Einführungskurs zum System TRACES (Trade Control and Expert System) Schulung Nutzer Zollmeldepflichtige/ Importeure ( «Verantwortliche für Drittlandeinfuhren ) 1
Ziel des Kurses: Die Anwender / Anwenderinnen kennen: 1. die neuen Anforderungen für den Import von Tieren und Tierprodukten im Zusammenhang mit dem System TRACES 2. die Funktionalitäten des Systems TRACES, die sie betreffen Die Anwender / Anwenderinnen können: 1. die Vorbescheinigungen gemeinsames Veterinärdokument Einfuhr (GVDE) des Zollmeldepflichtigen für die grenztierärztliche Abfertigung erstellen 2
Gegenseitige Anerkennung der Gleichwertigkeit der Gesetzgebung im Bereich Tiere und Tierprodukte Konsequenzen: 1.07.07 Neue Verordnungen EDAV, EDTV, EDTpV, EHtV Obligatorische Deklaration in TRACES von Importsendungen direkt aus Drittstaaten via einer der internationalen Flughäfen der Schweiz. Im Verlauf von 2008 Gegenseitiger Abbau der tierärztlichen Grenzkontrollen zwischen der Schweiz und der EU, und Gemeinsame Organisation der Importkontrollen aus Drittstaaten (Flughäfen Genf und Zürich = Aussengrenzposten der EU). Tiere aus EU und Drittländern sowie Tierprodukte aus Drittländern TRACES ist die einzige Informationsquelle 3
TRACES TRAde Control and Expert System Informatisiertes System- WEB- basiert Verbund von Veterinärbehörden und Grenzstellen der EU Meldung des Verkehrs von lebenden Tieren und Genetik zwischen Mitgliedsstaaten Meldung des Verkehrs von lebenden Tieren und tierischen Produkten im Verkehr mit Drittländern Die Schweiz ist voll integriert 4
Wie funktioniert TRACES? Zentrale Datenbank Vergleich mit Basislisten Postleitzahlen Behörde Herkunftsort oder Grenzkontrollstelle Webmessage Web-message/ E-mail Benachrichtigung Behörde Bestimmungsort 5
Fall 1: Innergemeinschaftliche Versendung (nur Tiere, Genetik, tierische Abfälle) Zeugnis Sendungsdaten LVU EU- Staat 1 TRACES Zeugnis Intratrade Meldung sofort ev. Kontrolle LVU EU- Staat 2 6
Fall 2: Import aus Drittländern (Tiere / alle Waren tierischer Herkunft) Drittland Zeugnis EU-Aussengrenze (CH Grenze od. EU- Staat) Kontrolle Kontrolle Zeugnis TRACES BIP (=Grenzkontrollstelle) GT Kontrolle, Validierung LVU GVDE* TRACES-Notifikation vorbereiten Zollmeldepflichtiger EU MS oder CH LVU= lokale Veterinäreinheit (CH= KT oder KC) *Gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) 7
Adressen in TRACES bei Drittlandimport EDAV Art. 6: Gültige standortbezogene Adresse für: Herkunftsbetrieb Versender Empfänger Bestimmungsbetrieb Transporteur (lebende Tiere) Importeure / Zollmeldepflichtige können keine Adressen erfassen Lebensmittelbetrieb im Drittland - Drittlandlisten zuständig EU Betriebe Tiere und Honig / Froschschenkel: zuständig BLV Betriebs- und Zulassungsnummer müssen wo notwendig den erteilten Bewilligungen entsprechen Importeur CH (BVETIMP oder BLVIMP) Zollmeldepflichtiger (BVETZMP oder BLVZMP) Meldung an BLV und Kurs Adresseintrag vor Handel!! Frühzeitig Adressen prüfen, wenn notwendig Kontakt mit KT / Kant. Labor / BLV 8
Das Wichtigste: TRACES - Erstellung durch Zollmeldepflichtige vor Anmeldung zu GTU - Faxen oder per email an GTD vor Ankunft der Tiere/Ware - klare Adressverwaltung (Importeur / Zollmeldepflichtige: BLV/Bestimmungsbetrieb: Hoheit: Kanton- Veterinärdienst oder kant. Labor) - Einträge vollständig machen, dann einreichen - nur Amtsinhaber (Grenztierärzte, Amtstierärzte und kant. Vet. Amt) dürfen Zeugnisse unterzeichnen - die ausgedruckte und signierte TRACES- Meldung begleitet den Transport, muss am Bestimmungsort 3 Jahre aufbewahrt werden AKTIVES SYSTEM https://webgate.ec.europa.eu/sanco/traces 9
Notfallplan Wenn TRACES ausfällt: Angaben auf leerem GVDE- Formular eintragen und dieses faxen oder angehängt an email an GTD senden (Formulare vorgängig ausdrucken und bereit halten) Partner : Grenztierärztlicher Dienst 10
Kontaktstellen Technische Fragen: traces@blv.admin.ch Drittlandhandel: Anmeldung von Zollmeldepflichtigen, Handelsbetrieben (= Importeure die nicht Bestimmungsort sind) Registrierung von Herkunftsbetrieben Tiere und tierische Nebenprodukte in Drittländern traces@blv.admin.ch Drittlandhandel: allgemeine Fragen, Fragen zu Bewilligungen etc. info@blv.admin.ch Betriebsregistrierungen Bestimmungsbetriebe / Importeure Kantone zuständig (Veterinärdienst oder kantonales Labor) 11
Kontaktstellen Grenztierärztliche Dienste (GTD) Fragen zur grenztierärztlichen Abfertigung: Zürich-Flughafen Zurich Airport GTD, Postfach, 8058 Zürich Tel. +41(0)43 816 41 41 Fax +41(0)43 816 41 40 e-mail: zsgtd@blv.admin.ch Genève-Aéroport Geneva Airport SVF, Case postale 1001 1211 Genève 5 Aéroport Tél. +41(0)22 717 73 45 Fax +41(0)22 717 73 49 email: svf-aig@blv.admin.ch Zentralstelle / Administration centrale / Central Administration BLV/OSAV/FSVO Schwarzenburgstrasse 155, 3003 Bern Tel.: +41(0)58 463 30 33 e-mail: info@blv.admin.ch Fax: +41(0)58 463 85 22 12