Erklärung über persönliche und derzeitige Wohnverhältnisse

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Transkript:

Erklärung über persönliche und derzeitige Wohnverhältnisse zum Antrag auf eine Feststellung der Wohnberechtigung Bescheinigung nach den RLvF Genehmigung der Selbstbenutzung Bescheinigung für Eigentumsmaßnahmen Bitte deutlich, möglichst in Blockschrift ausfüllen, zuvor anliegende Hinweise beachten. Zutreffendes ist anzukreuzen Angaben zur Person I. Familienname ggf. Geburtsname Vorname Antragsteller 2. Haushaltsangehöriger Geburtsdatum Staatsangehörigkeit ( 27 WoFG) Familienstand, Haushaltsangehöriger ( 18 u. 24 WoFG) Verwandtschaftsverhältnis ( 18 WoFG) Wir beabsichtigen alsbald die Ehe zu schließen. II. Angaben erforderlich nach 24 WoFG Grad der Behinderung 100 v. H. 100 v. H. häuslich pflegebedürftig gem. 14 SGB XI SGB XI = Elftes Buch Sozialgesetzbuch III. Eigene Einkünfte ja nein ja nein IV. Derzeitige Anschrift - PLZ, Wohnort - Straße, Hausnummer - Untermieter bei - Telefonnummer (tagsüber) -freiwillige Angabe - BauWohn 502 a - Erkl. ü. pers. u. Wohn-Verh. - IV -- (10.02)

(noch) Angaben zur Person 3. Haushaltsangehöriger 4. Haushaltsangehöriger I. Familienname ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit ( 27 WoFG) Familienstand, Haushaltsangehöriger ( 18 u. 24 WoFG) - eingetragene Lebenspartnerschaft - eingetragene Lebenspartnerschaft Verwandtschaftsverhältnis ( 18 WoFG) II. Angaben erforderlich nach 24 WoFG Grad der Behinderung 100 v. H. 100 v. H. häuslich pflegebedürftig gem. 14 SGB XI SGB XI = Elftes Buch Sozialgesetzbuch III. Eigene Einkünfte ja nein ja nein IV. Derzeitige Anschrift - PLZ, Wohnort - Straße, Hausnummer - Untermieter bei - Telefonnummer (tagsüber) -freiwillige Angabe -

(noch) Angaben zur Person 5. Haushaltsangehöriger 6. Haushaltsangehöriger I. Familienname ggf. Geburtsname Vorname Geburtsdatum Staatsangehörigkeit ( 27 WoFG) Familienstand, Haushaltsangehöriger ( 18 u. 24 WoFG) Verwandtschaftsverhältnis ( 18 WoFG) II. Angaben erforderlich nach 24 WoFG Grad der Behinderung 100 v. H. 100 v. H. häuslich pflegebedürftig gem. 14 SGB XI SGB XI = Elftes Buch Sozialgesetzbuch III. Eigene Einkünfte ja nein ja nein IV. Derzeitige Anschrift - PLZ, Wohnort - Straße, Hausnummer - Untermieter bei - Telefonnummer (tagsüber) -freiwillige Angabe -

V. Derzeitige Wohnverhältnisse Des Antragstellers und des Angehörigen des Angehörigen Sozialwohnung ja nein Sozialwohnung ja nein oder belegungsgebundene Wohnung ja nein belegungsgebundene Wohnung ja nein (Angabe ist nach 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG bzw. 88 a II. WoBauG erforderlich) oder (Angabe ist nach 27 Abs. 3 Nr. 2 WoFG bzw. 88 a II. WoBauG erforderlich) Größe: Zimmer, m² Wohnfläche Größe: Zimmer, m² Wohnfläche Sammelheizung Ofenheizung Sammelheizung Ofenheizung Aufzug ja nein Aufzug ja nein Ich bin/wir sind Ich bin/wir sind Hauptmieter Untermieter Hauptmieter Untermieter (Angaben sind freiwillig) (Angaben sind freiwillig) VI. Erklärung zukünftiger Ehepaare Uns ist bekannt, dass die beantragte Bescheinigung widerrufen werden kann, sie aufgrund unrichtiger Angaben zur erklärten künftigen Eheschließung erteilt wurde. Ein entsprechender Widerrufsvorbehalt ist Inhalt der Bescheinigung. Ich versichere/wir versichern die Richtigkeit aller Angaben und ermächtige/n das zuständige Finanzamt und den Arbeitgeber im Bedarfsfall Auskünfte über meine/unsere Einkommensverhältnisse zu erteilen. Ort, den Datum Unterschrift(en) der/des Antragsteller(s) und ggf. weiterer volljähriger Angehöriger Nachweise nicht vergessen! Für jeden mitziehenden Haushaltsangehörigen ist ein Einkommensvordruck ausgefüllt und unterschrieben beizufügen!

Bitte, dieses Blatt nicht mitschicken (Porto!) Hinweise A. Allgemeines Für die Bearbeitung von Anträgen auf - Feststellung der Wohnberechtigung Vordruck BauWohn 503 - eine Genehmigung für Eigentumsmaßnahmen Vordruck BauWohn 516 - eine Bescheinigung nach den RLvF Vordruck BauWohn 567 aber auch anderer Anträge, wird - neben dem Nachweis der Einkommensverhältnisse des Antragstellers und aller mitziehenden Haushaltsangehörigen (Vordruck) - immer diese Erklärung benötigt. B. Hinweise für die Antragstellung Vermeiden Sie die zwangsläufig auftretenden Wartezeiten. Senden Sie den vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag mit allen Erklärungen und erforderlichen Nachweisen - ggf. Ablichtung hiervon - ausreichend frankiert an das für Sie zuständige Bezirksamt, Wohnungsamt. Bitte füllen Sie den Vordruck erst aus, nachdem Sie die nachfolgenden Erläuterungen gelesen haben. Sie können die Bearbeitung Ihres Antrages erleichtern, Sie den Vordruck deutlich lesbar ausfüllen. C. Erläuterungen zu I. Für die beantragte Bescheinigung können nur Haushaltsangehörige im Sinne des 18 WoFG berücksichtigt werden. Hierzu rechnen Ehegatten, Lebenspartner, der Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft und minderjährige Kinder (eheliche, nichteheliche, Adoptiv- und Pflegekinder), die bereits im gemeinsamen Haushalt leben oder auf Dauer aufgenommen werden sollen; ferner volljährige Kinder, Eltern, Großeltern, Enkelkinder und Geschwister, die auf Dauer in die Wohnung mitziehen. Wird hingegen eine Folgebescheinigung nach den Bestimmungen von Richtlinien über Förderungssätze für eigengenutztes Wohneigentum beantragt, so werden bei der Einkommensberechnung alle Personen berücksichtigt, die nach der maßgeblichen Richtlinie als Haushaltsangehörige anzusehen sind. Sofern Sie und Ihr Ehegatte noch nicht 40 Jahre alt sind und nach dem Jahr Ihrer Eheschließung nicht mehr als 5 Kalenderjahre vergangen sind, fügen Sie bitte eine Ablichtung Ihrer Heiratsurkunde bei; nur dann kann bei der Einkommensberechnung der Freibetrag für junge Ehepaare abgesetzt werden. Sollten Sie von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben, so erläutern Sie dies im einzelnen auf einem beigefügten Blatt, geben Sie auch die Anschrift der Wohnung Ihres Ehegatten an; fügen Sie bitte Nachweise bei, z. B. Ablichtung der Scheidungsklage und Unterhaltsvereinbarung, Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, Miet- oder Untermietvertrag. Es bedarf eines besonderen Nachweises über die Berechtigung der Aufenthaltsbestimmung für nichteheliche Kinder, Kinder aus früheren Ehen, Pflegekinder und - sofern Sie in Scheidung oder von Ihrem Ehegatten dauernd getrennt leben - auch für eheliche Kinder (Sorgerechtsbeschluss, Pflegeerlaubnis). Bei Vorliegen eines gemeinsamen Sorgerechts bedarf es einer ergänzenden Erklärung beider Erziehungsberechtigten über den tatsächlichen zukünftigen Aufenthaltsort des Kindes. Für alle Haushaltsangehörigen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen fügen Sie bitte die Aufenthaltserlaubnis oder Aufenthaltsberechtigung (aus dem Pass) in Ablichtung bei. Für jeden mitziehenden Angehörigen ist der Einkommensvordruck auszufüllen. II. Die Angaben zu diesen Punkten können nur berücksichtigt werden, Sie entsprechende Nachweise (Ausweise, Anerkennungsbescheide oder ähnliches) - ggf. in Ablichtung - beifügen. Aus den Nachweisen für Schwerbehinderte muss der Grad der Behinderung ersichtlich sein. Bei einem Grad der Schwerbehinderung unter 100 muss die häusliche Pflegebedürftigkeit (gemäß 14 SGB XI) nachgewiesen sein, damit bei der Einkommensberechnung der Freibetrag abgesetzt werden kann. III. Fügen Sie für alle (Antragsteller/-in und jeden mitziehenden Angehörigen) eine Einkommenserklärung nach Vordruck bei. Die Angaben zum Einkommen sind zu belegen z. B. Einkommensbescheinigung des Arbeitgebers, bei Selbständigen Einkommensteuerbescheid des letzten Kalenderjahres bzw., nicht vorhanden, letzter Einkommensteuerbescheid und Einkommensteuererklärung, die vom Finanzamt bestätigt sein muss, die Höhe der Renten durch den letzten Rentenerhöhungsbescheid. Jeder volljährige Angehörige hat über seine Einkommensverhältnisse selbst eine Erklärung nach Vordruck (siehe A.) abzugeben und zu unterschreiben; außerdem jeder minderjährige Angehörige - ggf. der gesetzliche Vertreter für ihn -, er eigene Einkünfte z. B. Renten, Unterhalt, BAföG, bezieht. Für Kinder, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und noch die Schule besuchen, ist eine Schulbescheinigung beizufügen. IV. In der linken Spalte geben Sie bitte Ihre Wohnverhältnisse an und machen kenntlich, für welche der unter 1. aufgeführten Personen diese ebenfalls zutreffen. In der rechten Spalte tragen Sie bitte die Wohnverhältnisse der Angehörigen ein, die zur Zeit noch nicht mit dem Antragsteller in einem Haushalt leben. Bitte fügen Sie soweit vorhanden die Mietverträge der Personen bei, die zur Zeit eine Wohnung im sozialen Wohnungsbau bzw. eine belegungsgebundene Wohnung bewohnen.

D. Rechtliche Grundlage/Erläuterung der Abkürzungen, Fundstellen WoFG - Gesetz über die soziale Wohnraumförderung (Wohnraumförderungsgesetz - WoFG) Artikel 1 des Gesetzes zur Reform des Wohnungsbaurechts vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2376), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes zur Änderung wohnungsrechtlicher Vorschriften vom 19. Juli 2002 (BGBl. I S. 2690) WoBindG - Gesetz zur Sicherung der Zweckbestimmung von Sozialwohnungen (Wohnungsbindungsgesetz - WoBindG) in der Neufassung vom 13. September 2001 (BGBl. I S. 2404) II. WoBauG - Zweites Wohnungsbaugesetz (Wohnungsbau- und Familienheimgesetz II. WoBauG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 1994 (BGBl. I S. 2137), zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 8 des Gesetzes zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149). Die einzelne Vorschrift, auf die hingewiesen wird, ist die Rechtsgrundlage für die Frage.