Bekämpfung des Rechtsextremismus

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Transkript:

GdP-Positionen Bekämpfung des Rechtsextremismus Stand: 10. Februar 2005 Seit ihren Erfolgen bei der sächsischen Landtagswahl im September 2004, bei der sie 9,2 v. H. der Stimmen erhielt und mit zwölf Abgeordneten ins Parlament einzog, sorgte die NPD für eine Reihe medienwirksamer Skandale und entfachte erneut die Diskussion um die Verbreitung des Rechtsextremismus in Deutschland mit innen- und außenpolitischer Resonanz und hatte selbst Auswirkungen auf den Besuch des Bundespräsidenten Horst Köhler in Israel im Februar 2005. Wellenartig wird die Bundesrepublik Deutschland von einer Rechtsextremismus- Diskussion erfasst. Der Empörung nahezu aller gesellschaftlichen Gruppen und politischen Parten auf dem Höhepunkt der Diskussion folgt die Untätigkeit im Alltag, wenn sich die Aufregung wieder gelegt hat. Wirklich kontinuierlich arbeiten lediglich die Sicherheitsbehörden, Polizei und Verfassungsschutz gegen rechte Gewalt und Neonazismus. Nach den schrecklichen, abstoßenden Mordtaten und ausländerfeindlichen Exzessen der Jahre 1992, 1993 und 1994 und den damit verbundenen Städtenamen Rostock, Mölln, Lübeck und Solingen lieferte die damals im rechtsextremen Lager vermutete Urheberschaft für den Sprengstoffanschlag vom 27. Juli 2000 in Düsseldorf den Anlass, nach Wegen zu suchen, die dumpfe Gewalt gegenüber Ausländern und sozial Schwachen sowie das öffentliche Skandieren nationalsozialistischer Parolen und das unverschämte Zurschaustellen neofaschistischer Gesinnung ein für allemal zu unterbinden. Unter anderem wurden folgende Maßnahmen beschlossen: Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend legte zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung das Programm "Initiative, Arbeit und Qualifizierung gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit" auf. Angestrebt wurden vor allem die Unterstützung von privatem Engagement gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit und vorbeugende politische Jugendprojekte. Das BMI legte einen Fonds in einer Größenordnung von ca. 10 Millionen DM auf, um denen zu helfen, die durch rechtsextreme Gewalt oder durch ihr Einschreiten gegen rechte Gewalt zu Schaden gekommen waren. Der Bundesgrenzschutz wurde stärker in die Bekämpfung des Rechtsextremismus eingebunden. Über eine bundesweite Hotline sollten Bürger bei Gefahr rechter Gewaltausbrüche unverzüglich die Behörden

alarmieren können. Daneben wurde auch noch einmal auf die Initiative "Demokratie und Toleranz" hingewiesen, die sich zum Ziel gesetzt hat, entschieden für den Schutz und die Achtung demokratischer Regeln, für den Respekt vor der Würde des Menschen sowie für Toleranz und Solidarität einzutreten. Die Innenministerkonferenz beschloss am 18.08.2000 in Düsseldorf, mit Nachdruck die repressiven und präventiven Maßnahmen gegen Rechtsextremismus zu verstärken. Die Wirkung der vielfältigen Initiativen der Bundesregierung und der IMK bestätigt die von der Gewerkschaft der Polizei geäußerte Befürchtung, dass die Mittel, die in die verstärkte Informations- und Bildungsarbeit gesteckt wurden, nur ein Tropfen auf den heißen Stein waren. Die GdP forderte eine kontinuierliche Ausweitung von Bildungsprogrammen, die nicht in Abhängigkeit von tagespolitischen Aufmerksamkeiten aufgelegt bzw. eingestellt werden. Die GdP hat bereits auf dem Bundeskongress in Dresden 1994 beschlossen, alles zu unternehmen, um eine Ergänzung des Grundgesetzes zu erreichen. Der Schutz der demokratischen Grundrechte der Meinungsfreiheit, der Presse- und Berichterstattungsfreiheit der Versammlungs- sowie der Vereinigungsfreiheit - unter Einschluss der Parteienfreiheit - soll für solche Aktivitäten entzogen werden, die sich auf die Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankengutes richten. Durch diesen Beschluss sowie die gleichzeitig angenommene Resolution: "Verbot der Inanspruchnahme demokratischer Grundrechte für extremistische Aktivitäten" sollte den Gefahren des sich immer stärker ausbreitenden rechtsextremistischen Gedankenguts entgegengetreten werden. Die Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder wurden angeschrieben, die GdP-Forderungen vorgetragen und erläutert. Diese stießen auch auf viel Sympathie, wurden aus formaljuristischen Gründen jedoch nicht unterstützt. In zahlreichen öffentlichen Stellungnahmen hat die GdP ihre Positionen klar und ihre Forderungen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus deutlich gemacht. Mit Erfolg forderte die GdP die Einführung einer länderübergreifenden Datei für rechte Gewalttäter, die die Erkenntnisse aus der in den Ländern geleisteten täterorientierten Arbeit zusammenfasst, damit jedes Bundesland darauf zugreifen kann. Seitdem ist es für jede Polizistin und jeden Polizisten auf Anfrage sofort möglich, über einen Täter und seine früheren Aktivitäten auch auf anderen Gebieten Auskunft zu erhalten. Zusammenfassend lässt sich festhalten: In der Bewertung der NPD heute kommt der strategischen Neuausrichtung der Rechtsextremisten eine besondere Bedeutung zu. Insbesondere die sog. Wahlbündnisse zwischen NPD und DVU, (d.h.: Absprachen, sich bei Wahlen nicht gegenseitig Stimmen zu entziehen) erweisen sich als gefährlich. Gleichzeitig ist es der NPD gelungen, ein Sammelbecken rechtsextremistischer Gewalttäter zu werden und dennoch nach außen hin ein bürgerliches Auftreten vorzutäuschen. Ziel dieser 2 von 5

Strategien ist die Teilnahme an der Bundestagswahl 2006. Die Landtagswahlen in Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen betrachtet dieser rechtsextremistische Deutschlandpakt als Testläufe. In Abwägung der Vor- und Nachteile spricht sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) für ein Verbot der NPD aus. Das erste Verbotsverfahren, getragen von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung, war aus formalen Gründen gescheitert (V-Leute-Affäre). Drei von acht Richtern sahen die Voraussetzungen, in der Sache zu entscheiden, als nicht erfüllt an. Darauf hat Bundesverfassungsrichter Hassemer Anfang 2005 hingewiesen. Es ist also nicht festgestellt worden, dass die NPD nicht verfassungswidrig sei. An der Verfassungsfeindlichkeit der Partei zweifelt inzwischen kaum jemand. Im Rahmen des Zwei-plus-Vier-Abkommens von 1990 hat sich Deutschland verpflichtet, seine Verfassung zur Not auch durch ein Verbot von verfassungsfeindlichen Parteien und Vereinigungen mit nationalsozialistischen Zielsetzungen zu schützen. Solange die NPD nicht verboten ist, ist sie durch das Parteienprivileg geschützt, ihre verfassungsfeindliche Arbeit wird zudem durch die Parteienfinanzierung gefördert. Versammlungen, die eine Partei abhält, lassen sich nicht verhindern, solange diese Partei nicht verboten ist. Die Polizei hat die gesetzliche Verpflichtung, solche Versammlungen zu schützen. Da in der Praxis auf öffentliche Versammlungen der NPD regelmäßig mit Gegendemonstrationen geantwortet wird, kann die NPD den Schutz ihrer Versammlungen durch die Polizei einfordern. Dies wird durch die NPD regelmäßig instrumentalisiert. Nahezu jedes Wochenende werden Demonstrationen oder öffentliche Auftritte angemeldet, die Polizei muss regelmäßig quer durch das Land hohe Einsatzanforderungen zum Schutz dieser Veranstaltungen leisten. Für die Kolleginnen und Kollegen bedeutet dieses Einsatzgeschehen nicht nur eine dienstliche, sondern auch eine emotionale Belastung. Sie haben ihren Diensteid auf die Verfassung abgelegt, werden in der Öffentlichkeit aber mit der Formel Deutsche Polizisten schützen die Faschisten regelmäßig diskreditiert. Die NPD hat in ihren Bundesvorstand Personen mit einschlägigen Vorstrafen aufgenommen. Auf ihrem Bundesparteitag Ende Oktober 2004 im thüringischen Leinefelde wählten die NPD-Delegierten mit Thorsten Heise einen wegen schwerer Körperverletzung (Tagesspiegel, 31.10.2004) vorbestraften Neonazi in das Bundesvorstandsgremium. 3 von 5

Äußerungen wie Wir bedanken uns dafür, dass man uns dort jetzt schon die Fundamente der neuen deutschen Reichskanzlei geschaffen hat (NPD-Parteichef Udo Voigt laut DER SPIEGEL 5/2005 auf einer Parteiversammlung zum Holocaust-Mahnmal in Berlin. d. Red.), sind eine unerträgliche Zumutung. Weiterhin nannte NPD-Vorsitzender Udo Voigt Hitler einen großen Staatmann. Voigt wolle den Staat des Grundgesetzes wie die DDR abwickeln, so Autor Helmut Karasek in einem Debattenbeitrag. (DIE WELT, Februar 2005) Es muss allerdings geprüft werden, ob die formalen Bedingungen, an denen der erste Verbotsantrag gescheitert ist, ohne gravierende Sicherheitsverluste erfüllt werden können und es muss abgewogen werden, in welchem Verhältnis die entstehenden Sicherheitsverluste durch Abschaltung der Szeneinformanten im Zuge eines Verbotsverfahren mit den Sicherheits- und Vertrauensverlusten in die Rechtsstaatlichkeit stehen, die bei einem weiteren legalen Agieren der NPD in der Zukunft zu erwarten sind. Ein eindeutiges Bekenntnis, dass sich die deutsche Demokratie mit ihrer verfassungsrechtlichen Ausgrenzung neonazistischer Aktivitäten gerade wegen ihrer Geschichte bewusst von anderen freiheitlichen Demokratien unterscheiden will, ist anzustreben. Dazu sollte die Inanspruchnahme demokratischer Grundrechte für rechtsextremistische Aktivitäten, die sich darauf richten, nationalsozialistisches Gedankengut wieder zu beleben, ausgeschlossen werden. Es ist darauf hinzuwirken, das Grundgesetz dahingehend zu ergänzen, nicht nur wie bisher gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtete Handlungen (Art. 26 Abs. 1 GG), sondern auch Bestrebungen zur Wiederbelebung nationalsozialistischen Gedankenguts für verfassungswidrig zu erklären. Eine Änderung des Versammlungsrechts ist nach Auffassung der GdP ebenfalls unumgänglich. Damit sich die unerträgliche Verhöhnung von Opfern des Nazi- Regimes an nationalen Symbolen und Gedenkstätten nicht wiederholen, spricht sich die Gewerkschaft der Polizei für die Schaffung befriedeter Gebiete an geschichtsträchtigen Orten aus. Die staatliche Bekämpfung des Rechtsextremismus muss einen höheren Stellenwert erlangen. Die politisch Verantwortlichen müssen sich ihrer besonderen Vorbildfunktion bewusst sein und dürfen nicht, insbesondere nicht mit unbesonnen Äußerungen, die Stimmung anheizen bzw. die Bedeutung des Themas bagatellisieren. Rechtsextremisten müssen nach Überfällen oder Angriffen auf Ausländer oder sozial Schwache mit aller Konsequenz verfolgt werden. Dazu ist als erster Schritt erforderlich, innerhalb der Polizei die Kräfte und Mittel so umzustrukturieren, dass Rechtsextreme einer ständigen Verfolgung ausgesetzt werden können. Die Polizei darf jedoch bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus aber auch anderer aktueller Kriminalitätsentwicklungen nicht von Politik, Medien und Bevölkerung als Notbremse und alleiniger Reparaturbetrieb benutzt werden. Sie darf auch nicht immer häufiger und immer konzentrierter mit den Ergebnissen 4 von 5

mangelnder Erziehung, verfehlter Sozialisation und defizitärer Kassen konfrontiert und zum größten Teil allein gelassen werden. Die Schwerpunkte polizeilicher Arbeit dürfen nicht in immer kürzer werdenden Zeiträumen und immer häufiger je nach politischer oder öffentlicher Meinung verschoben werden. Die Politiker, die von der Polizei ständig fordern, gegen bestimmte Erscheinungsbilder gesellschaftlicher Verwerfungen besonders intensiv vorzugehen, dürfen nicht andererseits angesichts leerer öffentlicher Kassen immer drastischer Stellen im Bereich der Polizei streichen oder nicht besetzen. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus bedarf der Kontinuität und darf nicht nur an aktuellen Ereignissen ausgerichtet sein. Gewerkschaft der Polizei im Februar 2005 5 von 5