Empfehlungen für Fahrradabstellanlagen aus ADFC-Sicht

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Transkript:

Empfehlungen für Fahrradabstellanlagen aus ADFC-Sicht 20. RADforum RheinMain 3. Juli 2014 Norbert Sanden, Geschäftsführer ADFC Hessen

Inhalt Fahrradparken Fahrradabstellanlagen - Zertifizierung ADFC-Forderungen Ausblick Norbert Sanden 03.07.14 Folie 1

Fahrradparken Anforderungsgerechte Fahrradabstellanlagen ermöglichen und fördern den Radverkehr und sie animieren zusätzlich dazu, verkehrssichere und auch hochwertige Fahrräder im Alltag zu nutzen. Die Parksituation für Fahrräder ist sowohl im Bestand, als auch bei Neubauten weiterhin überwiegend unbefriedigend. Die Förderung des Radverkehrs führt daher zwingend über eine Verbesserung der Parksituation. Norbert Sanden 02.12.13 Folie 2

Fahrradabstellanlagen Die Auswahl an Fahrradabstellanlagen ist so groß, dass es für die unterschiedlichsten Anforderungen Lösungen gibt. Die Kosten betragen zwischen 100 Euro für einen nicht-überdachten, und 1.000 Euro für einen überdachten Stellplatz (grober Richtwert). Norbert Sanden 03.07.14 Folie 3

Fahrradabstellanlagen - Zertifizierung Der ADFC zertifiziert und empfiehlt bestimmte Modelle. Aktuell haben 31 Modelle die Prüfungen nach der Technischen Richtlinie TR 6102 (www.adfc.de/3674_1) bestanden und tragen deshalb das Prädikat ADFC-empfohlene Qualität. Empfohlene Modelle und Kontaktdaten der Lieferanten: www.adfc.de/abstellanlagen Norbert Sanden 03.07.14 Folie 4

Fahrradabstellanlagen - Zertifizierung Nach der TR 6102 sollen Fahrradabstellanlagen u.a. bequem und einfach benutzbar sein, sowie das Fahrrad gegen Beschädigungen schützen, das Anschließen des Rahmens und des Vorder- oder Hinterrades mit einem Schloss ermöglichen, Fahrräder mit verschiedenen Geometrien und Lenkerformen aufnehmen können, Norbert Sanden 03.07.14 Folie 5

Fahrradabstellanlagen - Zertifizierung das Umschlagen des Lenkers und das Wegrollen des Fahrrades verhindern, damit Fahrräder auch bei Belastung (Kindersitz) stabil stehen, selbst wenn sie (noch) nicht angeschlossen sind, einen ausreichenden Abstand zwischen den abgestellten Fahrrädern gewährleisten (Mindest-Seitenabstand von 70 cm bei nur tief Einstellung bzw. 50 cm bei hoch-/tief Einstellung). Norbert Sanden 03.07.14 Folie 6

Fahrradabstellanlagen Um eine effiziente Nutzung zu sichern, sollten Standorte nah am Verkehrsweg (an der Straße oder am Radweg) und nah am Ziel liegen, denn Radfahrende meiden gerade bei alltäglichen Fahrten, z.b. auf dem Weg zur Arbeit, Umwege. Die Entfernung zum Ziel (Eingang) sollte niemals mehr als 100 Meter betragen. Fahrradparkplätze sollten immer näher am Eingang platziert werden als Kfz-Abstellplätze. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 7

Fahrradabstellanlagen Fahrradabstellanlagen sollten gut sichtbar und barrierefrei zugänglich sein. Steile Rampen und Treppen, zu viele Türen müssen vermieden werden, Eingänge sollten mindestens anderthalb Meter breit sein. Die Zugänge und die Anlagen selbst sollten eine gute Beleuchtung haben. Regelmäßig gereinigte und gewartete Überdachungen (mit Seitenschutz) und Beleuchtung sollten zum Standard gehören. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 8

Vorderradhalter nein Danke Einfache Vorderradhalter (Vorderradklemmen) sollten grundsätzlich nicht eingesetzt werden, denn der Halt ist unzureichend, der Rahmen kann nicht angeschlossen werden und die Felge wird leicht verbogen. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 9

Fahrradanlehnbügel ja, aber Fahrradanlehnbügel werden vom ADFC nicht zertifiziert bzw. empfohlen, da sie keinen wirklich sicheren Stand der Fahrräder gewährleisten, durch eine beidseitige Nutzung Beschädigungen an sicherheitsrelevanten Bauteilen des Fahrrades (z.b. an Bremszügen) auftreten können und nicht immer ein Rad und der Rahmen an den Bügeln angeschlossen werden kann. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 10

Fahrradanlehnbügel ja, aber De facto eignen sie sich aber durchaus, um Fahrräder zu parken. Wie wir z.b. in Frankfurt sehen, strahlen sie auch die Macht des Faktischen aus. Daher werden sie vom ADFC-Hessen nicht grundsätzlich abgelehnt. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 11

Fahrradanlehnbügel ja, aber Richtig geformte Bügel können sowohl dort akzeptiert werden, wo sie bereits installiert sind, als auch an Orten, an denen ADFCzertifizierte Modelle abgelehnt werden, beispielsweise aus gestalterischen Gründen. Wichtig ist, dass Mindestanforderungen erfüllt werden. Sie müssen ausreichend Halt für die angelehnten Fahrräder bieten, das Festschließen eines Rades und des Rahmens darf nicht ausgeschlossen sein. Der Abstand soll mindestens 80 cm betragen, dies reicht gerade noch aus, um je Bügel zwei Fahrräder abzuschließen. Es ist allerdings bedeutend besser (komfortabler), wenn die Abstände bei 100 cm bis 110 cm liegen. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 12

Informationen ADFC-Informationen zum Fahrradparken: http://www.adfc.de/grundsatzprogramm/verkehrspolitisches-programm (Verkehrspolitisches Programm, S. 20 f.) www.adfc.de/abstellanlagen Norbert Sanden 03.07.14 Folie 13

ADFC - Forderungen Landesweite Mindeststandards für Fahrradabstellplätze mit quantitativen Richtzahlen und Qualitätsanforderungen. Erlass einer Hessischen Fahrradabstellplatzverordnung. Bei gewerblich genutzten Räumlichkeiten sollte sie ganz im Sinne des vom HMWEVL unterstützten bike + business auch Standards für Duschen und Umkleideräume beinhalten. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 14

ADFC Forderungen Wirkungsgeschwindigkeit Bei Einführung der Hessischen Fahrradabstellplatzverordnung wären zwar alle Neubau- und Umnutzungsvorhaben landesweit betroffen, wir sind uns aber dessen bewusst, dass ihre Wirkungsgeschwindigkeit aufgrund der niedrigen Neubauquote eher moderat sein dürfte. Allerdings erwarten wir, dass durch den dezidierten Standard auch mittelbare Wirkungen (Sekundäreffekte) auf nicht genehmigungs-pflichtige Vorhaben im Bestand entfaltet werden. Sobald der Standard öffentlich präsent ist, wird er vermutlich von Seiten der Nachfragenden eine relevante Rolle spielen. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 15

ADFC Forderungen Aufgabe des Landes Aufnahme einer Verordnungsermächtigung in die HBO und Formulierung der Fahrradabstellplatzverordnung. Den Kommunen sollte weiterhin unbenommen bleiben, per Satzung höhere Standards festzulegen, bei Untätigkeit der Kommunen müsste aber die Fahrradabstellplatzverordnung greifen. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 16

ADFC Forderungen Aufgabe der Kommunen Entwicklung von Fahrradstellplatzkonzepten im Rahmen ihrer Gesamtverkehrsplanung, um ein flächendeckendes und bedarfsgerechtes Angebot zu gewährleisten. Sofern erforderlich sollten dazu selbstverständlich auch Kfz-Parkplätze in Anspruch genommen und umgestaltet werden. Norbert Sanden 03.07.14 Folie 17

Ausblick Wir gehen davon aus, dass bei diesem vergleichsweise einfachen und überschaubaren Handlungsfeld, bei dem Dank der FGSV der Stand der Technik auf ein neues Niveau gehoben wurde, manche Kommunen und Unternehmen durch attraktive Lösungen vorbildliche Standards setzen, Radfahrende zunehmend selbstbewusster auftreten, auch in der politischen Sphäre eine stärkere Resonanz spürbar ist, es von Seiten des ADFC viel Kompetenz und Engagement gibt, dass es beim Fahrradparken künftig besser werden wird, als es jetzt noch ist! Norbert Sanden 03.07.14 Folie 18

Wir bewegen was! Der ADFC für alle. Norbert Sanden 03.07.14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!