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Transkript:

Gemeinde Emmerting Seite: 295 Niederschrift über die 18. öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 13.10.2015 im Sitzungssaal der Gemeinde Emmerting Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen, erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte. Vorsitzender: 1. Bgm. Stefan Kammergruber 2. Bgm. Siegfried Ribesmeier 3. Bgm. Gisela Kriegl GR Florian Maier GR Herbert Bergmann GR Helmut Radecker GR Franz Kastenhuber GR Sebastian Antersberger GR Michael Hager GR Thomas Estermeier GR Josef Fellner GRin Olga Antesberger GRin Christine Renoth GR Erwin Scheiwein GR Uwe Vollmerhausen Entschuldigt fehlten: GR Dr. Lößel und GR Ott Unentschuldigt fehlten: Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) haben die Gemeinderatsmitglieder an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes der Gegenstände Nr.: nicht teilgenommen. Die Gemeinderatsmitglieder waren bei der Beratung und Beschlussfassung über Gegenstand Nr. nicht anwesend. Zur Sitzung waren außerdem geladen und erschienen: Kämmerer Fritz Schuder Bauhofleiter Leidmann Bauamtsleiter Joschko Pfarrer Thomas Steinberger Rektorin Maria Heininger Vorsitzender: Schriftführerin: Erster Bürgermeister Stefan Kammergruber Inge Schaffer

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 296 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 08.09.2015 3. Aktuelle Bürgerfragestunde 4. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug Bauhof 5. Bauanträge 5.1 Meisinger Manuel, Wiesbauerstr. 1 a, 84547 Emmerting, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Wiesbauerstr. 1 a 5.2 Richard Osl, Döblstr. 7 c, 84547 Emmerting; Neubau von zwei Stahlbeton-Fertiggaragen 5.3 Lilli Starflinger, Sebastiansplatz 13, 84524 Neuötting; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen, Untere Dorfstraße Flst.Nr. 231/1 Geltungsbereich Innenbereichssatzung Unteremmerting 5.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 54 Hecketstall V Vorentwurf; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 6. Bepflanzung Ortszentrum entlang Hauptstr. (Konzept) 7. Neuerlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren 8. Vergabe der Fliesenarbeiten Rathaus 1. Stock 9. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014 10. Verschiedenes 10.1 Grundschule Emmerting Mehring 10.2 Mittagsbetreuung 10.3 Kinderfasching SPD 10.4 Schulbiotop, Waldlehrpfad 11. Wünsche und Anträge 11.1 Geschwindigkeitskontrolle 11.2 Waldeslust Objektverkauf 11.3 Winterdienstbesprechung 11.4 Neuanmeldung Asylanten 11.5 Ortsausgangsschild Richtung Bruck/ Abgemeldetes KFZ auf öffentlichem Straßengrund

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 297 A.) Öffentlicher Teil 1. Eröffnung und Begrüßung; Feststellung der Beschlussfähigkeit 1. Bürgermeister Kammergruber begrüßt die anwesenden Gemeinderäte sowie den Vertreter der Presse, die Zuhörer, einige Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofes, sowie die Mitglieder des Festausschusses und Herrn Pfarrer Thomas Steinberger. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest Die Gemeinderäte Ott und Dr. Lößel sind für die heutige Sitzung entschuldigt. 1. Bürgermeister Kammergruber bittet die Anwesenden sich zum Gedenken an die kürzlich verstorbene Mitarbeiterin, Frau Helene Alekseev, von den Plätzen zu erheben. Frau Alekseev war seit 1999 als Raumpflegerin bei der Gemeinde Emmerting und bei der Verwaltungsgemeinschaft Emmerting beschäftigt. 2. Genehmigung des öffentlichen Sitzungsprotokolls vom 08.09.2015 Beschluss: Das öffentliche Sitzungsprotokoll vom 08.09.2015 wird in der bestehenden Form genehmigt. Beschlussfassung: 14 : 0 (GR Radecker war in der letzten Sitzung nicht anwesend) 3. Aktuelle Bürgerfragestunde Es liegen keine Anträge vor. 1. Bürgermeister Kammergruber begrüßt Herrn Pfarrer Thomas Steinberger und bittet ihn sich im Gemeinderat kurz vorzustellen. Herr Pfarrer Steinberger bezieht sich u. a. auf die Feierlichkeiten zur 1200 Jahrfeier in die er dankenswerter Weise bereits mit eingebunden wurde. Er freut sich auf eine gute Zusammenarbeit, so wie sie bereits mit seinem Vorgänger Pfarrer Mayer praktiziert wurde. Er führt weiter aus, dass in zwei Jahren die Pfarrei Emmerting ihr 50jähriges Bestehen feiert und im Hinblick darauf im nächsten Jahr die Innenrenovierung der Pfarrkirche beabsichtigt ist. 1. Bürgermeister Kammergruber bedankt sich für die Einführungsworte und wünscht sich ebenfalls ein gutes Miteinander. Diesbezüglich erwähnt er, dass der von der Kirchenverwaltung gefasste Beschluss zur Einführung einer Kurzparkzone wieder aufgehoben wurde..

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 298 Auf Anfrage besteht Einverständnis mit der vorgezogenen Behandlung von Pkt. 6 der TOP Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug Bauhof. 4. Ersatzbeschaffung Kommunalfahrzeug Bauhof Zu diesem TOP begrüß 1. Bürgermeister Kammergruber den Bauhofleiter, Herrn Leidmann sowie den Bauamtsleiter Herrn Joschko. Er stellt einführend fest, dass man sich im Vorfeld eingehend mit der Thematik Ersatzbeschaffung oder Reparatur befasst hat und die Argumente für eine Ersatzbeschaffung überzeugend waren. Die eingeholten Unterlagen, bzw. Kostenangebote liegen jedem Gemeinderat vor. Die Argumente für die Anschaffung eines neuen Unimogs wurden vom Bauhofleiter wie folgt zusammengefasst: + passt für unseren Fuhrpark Kombi Stapler Traktor- Unimog (=klein-lkw) + alle drei Fahrer für Unimog + Fahrerkabine für drei Mann (Arbeitsgruppe) + Anbaugeräte weiter nutzen Pflug, Streuer, Anhänger, Kehrbesen + viele Arbeiten mit Ladefläche für Werkzeug und Anhänger für Material (Inselschnitt, Wegebau, Mäharbeiten,Versitzgrubenbau, ) + Winterdienst: - Schneepflug am Fahrzeug (Übersicht) - Streuer hinter Kabine (verkürzt die Länge) - Fassungsvermögen Streuer über 2 m³ - Bessere Bodenhaftung bei Glätte als Lader oder Traktor - für Arbeiten mit Anhänger muss Streuer nicht abgebaut werden + Umwelt und Kosten: - erfüllt Abgasnorm VI - geringer Verbrauch (40% weniger als Traktoren) - lange Wartungsintervalle (zwei Jahre oder 1200 Std) - geringer Reifenverschleiß bei 4 gleichen Reifen + weitere Vorteile: - Geschwindigkeit 80 km/h - bei Leasing Kosten kalkulierbar und wirtschaftlich, da alle 8 Jahre Fahrzeug getauscht wird, bevor die großen Reparaturen kommen - Leistung ausreichend aber nötig im Winterdienst, wenn Steuer und Pflug gleichzeitig betrieben werden - Gesetzlich keine Probleme, da Vorbaumaß 3,50 m mit Schneepflug erreicht wird Im Gemeinderat herrschen unterschiedliche Meinungen über die Notwendigkeit einer Neuanschaffung, da z.b. aufgrund der noch geringen Betriebsstunden (4700) ein

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 299 Austausch noch nicht befürwortet werden kann. Auf der anderen Seite wird festgestellt, dass das Fahrzeug zwölf Jahre alt ist und evtl. größere Reparaturen anstehen können. Sollte keine Neuanschaffung befürwortet werden, so müsste auf jeden Fall die Kupplung erneuert werden. Das Risiko, dass während des Winterdienstes größere Schäden am Fahrzeug auftreten, muss in Kauf genommen werden, bzw. mit einem Ausfall muss gerechnet werden. 1. Bürgermeister Kammergruber lässt über die Neuanschaffung eines Kommunalfahrzeugs abstimmen. Abstimmungsergebnis: 6 : 9 Beschluss: Von der Neuanschaffung eines Kommunalfahrzeugs wird derzeit abgesehen. Beschluss: Mit der Reparatur des Unimogs bei der Firma Henne (Austausch der Kupplung) lt. Angebot vom 13.10.2015 in Höhe von 2.505,56 incl. MWST besteht Einverständnis. Beschlussfassung: 14 : 1 Beschluss: Bei der Firma Huber, Langenbach, wird ein gebrauchter Variopflug (Baujahr 2003) zum Preis von 6.000 netto + Umbaukosten angekauft. Der Ankauf beinhaltet auch die Anschaffung der entsprechenden Schürfleisten. 5. Bauanträge 5.1 Meisinger Manuel, Wiesbauerstr. 1 a, 84547 Emmerting, Anbau an ein bestehendes Wohnhaus Wiesbauerstr. 1 a Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag wird erteilt. 5.2 Richard Osl, Döblstr. 7 c, 84547 Emmerting; Neubau von zwei Stahlbeton-Fertiggaragen Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 5.3 Lilli Starflinger, Sebastiansplatz 13, 84524 Neuötting; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Schuppen, Untere Dorfstraße Flst.Nr. 231/1 Geltungsbereich Innenbereichssatzung Unteremmerting 1. Bürgermeister Kammergruber stellt fest, dass für dieses Bauvorhaben ein genehmigter Vorbescheid vorliegt.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 300 Beschluss: Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. 5.4 Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan Nr. 54 Hecketstall V Vorentwurf; Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange Die Gemeinde Burgkirchen bittet mit Schreiben vom 21.09.2015 um entsprechende Stellungnahme. Beschluss: Gegen die Ausweisung eines Bebauungsplanes Nr. 54 Hecketstall V mit Ausweisung eines Gewerbegebietes von 9,74 ha bestehen von Seiten der Gemeinde Emmerting keine Bedenken. 6. Bepflanzung Ortszentrum entlang Hauptstr. (Konzept) 1. Bgm Kammergruber bezieht sich auf die vom Gemeinderat beschlossene Bepflanzung des Bereichs entlang der Hauptstraße bis zur Treppe zum fußläufigen Weg an der Karrerwiese. Nach dem jetzigen Konzept ist hier ein Streifen mit etwa 26m² Stauden vorgesehen. Bauhofleiter Leidmann gibt zu bedenken, dass die vorgesehene Bepflanzung einen erhöhten Pflegebedarf nach sich zieht und schlägt entweder eine Hecke vor bzw. den Hang komplett abzuziehen und mit Stauden zu bepflanzen. Eine Alternative wäre, auf die Bepflanzung in diesem Bereich ganz zu verzichten. GR Kastenhuber hält am Konzept der Staudenbepflanzung fest und schlägt vor den Oberboden am Hang abzutragen und dann mit Stauden zu bepflanzen. Damit erzielt man den Gedanken eines schöneren Ortsbildes und trägt dem ursprünglichen Pflanzkonzept Rechnung.. Er schlägt die Bepflanzung mit Stauden vor, wie z.b. bei der Kinderkrippe Beschluss: Der komplette Hang (ca. 100 m²) wird lt. Vorschlag von GR Kastenhuber mit Stauden bepflanzt. Die Pflanzaktion wird in Absprache mit dem Gartenbauverein, Herrn Laumann, im Frühjahr 2016 durchgeführt. Beschlussfassung: 14 : 1 7. Neuerlass einer Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren Beschluss: Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Emmerting Vom Die Gemeinde Emmerting erlässt aufgrund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 301 1 Aufwendungs- und Kostenersatz (1) Die Gemeinde Emmerting erhebt im Rahmen von Art. 28 Abs. 1 BayFwG Aufwendungsersatz für die in Art. 28 Abs. 2 BayFwG aufgeführten Pflichtleistungen ihrer Feuerwehr, insbesondere für 1. Einsätze 2. Sicherheitswachen (Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BayFwG) 3. Ausrücken nach missbräuchlicher Alarmierung oder Fehlalarmen. Einsätze werden in dem für die Hilfeleistung notwendigen Umfang abgerechnet. Für Einsätze und Tätigkeiten die unmittelbar der Rettung und Bergung von Menschen und Tieren dienen, wird kein Kostenersatz erhoben. Der Aufwendungsersatz entsteht mit dem Tätigwerden der Feuerwehr. (2) Die Gemeinde Emmerting erhebt Kostenersatz für die Inanspruchnahme ihrer Feuerwehr zu folgenden freiwilligen Leistungen (Art. 28 Abs. 4 Satz 1 BayFwG): 1. Hilfeleistungen, die nicht zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben der Feuerwehren gehören, 2. Überlassung von Gerät und Material zum Gebrauch oder Verbrauch, Die Kostenschuld entsteht mit der Inanspruchnahme der Feuerwehr. (3) Die Höhe des Aufwendungs- und Kostenersatzes richtet sich nach den Pauschalsätzen gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Für den Ersatz von Aufwendungen, die nicht in der Anlage enthalten sind, werden Pauschalsätze Anlehnung an die für vergleichbare Aufwendungen festgelegten Sätze erhoben. Für Materialverbrauch werden die Selbstkosten berechnet. (4) Aufwendungen, die durch Hilfeleistungen von Werksfeuerwehren entstehen (Art. 15 Abs. 6 Satz 2 BayFwG), sowie wegen überörtlicher Hilfeleistungen nach Art. 17 Abs. 2 BayFwG zu erstattende Aufwendungen werden unabhängig von dieser Satzung geltend gemacht. 2 Schuldner in (1) Bei Pflichtleistungen bestimmt sich der Schuldner des Aufwendungsersatzes nach Art. 28 Abs. 3 Bay FwG. (2) Bei freiwilligen Leistungen ist Schuldner, wer die Feuerwehr willentlich in Anspruch genommen hat. (3) Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 302 3 Fälligkeit Aufwendungs- und Kostenersatz werden einen Monat nach Zustellung des Bescheides zur Zahlung fällig. 4 In-Kraft-Treten (1) Diese Satzung tritt eine Woche nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft. (2) Gleichzeitig tritt die Satzung über Aufwendungsersatz und Gebühren der Einsätze und andere Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr Emmerting vom 14.11.2001 außer Kraft. 8. Vergabe der Fliesenarbeiten Rathaus 1. Stock 1. Bürgermeister Kammergruber verliest die Beschlussempfehlung von BT Schaffer zur Vergabe der Fliesenarbeiten. Beschluss: Der Auftrag zur Ausführung der Fliesenarbeiten der beiden WCs im Sozialbereich im 1. Obergeschoß des Rathauses wird an die Fa. Fliesen-Expert, Adam Sambor GbR, Emmerting zum Brutto Angebotspreis von 2.943,47 vergeben. 9. Bekanntgabe der Jahresrechnung 2014 Kämmerer Fritz Schuder gibt die Jahresrechnung der Gemeinde Emmerting für das Jahr 2014 bekannt. Haushalt 2014: Solleinnahmen und ausgaben -Verwaltungshaushalt- 5.141.226.13 5.103.100 Solleinnahmen und ausgaben -Vermögenshaushalt- 2.458.151,09 2.380.600 Gesamthaushalt 7.599.378,22 7.483.700 Zuführung vom VwH zum VmH 731.547,89 618.700 Zuführung zur Allgemeinen Rücklage 126.163,82 82.600

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 303 Die Prüfung der Jahresrechnung kann erfolgen 10. Verschiedenes 10.1 Grundschule Emmerting Mehring 1. Bürgermeister Kammergruber begrüßt die Rektorin der Grundschule Emmerting- Mehring, Frau Maria Heininger und bittet sie um einen Bericht zur Schulsituation. Frau Heininger dankt für die Einladung und die gute Zusammenarbeit mit der gesamten Gemeindeverwaltung v.a. mit Herrn Bürgermeister Kammergruber und dem Kämmerer Herrn Schuder, sowie Frau Kriegl insbesondere im Hinblick auf die durchgeführte Veranstaltung im Zusammenhang mit der 1200-Jahr-Feier bzw. des Emmertinger Familienfestes. Momentan werden 210 Kinder in 9 Klassen unterrichtet, davon 27 mit Migrationshintergrund Lt. 5 Jahresstatistik kann für die Zukunft wieder mit der Bildung von 10 Klassen gerechnet werden. Der neu gewählte Elternbeirat ist gut durchmischt (Emmerting/Mehring); neue Vorsitzende: Frau Voith aus Mehring; Frau Heininger stellt das neue Leitbild Bildung braucht Brücken der Grundschule Emmerting-Mehring vor und betont nochmal die hervorragende Zusammenarbeit mit der Gemeinde. Dem GR liegen die aktuellen Schülerzahlen mit Ausblick für das nächste Jahr vor. 1. Bürgermeister Kammergruber bedankt sich bei Frau Heininger für die Berichterstattung und spricht den Wunsch nach einer weiterhin guten Zusammenarbeit aus.. 10.2 Mittagsbetreuung GR Scheiwein weist darauf hin, dass Frau Schmitz zum 31.12.2015 ihren Dienst bei der Mittagsbetreuung beendet und schlägt vor, zur Unterstützung des vorhandenen Teams einen Mitarbeiter/in im Rahmen des FSJ einzustellen, bzw. zu beantragen. 1. Bürgermeister Kammergruber stellt hierzu fest, dass es keine getrennte Mittagsbetreuung mehr gibt und somit auch das gesamte Personal für diese eine Gruppe zuständig ist, bzw. die Möglichkeit einer gegenseitigen Vertretung, trotz der unterschiedlichen Betreuungszeiten, kein Problem darstellen sollte. Auch die Leitung der Mittagsbetreuung sollte sich aus dem gesamten Team herauskristallisieren.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 304 Inwieweit eine FSJ Stelle in Frage kommt muss abgeklärt werden.. 10.3 Kinderfasching SPD GR Scheiwein fragt an, ob der von der SPD durchgeführte Kinderfasching wieder wie in den vergangenen Jahren in der Schulturnhalle abgehalten werden kann. Termin am 24.01.2016. Vorbehaltlich der Schulturnhallenbelegung erklärt sich Frau Heininger mit der Durchführung der Veranstaltung einverstanden. 10.4 Schulbiotop, Waldlehrpfad GR Kastenhuber verweist auf das Lehrbiotop sowie auf den Waldlehrpfad. Sollte die Schule hier fachkundige Führungen wünschen, sollte man sich an ihn wenden. Er wird sich dann gerne um eine fachkundige Führung für die Schüler kümmern. 11. Wünsche und Anträge 11.1 Geschwindigkeitskontrolle GR Kastenhuber stellt fest, dass nach Auswertung des Geschwindigkeitsmessgerätes die Messergebnisse auffällig viele Überschreitungen im Bereich der Oberen Dorfstraße beim Ortseingang (ortseinwärts) aufweisen. Eine Weiterleitung der Ergebnisse an die Polizei mit der Bitte um Kontrollen wäre seiner Meinung nach angebracht. 1. Bürgermeister Kammergruber sichert dies zu. 11.3 Waldeslust Objektverkauf GR Kastenhuber weist darauf hin, dass die Objekte aus dem Projekt Waldeslust im Staatsforst zum Verkauf angeboten werden. Er fragt an ob von Seiten der Gemeinde Interesse an einem Erwerb besteht. Seitens des 1. Bürgermeister Kammergruber besteht evtl. Interesse an dem Modell, (Kopf aus Ton) das von ihm angefertigt wurde.

Fortsetzungsblatt zur Niederschrift über die Sitzung Seite: 305 11.2 Winterdienstbesprechung 1. Bürgermeister Kammergruber informiert den Gemeinderat über den Termin für die Winterdienstbesprechung, die zusammen mit der Gemeinde Mehring am 22.10.2015 um 18 Uhr im Gasthof Schwarz stattfindet. Insbesondere werde über eine eventuelle Neuaufteilung, zwecks neuer Einschleifung Hohenwart diskutiert. 11.4 Neuanmeldung Asylanten 3. Bürgermeisterin Kriegl gibt bekannt, dass eine neue afghanische Familie in Emmerting im Rahmen der Asylaufnahme im Karrerweg 17 eingezogen ist. 11.5 Ortsausgangsschild Richtung Bruck/ Abgemeldetes KFZ auf öffentlichem Straßengrund 2. Bürgermeister Ribesmeier berichtet von dem zugewachsene Ortsausgangsschild in Richtung Bruck, sowie von einem Kraftfahrzeug ohne Kennzeichen in der Schillerstraße kurz vor dem Wendehammer. 1. Bürgermeister Kammergruber sagt Erledigung zu. 11.6 Lehrbienenstand GR Vollmerhausen stellt nochmal heraus, dass der Lehrbienenstand jederzeit für Schulzwecke zur Verfügung stehe und er in diesem Zusammenhang auch gerne beratend zur Seite steht. Ende des öffentlichen Teils