Landesverband NRW LfA Soziales & Integration Landesfachsprecher: Dr. med. Klaus Brall

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Transkript:

N 2017-LfA-SI-0033.01 Landesverband NRW LfA Soziales & Integration Landesfachsprecher: Dr. med. Klaus Brall Antwort -beraten vom Landesfachausschuss Soziales und Integration am 18. März 2017- auf die Wahlprüfsteine der LAG WR NRW vom 08.03.2017 1. Was verstehen Sie unter Inklusion? Wie wollen Sie diese Inklusion weiter entwickeln?»die Inklusion von Menschen in all ihrer Individualität ist dem ZENTRUM ein Herzensanliegen. Menschen mit Behinderung gehören in unsere Mitte, auf ihre besonderen Bedürfnisse ist stärker Rücksicht zu nehmen. Wir wollen die Inklusion durch die Umsetzung des Maßnahmenplanes NRW inklusiv unterstützen. Als Landtagsfraktion wollen wir eine enge Anbindung an die Landesarbeitsgemeinschaft der Werkstatträte, denn Einbindung fängt damit an, die Betroffenen selbst zu Wort kommen zu lassen.«2. Wie wollen Sie den kommunalen / sozialen Wohnungsbau fördern?»das ZENTRUM strebt einen Ausbau der Kooperationen von Land und Kommunen mit den gemeinnützigen Wohnungsbauverbänden an. Hier gibt es großen Nachholbedarf. Es fehlt eine landesgesetzliche Spezifikation, die eine Verdrängung von sozialem Wohnungsbau verhindert. Wir wollen, dass der soziale Wohnungsbau verpflichtend wird, wenn freiwillige Anreize ohne Erfolg bleiben.«3. Was meinen Sie, warum psychische Erkrankungen zunehmen und was wollen Sie dagegen unternehmen?»der Grund für die Zunahme von psychischen Belastungen liegt unserer Ansicht nach in der zunehmenden sozialen Kälte, Egoismen und einer Rücksichtslosigkeit, die vom Kampf um die Ressourcen befeuert wird. Das ZENTRUM will dieser Entwicklung entgegen treten, indem es landesweite Aktionsprogramme für mehr Gemeinsamkeit und Teilhabe fordert. Dienst an der Gesellschaft muss einen größeren Stellenwert bekommen, auch durch Freistellungen von der Erwerbstätigkeit ohne finanzielle Einbußen, gerade für die Ehrenamtler.«

4. Wie hoch wird in Ihrer Verantwortung die Quote von Arbeitsplätzen/Praktikumsplätzen in öffentlichen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sein?»das ZENTRUM setzt sich dafür ein, die Quote von Beschäftigten mit Behinderungen im öffentlichen Dienst jährlich um 1% bis zum Erreichen von 10% verpflichtend einzuführen. Mit unserem Gesetzesvorschlag Verpflichtende Teilhabe (VerpflTHG) wollen wir bereits in der ersten Hälfte der Legislatur 2017 2022 eine deutliche Verbesserung schaffen.«5. Welche Schnittstellen sehen Sie in ihrer politischen Arbeit und den Werkstatträten?»Das ZENTRUM wird sich bei einem Wiedereinzug in den nordrhein-westfälischen Landtag von Anfang an um eine Zusammenarbeit mit den Werkstatträten bemühen. Inklusion ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die insbesondere bei den Themenfeldern Arbeit und Soziales, Wohnungsbau, Gesundheit und Verkehr eine enge Abstimmung mit den Interessenvertreter der Werkstatträte erfordert.«6. Welche Möglichkeiten sehen Sie, dass Werkstatträte / Menschen mit Behinderung in Gremien (Fachausschuss in der Werkstatt, Gremien des Landschaftsverbandes) vertreten sind?»das ZENTRUM steht der Beteiligung Betroffener bzw. ihrer Interessenvertreter auf allen Ebenen aufgeschlossen gegenüber. In Abstimmung mit der vorläufigen Fraktionsspitze konnte der Landesfachausschuss Soziales und Integration die Zusage erreichen, dass die Zentrumsfraktion dort, wo es nicht zwingend der Entsendung von (gewählten) Mandatsträgern bedarf, eine Übertragung von Ausschussmitgliedschaften auf geeignete Personen geben soll, die von Fachverbänden (wie dem LAG WR NRW) benannt werden.«7. Wie können die Vertrauenspersonen von Werkstatträten für Ihre Arbeit besser gesetzlich geschützt werden? Was halten Sie zum Beispiel von einem besonderen Kündigungsschutz, wie bei Betriebsräten?»Ein solcher besonderer Kündigungsschutz findet die uneingeschränkte Zustimmung der Zentrumspartei. Rot-Grün hat in dieser Hinsicht leider viel zu wenig unternommen, weil man auf Lobbyisten angewiesen ist, die mehr dem Kapital als dem sozialen Gedanken verhaftet sind. Das ZENTRUM als christlich-soziale Partei war immer schon Anwalt der Benachteiligten. Nicht umsonst hat das Zentrum schon gegen Bismarck die Sozialgesetzgebung durchgesetzt (das war nicht die SPD, auch wenn sie es heute gern so darstellt). 8. Welche Ideen haben Sie, um Freistellungsregelungen für Vertrauenspersonen klarer zu gestalten?»unabhängig von gesetzlichen Veranlassungen wirbt das ZENTRUM für die Schaffung einer Landeszentralstelle Personalvertretung (LZSt PV), die als einheitliche Koordinationsstelle gleichermaßen für Arbeitgeber, Arbeitnehmer und deren Interessenverbände wirkt und im Einzelfall auch verbindliche Vorgaben geben soll, um für alle Beteiligten Rechtssicherheit zu schaffen.«

9. Der Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Sozialhilfe und Eingliederungshilfe wie wollen Sie dies zukünftig weiter entwickeln.»generell tritt das ZENTRUM für den Grundsatz von mehr Großzügigkeit und einem stärkeren Bürokratieabbau ein. Im Zweifel neigen Teile der Behördenlandschaft zu einer restriktiven Handhabung. Dies wollen wir ändern, indem wir Freibeträge erhöhen, Verrechnungstatbestände aufheben und Betroffenen das Recht auf Rücklagenbildung zur besseren Lebensplanung zugestehen wollen.«10.was halten Sie von der 5 aus 9 Regel im Bundesteilhabegesetz ab 2023?»Das ZENTRUM lehnt eine Leistungsbeschränkung für Anspruchsberechtigte sei es auch unter blumigen Bezeichnungen rundheraus ab. Die im 99 der Entwurfsfassung zum BTHG beschriebenen Lebensbereiche sind teilweise schwer voneinander zu trennen (etwa bedeutende Lebensbereiche zu Gemeinschafts-, soziales und staatsbürgerliches Leben oder Selbstversorgung und häusliches Leben ). Es besteht die Befürchtung, dass hierdurch nicht nur eine Zunahme bürokratischer Hürden entsteht, sondern dass es zu großer Uneinheitlichkeit bis hin zu Willkürauffassungen kommt. Dies würde nur auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen, was das ZENTRUM für unsozial und unzumutbar erachtet.«11.was können Sie tun, damit Werkstattbeschäftigte in der Werkstatt aus der Grundsicherung herauskommen?»wir unterstützen den Ausbau von Leistungsabnahmen öffentlicher Einrichtungen für Leistungen aus der Arbeit von Werkstattbeschäftigten. Grundsicherung kann da entfallen, wo der Werkstattbeschäftigte aus der Werkstattarbeit ein Einkommen in aufstockungsfreier Höhe generieren kann. Hier wollen wir mit einer umfassenden Prüfung ansetzen, wo der Leistungsbezug entsprechend erhöht werden kann.«12.wie ist die Meinung ihrer Partei zum Fortbestand der WFBM?»Das ZENTRUM will den Fortbestand von WFBM-Werkstätten auf jeden Fall sichern. Hier sehen wir das Problem der erschwerten Kalkulierbarkeit, als auch demographische Faktoren. Die Zunahme von Erkrankungen mit psychischer Beeinträchtigung spielen dabei ebenso eine Rolle wie die Finanzierbarkeit. Im Grundsatz halten wir WFBM jedoch für unverzichtbar als wesentlicher Faktor von Teilhabe und Einbindung.«13.Wie sichern Sie die Finanzierung von Werkstätten für Menschen mit Behinderung?»Das ZENTRUM spricht sich hier ganz konkret für eine Ausweitung des Förderanteils aus dem Glücksspielmonopol des Staates aus, auch unter Inkaufnahme einer weiteren Aufweichung dieses Monopols. Es ist ggfls. über eine eigene Angebotsschaffung von verantwortlich betriebenem Glücksspiel zugunsten von WFBM nachzudenken.«

14.Wie sehen Sie das, dass Menschen mit komplexen Behinderungen in NRW einen Platz in der Werkstatt haben? Warum geht das nicht in anderen Bundesländern?»Das ZENTRUM vertritt hier die Auffassung, dass die Frage der Inklusion von Menschen mit komplexen Behinderungen in der Werkstattarbeit so nahe wie möglich am konkreten Werkstattort geregelt werden muss. Theoretische Vorgaben oder Gesetzesinitiativen können stets nur den Rahmen schaffen; wesentlich ist hier die praktische Umsetzbarkeit, was nicht nur Örtlichkeiten und eine behindertengerechte Infrastruktur betrifft, sondern auch und vor allem den sozialen Kontext, in dem dies stattfinden kann. Diese Faktoren weichen schon von Standort zu Standort und erst recht von Bundesland zu Bundesland teilweise erheblich voneinander ab. Ob in allen Bundesländern alle Möglichkeiten immer voll ausgeschöpft werden, bleibt natürlich fraglich.«15.welches Arbeitsmodell für Menschen 65+ in der WfbM halten Sie für sinnvoll?»hier spricht sich das ZENTRUM für eine flexible und, wo sinnvoll, auch standortbezogene Regelung aus, die keine wie so oft anzutreffende Pauschalisierung am Interesse der Betroffenen vorbei erzeugt. Eine ideologische Festzerrung lehnt die Zentrumspartei ab. Wir setzen dagegen auf eine Modell-Entwicklung, die Schritt hält mit Erfordernissen und Möglichkeiten, was einen intensiven Austausch zwischen Politik und Sozialverbänden erfordert.«16.bleibt der EM-Rentenanspruch nach 20 Jahren in einer WfbM bestehen? Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen?»das ZENTRUM setzt sich dafür ein, diesen Rentenanspruch beizubehalten.«17.welche Ideen haben Sie, dass Beschäftigte in der Werkstatt nicht mehr wie Bettler für Grundsicherung zum Amt gehen müssen?»wie schon unter Frage 11. angemerkt, wollen wir als Ziel das aufstockungsfreie Einkommen für WFBM-Beschäftigte. Daneben entspricht es unserem Leitbild menschlicher Würde, dass das derzeitige, oft erniedrigende Procedere des Anklopfens beim Amt, die Durchleuchtung und das oft bis in den privatesten Bereich der eigenen Lebensführung hineinreichende Ausforschen von Antragstellern auf ein absolut notwendiges Mindestmaß zurückgeführt wird. Im Regelfall soll es zukünftig ausreichend sein, durch Einsenden einer Lohnbescheinigung und eines einfachen Fragebogens einen Anspruch anzumelden, ohne sich größeren Zumutungen bei der Ämteraufsuchung aussetzen zu müssen. Hierzu gehört auch, den Außenbesuch von Behördenbediensteten zu intensivieren, gerade im Hinblick auf Menschen mit Behinderungen. Dies ist bei einer Eingrenzung der Bürokratie auch ohne größeren Personalaufwand möglich.«

18.Was halten Sie von einem bedingungslosen Grundeinkommen?»Das ZENTRUM steht einer Prüfung aufgeschlossen gegenüber, wobei wir die entsprechende Diskussion darüber erst als am Anfang stehend bewerten. Wir sind gespannt auf die Erfahrungswerte, die in anderen EU-Mitgliedstaaten mit der Gewährung von bedingungslosem Grundeinkommen derzeit gesammelt werden. Anders als Linke und Sozialisten will das ZENTRUM keine verfrühten Versprechungen machen, die anschließend nicht zu halten wären.«düsseldorf, 21. März 2017 Landesfachausschuss Soziales und Integration der Deutschen Zentrumspartei D e r S p r e c h e r : Dr. KLAUS BRALL Zur Deutschen Zentrumspartei: Die Deutsche Zentrumspartei entstand aus dem politischen Katholizismus und wurde am 13. Dezember 1870 gegründet. Sie setzte gegen Bismarck die Sozialgesetzgebung durch und erreichte nach dem 1. Weltkrieg große Bedeutung, als sie mehrfach den Reichskanzler stellte und in der Weimarer Republik eine vermittelnde Rolle einnahm. Mit Stimmenanteilen von 19 bis 28% war die Zentrumspartei zeitweise stärkste Partei in Deutschland und bis 1932 an jeder Reichsregierung beteiligt. 1933 wurde die Partei von den National-Sozialisten verfolgt und verboten. Das ZENTRUM, für das der spätere Bundeskanzler Konrad Adenauer (1876 1967) Oberbürgermeister in Köln gewesen war, stellte mit Rudolf Amelunxen (1888 1969) bis 1947 den ersten Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen und war bis 1958 in der NRW-Landesregierung vertreten. Mit Helene Wessel (1898 1969) präsentierte die Zentrumspartei nicht nur die erste weibliche Bundesvorsitzende aller deutschen Parteien, sondern auch die erste weibliche Fraktionsvorsitzende im Deutschen Bundestag, was es erst Jahrzehnte später wieder geben sollte. Das ZENTRUM ist heute überkonfessionell strukturiert, bekennt sich jedoch zu einer christlichen Ethik auf einer sozialen Grundlage. X Deutsche Zentrumspartei -Älteste Partei Deutschlands gegr. 1870- (ZENTRUM)