Einreichung des Antrags um Alimentenhilfe

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Transkript:

Soziales Einreichung des Antrags um Alimentenhilfe Um Alimentenhilfe zu beantragen benötigt es den beiliegenden Antrag, die Inkassovollmacht (Seite 9 und 10) und die Liste der Ausstände (Seite 11) mit Kugelschreiber vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt und unterschrieben. Ebenso benötigten wir alle Originalunterlagen die auf Seite 7 aufgeführt sind. (keine Kopien) Nach Erhalt der vollständigen Dokumente werden wir diese prüfen. Anschliessend laden wir Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Bei Fragen geben wir gerne Auskunft. Gemeinde Altishofen Soziales, Esther Kipfer, Schloss, 6246 Altishofen einzureichen. Werden die Unterlagen nicht vollständig eingereicht, kann auf das Gesuch nicht eingetreten werden bzw. es wird aufgrund der vorhandenen Unterlagen und Kenntnissen entschieden. Kontakt: Gemeinde Altishofen Soziales Esther Kipfer Schloss 6246 Altishofen 062 756 02 19 (Montagvormittag + Donnerstagvormittag esther.kipfer@altishofen.ch www.altishofen.ch

Antrag um Alimentenhilfe Eingangsdatum: Hinweis zum Ausfüllen der Anmeldung Der Antrag ist beim Sozialamt Altishofen einzureichen. Die verlangten Unterlagen sind vollständig beizulegen. Fehlende Belege führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. Personalien der Antragstellerin Vorname Adresse Zivilstand ledig verheiratet gerichtlich getrennt geschieden verwitwet Telefon privat Email Adresse Heimatort Heimatstaat Telefon Natel Aufenthaltsbewilligung Höchste abgeschlossene Ausbildung der Antragstellerin Schulbesuch weniger als 7 Jahre Matura / Berufsmatura / Diplommittelschule Obligatorische Schule Anlehre Berufslehre oder Vollzeit-Berufsschule höher Fach- oder Berufsausbildung Universität / Hochschule / Fachhochschule nicht feststellbar Arbeit der Antragstellerin Erlernter Beruf Letzte berufliche Tätigkeit Adresse Arbeitgeber Arbeitspensum arbeitsfähig ja nein April 2018 Seite 2 von 11

Kind der Antragstellerin Heimatort/Heimatstaat Vorname Geschlecht: männlich weiblich Aufenthaltsbewilligung Kind lebt im gleichen Haushalt wie Antragstellerin ja nein Wenn nein Adresse: Schulpflichtig ja nein Schuljahr In Ausbildung ja nein Lehrjahr Besteht eine Beistandschaft ja nein Kind der Antragstellerin Heimatort/Heimatstaat Vorname Geschlecht: männlich weiblich Aufenthaltsbewilligung Kind lebt im gleichen Haushalt wie Antragstellerin ja nein Wenn nein Adresse: Schulpflichtig ja nein Schuljahr In Ausbildung ja nein Lehrjahr Besteht eine Beistandschaft ja nein Kind der Antragstellerin Heimatort/Heimatstaat Vorname Geschlecht: männlich weiblich Aufenthaltsbewilligung Kind lebt im gleichen Haushalt wie Antragstellerin ja nein Wenn nein Adresse: Schulpflichtig ja nein Schuljahr In Ausbildung ja nein Lehrjahr Besteht eine Beistandschaft ja nein April 2018 Seite 3 von 11

Personalien und Informationen über neuen Ehepartner Vorname arbeitstätig ja nein Personalien und Informationen über unterhaltspflichtige Person Vorname Adresse Zivilstand ledig verheiratet gerichtlich getrennt geschieden verwitwet Telefon privat Heimatort Heimatstaat Berufliche Tätigkeit Adresse Arbeitgeber Telefon Natel Aufenthaltsbewilligung Personalien und Informationen über allfällige weitere unterhaltspflichtige Person Vorname Adresse Zivilstand ledig verheiratet gerichtlich getrennt geschieden verwitwet Telefon privat Heimatort Heimatstaat Berufliche Tätigkeit Adresse Arbeitgeber Telefon Natel Aufenthaltsbewilligung April 2018 Seite 4 von 11

Bank-/ Posterklärung Der/die Unterzeichnende erklärt: ich bin mit der bargeldlosen Auszahlung der Alimenten Bevorschussung durch die Gemeinde Altishofen Soziales auf mein unten aufgeführtes Bankkonto einverstanden. Diese Erklärung betrifft mein Bank-/Postkonto lautend auf: (Name, Vorname, Adresse, PLZ, Wohnort) bei der Bank (genaue Adresse) IBAN Nummer Ort/Datum: Unterschrift: (Ehepartner) April 2018 Seite 5 von 11

Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen In Ausführung der Art. 131, 290 und 293 Abs. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) regelt der Kanton Luzern die unentgeltliche Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen im Sozialhilfegesetz des Kantons Luzern (SGH) und in der Sozialhilfeverordnung des Kantons Luzern (SHV). Erfüllt die verpflichtete Person die Unterhaltspflicht nicht, nur teilweise oder nicht rechtzeitig, so können sich Hilfesuchende an die Gemeinde Altishofen Soziales wenden. Die Hilfe ist für Unterhaltsberechtigte unentgeltlich. Grundlage des Inkassoauftrages bildet ein rechtsgültiger Rechtstitel (Gerichtsurteil/-entscheid oder Unterhaltsvertrag). Der Inkassoauftrag lautet auf den ganzen Rechtstitel. Nicht nur die laufenden und verfallenen Kinderalimente, sondern auch Kinderzulagen und Ehegattenalimente sind einzutreiben. Inkassohilfe Der unterhaltsberechtigte Ehegatte und/oder das unterhaltsberechtigte Kind haben Anspruch auf Hilfe bei der Vollstreckung von Unterhaltsbeiträgen bei der Gemeinde, in welcher der zivilrechtliche Wohnsitz begründet wird. Bevorschussung Das unterhaltsberechtigte Kind hat gegenüber der Gemeinde bei zivilrechtlichem Wohnsitz Anspruch auf Bevorschussung, wenn die Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nur teilweise nachkommen ( 45 SHG). Kein Anspruch auf Bevorschussung ( 46 SHG) besteht wenn - der Unterhalt des Kindes anderweitig gesichert ist - das Kind sich dauernd im Ausland aufhält - die Eltern zusammenwohnen - das Kind bzw. der/die gesetzliche Vertreter/in, welches/r die Bevorschussung geltend macht, die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen vorenthält - der Eltern- oder Stiefelternteil, in dessen Haushalt das Kind lebt, die vom Regierungsrat festgelegte Einkommens- oder Vermögensgrenze überschreitet - den unterstützungspflichtigen Verwandten die Bestreitung des Unterhalts des Kindes ganz oder teilweise zugemutet werden kann, der gesetzliche Vertreter des Kindes den Unterstützungsanspruch aber weder selber geltend macht noch ihn zur Geltendmachung der Gemeinde abtritt. Beginn der Bevorschussung Bevorschusst werden Unterhaltsbeiträge, welche im Monat nach der Einreichung des Gesuches fällig werden (z. B.: Einreichung des Gesuchs im Januar, Bevorschussung beginnt ab Februar). April 2018 Seite 6 von 11

Unterlagen 1. Original Rechtstitel, Gerichtsentscheid/-urteil oder Unterhaltsvertrag mit Rechtskraftbescheinigung oder Vollstreckbarkeitsbescheinigung des zuständigen Gerichts, 2. Schriftenempfangsschein/Ausweis aller Personen im Haushalt lebend 3. letzte 6 Einkommensnachweise, auch Zweit- und Nebenverdienste (Lohnausweise, Lohnabrechnungen, Renten, Taggelder usw.) des Elternteils, des Stiefelternteils, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin oder des Partners oder der Partnerin eines stabilen Konkubinats, in dessen oder deren Haushalt das unterhaltsberechtigte Kind lebt, 4. letzte Verfügung / Abrechnung von Sozialversicherungsleistungen (IV, EL, SUVA, Krankentaggeld, BVG usw.) 6. Letzte rechtskräftigte Steuerveranlagung und das Doppel der letzten Steuererklärung des Elternteils, des Stiefelternteils, des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin oder des Partners oder der Partnerin eines stabilen Konkubinats, in dessen oder deren Haushalt das unterhaltsberechtigte Kind lebt, 7. Vermögensnachweis (Kontoauszüge der letzten 6 Monate von allen Post- und/ oder Bankkontos, rückkaufsfähigen Lebens- und Rentenversicherungen usw.) 8. Unterlagen über Einkommen/Vermögen des Kindes 11. Ausbildungsbestätigung / Lehrvertrag (Kinder über 16 Jahre) 12. Aufstellung über die ausstehenden Zahlungen Die obengenannten Unterlagen sind vollständig beizulegen. Fehlende Belege führen zu Verzögerungen in der Bearbeitung. April 2018 Seite 7 von 11

Die Unterzeichnende Gesuchstellerin - Bestätigt, dass alle der Gemeinde Altishofen Soziales gegenüber gemachten Angaben vollständig sind und der Wahrheit entsprechen. - Bestätigt, dass kein weiterer Auftrag bezüglich Unterhaltsbeiträge besteht. - Verpflichtet sich, jede Änderung der persönlichen und wirtschaftlichen Situation unverzüglich der Gemeinde Altishofen Soziales zu melden. Insbesondere sind Änderungen des Zivilstandes, der Einkommens- und Vermögensverhältnisse, des Wohnsitzes, der Ausbildung (Dauer, Ende, Abbruch) oder das Vorliegen eines neuen Rechtstitels zu melden. - Es wird davon Kenntnis genommen, dass der Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Kindes gem. 44 Abs. 4 des Sozialhilfegesetzes mit allen Rechten auf die Gemeinde Altishofen übergeht. - Allfällige Direktzahlungen von Unterhaltspflichtigen an unterhaltsberechtigte Personen oder deren Vertreter sind unverzüglich der Alimentenhilfe, Gemeinde Altishofen Soziales zu melden. - Ferner wird davon Kenntnis genommen, dass unrechtmässig bezogene Vorschüsse der Gemeinde Altishofen Soziales zurückzuerstatten sind, und dass gegebenenfalls Strafanzeige erstattet werden kann. Altishofen,... Unterschrift GesuchstellerIn: April 2018 Seite 8 von 11

Inkassovollmacht Die Unterzeichnende: Name: Vorname: Adresse: beauftragt und bevollmächtigt unter Einräumung des Substitutionsrechtes die Gemeinde Altishofen Soziales, Schloss, 6246 Altishofen vertreten durch Alimenteninkasso, Frau Marta Brülhart, Bahnhofstrasse 20, 4806 Wikon zur gerichtlichen oder aussergerichtlichen Vertretung und zur Geltendmachung folgender Unterhaltsansprüche: meines eigenen Anspruches als gesetzlicher Vertreter des/der folgenden Kindes/r 1.Kind Name: Vorname: : 2.Kind Name: Vorname: : 3. Kind: Name: Vorname: : April 2018 Seite 9 von 11

gegenüber Alimenten Pflichtigen (Vater): Name: Vorname: Adresse: Dem Alimenteninkasso Frau Brülhart wird das Vertretungsrecht eingeräumt; sie ist befugt, alles zu unternehmen, was sie zur Wahrung der Interessen der/des Auftraggeberin/ers für notwendig oder angebracht erachtet. Das Alimenteninkasso Frau Brülhart ist insbesondere ermächtigt, die/den Auftraggeberin/er vor allen Behörden und Gerichten zu vertreten, Betreibung, Zivil- und Strafklage einzuleiten oder darauf zu antworten, Rechtsmittel jeder Art zu ergreifen, einen Vergleich abzuschliessen, eine Klage zurückzuziehen oder anzuerkennen. Das Alimenteninkasso Frau Brülhart ist ebenso ermächtigt, beim Richter die Anweisung an den Schuldner und die Sicherstellung der Unterhaltsbeiträge zu beantragen ( 27 Sozialhilfeverordnung). Der/die Unterzeichnende bescheinigt, eine gleichlautende Abschrift (Kopie) dieser Vollmacht erhalten zu haben. Datum: Unterschrift: Die Gemeinde Altishofen Soziales bescheinigt, eine gleichlautende Abschrift (Kopie) dieser Vollmacht erhalten zu haben. Datum: Freundliche Grüsse Gemeinde Altishofen Soziales Esther Kipfer Leiterin Soziales April 2018 Seite 10 von 11

Auflistung ausstehender Alimente: z. B. Frauenalimente, Kinderzulagen, Kinderalimente Name Vorname Geburtstag Mutter Kinder Kinder Kinder Kinder Welche Alimente? Monat Jahr Betrag April 2018 Seite 11 von 11