Neuerungen im Submissionsrecht

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1 Neuerungen im Submissionsrecht Inform ationsveranstaltung der Baudirektion Nidw alden 20. April 2005 Aula BWZ, Stans 1

2 Referenten Urs Achermann, lic. iur. Rechtsanwalt Direktionssekretär Baudirektion des Kantons Nidwalden German Grüniger, Dr. iur. Rechtsanwalt, LL.M. Schumacher Baur Hürlimann Rechtsanwälte, Zürich/Baden Ernst Huser Vorsteher Hochbauamt des Kantons Nidwalden Martin Gut, Kantonsingenieur Vorsteher Tiefbauamt des Kantons Nidwalden Jennifer Sreball, lic. iur. Rechtsanwältin Gerichtsschreiberin Ober-/Verwaltungsgericht Nidwalden 2

3 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 3

4 System der Rechtsgrundlagen WTO-Übereinkommen (GPA) Bilaterales Abkommen CH - EU EFTA-Übereinkommen Binnenmarktgesetz (BGBM) Interkantonale Vereinbarung (IVöB) BG über das öffentliche Beschaffungswesen (BoeB) Vergaberichtlinien (VRöB) Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VoeB) Kantonale Ausführungsbestimmungen Submissionsgesetz Submissionsverordnung 4

5 Neuerungen Bisher Neu Bereichsabgrenzung Konkordatsbereich Kantonaler Bereich Staatsvertragsbereich Nicht- Staatsvertragsbereich Schwellenwerte & Verfahren im Binnenbereich Kantonal geregelt Schweizweit harmonisiert Behandlung Bauaufträge Alle Bauaufträge gleich Unterscheidung Bauhaupt- & Baunebengewerbe Rechtsschutz Kantonal geregelt Schweizweit harmonisiert 5

6 Grundsätze Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung Wirksamer Wettbewerb Transparenz Wirtschaftliche Verwendung öffentlicher Mittel Verzicht auf Abgebotsrunden Ausstandsregeln/Vorbefassung Arbeitsschschutz-, Arbeitsbedingungen, Gleichbehandlung von Frau und Mann Vertraulichkeit 6

7 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 7

8 Bestimmung der Auftragsart (Art. 6 IVöB; 3 und 4 SubmV) Bauaufträge Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge 8

9 Bauaufträge (Art. 6 Abs. 1 lit. a IVöB; 3 SubmV) Hoch- und Tiefbauarbeiten Vorbereitung des Baugeländes und Baustellen Installationsarbeiten Montage und Bau von Fertigbauten Miete/Leasing von Bauausrüstung 9

10 Lieferaufträge (Art. 6 Abs. 1 lit. b IVöB; 4 SubmV) bewegliche Güter Kauf, Miete, Leasing, Pacht, Mietkauf Werklieferungsvertrag (z.b. Büroeinrichtung) 10

11 Dienstleistungsaufträge (Art. 6 Abs. 1 lit. c IVöB; 4 SubmV) Instandhaltung (Wartung, Inspektion, Reparatur) Transporte (ohne Post und Eisenbahn) Informatik und verbundene Tätigkeiten Unternehmens- und Rechtsberatung Architektur, Raumplanung und Ingenieurarbeiten Gebäudereinigung und Hausverwaltung Versicherungsvertrag 11

12 Gemischte Aufträge Leistungen verschiedener Kategorien Nach Rechtsprechung BRK: Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenleistung Wert der beiden Leistungen Beispiel: Lieferung und Installation einer EDV- Anlage 12

13 Ausnahmen (Art. 10 IVöB) Aufträge an Behinderteninstitutionen, Wohltätigkeitseinrichtungen und Strafanstalten Beschaffungen von Kriegsmaterial und Beschaffungen für die Erstellung von Bauten der Kampf- und Führungsinfrastruktur der Gesamtverteidigung wenn öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist wenn Gesundheit und Leben von Mensch, Tier und Pflanzen es erfordert 13

14 Auftraggeberin und Auftraggeber (1) Kantonale Verwaltung Vergabestellen Gemeinden Kantonale und kommunale Einrichtungen des öffentlichen Rechts Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben (auch Private) 14

15 Auftraggeberin und Auftraggeber (2) Vergabestellen Objekte und Leistungen (auch bei Privaten), die zu mehr als 50% der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern subventioniert sind Behörden und öffentliche Unternehmen aller Stufen in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr (einschl. Seilbahnen u. Skiliftanlagen) 15

16 Kantonale Verwaltung Beispiele Tiefbauamt Kantonsspital Landwirtschafts- und Umweltdirektion 16

17 Gemeinden Beispiele Gemeinde Beckenried Schulgemeinde Buochs Kirchengemeinde Ennetbürgen 17

18 Kantonale und kommunale Einrichtungen des öffentlichen Rechts ohne kommerziellen und/oder industriellen Charakter Beispiele Kehrrichtverwertungsverband Nidwaldner Sachversicherung 18

19 Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben ohne kommerziellen und/oder industriellen Charakter unabhängig von ihrer Rechtsform (auch Private) Beispiele Alters- und Pflegheim (z.b. in Form einer Stiftung oder eines Vereins) Spitex-Verein 19

20 Objekte und Leistungen (auch bei Privaten), die zu mehr als 50% der Gesamtkosten mit öffentlichen Geldern subventioniert sind durch Bund, Kanton oder Gemeinde Beispiele Renovation eines Museums (wenn über 50% der Betriebskosten von der Gemeinde getragen werden) Erweiterung einer privaten Freizeitanlage (wenn über 50% der Investitionskosten vom Gemeinwesen getragen werden) 20

21 Behörden und öffentliche Unternehmen aller Stufen in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr Beispiele Elektrizitätswerk Nidwalden Gemeindewerk Beckenried Gemeindewasserwerk 21

22 Private Unternehmen mit ausschliesslichen oder besonderen Rechten in den Sektoren Wasser, Energie und Verkehr (einschl. Seilbahnen u. Skiliftanlagen) Beispiele Wassergenossenschaften Elektrokorporationen Bergbahnen Beckenried-Emmetten AG (?) 22

23 Nicht dem Beschaffungsrecht unterstehen: Kantonale und kommunale Einrichtungen des öffentlichen Rechts, die kommerziellen und / oder industriellen Charakter haben Beispiele Kantonalbank Nidwalden Restaurant, das von der Gemeinde gewinnbringend geführt wird 23

24 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 24

25 Schwellenwerte und Verfahren im Nicht-Staatsvertragsbereich Verfahrensart Lieferungen Wert CHF Dienstleistungen Wert CHF Bauleistungen Auftragswert CHF Baunebengewerbe Bauhauptgewerbe Freihändige Vergabe unter unter unter unter Einladungsverfahren unter unter unter unter Offenes / selektives Verfahren ab ab ab ab Vgl. Anhang 1 IVöB 25

26 Bauhaupt- und Baunebengewerbe Zum Bauhauptgewerbe gehören gemäss 3 Abs. 1 SubmV alle Arbeiten für die tragenden Elemente eines Bauwerkes. Solche Arbeiten können z.b. sein: - Maurer- und Betonarbeiten - Gerüstbau- und Fassadenisolationsarbeiten - Aushub- und Baggerarbeiten, - Strassenbau (inkl. Belagseinbau), - Spezialtiefbau (Pfählungen, Baugrubensicherungen, Ankerarbeiten usw.) - Steinhauer- und Steinbrucharbeiten; Abbruch Zum Baunebengewerbe gehören alle übrigen Bauarbeiten, namentlich: Maler-, Gipser-, Dachdecker-, Plattenleger-, Gärtner-, Spenglerei-, Schreiner-, Zimmerei-, Metallbau- sowie Sanitär- HLK- und Elektroinstallationsarbeiten. Im Einzelfall muss immer geprüft werden, ob konkrete Bauarbeiten ein tragendes Element betreffen so können Zimmer- oder Metallarbeiten je nach Bauvorhaben ein tragendes oder ein nicht-tragendes Element betreffen. 26

27 Schwellenwerte und Verfahren im Staatsvertragsbereich Kanton, Gemeinden Verfahrensart Lieferungen Dienstleistungen Bauwerke/-aufträge CHF CHF CHF Offenes / selektives Verfahren ab 383'000 ab ab Öffentliche und private Unternehmen in den Sektoren Wasser, Energie, Verkehr Verfahrensart Lieferungen Dienstleistungen Bauwerke/-aufträge CHF CHF CHF Offenes / selektives Verfahren ab 766'000 ab ab Vgl. Anhang 1 IVöB 27

28 Bagatellklausel (Art. 7 Abs. 2 IVöB) Bauwerke ab Fr ' fallen unter den Staatsvertragsbereich. 80 % aller Bauaufträge fallen unter das offen Verfahren 20 % der Bauaufträge ist gemäss kant. Submissionsgesetz zu vergeben Beispiel Die Realisierung dieses Bauwerkes beinhaltet folgende Einzelaufträge: Baumeister CHF Sanitär CHF 1 000'000 Heizung/Lüftung/Klima CHF Elektrisch CHF Malerarbeiten CHF Schreiner CHF Garten/Umgebung CHF Total CHF Der Bauherr hat nun die Möglichkeit, bis Maximum 2' Franken (20%) gemäss kant. Submissionsgesetz zu vergeben, sofern die Aufträge den Wert von 2 Millionen Franken je einzeln nicht erreichen. 28

29 Einladungsverfahren Einladung mit Abgabe Unterlagen mind. 3 Angebote einholen Beschwerde genügend Zeit Eingabe Offerte Offertöffnung nicht öffentlich Öffnungsprotokoll Beschwerde Überprüfung Ausschlussgründe ( 27 SubmV) Vergabe aufgrund der Zuschlagskriterien Zuschlag Beschwerde nein Abschluss Vertrag Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ja ja nein Abschluss Vertrag (+ Mitteilung Vertragsabschluss) Abwarten Entscheid Verwaltungsgericht 29

30 Offenes Verfahren Öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt Einladung zur Angebotsabgabe Beschwerde Frist 40 Tage Abgabe Unterlagen Eingabe Offerte Alle Anbieter können ein Angebot abgeben genügend Zeit Offertöffnung ( 26 SubmV) Öffnungsprotokoll mind. 2 Personen Beschwerde Überprüfung Ausschlussgründe ( 27 SubmV) Vergabe aufgrund der Zuschlagskriterien Zuschlag Beschwerde nein Abschluss Vertrag Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ja ja nein Abschluss Vertrag (+ Mitteilung Vertragsabschluss) Abwarten Entscheid Verwaltungsgericht 30

31 Selektives Verfahren Beschwerde Öffentliche Ausschreibung im Amtsblatt für Antrag zur Teilnahme Abgabe Unterlagen Frist 25 Tage Antrag auf Teilnahme Auswahl der Anbieter aufgrund der Eignungskriterien Abgabe der Unterlagen an die ausgewählten Anbieter Beschwerde Frist 40 Tage Eingabe Offerte Offertöffnung Vergabe aufgrund der Zuschlagskriterien Öffnungsprotokoll mind. 2 Personen Zuschlag Beschwerde nein Abschluss Vertrag Gesuch um Erteilung der aufschiebenden Wirkung ja ja nein Abschluss Vertrag (+ Mitteilung Vertragsabschluss) Abwarten Entscheid Verwaltungsgericht 31

32 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 32

33 Beurteilung der Angebote Welche Eignungskriterien sind zu wählen? 1. Anbieter muss Eignung für die Lösung der gestellten Aufgabe nachweisen 2. Eignung ist nach festgelegten Kriterien zu messen 3. Keine artfremden Kriterien verwenden (Einhalten gesetzlicher Pflichten: Steuern und Sozialabgaben gelten nicht als artfremd) 4. Beispiele von Eignungskriterien: vorgesehene Schlüsselpersonen, Organisation des Anbieters, vergleichbare Referenzobjekte 33

34 Beurteilung der Angebote Welche Zuschlagskriterien sind zu wählen? 1. Ausschlaggebend: das wirtschaftlich günstigste Angebot 2. Der Preis ist nur ein Kriterium unter verschiedenen Kriterien 3. Der Stellenwert der Kriterien richtet sich nach der Art und Komplexität der Aufgabe 4. Umweltschutzkriterien (Transportwege, Lärmbelastung) dürfen nicht einseitig zugunsten einheimischer Anbieter eingesetzt werden 5. Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien festlegen und bekannt geben. Reihenfolge und Gewichtung dürfen während des Verfahrens nicht geändert werden 6. Die Vergabe erfolgt unter Voraussetzung der Eignung aufgrund der Bewertung des Angebots anhand der Zuschlagskriterien 34

35 Planer- und Bauleistungen Eignungskriterien Kompetenz und Erfahrung Einschlägige Erfahrung der Firma oder ARGE Kompetenz und Erfahrung der für den Auftrag vorgesehenen leitenden Mitarbeiter (kann als Eignungsoder Zuschlagskriterium eingesetzt werden) Leisungsfähigkeit Personelle und materielle Kapazität Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Selbstdeklaration) Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit (Infrastruktur und Logistik) Integrität und Vertrauenswürdigkeit 35

36 Planerleistungen Zuschlagskriterien Schlüsselpersonen Referenzen Erfahrung Grund- und Zusatzausbildung Verfügbarkeit Teamstruktur Organisation und Personaleinsatz Schnittstellenkenntnisse Ressourcen (personelle und materielle Reserven) Firmenstruktur Haupttätigkeitsgebiet Einschlägige Erfahrung, Spezialisten in relevanten Fachgebieten QM-System Auftragsanalyse Zweckmässigkeit des Vorgehens Hauptprobleme: Erfassen der tecnischen Schwierigkeiten und Realisierbarkeit der Lösungsansätze Fähigkeit zur Wahrnehmung der örtlichen, politischen und ökologischen Gegebenheiten, die von Bedeutung sein können Honorarangebot Übereinstimmung der Honorarofferte mit Leistungen Offerierte Honorarsumme 36

37 Bauleistungen Zuschlagskriterien Schlüsselpersonen Referenzen Erfahrung Grund- und Zusatzausbildung Verfügbarkeit Firmenstruktur Haupttätigkeitsgebiet Einschlägige Erfahrung, Spezialisten in relevanten Fachgebieten Referenzen mit vergleichbaren Bauobjekten QM-System Offertunterlagen Vollständigkeit Qualität der Unterlagen (Darstellung, Plausibilität) Bauprogramm, Phasenplan, Verkehrsführung während Bauzeit Organisation der Baustelle, Infrastruktur Angebot Offertpreis Risiken (Beurteilung aufgrund vorhandener Unterlagen) Eventuelle Kalkulationsgrundlagen und Preisanalysen 37

38 Gewichtung der Zuschlagskriterien Beispiele Planerleistungen Gewicht Bauleistungen Gewicht Schlüsselpersonen 10 Schlüsselpersonen 10 Teamstruktur 10 Firmenstruktur 10 Firmenstruktur 5 Auftragsanalyse 20 Offertunterlagen 15 Honorarofferte 50 Angebot 70 Total 100 Total

39 39

40 40

41 Kontrolle der Selbstdeklaration Checkliste für die Nachw eise der Erstrangierten Projekt, Arbeit:... Unternehmung / 1. ARGE Partner:... Direkte Steuern MW ST AHV/IV/EO/ALV/FAK SUVA Bem erkung / Bezugsort Nicht nur von Briefkastensitz sondern vom Hauptsitz. Komunales oder kantonales Steueramt Eidg. Steuerverwaltung Bern Ausgleichskasse nach Sparte (z.b. Schweizerischer Baumeisterverband) SUVA Luzern Pensionskasse Konkurs- oder Betreibungsverfahren Nicht nur von Briefkastensitz sondern vom Hauptsitz. Kommunales Betreibungsregister, Kantonales Konkursamt GAV Von TBA anzuforden 41

42 2. Unternehmung / ARGE Partner: 3. Unternehmung / ARGE Partner:... Direkte Steuern MWST AHV/IV/EO/ALV/FAK SUVA... Direkte Steuern MWST AHV/IV/EO/ALV/FAK SUVA Pensionskasse Pensionskasse Konkurs- oder Betreibungsverfahren Konkurs- oder Betreibungsverfahren GAV GAV 42

43 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 43

44 Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen Anfechtbare Verfügungen: Die Ausschreibung des Auftrages Der Entscheid über die Auswahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer im selektiven Verfahren Der Ausschluss einer Anbieterin oder eines Anbieters vom Vergabeverfahren Weitere Beschränkungen des freien Marktzuganges gemäss Art. 3 BGBM Der Zuschlag Der Abbruch des Verfahrens 10 Tage nach Eröffnung Verfahrenvorschriften: VRPV Ausnahmen: SubmG (z.b. Akteneinsicht und rechtliches Gehör erst im Beschwerdeverfahren; keine Gerichtsferien) Beschwerde beim Verwaltungsgericht (Verwaltungsabteilung) 44

45 Beschwerde beim Verwaltungsgericht (Verwaltungsabteilung) Gesuch um aufschiebende Wirkung Entscheid innert 10 Tagen seit Einreichung der Beschwerde von Amtes wegen Regelfall: Keine aufschiebende Wirkung Gewährung der aufschiebenden Wirkung Vertragsabschluss (auf eigenes Risiko) Kein Vertragsabschluss 45

46 Keine aufschiebende Wirkung Aufschiebende Wirkung Beschwerdegründe: Rechtsverletzungen, einschliesslich Überschreitung und Missbrauch des Ermessens Unrichtige oder unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhaltes Nicht: Unangemessenheit Entscheid des Verwaltungsgerichts Vertrag abgeschlossen: Feststellung der Rechtswidrigkeit der Verfügung Evt. Schadenersatz für Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Vergabe- und Rechtsmittelverfahren Gutheissung der Beschwerde Vertrag nicht abgeschlossen: Aufhebung der Verfügung und Entscheid in der Sache Aufhebung der Verfügung und Zurückweisung mit / ohne verbindliche Anordnung Abweisung der Beschwerde 46

47 Entscheid des Verwaltungsgerichts innert 30 Tagen Staatsrechtliche Beschwerde ans Bundesgericht 47

48 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 48

49 Themen 1. Rechtliche Grundlagen des Submissionsrechts, Neuerungen im kantonalen Recht 2. Anwendungsbereich des Submissionsrechts (Auftragsarten, Auftraggeber) 3. Massgebende Schwellenwerte, Vergabeverfahren im Überblick 4. Die Auswahl des Anbieters, Eignungs- und Zuschlagskriterien, Bewertung der Angebote 5. Rechtsschutz im öffentlichen Beschaffungswesen 6. Fragen 7. Schlusswort 49

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