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Transkript:

Studienführer Hintersteig 12 CH-8201 Schaffhausen Tel +41 (0)52 632 21 00 Fax +41 (0)52 632 21 99 www.hfp-sh.ch hfp@hfp-sh.ch

Höhere Fachschule Schaffhausen HFS Studiengang Pflege Studienführer Inhalt 1. Einleitung 2 2. Berufsprofil 2 3. Bildungsverständnis 3 4. Die Ausbildung im Überblick 4 4.1 Ausbildungsziele 4 4.2 Überblick über die Module des Studiums 4 4.2.1 Grundlagenmodule (GM) 4 4.2.2 Pflegemodule (PM) 6 4.3 Lernbereiche 6 4.3.1 Lernbereich Schule 6 4.3.2 Lernbereich Berufliche Praxis 8 4.3.3 Lernbereich Training & Transfer 8 4.4 Zugangsvoraussetzungen 8 4.5 Aufnahmeverfahren 9 4.6 Anstellungsbedingungen 9 4.7 Kosten 9 4.8 Schulort 9 4.9 Ausbildungsbetriebe 9 4.10 Qualifikationsverfahren 10 4.11 Auskunft 10 5. Gesetzliche Grundlagen 11 1

1. Einleitung Die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau /zum dipl. Pflegefachmann an der Höheren Fachschule Schaffhausen, Studiengang Pflege, erfolgt gemäss dem Rahmenlehrplan für den Bildungsgang zur dipl. Pflegefachfrau HF/zum dipl. Pflegefachmann HF. Die Umsetzung basiert auf dem Lehrplan ABZ, einem Gemeinschaftswerk der Kantone Aargau, Bern, Zürich und Schaffhausen. Der Lehrplan ermöglicht einen flexiblen Einsatz, je nach Ausbildungsauftrag bzw. Bevölkerungsstruktur des Umfelds, in dem die Ausbildung angeboten wird. Wir streben an, Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner auszubilden, die in der Lage sind, in verschiedenen, anspruchsvollen, komplexen und /oder sich schnell verändernden Pflegesituationen auf der Grundlage ethischer Grundwerte und unter Einbezug von anerkannten Pflegetheorien kompetent und weitsichtig zu handeln. Der Transferkompetenz wird deshalb grosse Bedeutung zugemessen. Die zukünftigen dipl. Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner HF müssen sich in einem sich schnell verändernden und anspruchsvollen Berufsfeld bewähren. Die Verantwortung in der pflegerischen Gesundheitsversorgung wird für die Berufspersonen immer grösser, die zur Verfügung stehenden Ressourcen vermehren sich jedoch nicht im gleichen Umfang. So sind die Absolventinnen und Absolventen einer Höheren Fachschule gefordert, ihre erworbenen Kompetenzen wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich einzusetzen. 2. Berufsprofil Grundlage bildet das Berufsprofil gemäss Rahmenlehrplan. Der Lehrplan orientiert sich am Ansatz der professionellen Pflege. Dies bedeutet, dass das pflegerische Handeln unter den Aspekten: Wirksamkeit Zweckmässigkeit Wirtschaftlichkeit betrachtet, gelehrt und gelernt werden soll. 2

3. Bildungsverständnis Der Selbstverantwortung der Studierenden wird zentrale Bedeutung beigemessen. Unser Bildungsverständnis geht deshalb davon aus, dass die Studierenden für ihr Handeln und Lernen die Verantwortung übernehmen und ihre Umwelt aktiv mitgestalten wollen und können. Die Lehrpersonen bieten den Studierenden Lernsituationen an, in denen sie Erfahrungen machen können, um die beruflichen Kompetenzen zu erwerben. Im Bewusstsein von individuellen Wissenskonstruktionen werden die Studierenden darin unterstützt, bisherige Erkenntnisse mit neuem Wissen zu verknüpfen. Dadurch sollen berufliche Kompetenzen weiterentwickelt und in neue berufliche Situationen transferiert werden können. Die Förderung der Fach- und Methodenkompetenz geht mit einer bewussten Förderung der Selbst- und Sozialkompetenz einher. Lernen verstehen wir als aktiven Prozess, der mit Hilfe moderner Lehr- / Lernmethoden unterstützt wird, aber von den Studierenden selbstverantwortlich wahrgenommen werden muss. Im Bewusstsein, dass während der Ausbildung nicht alle möglichen Berufssituationen und Inhalte vermittelt, gelernt und geübt werden können, steht die Befähigung der Studierenden im Vordergrund, sich neues Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten selbständig zu erwerben. Dies wird insbesondere durch die Methode des Problem Based Learning (PBL) unterstützt und gefördert. Diese Methode ermöglicht fachübergreifendes und transferwirksames Lernen, indem Frage- oder Problemstellungen aus Praxisfeldern der Pflege mit Hilfe von Tutorinnen / Tutoren bearbeitet werden. Das PBL wird vorwiegend in den Inhalten der Pflegemodule umgesetzt. 3

4. Die Ausbildung im Überblick Die Ausbildung dauert drei Jahre und wird mit einem Diplom in Pflege Höhere Fachschule (HF) abgeschlossen. Schule und Praktika wechseln sich immer wieder ab. 4.1 Ausbildungsziele Dipl. Pflegefachfrauen und -männer HF tragen selbstständige Fach- und Führungsverantwortung; sie sind verantwortlich für die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit, die Gestaltung des Beziehungsprozesses, die pflegerische Betreuung und Behandlung von Patientinnen und Patienten, die Begleitung von Angehörigen, die Koordination der vorhandenen Ressourcen und sorgt für einen adäquaten und effizienten Einsatz, die Planung, Umsetzung sowie Qualitätsüberprüfung und -sicherung von pflegerischen Handlungen, die Gesundheitsförderung und Prävention, die Erfassung des Pflegebedarfs sowie für die Einschätzung von Verhalten und Reaktionen auf Gesundheitsstörungen, die korrekte Umsetzung von ärztlich verordneten Massnahmen, den Einbezug von neuen Forschungserbnissen. 4.2 Überblick über die Module des Studiums 4.2.1 Grundlagenmodule (GM) In den Grundlagenmodulen 1-13 wird fächerorientiert das pflegerelevante Wissen aus den Bezugswissenschaften vermittelt und erarbeitet. Diese Grundlagenmodule sind wissensorientiert und enthalten neben den Themen der Bezugswissenschaften auch allgemeinbildende Inhalte. Sie bieten das Basiswissen für das Verständnis der Inhalte in den Pflegemodulen. Die Kenntnisse aus den Grundlagenmodulen müssen verfügbar sein, um die notwendigen inhaltlichen Vernetzungen in den Pflegemodulen herstellen zu können. 4

Die Grundlagenmodule im Studiengang Pflege: 1. Bildungsjahr 2. Bildungsjahr 3. Bildungsjahr 1GM01 Anatomie / Physiologie IGM02 Pathophysiologie / Krankheitslehre 1GM03 Psychopathologie / Psychiatrische Krankheitslehre 1GM04 Kinder- und Frauenheilkunde / Pädiatrie 1GM05 Gerontologie / Geriatrie 1GM06 Pharmakologie 1GM07 Psychologie / Entwickiungs- / Wahrnehmungspsychologie, inkl. Kommunikation 1GM08 Soziologie, inkl. Interkulturalität / Gender 1GM09 Recht 1GM10 Public Health, inkl. Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz 1GM11 Ethik 1GM12 Englisch, inkl. Fachenglisch 1GM13 Lernprozess 2GM01 Anatomie / Physiologie 2GM02 Pathophysiologie / Krankheitslehre 2GM03 Psychopathologie / Psychiatrische Krankheitslehre 2GM04 Kinder- und Frauenheilkunde / Pädiatrie 2GM05 Gerontologie / Geriatrie 2GM06 Pharmakologie 2GM07 Psychologie, inkl. Kommunikation 2GM08 Soziologie, inkl. Interkulturalität / Gender 2GM09 Recht 2GM10 Public Health 2GM11 Ethik 2GM12 Englisch, inkl. Fachenglisch 2GM13 Lernprozess 3GM01 Anatomie / Physiologie (Refresher) 3GM02 Pathophysiologie / Krankheitslehre 3GM03 Psychopathologie / Psychiatrische Krankheitslehre 3GM04 Kinder- und Frauenheilkunde / Pädiatrie 3GM05 Gerontologie / Geriatrie 3GMO6 Pharmakologie 2GM07 Psychologie, inkl. Kommunikation 3GM08 Soziologie, inkl. Interkulturalität / Gender 3GM09 Recht, inkt. Gesundheitsrecht 3GMIO Public Health, inkl. Gesundheitspolitik / -ökonomie 3GM11 Ethik 3GM12 Englisch, inkl. Fachenglisch 3GM13 Lernprozess 5

4.2.2 Pflegemodule (PM) In den Pflegemodulen werden die pflegespezifischen Inhalte kompetenzenorientiert erworben. Dabei wird fächerintegrativ gearbeitet, aufbauend auf dem Wissen aus den Grundlagenmodulen. Diese pflegespezifischen Inhalte sind in zehn Pflegemodulen gruppiert und orientieren sich an beruflichen Aufgaben, die den Arbeitsprozessen des Rahmenlehrplans zugeordnet sind. 4.3 Lernbereiche Die Ausbildung zur dipl. Pflegefachfrau HF /zum dipl. Pflegefachmann HF erfolgt in den drei Lernbereichen Schule, berufliche Praxis und Training & Transfer. 4.3.1 Lernbereich Schule Der Unterricht im Lernbereich Schule wird in zwei Modultypen unterteilt: Grundlagenmodule Pflegemodule Die Lerninhalte sind in einzelne Module in Blockstruktur gegliedert. 6

Die Pflegemodule im Studiengang Pflege: 1. Bildungsiahr 2. Bildungsjahr 3. Bildungsjahr 1PM01 Den Pflegeprozess planen, durchführen und evaluieren 1PM02 Den Beziehungsprozess aufbauen, gestalten und lösen 1PM03 Grundbedürfnisse unterstützen und prophylaktisch handeln 1PM05 Invasive Interventionen durchführen 1PM06 In Situationen physischer, psychischer und sozialer Bedrohung handeln und begleiten 1PM07 In Verlustsituationen begleiten 1PM08 Führen und Verantwortung übernehmen 2PM01 Den Pflegeprozess planen, durchführen und evaluieren 2PM02 Den Beziehungsprozess aufbauen, gestalten und lösen 2PM03 Grundbedürfnisse unterstützen und prophylaktisch handeln 2PM04 Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation unterstützen 2PM05 Invasive Interventionen durchführen 2PM06 In Situationen physischer, psychischer und sozialer Bedrohung handeln und begleiten 2PM08 Führen und Verantwortung übernehmen 3PM01 Den Pflegeprozess planen, durchführen und evaluieren 3PM02 Den Beziehungsprozess aufbauen, gestalten und lösen 3PM04 Gesundheitsförderung, Prävention, Rehabilitation unterstützen 3PM05 Invasive Interventionen durchführen 3PM06 In Situationen physischer, psychischer und sozialer Bedrohung handeln und begleiten 3PM07 In Verlustsituationen begleiten 3PM08 Führen und Verantwortung übernehmen 3PM09 Lernprozesse steuern 3PM10 Sich persönlich und beruflich weiterentwickeln 7

4.3.2 Lernbereich Berufliche Praxis Im Lernbereich Berufliche Praxis bedeutet Lernen der konkrete Erwerb von Handlungskompetenzen in den jeweiligen Tätigkeitsbereichen der Pflege, den so genannten «Arbeitsfeldern». Mindestens 3 Arbeitsfelder müssen durch die Praktika abgedeckt werden. Eine fachliche Vertiefung ist in den folgenden Arbeitsfeldern möglich: Pflege und Betreuung von Menschen mit Langzeiterkrankungen Pflege und Betreuung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Frauen (KJFF) (in Schaffhausen aufgrund fehlender Praktikumsplätze nicht möglich) Pflege und Betreuung psychisch erkrankter Menschen Pflege und Betreuung von Menschen in Rehabilitation Pflege und Betreuung somatisch erkrankter Menschen Pflege und Betreuung von Menschen zu Hause 4.3.3 Lernbereich Training & Transfer Der Unterricht im Lernbereich Training & Transfer findet je zur Hälfte innerhalb der Lernbereiche Schule und Praxis statt. Er dient der Unterstützung des Erwerbs von Handlungskompetenzen. Lernen in diesem Bereich dient primär dem Erwerb von Transferkompetenzen. Das heisst unter Anderem gezielte Verbindungen von theoretischen Grundlagen mit praktischen Gegebenheiten herstellen zu lernen. Dabei werden auch konkrete Erfahrungen reflektiert, Fragestellungen entsprechender Pflegefelder vertieft, Handlungen evidenzbasiert begründet, etc. Die Inhalte der Lernsequenzen im Lernbereich Training & Transfer beziehen sich auf die Ausbildungsziele des jeweiligen Studienjahres und die Inhalte der zugehörigen Module im Lernbereich Schule resp. berufliche Praxis. 4.4 Zugangsvoraussetzungen Voraussetzungen für die Aufnahme in die Ausbildung sind: absolvierte drei- oder vierjährige Berufsausbildung mit EFZ oder abgeschlossene Fachmittelschule oder Matura und in beiden Fällen ist zusätzlich ein erfolgreich absolviertes Aufnahmeverfahren notwendig. 8

4.5 Aufnahmeverfahren Eignungstest Praxiseinblick Bewerbung (im gewünschten Ausbildungsbetrieb) Aufnahmegespräch Anstellung durch den Ausbildungsbetrieb 4.6 Anstellungsbedingungen Ausbildungsdauer: 3 Jahre Arbeitszeit: 42 Std. Woche inkl. Wochenend- / Spät- und Nachtdienst Ferien: 5 Wochen pro Jahr (gemäss Ausbildungsplan) Lohn pro Monat: gemäss Ausbildungsvertrag 4.7 Kosten Es wird ein Studiengeld von Fr. 400. pro Semester erhoben, die Kosten für die Pflicht-Lehrmittel sind in diesem Betrag inbegriffen. 4.8 Schulort Der Unterricht findet im Schulhaus Charlottenfels, Charlottenfels 2a, 8212 Neuhausen am Rheinfall, statt. 4.9 Ausbildungsbetriebe Zurzeit kann die praktische Ausbildung in folgenden Betrieben absolviert werden: Spitäler Schaffhausen, Kantonsspital Arbeitsfeld: Pflege und Betreuung somatisch erkrankter Menschen Arbeitsfeld: Pflege und Betreuung von Menschen mit Langzeiterkrankungen Spitäler Schaffhausen, Psychiatrische Dienste Arbeitsfeld: Pflege und Betreuung psychisch erkrankter Menschen Weitere mögliche Ausbildungsbetriebe sind in Abklärung. 9

4.10 Qualifikationsverfahren Im Rahmen des Qualifikationsverfahrens zeigen die Studierenden, dass sie die im Berufsprofil enthaltenen beruflichen Kompetenzen erworben haben. Das Qualifikationsverfahren besteht aus folgenden Prüfungsteilen: Praxisorientierte Diplom- oder Projektarbeit Praktikumsqualifikation Prüfungsgespräch Das Diplom als dipl. Pflegefachfrau HF / dipl. Pflegefachmann HF wird erteilt, wenn die / der Studierende jeden der drei Prüfungsteile bestanden hat. 4.11 Auskunft Weitere Auskünfte über den Studiengang erhalten Sie über das Berufsbildungszentrum des Kantons Schaffhausen, Hintersteig 12, 8201 Schaffhausen Tel. 052 632 21 00 Fax: 052 632 21 99 Homepage: www.hfs-sh.ch E-Mail: admin@bbz-sh.ch 10

5. Gesetzliche Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG) vom 13. Dezember 2002 Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003 Verordnung des Eidg. Volkswirtschaftsdepartementes (EVD) über Mindestvorschriften für die Anerkennung von Bildungsgängen und Nachdiplomstudien der Höheren Fachschulen vom 11. März 2005 Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 8. Mai 2006 Verordnung zum Einführungsgesetz zum Berufsbildungsgesetz vom 28. November 2006 Schulordnung des Studiengangs Pflege der Höheren Fachschule Schaffhausen HFS Reglement über Prüfungen und Promotionen des Studiengangs Pflege der Höheren Fachschule Schaffhausen HFS Rahmenlehrplan für Bildungsgänge des Studiengangs Pflege der Höheren Fachschulen HFS vom 14. Februar 2011 Schullehrpläne des Studiengangs Pflege der Höheren Fachschule HFS 11

Studienführer 2011 2017