Zusammenarbeit der Bezirksbehörden in Wels und Steyr fixiert

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I N F O R M A T I O N zur Pressekonferenz mit Landeshauptmann Mag. Thomas STELZER Landeshauptmann-Stv. Dr. Manfred HAIMBUCHNER Bürgermeister Gerald HACKL Bürgermeister Dr. Andreas RABL am 23. Jänner 2018 zum Thema Zusammenarbeit der Bezirksbehörden in Wels und Steyr fixiert Weiterer Gesprächsteilnehmer: Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl Rückfragen-Kontakt: Mag. Katharina Jocher, Presse LH Stelzer, Tel. 0732/77 20-111 06, 0664/6007211106 Franz Pochendorfer, Presse LH-Stv. Haimbuchner, Tel. 0732/77 20-171 53, 0664/6007217153

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 2 Kompetenzen bündeln Effektivität steigern: Zusammenarbeit der Bezirkshauptmannschaften mit den Magistraten der Statutarstädte Die Kompetenzbündelung und engere Kooperation der Bezirkshauptmannschaften ist eines der zentralen Projekte von Landeshauptmann Mag. Thomas Stelzer. Die Qualitätsverbesserung für die Bürgerinnen bzw. Bürger, eine Effektivitäts- bzw. Effizienzsteigerung und damit der wirksamere Einsatz öffentlicher Mittel sind die Ziele dieses Vorhabens. Wir überprüfen laufend, ob die öffentlichen Strukturen noch auf der Höhe der Zeit sind. In einem so großen Bundesland wie Oberösterreich sind Bezirksbehörden wichtig, um als Kontakt, Berater und Beschleuniger in den Regionen und Bezirken da zu sein. Aber in Zeiten der fortschreitenden Digitalisierung gibt es auch Arbeitsbereiche, in denen man Kompetenzen bündeln kann, erklärt Stelzer. In seiner Regierungserklärung im April 2017 hat Landeshauptmann Thomas Stelzer in einem ersten Schritt angekündigt, die Bezirksverwaltungsbehörden der drei Statutarstädte Linz, Wels und Steyr und der ihnen benachbarten Bezirke Linz-Land, Wels-Land und Steyr-Land in einem Miteinander noch kundenfreundlicher und kostengünstiger gestalten zu wollen. Zusammenarbeit der Bezirksbehörden in Wels und Steyr fixiert Ende Mai 2017 hat ein erstes politisches Abstimmungsgespräch zu möglichen Kooperationen der Bezirkshauptmannschaften Linz-Land, Wels-Land und Steyr-Land mit den Statutarstädten Linz, Wels und Steyr stattgefunden. Es wurden drei Arbeitsteams zwischen dem Land Oberösterreich und den Statutarstädten eingerichtet. Das Land Oberösterreich war mit Landesamtsdirektor Dr. Erich Watzl und dem jeweiligen Bezirkshauptmann bzw. der Bezirkshauptfrau sowie die Städte mit dem jeweiligen Magistratsdirektor bzw. der Magistratsdirektorin vertreten. Projektablauf: Das Land OÖ und die Städte haben gemeinsam die Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. Zusammenlegung der Bezirksverwaltungsbehörden im Rahmen der bestehenden bundesverfassungsrechtlichen Bestimmungen beurteilt.

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 3 Auf Basis dieser Rechtsexpertise haben die Arbeitsteams alle in Frage kommenden Arbeitsbereiche nach bestehenden Parallelstrukturen untersucht. Ziel war es, individuelle Lösungen für die einzelnen Regionen zu erarbeiten unter der Prämisse, die Serviceleistungen für die Bürgerinnen und Bürgern zu verbessern und den Mitteleinsatz so gering wie möglich zu halten. Von Anfang an war klar, dass es keine Pauschallösung für alle Bezirksbehörden geben kann, sondern für jedes Bezirksbehörden-Paar ein eigenes passendes Modell. Auch wenn aufgrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht so viel möglich ist, wie wir uns gewünscht hätten, ist mit der jetzt erzielten Einigung ein erster großer Schritt getan, so Stelzer. Verwaltungsverbesserung ist Standortverbesserung. Wer die Effizienz im Bereich der Verwaltung steigert, der trägt auch zur Attraktivierung des Standortes bei. Die Bezirksverwaltungsbehörden leisten großartige Arbeit, die nicht ersetzt oder gestrichen werden kann und soll. Kompetenzbündelungen aber bringen eine Steigerung der Qualität mit sich und das führt zu besseren, einfacheren und schnelleren Verfahrensabläufen für die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher. Dass sich Wels und Steyr diesem Gedanken anschließen, ist ein besonders erfreuliches Signal und zeugt von der Richtigkeit des gemeinsamen Weges. Jede Reise beginnt mit dem ersten Schritt. Und das heute präsentierte Ergebnis ist ein solcher erster Schritt, den wir zusammen gehen, begrüßt Landeshauptmann- Stellvertreter Dr. Manfred Haimbuchner den eingeschlagenen Weg. Geplante Verwaltungsreform der neuen Bundesregierung soll Kooperationen vereinfachen Das Bundesverfassungsgesetz (Artikel 15 (10)) erlaubt aktuell nur unter bestimmten Bedingungen eine Übertragung von Zuständigkeiten der Bezirksverwaltungsbehörden mittels Landesgesetz. Eine Zusammenlegung von Magistraten und Bezirkshauptmannschaften ist laut Bundesverfassung nicht möglich. Diese in Artikel 15 des Bundesverfassungsgesetzes geregelten Kompetenzbestimmungen sollten neu geordnet sowie die Vielzahl gegenseitiger Zustimmungsrechte zwischen Bund und Länder bei organisatorischen Änderungen

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 4 abgeschafft werden: In Oberösterreich setzen wir auf die geplante Neuordnung der Kompetenzen zwischen Bund und Länder. Wir werden uns intensiv dafür einsetzen, dass diese Reform rasch vorangetrieben wird und wir damit mehr Spielraum für weitere Kooperationen von Bezirkshauptmannschaften erhalten, sagt Stelzer.

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 5 Zukünftige Kompetenzaufteilung der Bezirkshauptmannschaft Steyr- Land und der Statutarstadt Steyr Das Positivste an dem nunmehr abgeschlossenen Prozess zwischen Land, Stadt und BH zur Auffindung von möglichen Verbesserungspotentialen, war die wirklich umfassende und penibel durchgeführte Überprüfung der Aufgabenfelder, deren Abklopfen auf Gemeinsamkeiten und eventuelle Doppelgleisigkeiten, aber auch das Aufzeigen von und Festhalten an bereits bestehenden Kooperationen, erklärt der Bürgermeister von Steyr Gerald Hackl. Stadt als kostenbewusster und bürgerfreundlicher Dienstleister Für die Stadt Steyr ist das Bestreben, die breite Dienstleistungspalette so effizient, kostensparend und bürgerfreundlich wie möglich bereit zu stellen, weiterhin oberste Zielsetzung. Wir sind auch in Zukunft für Kooperationen offen und nehmen aus diesem Prozess die positive Erkenntnis mit, dass die Arbeit im Hause Magistrat aber auch in den anderen Institutionen sehr effizient und kostensparend erledigt wird, so Hackl. In folgenden Bereichen wird die Zusammenarbeit der Behörden künftig forciert: Bereits bestehende gemeinsame Aufgabenerfüllung wie beispielsweise im Bereich der Migration und Integration, des Forst- und Veterinärdienstes oder der Alkoholberatung werden beibehalten. Darüber hinaus: Sanitätsdienst: gegenseitige Vertretung der Amtsärzte im Urlaubs- und Krankheitsfall Kooperation bei der Betreuung Suchtmittelabhängiger (Substitution) Nutzung gemeinsamer Vertragsgrundlagen für die erforderliche Beiziehung von Fachärzten in der TBC-Fürsorge (Radiologen, Pulmologen). Konzentration und Abstimmung von Impfangeboten Zusammenarbeit/Vertretung bei Erhebungsaufgaben für meldepflichtige Erkrankungen (inkl. Eingaben in das Epidemiologische Meldesystem). Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 6 Soziales: Zusammenarbeit bei der Pflegekoordination nach Sozialhilfegesetz und Chancengleicheitsgesetz durch stärkere Vernetzung Kooperation im Bereich Beschaffung durch die Regionalen Träger Sozialer Hilfe (Sozialhilfeverband) für den Unterschwellenbereich Kinder- und Jugendhilfe: Zusammenarbeit beim Pflegekinderwesen Pflegefamilienoffensive Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Steyr auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen: Gutachten für den Fachbereich Naturschutz Bäderhygienegesetz Fischereirecht Forstrecht Jagdrecht Naturschutzrecht Tiertransportgesetz Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Statutarstadt Steyr übertragen: Eltern-Mutterberatungen gebündelt an einem Ort Untersuchungen lt. Sexualdienstleistungsgesetz Namensänderungsgesetz Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Steyr auf das Amt der Oö. Landesregierung übertragen: Lebensmittelaufsicht (ohne Marktaufsicht) Überwachungen nach dem Preisauszeichnungsgesetz

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 7 Zukünftige Kompetenzaufteilung der Bezirkshauptmannschaft Wels- Land und der Statutarstadt Wels Wir müssen uns vom Kirchturmdenken verabschieden. Die Zukunft liegt in der Spezialisierung, für die Verwaltung muss die Dienstleistung für den Bürger im Vordergrund stehen, so Bürgermeister Dr. Andreas Rabl. Bereits bestehende gemeinsame Aufgabenerfüllung wie beispielsweise die Vertretungsregelung von Amtsärzten im Sanitäts- und Veterinärdienst, die gemeinsame Nutzung der Nachrichtenzentrale des Feuerwehrkommandos in Wels, Demenzberatungsstelle bzw. Selbsthilfegruppen und Suchtberatungsstellen oder die Reiseimpfstelle werden beibehalten. In folgenden Bereichen wird künftig eine Zusammenarbeit forciert: Sanitätsdienst Schaffung einer sinnvollen Vertretungsvereinbarung der Amtsärzte für den Verhinderungsfall (ohne Verrechnung) unter Einbezug des Clusters (mit Gmunden und Vöcklabruck). Kooperation bei der Betreuung Suchtmittelabhängiger (Substitution) Nutzung gemeinsamer Vertragsgrundlagen für die erforderliche Beiziehung von Fachärzten in der TBC-Fürsorge (Radiologen, Pulmologen). Zusammenarbeit/Vertretung bei Erhebungsaufgaben für meldepflichtige Erkrankungen (inkl. Eingaben in das das Epidemiologische Meldesystem). Sanitäre Aufsicht über Krankenanstalten Soziales Zusammenarbeit bei den Pflegesachverständigen (SHG/ChG) Kooperation im Bereich Beschaffung durch die Regionalen Träger Sozialer Hilfe und die Alten- und Pflegeheime Eltern-/Mutterberatung Bündelung einiger Eltern-/Mutterberatungsstellen für Wels Stadt und die Gemeinden Thalheim, Steinhaus, Schleißheim und Krenglbach

LH Mag. STELZER / LH-Stv. Dr. HAIMBUCHNER / Bgm. HACKL / Bgm. Dr. RABL / LAD Dr. WATZL 8 Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Wels auf die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land übertragen: Gutachten in naturschutzrechtlichen Verfahren Verfahren nach 12 Suchtmittelgesetz Agrarrecht Forstrecht Naturschutzrecht Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Bezirkshauptmannschaft Wels-Land auf die Statutarstadt Wels übertragen: Apothekenrecht Fahrschulwesen Kirchenaustritte Namensänderungsgesetz Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz Folgende Tätigkeitsbereiche werden von der Statutarstadt Wels auf das Amt der Oö. Landesregierung übertragen: Lebensmittelaufsicht (ohne Marktaufsicht) Prüfungen nach dem Preisauszeichnungsgesetz