Es gilt das gesprochene Wort!

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Rede des Ministers für Inneres und Sport Lorenz Caffier zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Regionalen Flüchtlingsgipfel einberufen - Umfassendes Maßnahmenpaket für eine bessere Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen auf den Weg bringen Drucksache 6/3433 Datum: 14.11.2014 Nummer: Es gilt das gesprochene Wort! Anrede, auf der letzten Sitzung des Landtages hat die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einen nationalen Flüchtlingsgipfel gefordert. Ich denke, wir alle erinnern uns daran. Und wir erinnern uns auch daran, dass der Antrag abgelehnt wurde. Leider scheinen sich die Antragsteller aber nicht mehr daran zu erinnern, mit welchen Argumenten der Antrag seinerzeit abgelehnt wurde, sonst hätten sie sich nämlich den heutigen Antrag auf Einberufung eines regionalen Gipfels gespart. Ich werde mich an dieser Stelle nicht wiederholen. Wir alle wissen um die vielen Krisenherde in unserer Welt und die Not von Millionen von Menschen. Deutschland hilft vielen Flüchtlingen. Und Mecklenburg-Vorpommern tut das Seinige. Wir investieren hier viel Zeit, Kraft und Geld. Mecklenburg-Vorpommern wird allein im kommenden Jahr Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern Alexandrinenstraße 1 19055 Schwerin Telefon: +49 385 588-2003 Telefax: +49 385 588-2971 E-Mail: presse@im.mv-regierung.de Internet: www.im.mv-regierung.de V. i. S. d. P.: Marion Schlender

50 Millionen Euro aufbringen, um den verfolgten Menschen zu helfen. 2 Die Flüchtlingshilfe in Mecklenburg-Vorpommern funktioniert. Sie funktioniert schon seit Jahren, sie ist getragen von großem Engagement und sie konzentriert sich auf das Wesentliche - auf Hilfe für die Menschen, die in unserem Bundesland Schutz suchen. In Mecklenburg-Vorpommern finden zu allen den Bereich Asyl und Integration betreffenden Themen regelmäßig Schnittstellengespräche der tangierten Behörden und Institutionen statt. Das fängt bei der Arbeitsebene an und hört nicht vor den jeweiligen Hausspitzen auf. Zum Thema der Unterbringung von Asylbewerbern findet ein stetiger Austausch des Landesamtes für innere Verwaltung mit den Kommunen statt. Asylbewerber und Asylbewerberinnen werden in Mecklenburg-Vorpommern zuerst in der Aufnahmeeinrichtung des Landes in Nostorf/Horst aufgenommen. Danach sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Unterbringung zuständig. Frühzeitig hat sich das Ministerium für Inneres und Sport aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Asylbewerbern entschieden, neben der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften - davon gibt es zur Zeit 20 mit insgesamt 3.131 Plätzen - auch die dezentrale Unterbringung in Wohnungen vermehrt zuzulassen. Davon haben die Kommunen in großem Umfang Gebrauch gemacht. Und angesichts des hohen Wohnungsleerstandes in vielen von unseren Städten sehe ich ehrlich gesagt die Möglichkeiten der dezentralen Unterbringung insgesamt nicht erschöpft. Entscheidend bleibt für die Kommunen: Es gibt in Mecklenburg-Vorpommern keine pauschale Erstattung, sondern diese Kosten können zu 100 %, also in voller Höhe abgerechnet werden. In den erstatteten Unterkunftskosten sind nicht nur die Aufwendungen für die

Gemeinschaftsunterkünfte, sondern auch die Wohnungsmieten einschließlich der Nebenkosten enthalten. Damit wird das Land seiner Verpflichtung gegenüber den Kommunen im hohen Maße gerecht. 3 Wichtig ist für die Kommunen aber auch, dass das Zusammenleben der Asylsuchenden mit den Bürgern vor Ort gelingt. Auf keinen Fall dürfen wir zulassen, dass neue Soziale Gettos entstehen. Ohne hier irgendeine Verantwortung abschieben zu wollen, ist zu betonen, dass dieses Zusammenleben nicht behördlicherseits angeordnet, sondern lediglich moderiert und finanziell unterstützt werden kann. Der Wille muss vielmehr von den neuen Nachbarn gegenseitig ausgehen. Und hier wird mir sehr viel Positives berichtet, von gegenseitigen Einladungen zum Kaffeetrinken, von privatem Sprachunterricht, von angebotenen Mitfahrgelegenheiten und vieles mehr. Hier zeigt sich sehr viel soziales Engagement und echte Nächstenliebe. Das nötigt mir hohen Respekt ab. An dieser Stelle müssen wir dafür Sorge tragen, dass das System nicht kippt. Und deshalb sollten wir in Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern auch nur so viele Menschen aufnehmen, wie wir auch integrieren können. In diesem Punkt müssen wir entschieden darauf hinwirken, dass unsere europäischen Mitgliedstaaten ihrer Verpflichtung zur Aufnahme und menschenwürdigen Betreuung ebenfalls nachkommen. Es kann nicht so bleiben, dass 5 europäische Staaten die Aufnahme von Flüchtlingen für die restlichen 23 Staaten mit übernehmen. Anrede, der hier seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unter Ziffer 3 des Antrages geforderte hohe Qualitätsstandard bei der Unterbringung wird durch unser Land schon jetzt gewährleistet. Dies fängt in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen bei der Ausschreibung der Betreibung und Bewachung von Gemeinschaftsunterkünften an. Dies spiegelt sich auch in der regelmäßigen und engen Zusammenarbeit der Betreiber der Gemeinschaftsunterkünfte und den zuständigen Kommunen (insbesondere

Ausländerbehörden, Sozialämtern und Gesundheitsämtern) wider. 4 Zudem werden seit 2012 die Unterkünfte regelmäßig einmal jährlich durch die Heimaufsichten der Kommunen geprüft, die detaillierte Prüfberichte erstellen (Heim-TÜV). Diese werden dem Ministerium für Inneres und Sport als Fachaufsicht zugeleitet, die sie wiederum an das Amt für Migration und Flüchtlingsangelegenheiten im Landesamt für innere Verwaltung zur Veranlassung etwa erforderlicher Maßnahmen weiterleitet. Die Heimaufsichten sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Überprüfungen auf die Einhaltung des Infektionsschutzgesetzes, der Richtlinie für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung der Bewohner (Betreuungsrichtlinie) sowie der Gemeinschaftsunterkunftsverordnung (GUVO M- V) zu achten. Damit hat das Land bundesweit eine Spitzenrolle in der Festlegung der Ausstattung der Gemeinschaftsunterkünfte sowie der Betreuung für Asylbewerber eingenommen. Durch die Einrichtung des erwähnten Qualitätsmanagements gelingt es, die rechtlich vorgegebenen Standards einzuhalten und ggf. bestehende Mängel regelmäßig zu beseitigen. Ich sage es hier in aller Deutlichkeit: Ein Verfahren zur Sicherung hoher Qualitätsstandards bei der Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften muss nicht mehr erarbeitet werden. Es besteht bereits. Die Kommunen finden aber nicht nur zum Thema Unterbringung, sondern auch zu Fragen der Betreuung, Beschulung und Integration von Asylbewerbern stets Ansprechpartner in den Landesressorts. Das Ministerium für Inneres und Sport hat umfassende Arbeitshinweise zur sozialen Betreuung dezentral untergebrachter Ausländer erlassen, unter anderem mit Vorgaben zu den Betreuungsschwerpunkten, zur beruflichen Qualifikation und zum Betreuungsaufwand. Zum 1. November 2014 ist eine Überarbeitung dieser Arbeitshinweise in Kraft getreten, die insbesondere die Abrechnung dieser Betreuungsleistungen vereinfacht und damit Personalressourcen schont. Ferner wurde eine

Berichtspflicht eingeführt, das Aufgabenspektrum der Betreuer den tatsächlichen Bedürfnissen angepasst und es wurde auch eine Auffangklausel bei Abweichung von den Regelungen der Arbeitshinweise aufgenommen. Alle Änderungen fanden auf Anregungen der Praxis und im gegenseitigen Dialog ihren Eingang in die Arbeitshinweise. 5 Selbstverständlich wird die soziale Betreuung nicht nur im Rahmen der dezentralen Unterbringung - also in den Wohnungen - angeboten, sondern auch in den Gemeinschaftsunterkünften des Landes. Auch hier ist wiederum hervorzuheben, dass Mecklenburg-Vorpommern das einzige Flächenland ist, in dem die Kommunen alle notwendigen Aufwendungen für die Betreuung der Asylbewerber und Asylbewerberinnen vollumfänglich und zeitlich unbefristet mit dem Land abrechnen können. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat also bereits solide Lösungen gefunden, die Asylbewerber unterzubringen, zu betreuen und gleichzeitig die Kommunen zu unterstützen. Die Zusammenarbeit der involvierten Behörden und Institutionen hat sich bewährt. Auch zum Thema Kirchenasyl ist ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und der Kirche vereinbart worden. Zudem plant das Ministerium für Inneres und Sport für Januar 2015 eine Landrätekonferenz, auf der unter anderem Fragen der Unterbringung, des Umgangs mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, der Verbesserung der Sprachförderung, Beschulung und Integration asylsuchender Menschen in Mecklenburg- Vorpommern diskutiert werden. Und natürlich wird auch die Forderung der Kommunen thematisiert werden, von den steigenden Personalkosten, z.b. in den Sozialämtern, entlastet zu werden. Anrede, selbstverständlich bringt die steigende Zahl von Asylsuchenden Herausforderungen mit sich. Diesen Herausforderungen wird auf allen Ebenen begegnet, täglich

aufs Neue, im ständigen Austausch und mit großem Engagement. 6 Wir brauchen daher weder ein neues Maßnahmepaket, noch brauchen wir einen Gipfel, um es mit großem Getöse zu verkünden. Vielmehr halte ich es für sinnvoll, den guten Dialog weiter zu halten und zu stärken und auf aktuelle Veränderungen schnell zu reagieren. Und ich bin zuversichtlich, dass die gute Zusammenarbeit aller Behörden und Kommunen Bestand hat und auch noch weiter ausgebaut wird. Ein solcher Antrag, wie er hier vorliegt, trägt aber dazu nicht bei. Der Antrag ist daher abzulehnen.