Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit

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Transkript:

Trägerübergreifendes Persönliches Budget und Arbeit Schulterblatt 36 20357 Hamburg Fon: 040 / 432 53 124 Fax: 040 / 432 53 125 E-Mail: info@bag-ub.de Internet: www.bag-ub.de Referentin: Berit Blesinger, - Bundesarbeitsgemeinschaft für Unterstützte Beschäftigung e.v. Fortbildung zum/zur Budgetassistent/in Berlin, 19.-21. November 2009 Arbeitsgemeinschaft für Selbstbestimmtes Leben schwerstbehinderter Menschen e.v.

Angebote zur beruflichen Teilhabe Für welche Zielgruppen gibt es (budgetfähige) Angebote? Welche Angebote sind das? Wer zahlt sie? Wer bietet die Leistungen an? 2

Angebote zur beruflichen Teilhabe Zielgruppen: Schulabgänger/innen (Erstrehabilitation) Wiedereinsteiger (Umschulung, Weiterbildung) Arbeitsuchende Arbeitnehmer/innen 3

Angebote zur beruflichen Teilhabe Angebote (Auswahl): Berufsvorbereitung Außerbetriebliche Berufsausbildung Außerbetriebliche Umschulung (teil-)stationäre Qualifizierung Betriebliche Qualifizierung (Job Coaching etc.) Psychosoziale Betreuung Arbeitsassistenz Mobilitätshilfe, Fahrtkosten Arbeit im Integrationsprojekt Arbeit in der WfbM Arbeit in der Tagesförderstätte 4

Neuere Angebote zur beruflichen Teilhabe nach SGB IX Integrationsfachdienste ( 109) (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung Arbeitsassistenz ( 33, 8, Nr.3 und 102, 4) regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützte Beschäftigung Maßnahme ( 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 5

Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX - Beispiele Werkstätten für behinderte Menschen ( 136) inklusive dauerhaft ausgelagert Berufsbildungs- und Arbeitsplätze behinderte Personen, die wegen Art und Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können Integrationprojekte ( 132) schwerbehinderte Personen, deren Teilhabe auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auf Grund Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von IFD auf besondere Schwierigkeiten stößt 6

Leistungen für Personen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf nach SGB IX (2) Integrationsfachdienste ( 109) (schwer-) behinderte Personen mit einem besonderen Bedarf an arbeits- und berufsbegleitender Betreuung Arbeitsassistenz ( 33, 8, Nr.3 und 102, 4) regelmäßig wiederkehrende Unterstützung von schwerbehinderten Menschen bei der Arbeitsausführung in Form einer von ihnen beauftragten Assistenzkraft im Rahmen der Erlangung oder Erhaltung eines Arbeitsplatzes auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Unterstützte Beschäftigung Maßnahme ( 38a): behinderte Personen mit besonderem Unterstützungsbedarf beim Erlangen und Erhalten einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung 7

Berufliche Teilhabe - Leistungsanbieter Berufsbildungswerke (BBW) Berufsförderungswerke (BFW) Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) Integrationsprojekte Integrationsfachdienste Freie Bildungsträger Sonstige Einrichtung / Arbeitsprojekte von verschiedensten Trägern der Behinderten(selbst)hilfe Selbständige Job Coaches und ArbeitsassistentInnen! institutionelle vs. ambulante Förderung 8

Arbeit und Ausbildung 268.000 Beschäftigte in WfbM-Arbeitsbereich (2006) 7.000 schwerbehinderte Beschäftigte in Integrationsprojekten (2007) Integrationsfachdienste (IFD) unterstützen (2007) 26.100 Arbeitsmarkt-Beschäftigte Arbeitsplatzsicherung 29.000 Arbeitslose Vermittlung 1.400 Schulabgänger/innen Vermittlung 1.100 Übergänger aus WfbM Vermittlung Vermittlungsquote: 33,7% (6.635 Personen) Arbeitsplatzsicherung: 72,9% (8.567 Personen) 914.000 schwerbehinderte und gleichgestellte behinderte Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt (2005) 187.000 schwerbehinderte Menschen durchschnittlich arbeitslos (2007) 9

Leistungen zur Teilhabe Welche Leistungen sind budgetfähig? 10

Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe Allgemeine Leistungen Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kann entweder durch allgemeine oder besondere Leistungen gefördert werden. Dabei haben allgemeine Leistungen Vorrang. Allgemeine Leistungen umfassen: Berufsausbildung im Betrieb, bei Bedarf mit ausbildungsbegleitenden Hilfen, oder Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen. Berufsausbildungsbeihilfe kann beantragt werden. Betriebliche Weiterbildung in Betrieben oder bei regulären Weiterbildungsträgern. Vermittlung in Arbeit: Falls erforderlich mit Leistungen zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. 11

Allgemeine und besondere Leistungen zur Teilhabe Besondere Leistungen Die Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kann entweder durch allgemeine oder besondere Leistungen gefördert werden. Dabei haben allgemeine Leistungen Vorrang. Besondere Leistungen kommen dann in Frage, wenn wegen Art und Schwere der Behinderung besondere Hilfen notwendig sind: Ausbildung oder Weiterbildung mit besonderen Hilfen in Einrichtungen zur beruflichen Rehabilitation oder wohnortnahe Rehabilitation. Für den Lebensunterhalt: Ausbildungsgeld oder Übergangsgeld bei einer Weiterbildung. Vermittlung in Arbeit: Falls erforderlich mit Leistungen zur Beschäftigung auf dem Arbeitsmarkt. 12

Zugangsberechtigung - Kriterien Voraussetzungen für besondere Leistungen sind: Eine Behinderung besteht, tritt ein oder droht; nicht nur vorübergehend (mindestens 6 Monate). Die bisherige Tätigkeit kann nicht mehr ausgeübt werden oder die berufliche Ersteingliederung ist ohne Unterstützung nicht möglich. Voraussetzungen für einen Platz in der WfbM ist eine sog. volle Erwerbsminderung: Personen, die wegen ihrer Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt erwerbstätig werden können, haben ein Recht auf einen Werkstattplatz. Ein Schwerbehindertenausweis o.ä. ist nicht erforderlich. 13

Besondere Angebote Betriebliches Arbeitstraining / Job Coaching Leistungsträger: Integrationsamt Kein Rechtsanspruch, regionale Regelungen betriebliches Arbeitstraining oder Job Coaching auf Indikation des jeweils zuständigen Integrationsamtes gibt es bislang nur in einzelnen Regionen Deutschlands (zum Beispiel in Westfalen-Lippe und Hessen. Mitarbeit des Arbeitstrainers oder Job Coach im Betrieb, Unterstützung des ganzen Arbeitsprozesses in der Regel zwei- bis dreimal wöchentlich für ein bis drei Stunden Typischer Ablauf eines Betrieblichen Arbeitstrainings: Erstgespräch mit dem betrieblichen Arbeitstrainer, dem betroffenen Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und einem Mitarbeiter des Integrationsfachdienstes oder des Integrationsamtes (Psychosozialen Fachdienstes) Abfassen eines Zwischenberichts An dem Abschlussgespräch beteiligen sich die gleichen Personen wie beim Erstgespräch Abgleich von Zielen und tatsächlichen Ergebnissen, eine Prognose wird abgegeben 14

Leistungsträger der beruflichen Integration Agentur für Arbeit (zuständig für Berufsanfänger, Wiedereinsteiger) Integrationsamt (für Unterstützung dauerhafter betrieblicher Integration) Sozialhilfeträger (im Rahmen der Eingliederungshilfe) Renten- und Unfallversicherung (für versicherte Personen im Krankheitsfall oder nach Unfall) 15