Die Verbuchung von Wechseln

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Transkript:

12a Die Verbuchung von Wechseln Hat jemand eine Forderung, so ergeben sich zwei Probleme, die bei gewöhnlichen Forderungen ( offene Buchforderungen ) nur schwer zu lösen sind: Das Problem, vor der Fälligkeit zu Geld zu kommen. Das Problem der Eintreibung der Forderung, wenn der Schuldner nicht zahlt. Ist eine Forderung durch einen Wechsel verbrieft, so können diese Probleme leichter gelöst werden, da die Regelungen des Wechselgesetzes dafür besondere Bestimmungen vorsehen. 12a.1 Rechtliche Grundlagen Begriff Der Wechsel ist ein Wertpapier, das ein besonders gesichertes Forderungsrecht verbrieft. WECHSEL Angenommen: Ernst Stieber 9 Unterschrift des Annehmers 1 Wien, den 20 2 3 Gegen diesen Wechsel erste Ausfertigung zahlen Sie am 5. Jänner 20.. 4 an eigene Order 5 EUR 13.375,80 Bezogener Ort und Tag der Ausstellung (Monat in Buchstaben) 6 Ernst Stieber in Ort und Straße (genaue Adresse angeben) Zahlbar bei Erste Bank in 7 5. Oktober Betrag in Worten Reindorfgasse 14, 1150 Wien Zweigstelle Schwendermarkt Mariahilferstraße 196, 1150 Wien 10 Diesen Raum nur für Zahlstellen- und Domizilierungsvermerke benützen! Zahlungsort dreizehntausenddreihundertfünfundsiebzig-80 Wien Richard Novak & Co 8 ppa. Karl Maier 1150 Wien, Mariahilferstr. 171 Unterschrift, Adresse und Firmenstempel des Ausstellers Der Wechsel muss lt. Wechselgesetz die folgenden 8 gesetzlichen Bestandteile aufweisen: 1 2 3 4 5 6 7 8 9 Ort und Datum der Ausstellung Bezeichnung Wechsel im Text der Urkunde Angabe der Verfallszeit Name des Begünstigten (Remittenten) meist der Aussteller selbst ( eigene Order ) Wechselsumme Name des Bezogenen (Trassaten) = Person, die zahlen soll Zahlungsort (der beim Namen des Bezogenen angegebene Wohnort oder Geschäftssitz) Unterschrift des Ausstellers ANNAHME DES WECHSELS: Da jedermann einen Wechsel ausstellen kann, muss der Bezogene durch seine Unterschrift (durch sein Akzept ) erklären, dass er die Zahlungspflicht übernimmt 1

Die Verbuchung von Wechseln 10 ZAHLSTELLENVERMERK: Da das Wechselinkasso in der Regel mit Hilfe einer Bank erfolgt, wird auf Wechsel häufig ein Zahlstellenvermerk angebracht. Die Zahlstelle ist meist ein Kreditinstitut, bei dem der Bezogene ein Konto hat. Die Einlösung erfolgt dann durch das Kreditinstitut. Der Einreicher erhält den Wechselbetrag gutgeschrieben, das Bankkonto des Bezogenen wird mit dem Wechselbetrag belastet. Beachten Sie: Heute überwiegen Wechsel mit zwei Beteiligten dem Bezogenen dem Aussteller, der gleichzeitig Begünstigter ist (vgl. Beispiel). Man spricht von Wechseln an eigene Order (O/e oder e/o). Es kommen jedoch auch sogenannte Solawechsel vor. Bei diesen Wechseln ist der Aussteller gleichzeitig Bezogener (Gegen diesen Wechsel zahle ich...). 12a.2 Ausstellung und Annahme (Akzept) des Wechsels 12a.2.1 Einkauf bzw. Verkauf gegen Wechsel Es handelt sich um ein Zielgeschäft. Für den Aussteller (bzw. Begünstigten) ist der ausgestellte (bzw. erhaltene) Wechsel ein Besitzwechsel (er steht anstelle der Forderung gegen den Kunden). Für den Bezogenen (Schuldner) ist der von ihm akzeptierte Wechsel ein Schuldwechsel (er steht anstelle der Verbindlichkeit). D.h. anstelle des Kontos 200.. Kundenkonto wird das Konto 2050 Besitzwechsel, anstelle des Kontos 330.. Lieferantenkonto wird das Konto 3380 Schuldwechsel verwendet. Der Verkäufer (Begünstigte) bucht: 2050 Besitzwechsel 4000 Umsatzerlöse 3500 Umsatzsteuer Buchungsübersicht Verkauf gegen Wechselakzept Der Käufer (Bezogener, Akzeptant) bucht: Aufwand- oder Bestandskonto 3380 Schuldwechsel 2500 Vorsteuer Buchungsübersicht Kauf gegen Wechselakzept 2

Einführung in die Buchhaltung im Selbststudium: Informationsteil Beispiel: Adalbert Sicherheit verkauft Handelswaren in der Höhe von EUR 80.000,00 + 20 % USt an Fridolin Zahlungsfreudig. Sicherheit übersendet gleichzeitig mit der Rechnung einen von ihm ausgestellten und ihn als Begünstigten ausweisenden Wechsel über den Gesamtbetrag. Zahlungsfreudig akzeptiert diesen Wechsel (wird damit zum Schuldner Bezogenen) und retourniert ihn an Sicherheit. Der Verkäufer (Wechselaussteller, Begünstigte) Sicherheit bucht: 2050 Besitzwechsel EUR 96.000,00 an 4000 Umsatzerlöse EUR 80.000,00 an 3500 Umsatzsteuer EUR 16.000,00 Der Käufer (Bezogene) Zahlungsfreudig bucht: 5010 Handelswaren-Verbrauch EUR 80.000,00 2500 Vorsteuer EUR 16.000,00 an 3380 Schuldwechsel EUR 96.000,00 Hinweis: Das UGB sieht den gesonderten Ausweis von Wechselforderungen auf Grund von Lieferungen und Leistungen nicht vor. Jedoch ist die Höhe der wechselmäßig verbrieften Kundenforderungen im Anhang anzugeben (vgl. 225 (4) UGB). Es wäre daher auch möglich, die wechselmäßig gesicherte Kundenforderung auf dem jeweiligen Kundenkonto zu verbuchen, kenntlich zu machen (z.b. durch ein Symbol) und am Jahresende EDV-mäßig die Gesamthöhe zu ermitteln. Wechselforderungen sind nur dann gesondert auszuweisen, wenn dem Unternehmer nicht die der Ausstellung zugrunde liegende Forderung zusteht. Wir haben dieses Konto aus Gründen der Vollständigkeit in unserem Kontenplan aufgenommen und als 2680 indossierte und zedierte Besitzwechsel bezeichnet. Bei Geschäftsfällen mit Besitzwechsel im Rahmen dieser Materialien benötigen wir jedoch nur das Konto 2050 Besitzwechsel. Wechselmäßig gesicherte Lieferantenverbindlichkeiten sind auf jeden Fall gesondert auszuweisen. 12a.2.2 Forderungs- bzw. Schuldprolongation mit Wechsel Bei Verlängerung des Zahlungsziels kann es vorkommen, dass der Gläubiger verlangt, die offene Forderung in einen Wechsel umzuwandeln. Dabei kann der Wechselbetrag um erhöht werden. Der Gläubiger (Lieferant) bucht: 2050 Besitzwechsel 200.. Kundenkonto 8130 erträge Der Schuldner (Kunde) bucht: 3380 Schuldwechsel 8320 aufwand Forderungsbetrag Lieferantenschuld 330.. Lieferantenkonto Buchungsübersicht Forderungs- bzw. Schuldprolongation mit Wechsel 3

Die Verbuchung von Wechseln Hinweis: In der Praxis wird der Prolongationswechsel häufig nicht um die Zinsen erhöht, sondern dem Schuldner werden die anfallenden Zinsen und Spesen beim Wechseldiskont (vgl. Abschnitt 12.3.2) rückverrechnet. Lösen Sie bitte die Übungsaufgaben 49 und 50 im Übungsteil 12a.3 Der regelmäßige Wechselumlauf Der Begünstigte (Aussteller) kann den Wechsel behalten und am Fälligkeitstag einlösen weitergeben an Zahlungs statt (unüblich) diskontieren bei einem Kreditinstitut Jeder Wechsel kann weitergegeben werden ( geborenes Orderpapier ). Die Weitergabe kann erfolgen zum Diskont an eine Bank zum Inkasso an eine Bank ( an Zahlungs statt an einen Lieferanten unüblich). Auf der Rückseite wird die Weitergabe durch ein Indossament vermerkt. Beim Diskont an eine Bank werden mit dem Indossament alle Rechte und Pflichten aus dem Wechsel weitergegeben. In der Regel erfolgt diese Weitergabe mittels Blankoindossament, d.h. der Weitergebende (der Indossant) setzt seine Unterschrift auf die Rückseite des Wechsels. Er gibt jedoch nicht an, an wen er weitergibt. Beispiel August Müller Wien, 2.5.20.. Beim Inkasso wird die Bank nur beauftragt, den Wechsel zu kassieren. Dieser Auftrag erfolgt durch ein Inkassoindossament. Beispiel Zum Inkasso an die Erste Bank August Müller Wien, 2.5.20.. 4

Einführung in die Buchhaltung im Selbststudium: Informationsteil 12a.3.1 Einlösung bei Fälligkeit Buchungen des Begünstigten: Am Fälligkeitstag kassiert der Begünstigte entweder die Wechselschuld selbst beim Bezogenen 2700 Kassa / 2050 Besitzwechsel oder er lässt den Wechsel durch sein Kreditinstitut kassieren und seinem Konto gutschreiben. Das Kreditinstitut verrechnet dafür eine Inkassoprovision. 2800 Bank / 2050 Besitzwechsel 7790 Spesen des Geldverkehrs / Buchungen des Schuldners (Akzeptanten): Der Schuldner löst den Wechselbetrag entweder bar aus seiner Geschäftskassa ein 3380 Schuldwechsel / 2700 Kassa oder er lässt den Wechselbetrag von seinem Konto abbuchen 3380 Schuldwechsel / 2800 Bank Er erhält als Beleg für die Zahlung den Wechsel mit einem Inkassovermerk zurück. 12a.3.2 Wechseldiskont Unter Diskontierung versteht man den Verkauf eines Besitzwechsels vor Fälligkeit an ein Kreditinstitut. D.h. es besteht die Möglichkeit, noch vor Ablauf der Fälligkeit des Wechsels Geld zu beschaffen. Die Bank schreibt jedoch nicht den gesamten Wechselbetrag gut, sondern zieht von der Wechselsumme ab: Diskontzinsen (Zinsen für die Zeit zwischen Diskontierung und Wechselfälligkeit) Provision (Inkassoprovision etc.) Spesen. Der Diskonterlös wird dem Bankkonto gutgeschrieben. Zinsen, sowie Provision und Spesen werden als Aufwand verbucht. 2050 Besitzwechsel Spesen Zinsen Diskonterlös Diskonterlös Spesen 2800 Bank 7790 Spesen des Geldverkehrs 8310 Diskontzinsen-Aufwand Zinsen Buchungsübersicht Wechseldiskont 5

Die Verbuchung von Wechseln Buchungssatz: 2800 Bank / 7790 Spesen des Geldverkehrs / 2050 Besitzwechsel 8310 Diskontzinsen-Aufwand / Beispiel: Ein Wechsel auf Walter Berger über EUR 12.000,00 ist am 13. August fällig. Der Begünstigte, August Müller, reicht den Wechsel am 15. Mai zum Diskont bei der Erste Bank ein. Die Abrechnung lautet: Diskont am 15. Mai 20.. Wechsel per 13. August 20.. EUR 12.000,00 10 % Diskontzinsen für 90 Tage EUR 300,00 0,5 % Inkassoprovision EUR 60,00 EUR 11.640,00 August Müller (Begünstigter) bucht (Annahme, der Wechsel steht mit EUR 12.000,00 auf dem Konto 2050) 2800 Bank EUR 11.640,00 8310 Diskontzinsen-Aufwand EUR 300,00 7790 Spesen d. Geldverkehrs EUR 60,00 an 2050 Besitzwechsel EUR 12.000,00 Beachten Sie: Diskontzinsen und sonstige Diskontspesen sind getrennt zu verbuchen. Entgelte für Bankkredite sind nicht ust-pflichtig, daher fällt auch keine Vorsteuer an. Oft werden die Diskontierungskosten vom Lieferanten dem Kunden rückverrechnet. 12a.4 Der unregelmäßige Wechselumlauf (Hinweis) Verweigert der Bezogene die Annahme oder Zahlung bzw. ist der Bezogene nicht auffindbar, dann stehen dem Wechselinhaber Rechtsansprüche gegen seine Vormänner (Aussteller, Indossanten, Bürgen) zu. Zum Beweis dafür, dass der Berechtigte vom Bezogenen die Leistung gefordert hat, wird Protest erhoben. Der Protest erfolgt durch einen Notar oder Gerichtsbeamten an einem der beiden auf den Zahlungstag folgenden Werktage. Der Notar stellt eine Protesturkunde aus. Da Wechsel in der Praxis meist an eigene Order lauten (Aussteller = Begünstigter) nur an Banken weitergegeben werden, spielt der Protest in der Praxis nur eine geringe Rolle. Die Banken verlangen bereits im Kreditvertrag, dass der Wechseleinreicher für nichtbezahlte Wechsel sofort neue Wechsel nachreicht oder den Kreditbetrag zurückzahlt. Der Begünstigte (= Aussteller) muss dann Wechselklage gegen den Bezogenen erheben. Lösen Sie bitte die Aufgaben 51 und 52 im Übungsteil 6