Freigabe zur Abfrage: 31. Juli, 04.00 Uhr Verlautbarung Nr.: 131 Jahr: Amtliche Verlautbarung der österreichischen Sozialversicherung im Internet: www.avsv.at Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger verlautbart gemäß 31 Abs. 8 ASVG: 118. Änderung des Erstattungskodex Der Erstattungskodex, Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 110/004, zuletzt geändert durch die Amtliche Verlautbarung im Internet Nr. 8/, wird wie folgt geändert: (), (3), L3, L4, L5,... SG Zeichenerklärung = Die Aufnahme der Arzneispezialität in den Erstattungskodex beschränkt sich auf die in der Klammer angegebene Menge an Originalpackungen, die maximal abgegeben werden dürfen (z.b.: 0 g () Maximalmenge Packungen zu je 0 g). Erfolgt keine Angabe, darf nur eine Packung abgegeben werden. = Eine Langzeitbewilligung ist für die als Nummer angegebenen Monate möglich (z.b. L3 Langzeitbewilligung für 3 Monate möglich, L4 Langzeitbewilligung für 4 Monate möglich) = Die Arzneispezialität ist nur für die angegebenen Voraussetzungen in den jeweiligen Bereich des Erstattungskodex aufgenommen. Das Vorliegen der angegebenen Voraussetzungen muss verordnenden Arzt/von der verordnenden Ärztin durch den Vermerk am Rezept bestätigt werden. Für Verordnungen außerhalb der angegebenen Voraussetzungen ist eine ärztliche Bewilligung des chef und kontrollärztlichen Dienstes einzuholen. = Arzneispezialitäten, welche ohne Einschränkung den strengen Abgabebestimmungen für Suchtgifte unterliegen. A. Grüner Bereich des Erstattungskodex A1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung Entschei Clopidogrel "Teva" 75 mg St. Zur Hemmung der Thrombozytenaggregation, wenn ASS nicht ausrei chend oder kontraindiziert ist Verfahrensnummer B01AC04 1.8. 4.6. Abschnitt IV/959 Oprymea 0,6 mg Retardtabl. N04BC05 1.8. 4.6. Abschnitt IV/95 Oprymea 0,5 mg Retardtabl. Oprymea 1,05 mg Retardtabl. Oprymea,1 mg Retardtabl. N04BC05 1.8. 4.6. Abschnitt IV/953 N04BC05 1.8. 4.6. Abschnitt IV/954 N04BC05 1.8. 4.6. Abschnitt IV/955 1/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ Relvar Ellipta 9 mcg/ mcg einzeldosiertes Plv. zur Inh. Mittelschweres bis schweres Asthma bei Erwachsenen und Jugendlichen ab 1 Jahren. Erwachsene mit COPD mit einem FEV1 kleiner 70 % des Normwertes und wiederholten Exazerbationen (mehr als 1x pro Jahr). Voltaren Ophtha Abak 1 mg/ml Augentropf. 118. Änderung des Erstattungskodex EKO R03AK10 1.8. 4.6. Abschnitt IV/896 013 10 ml 1 ml = 33 Tr. S01BC03 1.8. 4.6. Abschnitt IV/957 A. Änderung der Verwendung Übernahme Gelben in den Grünen Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Xeloda 150 mg 60 St. L01BC06 1.8. 4.6. Abschnitt VII/09 Xeloda 500 mg 10 St. L01BC06 1.8. 4.6. Abschnitt VII/10 A3. Änderung der Packungsgröße von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Hofcomant Streichung der 100 St.Pkg. N04BB01 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/6886 Valsartan "Actavis" 40 mg Streichung der St.Pkg. C09CA03 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/704 A4. Änderung der Bezeichnung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Colofac retard 00 mg Kaps. vormals Colofac 00 mg retard Kaps. 60 St. A03AA04 1.8. A5. Änderung des ATCCodes von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Tavipec Kaps. vormals ATCCode R05CA R05CB 1.8. /10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO A6. Streichung von im Grünen Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Entscheidung Verfahrensnummer Anastrozol "Ranbaxy" 1 mg L0BG03 1.8. 4.6. Abschnitt V STR/497 DHE "ratiopharm" 5 mg Kaps. 0 St. C04AE 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/70 Dominal forte 40 mg Amp. Estramon 5 mcg/4 h Depot Pflaster bei schwerem klimakterischen Syndrom Estramon 100 mcg/4 h Depot Pflaster bei schwerem klimakterischen Syndrom Fluvastatin "Genericon" 80 mg Retardtabl. Gabitril 5 mg Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend kontrolliert sind Gabitril 10 mg Behandlung bei Epilepsien, die durch andere Antiepileptika ungenügend ml N05AX07 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/701 6 St. G03CA03 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/6983 6 St. G03CA03 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/703 C10AA04 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/7085 50 St. 100 St. N03AG06 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/6981 100 St. N03AG06 1.8. 6.6. Abschnitt VIII/698 kontrolliert sind Rheutrop Kaps. M01AB11 1.8. 4.6. Abschnitt V STR/496 Risperidon "Sandoz" 1 mg Schmelzfilm Risperidon "Sandoz" mg Schmelzfilm Sali Aldopur forte Drag. 60 St. 60 St. 0 St. N05AX08 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/7051 N05AX08 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/705 C03EA13 1.8. 4.6. Abschnitt V STR/495 B. Gelber Bereich des Erstattungskodex B1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Gelben Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Entscheidung Verfahrensnummer BindRen 1 g 198 St. V03AE06 1.8. 4.6. Abschnitt IV/949 Hyperphosphatämie bei erwachsenen DialysepatientInnen ab 18 Jahren, wenn Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich (ATCCode V03AE ausgenommen V03AE01) aufgrund von Kontraindikationen, insbesondere Calcifizierung und Hypercalcämie, nicht angewendet werden können. 3/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO BindRen g Gran. 90 St. V03AE06 1.8. 4.6. Abschnitt IV/948 Hyperphosphatämie bei erwachsenen DialysepatientInnen ab 18 Jahren, wenn Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich (ATCCode V03AE ausgenommen V03AE01) aufgrund von Kontraindikationen, insbesondere Calcifizierung und Hypercalcämie, nicht angewendet werden können. BindRen 3 g Gran. 90 St. V03AE06 1.8. 4.6. Abschnitt IV/947 Hyperphosphatämie bei erwachsenen DialysepatientInnen ab 18 Jahren, wenn Therapiealternativen aus dem Grünen Bereich (ATCCode V03AE ausgenommen V03AE01) aufgrund von Kontraindikationen, insbesondere Calcifizierung und Hypercalcämie, nicht angewendet werden können. Giotrif 0 mg 8 St. L01XE13 1.8. 4.6. Abschnitt IV/905 Bei Epidermal Growth Factor ReceptorTyrosinkinaseInhibitor (EGFRTKI) naiven erwachsenen PatientInnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen der EGFRTK. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFRTK mit einer validierten Testmethode. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, gegebenenfalls Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen onkologisch spezialisierten Facharzt/eine Fachärztin. Giotrif 30 mg 8 St. L01XE13 1.8. 4.6. Abschnitt IV/906 Bei Epidermal Growth Factor ReceptorTyrosinkinaseInhibitor (EGFRTKI) naiven erwachsenen PatientInnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen der EGFRTK. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFRTK mit einer validierten Testmethode. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, gegebenenfalls Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen onkologisch spezialisierten Facharzt/eine Fachärztin. Giotrif 40 mg 8 St. L01XE13 1.8. 4.6. Abschnitt IV/907 Bei Epidermal Growth Factor ReceptorTyrosinkinaseInhibitor (EGFRTKI) naiven erwachsenen PatientInnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen der EGFRTK. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFRTK mit einer validierten Testmethode. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, gegebenenfalls Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen onkologisch spezialisierten Facharzt/eine Fachärztin. Giotrif 50 mg 8 St. L01XE13 1.8. 4.6. Abschnitt IV/908 Bei Epidermal Growth Factor ReceptorTyrosinkinaseInhibitor (EGFRTKI) naiven erwachsenen PatientInnen mit lokal fortgeschrittenem oder metastasiertem, nichtkleinzelligen Lungenkarzinom (NSCLC) mit aktivierenden Mutationen der EGFRTK. Nachweis einer aktivierenden Mutation der EGFRTK mit einer validierten Testmethode. Diagnose und Erstverordnung durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum, gegebenenfalls Tumorboard sowie regelmäßige Kontrolle durch entsprechende Fachabteilung bzw. Zentrum bzw. durch einen onkologisch spezialisierten Facharzt/eine Fachärztin. 4/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO L6 Xigduo 5 mg/850 mg 56 St. A10BD15 1.8. 4.6. Abschnitt IV/939 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Dapagliflozin/Metformin hat nur als SecondlineTherapie nach MetforminMonotherapie oder als Kombinationstherapie mit Sulfonylharnstoffen oder als Kombinationstherapie mit Insulin zu erfolgen. Dapagliflozin/Metformin wird in Kombination mit Pioglitazon, Gliniden oder DPP4Hemmern nicht erstattet. Kein Einsatz bei PatientInnen über 75 Jahren, bei Neoplasien der Harnblase oder bei mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung (definiert nach Kreatinin Clearance kleiner 60 ml/min). Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Dapagliflozin/Metformin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). L6 Xigduo 5 mg/1000 mg 56 St. A10BD15 1.8. 4.6. Abschnitt IV/938 Bei PatientInnen mit Diabetes Typ II Die Behandlung darf erst ab einem HbA1c größer 7 begonnen werden. Die Behandlung mit Dapagliflozin/Metformin hat nur als SecondlineTherapie nach MetforminMonotherapie oder als Kombinationstherapie mit Sulfonylharnstoffen oder als Kombinationstherapie mit Insulin zu erfolgen. Dapagliflozin/Metformin wird in Kombination mit Pioglitazon, Gliniden oder DPP4Hemmern nicht erstattet. Kein Einsatz bei PatientInnen über 75 Jahren, bei Neoplasien der Harnblase oder bei mittelschwerer und schwerer Nierenfunktionsstörung (definiert nach Kreatinin Clearance kleiner 60 ml/min). Regelmäßige Kontrollen der Nierenfunktionsparameter gemäß Fachinformation. Alle 6 Monate ist eine HbA1cBestimmung durchzuführen. Dapagliflozin/Metformin eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). B. Änderung der Bezeichnung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Puregon 300 IE/0,36 ml Inj.lsg. vormals Puregon 300 IE/0,5 ml inj.lsg. 1 St. G03GA06 1.8. Eine Kostenübernahme ist möglich bei anovulatorischen Frauen zur Auslösung der Ovulation, die auf eine Behandlung mit Clomifencitrat nicht ansprechen. Nicht zur Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. Puregon 600 IE/0,7 ml Inj.lsg. vormals Puregon 600 IE/0,5 ml inj.lsg. 1 St. G03GA06 1.8. Eine Kostenübernahme ist möglich bei anovulatorischen Frauen zur Auslösung der Ovulation, die auf eine Behandlung mit Clomifencitrat nicht ansprechen. Nicht zur Unterstützung von Maßnahmen der assistierten Reproduktion. 5/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO B3. Streichung von im Gelben Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge OP ATCCode Entscheidung Verfahrensnummer Binocrit.000 IE/1,0 ml Inj.lsg. in Fertigspr. L6 L6 6 St. B03XA01 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/7084 Symptomatische Anämie bei chronischer Niereninsuffizienz mit AusgangsHb kleiner 10 g/dl. Zielbereich: HbWert zwischen 10 und 1 g/dl Nach Therapiebeginn und nach jeder Dosisänderung kurzfristige HbKontrollen bis zur Stabilisierung des Hb, danach mindestens zweiwöchentliche Hb Kontrollen. Hämoglobinwerte über 1 g/dl sind zu vermeiden. Für PatientInnen, bei denen es in irgendeinem WochenZeitraum zu einem Hb Anstieg größer 1 g/dl kommt, bestehen erhöhte Sicherheitsbedenken. Cave: Auslagerung aus dem intramuralen Bereich (Dialyseabkommen!) Donepezil "Sandoz" 5 mg Schmelzfilm Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Donepezil ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Donepezil darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Donepezil eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). Donepezil "Sandoz" 10 mg Schmelzfilm N06DA0 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/7049 N06DA0 1.8. 30.6. Abschnitt VIII/7050 Die Diagnose DAT (Demenz Alzheimertyp) ist von einem Facharzt/einer Fachärztin für Neurologie oder Neurologie und Psychiatrie oder Psychiatrie und Neurologie oder Psychiatrie zu stellen. Zu Therapiebeginn muss das Ergebnis der MMSE (MiniMental State Examination) größer bzw. gleich 10 betragen. Vergewisserung für das Vorhandensein einer Betreuungsperson zur Sicherung der Compliance. Eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin ist nach Erreichung der Erhaltungsdosis durchzuführen. Die Behandlung ist nur bei Ansprechen auf die Therapie weiterzuführen. Alle 6 Monate ist eine Kontrolluntersuchung durch den/die o.a. Facharzt/Fachärztin mittels einer MMSE durchzuführen. Die Therapie mit Donepezil ist zu beenden, wenn das Ergebnis der MMSE kleiner 10 ist. Donepezil darf nicht mit anderen Arzneimitteln gegen Demenz kombiniert werden. Donepezil eignet sich für eine chef(kontroll)ärztliche Langzeitbewilligung für 6 Monate (L6). 6/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ Zaditen konservierungsmittelfreie 0,05 % Augentropf. im Einzeldosisbehältnis 118. Änderung des Erstattungskodex EKO 0 St. S01GX08 1.8. 4.4. Abschnitt VII/1365 13 Eine Kostenübernahme ist nur möglich bei nachgewiesener Allergie oder Unverträglichkeit von Augentropfen mit Konservierungsmittel. C. Roter Bereich des Erstattungskodex C1. Aufnahmen von Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex: Arzneispezialität Menge ATCCode Monodex 1 mg/ml Augentropf. S01BA01 0.6. Azafalk 75 mg 50 St. L04AX01 5.6. Azafalk 100 mg 50 St. L04AX01 5.6. Telmisartan/HCT "ratiopharm" 80 C09DA07 5.6. mg/5 mg Tabl. SG Oxycodon "Accord" 40 mg Retardtabl. N0AA05 30.6. SG Oxycodon "Accord" 80 mg Retard N0AA05 30.6. SG tabl. Ebetrexat 0 mg/ml Inj.lsg. in einer Fertigspr. Escitalopram "Arcana" 10 mg Escitalopram "easypharm" 5 mg Escitalopram "easypharm" 10 mg Escitalopram "easypharm" 0 mg Moxifloxacin "1A Pharma" 400 mg Moxifloxacin "Krka" 400 mg Moxifloxacin "ratiopharm" 400 mg Moxifloxacin "Sandoz" 400 mg Entyvio 300 mg Plv. für ein Konz. zur Herst. einer Inf.lsg. Oxycodon "Accord" 0 mg Retardtabl. 0,5 ml 0,75 ml 1 ml 1,5 ml 1,5 ml St. 8 St. 7 St. 7 St. 7 St. St. L01BA01 1.7. N06AB10 1.7. N06AB10 1.7. N06AB10 1.7. N06AB10 1.7. J01MA 1.7. J01MA 1.7. J01MA 1.7. J01MA 1.7. 7 St. 1 St. L04AA33.7. 56 St. N0AA05.7. 53 St. N07BA03 3.7. Champix 0,5 mg + 1 mg Starterpkg. Champix 0,5 mg 56 St. N07BA03 3.7. Champix 1 mg 56 St. N07BA03 3.7. 11 St. 7/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ Escitalopram "Ranbaxy" 10 mg Simvastatin "Ranbaxy" 80 mg Anoro Ellipta 55 mcg/ mcg einzeldosiertes Plv. z. Inhal. Olysio 150 mg Hartkaps. 118. Änderung des Erstattungskodex EKO St. N06AB10 3.7. 8 St. C10AA01 3.7. R03AL03 7.7. 7 St. J05AE 7.7. 8 St. Escitalopram "Ranbaxy" 0 mg St. N06AB10 8.7. 8 St. Vokanamet 50/850 mg 60 St. A10BD16.7. Vokanamet 50/1000 mg 60 St. A10BD16.7. Monovo 1 mg/g Creme 15 g D07AC13.7. Monovo 1 mg/g Emulsion z. Anw. auf der Haut Moxifloxacin "Stada 400 mg 0 g D07AC13.7. 7 St. J01MA 1.8. C. Änderung der Bezeichnung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode Escitalopram "G.L." 5 mg St. N06AB10 1.8. vormals Adescilan 5 mg Escitalopram "G.L." 10 mg vormals Adescilan 10 mg St. N06AB10 1.8. Escitalopram "G.L." 15 mg vormals Adescilan 15 mg Escitalopram "G.L." 0 mg vormals Adescilan 0 mg St. St. N06AB10 1.8. N06AB10 1.8. Pramulex 5 mg vormals Escitalopram "G.L." 5 mg Pramulex 10 mg vormals Escitalopram "G.L." 10 mg Pramulex 15 mg vormals Escitalopram "G.L." 15 mg Pramulex 0 mg vormals Escitalopram "G.L." 0 mg St. St. St. St. N06AB10 1.8. N06AB10 1.8. N06AB10 1.8. N06AB10 1.8. C3. Streichung von im Roten Bereich des Erstattungskodex angeführten Arzneispezialitäten: Arzneispezialität Menge ATCCode dung nummer Entschei Verfahrens Invokana 300 mg A10BX11 18.6. Abschnitt IV/894 Zoledronsäure "1A Pharma" 5 mg/100 ml Inf.lsg. 013 1 St. M05BA08 10.7. Abschnitt IV/993 8/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO Aubagio mg 8 St. L04AA31 1.8. 7.7. Abschnitt IV/964 D. Verzeichnis der Stoffe für magistrale Zubereitungen Pfeffer vormals Pfeffer / Schwarzer D1. Änderung der Bezeichnung der im Verzeichnis der Medizinalweine (weinhaltigen Zubereitungen) sowie Gewürze und Genussmittel angeführten Stoffe, für die von den Krankenversicherungsträgern keine Kosten übernommen werden: mit Wir Entschei Verfahrens Magistrale Zubereitung kung dung nummer 1.8. * Die Aufnahmen der Arzneispezialitäten in den Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgten ex lege mit dem Zeitpunkt des Vorliegens des vollständigen Antrags, wenn ein Antrag auf Aufnahme in den Grünen oder Gelben Bereich des Erstattungskodex gestellt wurde. Die Arzneispezialitäten sind gemäß 31 Abs 3 Z 1 ASVG nach dem anatomischtherapeutischchemischen Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (ATCCode) zu ordnen. Die Änderung der ATCCodes erfolgte auf Grund der aktuellen Substanzklassifikation. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Colofac retard 00 mg Kaps. (vormals Colofac 00 mg retard Kaps.) erfolgte auf Grund der Übermittlung der aktuellen Fachinformation mit Stand Juli. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Puregon 300 IE/0,36 ml Inj.lsg. (vormals Puregon 300 IE/0,5 ml inj.lsg.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 16.5.. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Puregon 600 IE/0,7 ml Inj.lsg. (vormals Puregon 600 IE/0,5 ml inj.lsg.) erfolgte auf Grund des aktuellen Standes der Fachinformation 16.5.. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Pramulex 5 mg (vormals Escitalopram "G.L." 5 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number 7473343. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Pramulex 10 mg (vormals Escitalopram "G.L." 10 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number 7473343. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Pramulex 15 mg (vormals Escitalopram "G.L." 5 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number 7473343. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Pramulex 0 mg (vormals Escitalopram "G.L." 0 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number 7473343. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Escitalopram "G.L." 5 mg (vormals Adescilan 5 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number AT/H/011/001004/IB/019. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Escitalopram "G.L." 10 mg (vormals Adescilan 10 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number AT/H/011/001004/IB/019. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Escitalopram "G.L." 15 mg (vormals Adescilan 15 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number AT/H/011/001004/IB/019. Die Änderung der Bezeichnung der Arzneispezialität Escitalopram "G.L." 0 mg (vormals Adescilan 0 mg ) erfolgte auf Grund der Übermittlung der Information des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen 9.7.; Procedure number AT/H/011/001004/IB/019. Die Streichung der Arzneispezialität Invokana 300 mg aus dem Roten Bereich des Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Gelben Bereich des Erstattungskodex. Die Streichung der Arzneispezialität Zoledronsäure "1A Pharma" 5 mg/100 ml Inf.Lsg. aus dem Roten Bereich des 9/10
HVSV www.avsv.at Nr. 131/ 118. Änderung des Erstattungskodex EKO Erstattungskodex erfolgte wegen Zurückziehung des Antrages des vertriebsberechtigten Unternehmens auf Aufnahme in den Grünen Bereich des Erstattungskodex. Für den Hauptverband: Achitz Hagenauer 10/10
Signaturwert Prüfinformation Hinweis K0E40F/CyMSUC4IwTV+HQFZFhW6SEXPsmX96zAyaBTCr7ZiSAcclJG546RFiKXtc hx9 EYfLUdMrb6mNyt9/+v5h9vtSynPJMAH1shh18zBenejddb/THObQxV+GmP 354w+hpK A7sW8rLVMMVsS7aEI7m89UEyXCCzOt6aGgsbuXNQgaSW+zpZKXVC3uv7 mdfolqdwd8w5 RgUIqqouANbKHHl5h/8PwmcdBkxyo8h6cEn+JjwVEpnJLJpQsXC 3xDnd9g4f9Z8TJ 17/ScKJGkRAiiT4dE1l8xMXNGzNeb/SJJ31AT3UjYL9Jq zpv7jhvgsggxfxo7lgt1 la== Unterzeichner Datum/ZeitUTC Aussteller Zertifikat SerienNr 80340 Methode Astrid Schölzky Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger ab 008 0730T09:41:40Z CN=asigncorporatelight0, OU=asigncorporatelight0, O=ATrust Ges. f. Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT urn:dsig:rsawithsha1 Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://www.avsv.at/avi/signatur.html Da die technische Rückführung dieses Dokuments nicht möglich ist, wird gemäß 0 EGovG eine Verifizierung angeboten. Informationen zur Verifikation finden Sie unter https://www.avsv.at/avi/ verifikation.html. Dieses Dokument wurde amtssigniert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß 0 EGovernmentGesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.