Kurz-Referat Submissionsrecht

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BEKANNTMACHUNG ÜBER VERGEBENE AUFTRÄGE (UNTER EU-SCHWELLENWERT)

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Transkript:

Kurz-Referat Submissionsrecht Montag, 29. Mai 2017 Landwirtschaftliches Zentrum LIEBEGG Dr. Hans R. Schibli, Rechtsanwalt

Übersicht 1. Einleitung 2. Ziele und Anwendungsbereich 3. Arten von Ausschreibungen 4. Vorgehen bei der Ausschreibung 5. Inhalt der Ausschreibung 6. Öffnung der Angebote & Protokoll 7. Auswertung 8. Zuschlag und Vertrag

Einleitung Submissionsrecht oder Vergaberecht oder Beschaffungsrecht?

Ziele des Submissionsrechts Wirksamer Wettbewerb unter den Anbietern Gleichbehandlung der Anbieter / unparteiische Vergabe Transparenz beim Verfahren Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel (gemäss Art. 1 Abs. 3 IVöB) Fairer Kampf & Steuergelder schonen!

Wer ist daran gebunden? Gemeinden Gemeindeverbände Kantone Andere Einrichtungen des öffentlichen Rechts Auch die Feuerwehren!

In welchen Fällen greift das Submissionsrecht? Bauaufträge Hoch- und Tiefbau Lieferaufträge von beweglichen Gütern (Kauf, Leasing, Miete, Pacht, Mietkauf) Dienstleistungsaufträge Diese Aufträge fallen unter das Submissionsrecht, weil es in den Staatsverträgen so steht! Alle anderen Arten von Aufträgen Diese Aufträge fallen unter das Submissionsrecht, weil es der IVöB so steht!

Massgebende Schwellenwerte (Kanton Aargau, 8 SubmD) Freihändig, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes Dienstleistungen oder Bau-Nebengewerb. Lieferungen Einladungsverfahren, wenn Aufträge des Bauhauptgewerbes Aufträge Bau-Nebengewerbe oder Dienstl. Lieferungen Schwellenwerte: =/unter CHF 300 000 =/unter CHF 150 000 =/unter CHF 100 000 ab CHF 300 000 ab CHF 150 000 ab CHF 100 000 Offenes oder selektives Verfahren, wenn Aufträge an Bauhauptgewerbe ab CHF 500 000 Alle anderen Aufträge ab CHF 250 000 (Lieferungen, Dienstleistungen, Aufträge Baunebengewerbe)

In welchen Fällen greift das Submissionsrecht nicht? Schlaumeier? Aufteilung von Aufträgen / Zerstückelung Geht nicht ( 2 Abs. 2 Submissionsdekret) Diskriminierende Spezifikationen Geht nicht ( 1 Abs. 1 Submissionsdekret)

Aufträge an In welchen Fällen greift das Submissionsrecht nicht? Behinderteninstitutionen Wohltätigkeitseinrichtungen Strafanstalten Gewisse Armeeaufträge Aufträge aufgrund von Staatsverträgen sowie weitere Ausnahmen Freihändige Vergabe

In welchen Fällen darf ich ausnahmsweise freihändig vergeben? Keine Angebote oder kein geeigneter Anbieter Angebote sind unter einander abgestimmt Angebote entsprechen nicht den wesentlichen Anforderungen aus technischen oder künstlerischen Gründen Geheimhaltung oder Schutz der Persönlichkeit Dringlichkeit Zusätzliche Leistungen Ergänzende Leistungen Gleichartigen Auftrag Prototypen Wettbewerb Liquidationsverkäufe Beschaffung von Gütern an Warenbörsen Freihändige Vergabe möglich ( 9 VRöB) im Staatsvertragsbereich muss ein Bericht erstellt werden.

Wie läuft es ab? offenes Verfahren selektives Verfahren Einladungsverfahren freihändiges Verfahren Bekanntgabe öffentliche Ausschreibung öffentliche Ausschreibung Einladung an mind. 3 Anbieter Teilnehmer- Bewerbung Antrag auf Teilnahme Teilnehmer- Zuschlag Bekanntgabe Zuschlag für Teilnehmer Ausschreibung nur für Teilnehmer Einladung und Zuschlag bei 1 Anbieter Angebote Angebote Angebote Angebote Vergabe Zuschlag Zuschlag Zuschlag

Wie läuft es ab? Grundsätze: Wirksamer Wettbewerb Gleichbehandlung und Nichtdiskriminierung der Anbieter Gleichbehandlung von Frau und Mann Keine Abgebotsrunden Ausstandsregeln Arbeitsschutzbestimmungen Vertraulichkeit von Informationen

Wie gehe ich vor? 1. Bedürfnisanalyse 2. Pflichtenheft definieren 3. Ausschreibungsart definieren 4. Ausschreibung vorbereiten 5. Ausschreibung veröffentlichen 6. Öffnung der Angebote mit Protokoll 7. Auswertung der Angebote 8. Zuschlag erteilen

Wie gehe ich vor? 1. Bedürfnisanalyse 2. Pflichtenheft definieren 3. Ausschreibungsart definieren 4. Ausschreibungs-Inhalte vorbereiten 5. Ausschreibung veröffentlichen 6. Öffnung der Angebote mit Protokoll 7. Auswertung der Angebote 8. Zuschlag erteilen

Inhalt der Ausschreibung Name/Adresse Auftraggeber Verfahrensart Gegenstand und Umfang des Auftrags (inkl. Optionen) Information über Varianten und Daueraufträge Zeitpunkt der Ausschreibung von Nebenarbeiten Ausführungs- und Liefertermin Sprache Bezugsstelle und Preis der Unterlagen Hinweis, ob der Auftrag dem Staatsvertragsbereich unterstellt ist Ausschluss von Arbeitsgemeinschaften Plus Ausschreibungsunterlagen!!!

Inhalt der Ausschreibungsunterlagen Name/Adresse Auftraggeber Gegenstand und Umfang des Auftrags (inkl. Optionen) Stelle wo zusätzliche Auskünfte verlangt werden können Dauer der Verbindlichkeit des Angebots Eignungskriterien und zu erbringende Nachweise (z. B. finanzielle Garantien und Angaben) Besondere Bedingungen betreffend Varianten, Teilangebote und Bildung von Losen Zuschlagskriterien sowie deren Rangordnung oder Gewichtung Zahlungsbedingungen Wenn Kriterien fehlen Preis!!!! ( 18 SubmD)

Eignungskriterien Objektive Kriterien eher ja / nein Kriterien (Ausschlusskriterien) Beispiele Fachlich: Ausbildung, Erfahrung, Zertifizierung, Referenzen Finanziell / wirtschaftlich: Kapitalisierung / Gewinn Technisch: Eigene Werkstätte Organisatorisch: Kundendienst, 24h-Service Bild: lefv.org Im Voraus definieren bei der Ausschreibung, wann das Kriterium erfüllt ist. Z. B. ab 5 Jahren Erfahrung, ab einem Kapital von CHF 500 000, Eigene Werkstätte innerhalb von 100 km zu Auslieferungsort, etc. auch für Subunternehmer verlangen! ( 6 VRöB) Ausschluss von Bietergemeinschaften ( 5 VRöB)

Zuschlagskriterien WIRTSCHAFTLICH GÜNSTIGSTES ANGEBOT!! Eher besser schlechter Kriterien Aber es sind folgende Kriterien insbesondere erlaubt: Qualität Preis Erfahrung Innovation Termine Garantie/Unterhalt Betriebskosten Technischer Wert Ästhetik Umweltverträglichkeit Zweckmässigkeit Kundendienst Ausbildung von Lehrlingen Gerechte Abwechslung/ Verteilung

Beispiel 1: Kauf eines TLF das funktioniert das funktioniert nicht Qualität 40 % Preis 20 % Zweckmässigkeit 30 % Betriebskosten 10 % Innovation 40 % Ästhetik 60 % Bild: www.feuerwehr-oftringen.ch

Beispiel 2: Bau eines neuen Fw Lokals im Dorfzentrum das funktioniert das funktioniert nicht Zweckmässigkeit 40 % Betriebskosten 40 % Umweltverträgl. 10 % Ästhetik 10 % Qualität 20 % Innovation 80 % Bild: www.fw-entfelden-muhen.ch

Ich will ein bestimmtes Fz eines bestimmten Anbieters das geht nicht Ausser - Es gibt eine Ausnahme im Submissionsrecht - weiche Kriterien (Ästhetik, Innovation, Qualität, Zweckmässigkeit, Kundendienst) Aber - Im Nachhinein die Kriterien anders gewichten, das geht nicht. Wenn keine Gewichtung der Kriterien vorhanden ist, dann gilt die Reihenfolge der Kriterien als Gewichtung (Entscheid VGer ZH).

Öffnung der Angebote Angebote bleiben verschlossen bis zum Öffnungstermin Öffnung Mind. 2 Vertreter des Auftraggebers Protokollpflicht ( 26 VRöB): - Anwesende Personen - Namen der Anbieter - Eingangsdatum der Angebote - Preise der Angebote - Allfällige Varianten Sicherstellen, dass niemand vorbefasst ist ( 8 VRöB)

Auskunft nach Offertöffnung Generell gilt: Einsichtsrecht der Anbietenden in das Offertöffnungsprotokoll (spätestens nach dem Zuschlag) auf Verlangen hin ( 26 VRöB) Zudem gilt beim offenen und selektiven Verfahren: Umgehende Zustellung des Protokolls an die Anbietenden! Das heisst: beim Einladungsverfahren und im freihändigen Verfahren muss das Protokoll nicht umgehend zugestellt werden, aber auf Verlangen.

Ausschlussgründe 28 SubmD Anbieter - Erfüllt Eignungskriterien nicht - Hat dem Auftraggeber falsche Auskünfte erteilt - Steuern/Sozialabgaben nicht bezahlt - Arbeitnehmerschutz, Gleichbehandlung Mann/Frau und Vertraulichkeit nicht beachtet - Wettbewerbsbehindernde Abreden getroffen - Konkurs - Gerichtlich festgestelltes berufliches Fehlverhalten - Zu spät eingereicht, ohne Unterschrift, etc.

Prüfung Angebote / Auswertung Offensichtliche Rechnungsfehler werden korrigiert! Erläuterungen kann man noch einholen betreffend Eignung Verhandlungen über Preis, etc. sind nicht zulässig Ungewöhnlich niedrig Abklärungspflichten des Auftraggebers!

Zuschlag Wirtschaftlich günstigstes Angebot nach der Auswertung erhält den Zuschlag! Entscheid (Zuschlag) selber soll die wesentlichen Gründe für den Zuschlag bzw. die Nicht- Berücksichtigung enthalten Bekanntmachung an den Anbietenden (schriftlich, mit Kurzbegründung) Bekanntmachung an die nicht berücksichtigten Anbietenden, auf Gesuch hin folgende Auskünfte erteilen: - Angewandtes Vergabeverfahren - Name des berücksichtigten Anbietenden - Preis des berücksichtigten Angebots - Wesentliche Gründe für die Nichtberücksichtigung - Eigenschaften und Vorteile des berücksichtigten Angebots Im Staatsvertragsbereich Publikation in SIMAP oder Amtsblatt

Vertragsschluss Nach unbenutztem Ablauf der Beschwerdefrist (30 Tage)

Fragen? die Fragen tauchen dann schon wieder auf im konkreten Fall 1. Gemeindeschreiber / Verwaltungsleiter 2. Kanton: Juristische Auskünfte BVU Generalsekretariat (062 835 32 12) - https://www.ag.ch/de/bvu/bauen/beschaffungswesen/ beschaffungswesen_1.jsp 3. Professionelle externe Unterstützung Ich wünsche Euch allen viel Erfolg!!!