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Transkript:

Kapitel 11 029 32 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 11 029 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 253 Vermischte Einnahmen.......................... 400 000 850 000-450 000 391 Gesamteinnahmen Kapitel 11 029.................. 400 000 850 000-450 000 391

33 Kapitel 11 029 Erläuterungen Zu Titel 119 01: Weniger in Anpassung an das Ist-Ergebnis.

Kapitel 11 029 34 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n Veröffentlichungen aus Mitteln des Kapitels dürfen abweichend von 61 Abs. 1 und 63 Abs. 3 LHO unentgeltlich abgegeben werden. Sächliche Verwaltungsausgaben 547 00 253 Sächliche Verwaltungsausgaben................... 181 200 181 200 255 Verpflichtungsermächtigung: 100 000 EUR. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) 632 20 313 Landesanteil an der Finanzierung der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)............. 82 400 82 400 74 633 10 253 Zuweisungen an die Landschaftsverbände zur Erstattung von Kosten für die Durchführung von Prüfungen........ 30 000 30 000 30 686 10 253 Zuschuss an die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung GmbH, Bottrop (G.I.B.).............. 1 149 000 1 149 000 1 149 Erwirtschaftete Einnahmen aus Drittmittelprojekten dürfen bis zu 50.000 EUR einer Rücklage zugeführt werden, aus der Ausgaben zur Finanzierung des Eigenanteils der G.I.B. bei anderen Drittmittelprojekten einschließlich Ausgaben zur Vorfinanzierung bewilligt und ausgezahlt werden dürfen. 686 20 253 Zuschuss an die Technologieberatungsstelle beim Deutschen Gewerkschaftsbund - Landesbezirk Nordrhein-Westfalen - e.v., Dortmund (TBS).............. 1 506 100 1 506 100 1 506 Erwirtschaftete Einnahmen aus Drittmittelprojekten dürfen bis zu 50.000 EUR einer Rücklage zugeführt werden, aus der Ausgaben zur Finanzierung des Eigenanteils der TBS bei anderen Drittmittelprojekten einschließlich Ausgaben zur Vorfinanzierung bewilligt und ausgezahlt werden dürfen.

35 Kapitel 11 029 Erläuterungen Zu Titel 547 00: 1. Ausschüsse, Beiräte und Einigungsstelle (Vorjahr Titel 526 20).......................................... 2 000 EUR 2. Kosten des Landesausschusses für Berufsbildung (Vorjahr Titel 526 31)................................... 7 000 EUR 3. Aufklärung über Arbeitsmarktpolitik, Berufsbildung und Sozialpolitik (Vorjahr Titel 531 10)........................ 3 000 EUR 4. Begleitung und Umsetzung des SGB II in NRW (Vorjahr Titel 546 10)...................................... 100 000 EUR 5. Leistungen im Rahmen der Durchführung und Unterstützung von Förderprogrammen (Vorjahr Titel 546 42)............ 27 000 EUR 6. Sachausgaben für die fachliche Förderung der Aus- und Weiterbildung (Vorjahr Titel 547 20)...................... 42 200 EUR......................................................................................... 181 200 EUR zu Unterteil 1: Veranschlagt sind Sitzungsgelder und Reisekosten für die beim Ministerium gebildeten Ausschüsse (ohne Heimarbeitsausschüsse). Ferner ist die Entschädigung veranschlagt, die dem Vorsitzenden der Einigungsstelle gewährt werden kann. zu Unterteil 2: Nach dem Berufsbildungsgesetz ist ein Landesausschuss für Berufsbildung zu bilden. Veranschlagt sind die Sitzungsentschädigungen (einschließlich Reisekosten) der Mitglieder dieses Ausschusses sowie sonstige Sachausgaben, die dem Ausschuss bei der Durchführung seiner Aufgaben entstehen. zu Unterteil 3: Veranschlagt für Aufklärungsaktionen und Informationsveranstaltungen über Entwicklungen der Berufsstruktur und des Arbeitsmarktes. zu Unterteil 4: Veranschlagt insbesondere für Evaluation und wissenschaftliche Begleitung sowie Fachveranstaltungen und Informationsaktionen im Rahmen der Umsetzung des SGB II in Nordrhein-Westfalen. Zu Unterteil 5: Die Mittel werden insbesondere zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Struktur der Aus- und Weiterbildung benötigt. Zu Unterteil 6: Die Mittel werden für die konzeptionelle Entwicklung, Begleitung und Evaluation von Projekten, sowie des Ergebnistransfers in der Aus- und Weiterbildungslandschaft benötigt. Zu Titel 632 20: Die Mittel sind vorgesehen für die gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit der Träger der GDA (Bund, Länder, Unfallversicherungsträger) sowie die Evaluierung der Umsetzung von Arbeitsschutzzielen, Ausrichtung des Arbeitsschutzforums und einheitliche Präsentation der Arbeitsschutzbehörden der Länder. Die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie anfallenden Kosten werden nach dem Königsteiner Schlüssel verteilt. Bei den veranschlagten Mitteln handelt es sich um den Landesanteil für Nordrhein-Westfalen. Zu Titel 633 10: Die Mittel sind zur Erstattung der bei den Landschaftsverbänden entstehenden Kosten für die Umsetzung der zweiten Berufsbildungs-Zuständigkeitsverordnung "Abschluss Geprüfte Fachkraft zur Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für Menschen mit Behinderungen" bestimmt. Diese Aufgabe des Landes wurde einvernehmlich auf die Landschaftsverbände übertragen. Mit den Landschaftsverbänden wurde vereinbart, dass vom Land NRW für die Wahrnehmung dieser Aufgabe der daraus resultierende Personal- und Sachaufwand mit einem Betrag von max. 15.000 Euro pro Jahr und Landschaftsverband erstattet wird. Die Gesamtkosten für die Durchführung der Prüfungen belaufen sich auf geschätzte 60.000 Euro, die durch das Land und durch Prüfungsgebühren abgedeckt werden. Die Gebühreneinnahmen werden in den Haushalten der Landschaftsverbände nachgewiesen. Zu Titel 686 10: Zuwendung zur institutionellen Förderung i.h.v. 1.149.000 EUR an die G.I.B. zu Ausgaben von 1.209.000 EUR und einem Zuwendungsbedarf von 1.149.000 EUR. Zu Titel 686 20: Zuwendung zur institutionellen Förderung i.h.v. 1.506.100 EUR an die TBS zu Ausgaben von 3.355.000 EUR und einem Zuwendungsbedarf von 1.506.100 EUR.

Kapitel 11 029 36 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 698 20 253 Landesanteil an der Finanzierung des Anpassungsgelds für Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus........... 50 342 000 47 632 000 +2 710 000 43 761

37 Kapitel 11 029 Erläuterungen Zu Titel 698 20: Ältere Arbeitnehmer/innen, die bis zum 31.12.2022 aufgrund von Rationalisierungs- oder Stilllegungsmaßnahmen ihren Arbeitsplatz im Bergbau verlieren und innerhalb der darauf folgenden 5 Jahre die Voraussetzungen zum Erwerb einer Rente erfüllen, können bis zu ihrem Rentenbezug ein sog. Anpassungsgeld erhalten. Dieses Anpassungsgeld wird zu 2/3 vom Bund und zu 1/3 von den betroffenen Bundesländern (NRW/Saarland) getragen. Hier veranschlagt ist der Anteil des Landes, der dem Bund zugewiesen wird. Die Anpassung erfolgt auf der Grundlage der Vorschaltvereinbarung zur Gewährung von Anpassungsgeld zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2008 in Verbindung mit den Richtlinien über die Gewährung von Anpassungsgeld an Arbeitnehmer des Steinkohlenbergbaus vom 12.12.2008. Anpassung an den erwarteten Bedarf entsprechend den Berechnungen des BMWi einschließlich der Schlussabrechnung für 2013.

Kapitel 11 029 38 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2014 2013 2014 2012 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 60 Titelgruppen Förderung des Baus und der Ausstattung beruflicher Ausbildungsstätten 1. Die Ausgaben der Titelgruppe sind gegenseitig deckungsfähig 2. Die bei Titel 893 60 veranschlagte Verpflichtungsermächtigung darf auch zugunsten der übrigen Titel der Titelgruppe in Anspruch genommen werden. 3. Siehe Vermerk Nr. 3 bei Kapitel 11 050 Titelgruppe 85. 526 60 155 Sachverständige............................... 686 60 155 Sonstige Zuschüsse für laufende Zwecke im Inland..... 883 60 155 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände............................... 893 60 155 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland...... 2 000 000 2 000 000 2 390 Verpflichtungsermächtigung: 1 300 000 EUR. Summe Titelgruppe 60........................... 2 000 000 2 000 000 2 390 Gesamtausgaben Kapitel 11 029................... 55 290 700 52 580 700 +2 710 000 49 165 Verpflichtungsermächtigungen Kapitel 11 029......... 1 400 000 2 320 000-920 000

39 Kapitel 11 029 Erläuterungen Zu Titelgruppe 60: Die Mittel sind für Bewilligungen investiver Maßnahmen für den Bau und die Ausstattung beruflicher Bildungsstätten vorgesehen.