, Schlachtkörperteile, die als genussuntauglich abgelehnt werden, die jedoch keine Anzeichen einer auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen Häute, Hufe und Hörner, Schweineborsten und Federn von Tieren, die in einem Schlachthof geschlachtet werden Blut von anderen Tieren als Wiederkäuern, die nach einer SchlachttieruntersuchungVerzehr geeignet sind, in einem Schlachthof geschlachtet werden

KATEGORIE 3 Schalen, Brütereinebenprodukte und Knickeiernebenprodukte von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über diese Erzeugnisse auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigten; Rohmilch von Tieren, die keine klinischen Anzeichen einer über dieses Erzeugnis auf Mensch oder Tier übertragbaren Krankheit zeigen ehemalige Lebensmittel tierischen Ursprungs oder Erzeugnisse tierischen Ursprungs enthaltende ehemalige Lebensmittel, die aus kommerziellen Gründen oder aufgrund von Herstellungsproblemen oder Verpackungsmängeln oder sonstigen Mängeln, nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind.

VERWENDUNG FÜR DIE BIOGAS GEWINNUNG KAT. 1 MATERIAL DER KATEGORIE 1 BIOGAS KOMPOSTIER UNG

VERWENDUNG FÜR BIOGAS GEWINNUNG KAT. 2 MATERIAL DER KATEGORIE 2 BEARBEITUNGS BETRIEB DER KATEGORIE 2 133 C MIST MILCH BIOGAS KOMPOSTIERUNG

VERWENDUNG FÜR BIOGAS GEWINNUNG KAT. 3 MATERIAL DER KATEGORIE 3 BIOGAS KOMPOSTIERUNG

DER BETRIEB FÜR DIE BIOGASGEWINNUNG Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 Biogasanlage eine Anlage, in der Erzeugnisse tierischen Ursprungs zum Erzeugen und Auffangen von Biogas unter anaeroben Bedingungen biologisch abgebaut werden;

VETERINÄRGENEHMIGUNG DER ANLAGE Die Anlage wird behördlich erfasst und zugelassendie Biogas produktion gemäss Artikel l5 der EU Verordnung (EG) nr. 1774/2002, wenn als Rohstoff die TNP verwendet werden, was die vorbedingung für weiteres Genehmigungsverfahren ist Betriebsgenehmigung von der seite des Ministeriums für Umwelt, Raum und energie (MOPE)

BEWILLIGUNGS ABLAUFPLAN (Verordnung (EG) nr. 1774/2002) Den Ablauf führt der zuständiger Amtsgebiet Veterinäramt der Republik Sloweniens (VURS) Fachgerechte Kommission Für den Beschau Meinung Gesemtwertung auf der liste der betriebe Haupt amt VURS Bescheid von Bewilligung, Nummer Bestimmung (VURS) Die vermittlung der liste der EU Komission (Haupt amt VURS) MOPE Erteilung der erlaubnis

Bewilligungsbedingungen 1. Der Betrieb erfüllt die vorgeschriebene Bedingungen 2. Bearbeitet TNP und handelt mit denen auf vorgeschriebene weise 3. Regelmässige kontrollen der zuständigen behörde 4. Überwachung der kritischer kontroll Punkte 5. Reste nach der Abbau erfühlen Mikrobiologische bedingungen

DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE ANLAGEN (BIOGASGEWINNUNG) (Die Verordnung (EG) nr. 1774/2002, vollendung der Verordnung (EG) nr. 808/2003) Auf Bauernhoff: die entsprechende Trennung von Stall und Tierfutter Einheit für pasteurisation (überwachung und verbuchung der temperatur, Sicherheitssystem wegen zu grossen erwärmung) -ausser Ausnahmen* Raum und Asurüstung für Reinighung und Desinfektion von Befförderungsmitteln Laborkontrole von Proben

DIE BEDINGUNGEN FÜR DIE BETRIEBE ( BIOGASGEWINNUNG) (Verordnung (ES) Nr. 1774/2002) Sofortige bearbeitung von Produkten Schutz vor den Vögeln, Nagetieren und Insekten Dokumentierte Verfahren des Putzens Die Ausrüstung regelmassig Aufrechterhaltung Unschädliche Beseitigung Von Produktionsresten

DIE STANDARDE DER VERARBEITUNG (Verordnung (ES) Nr. 1774/2002) 1. Kategorie 2: nach der Hitzebahandlung in der Tierkörperbeseitigungsanstalt - 133 C/3 bar/20 min. 2. Kategorie 3 (Pasteurizationseinheit) Max. partikelgrösse: 12 mm Min. temperatur im reaktor: 70 C Min. zeit der der bearbeitung ganz stoffes: 60 min.

AUSNAHMEN BEI DER PASTEURISATION (Verordnung (EG) Nr. 808/2003) Vorläufige Verarbeitung nach der Methode 1 Vorläufige Pasteurisation/hygienizierung von Stoffen der Kategorie 3 im zweitem Betrieb Im Falle der Ausschließlichen verwendung von Dunge, Panseninhalt, Milch und Kolostrum