NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM)

Ähnliche Dokumente
Netzanschlussvertrag im geschlossenen Verteilernetz des Flughafen Köln/Bonn

Netzanschlussvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Strom

NETZANSCHLUSSVERTRAG GAS (ENTNAHME HINTER DRUCKREGELUNG IN MITTEL- ODER HOCHDRUCK)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Wird vom Netzbetreiber ausgefüllt. NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Mittelspannungsanschluss Strom (NAVS-MSP)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag - Strom für einen Mittelspannungsanschluss (NAVS-MSP)

Anschlussnutzungsvertrag Strom Mittelspannung

Netzanschlussvertrag Strom (nach Niederspannungsanschlussverordnung)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Strom

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschlussvertrag Strom, Gewerbe. TWS Netz GmbH Schussenstraße Ravensburg. Adresse des Anschlussnehmers

Netzanschlussvertrag (Gas) Mitteldruck / Hochdruck

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Netzanschlussvertrag Gas

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

NETZANSCHLUSSVERTRAG OBERHACHINGER WÄRME

Netzanschlussvertrag

Netzanschlussvertrag für einen Niederspannungsanschluss - Strom (NAVS-NSP)

Netzanschlussvertrag (Strom) (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschlussvertrag Strom (nach NAV) 1

Netzanschlussvertrag / Niederspannung Vertragsnummer: Neuanschluss

Netzanschlussvertrag / Gas-Niederdruck Vertragsnummer: Neuanschluss

Netzanschlussvertrag Gas (nach Niederdruckanschlussverordnung)

Netzanschlussvertrag Gas Niederdruck (nach NDAV)

Vertragsnummer (wird vom Netzbetreiber ausgefüllt) zwischen Energieversorgung Trossingen GmbH, Bahnhofstr. 9, Trossingen

Anschlussnutzungsvertrag

Vertrag über den Netzanschluss

Anschlussnutzungsvertrag

Stadtwerke Ratingen GmbH als Verteilnetzbetreiber (VNB)

Anschlussnutzungsvertrag

Netzanschlussvertrag Gas

Netzanschlussvertrag Gas (Niederdruck)

Stadtwerke Gotha Netz GmbH

Netzanschlussvertrag für den Anschluss einer Eigenerzeugungsanlage nach EEG (NAV-EEG)

Netzanschlussvertrag

NETZANSCHLUSS- UND VERSORGUNGSVERTRAG FERNWÄRME

Netzanschlussvertrag über den Anschluss von Gasanlagen an das Mitteldrucknetz

Netzanschlussvertrag (Elektrizitätsverteilernetz)

Anschlussnutzungsvertrag Strom

Netzanschlussvertrag für einen Erdgas - Hausanschluss Niederdruck

ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG. (ab Mittelspannungsnetz)

NETZANSCHLUSSVERTRAG für einen Gasnetzanschluss ab Druckstufe Mitteldruck. Herr, Frau, Firma

Netzanschlussvertrag Gas (Mitteldruck / Hochdruck)

Netzanschluss-/ Anschlussnutzungsvertrag für die Entnahme im Niederdruckbereich. des Gasnetzes der Stadtwerke Weißwasser GmbH (bis 500 kw)

NETZANSCHLUSSVERTRAG

ANSCHLUSSNUTZUNGSVERTRAG für die Nutzung des Netzanschlusses in der Mittelspannung

Netzanschlussvertrag Strom (Mittelspannung) zwischen. und

zwischen und (nachfolgend Kunde genannt)

Einspeisevertrag für Transportkunden von auf Erdgasqualität aufbereitetem Biogas

Vertrag zum Anschluss bzw. Änderung des Netzanschlusses an das Gasverteilungsnetz der Gasversorgung Görlitz GmbH Entnahme in Niederdruck (bis 500 kw)

Vereinbarung über die Zusammenarbeit zur Planung und Herstellung des Netzanschlusses

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

1. Allgemeine Vorschriften. Für den Netzanschlussvertrag ist das vom VNB vorgegebene Formular zu verwenden.

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadtwerke Quickborn GmbH als Netzbetreiber, veröffentlicht am , gültig ab

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV)

Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie für elektrische Wärmepumpen (Zweizählermessung) im Haushalt durch die Stadtwerke Werdau GmbH (Lieferant)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Dienstleistungen der Firma Iris Weinmann Consulting. Mittelstadtstr Rottweil Steuernummer DE

Anschlussnutzungsvertrag für das Elektrizitätsversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Netzanschlussvertrag Erdgas

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Untermietvertrag. Folgende Wohnräume. gelegenen Wohnung werden zu Wohnzwecken und ausschließlichen Benutzung an den Untermieter vermietet.

gültig ab für das Netzgebiet der INFRAWEST GmbH

Netzanschlussvertrag für Nieder- und Mittelspannung. Stadtwerke Stade Hansestraße Stade

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag (Gas)

Netzanschlussvertrag (Gasverteilernetz)

Allgemeine Anschlussbedingungen (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag für Biogasaufbereitungsanlagen

Vereinbarung über ein Entgelt für singulär genutzte Betriebsmittel ( 19 Abs. 3 StromNEV) MUSTER

vom 1. November 2006 (BGBl I, S. 2477)

Allgemeine Geschäftsbedingungen. für Dienstleistungen der Firma. MS Reinigung & Handel. Stefan Münst. Ginsterweg 11.

Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen. der. Stadtwerke Schwabach GmbH. zum. Lieferantenrahmenvertrag Gas

Ergänzende Bedingungen

Allgemeine Bedingungen

Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Anschlussnutzungsvertrag Strom für eine Mittelspannungsentnahmestelle (ANVS-MSP)

Preisblatt (Anlage 1)

- Ausfertigung Stadtwerke -

1. Art des Netzanschlusses gemäß 7 NAV

Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag nach dem Gesetz für den Ausbau erneuerbarer. für den Anschluss einer Anlage nach dem EEG 2014 (NAV-EEG)

Anschlussnutzungsvertrag für das Gasversorgungsnetz für bestehende Anschlüsse

Netzanschlussvertrag Gas (nach Niederdruckanschlussverordnung)

Baukostenzuschüsse und sonstige Kosten für den Anschluss an das Stromnetz der Stadtwerke Saarbrücken Netz AG

Beitrag: 29,95 monatl. 24,95 monatl. 239,40 (19,95 monatl.)

Zuordnungsvereinbarung. zwischen. Name BKV Straße Nr. PLZ und Ort. und. Schleswig-Holstein Netz AG Schleswag-HeinGas-Platz Quickborn

Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH zur Niederspannungsanschlussverordnung (NAV)

Netzanschlussvertrag (Strom)

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

1.1 Bei einer Umstellung der Gasart werden die Belange des Anschlussnehmers, soweit möglich, angemessen berücksichtigt.

Transkript:

NETZANSCHLUSSVERTRAG (STROM) (AUßERHALB DES ANWENDUNGSBEREICHS DER NAV) zwischen Stadtwerke Rosenheim Netze GmbH Bayerstr. 5, 83022 Rosenheim Straße, Hausnummer, PLZ Ort (08031) 3652470 / 3652665 Registergericht Traunstein, HRB 16113 (VW) Telefon/Fax Registergericht, Registernummer im Folgenden Netzbetreiber genannt, und Frau/Herr/Firma Straße, Hausnummer, PLZ Ort (VW) Telefon/Fax ggf. Geburtsdatum ggf. Registergericht, Registernummer ggf. vertreten durch (Kopie der Vollmacht als Anlage) im Folgenden Anschlussnehmer genannt, gemeinsam Vertragspartner genannt, wird folgender Vertrag über eine(n) Neuanschluss, bestehenden Netzanschluss, Änderung eines bestehenden Netzanschlusses, wie er nachstehend und in Anlage 2 beschrieben ist, geschlossen: Seite 1 von 5

1. Anschlussstelle: wie 1. falls abweichend: Straße Hausnummer PLZ Ort Ggf. Telefon/Fax Gemarkung Flur Flurstücksnummer 2. Adresse des Anschlussnehmers: wie 1. falls abweichend: Straße Hausnummer PLZ Ort 3. Anschlussobjekt: Anschlussobjekt-Nummer 4. Grundstückseigentümer ist mit Anschlussnehmer: identisch nicht identisch (schriftliche Zustimmung des Grundstückseigentümers / Erbbauberechtigten als Anlage 3 beifügen) 1 Vertragsgegenstand 2 2 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretung 3 3 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel 3 4 Allgemeine Bedingungen 5 1 Vertragsgegenstand (1) Dieser Vertrag regelt den technischen Anschluss der elektrischen Anlage im Auftrag des Anschlussnehmers an das Netz des Netzbetreibers zum Zweck der Entnahme sowie die sich hieraus ergebenden Rechte und Pflichten. (2) Die Nutzung des Anschlusses zur Entnahme elektrischer Energie, die Netznutzung sowie die Belieferung mit elektrischer Energie bedürfen separater vertraglicher Regelungen. Seite 2 von 5

2 Netzanschlusskosten, Baukostenzuschuss, Sonderleistungen, Vertretung (1) Das Entgelt für die Herstellung/Änderung des o. g. Anschlusses a) wurde bereits gezahlt. b) wird gesondert angeboten und ist an den Netzbetreiber zu entrichten. (2) Der für den o. g. Anschluss vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichtende Baukostenzuschuss a) wurde bereits gezahlt. b) wird gesondert angeboten und ist vom Anschlussnehmer an den Netzbetreiber zu entrichten. (3) Vom Anschlussnehmer verlangte Sonderleistungen (z. B. Tiefbauarbeiten in Eigenregie) sind gesondert zu vergüten. (4) Handelt der Anschlussnutzer oder ein Dritter für den Anschlussnehmer, so hat er dem Netzbetreiber seine Bevollmächtigung bei Vertragsabschluss nachzuweisen. 3 Vertragsdauer; Anpassung des Vertrages; Mitteilung über Eigentumswechsel (1) Dieser Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Er tritt ab dem in Kraft. (2) Dieser Netzanschlussvertrag ersetzt alle bisherigen Netzanschlussvereinbarungen bezüglich des in Anlage 2 beschriebenen Netzanschlusses. (3) Der Netzbetreiber behält sich eine Anpassung der in Anlage 2 dieses Netzanschlussvertrages vereinbarten vorzuhaltenden elektrischen Wirkleistung an die tatsächlichen Gegebenheiten vor. Dies gilt insbesondere nach Fertigstellung von Bauarbeiten und bei erheblicher Erhöhung der Leistungsanforderung über das der ursprünglichen Berechnung zugrunde liegende Maß hinaus. Seite 3 von 5

(4) Dieser Vertrag kann von beiden Vertragsparteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Der Netzbetreiber kann den Vertrag nur kündigen, wenn er dem Anschlussneh-mer zugleich mit der Kündigung den Abschluss eines neuen Vertrages zu angemessenen Konditio-nen so rechtzeitig anbietet, dass dieser ihn noch vor Beendigung des laufenden Vertrages anneh-men kann, oder wenn eine Anschlusspflicht wegen Unzumutbarkeit (insbesondere wegen dauerhaf-ter Nichtnutzung) nicht mehr besteht, oder wenn der Netzbetreiber sein Netz oder den Teil des Netzes, in dem die Anschlussstelle liegt, an einen anderen Netzbetreiber abgibt. (5) Der Netzbetreiber ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Anschlussnehmer wiederholt wesentlichen Vertragspflichten zuwiderhandelt. 314 BGB bleibt unberührt. (6) Jede Kündigung bedarf der Schriftform. (7) Wird der Vertrag gekündigt und nicht übergangslos durch einen neuen Vertrag mit einem neuen Anschlussnehmer ersetzt, trägt der Anschlussnehmer unter den Voraussetzungen von Ziff. 1.6 der AGB Anschluss (Anlage 1) die Kosten für die Trennung des Netzanschlusses sowie gegebenenfalls dessen Rückbau. (8) Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den derzeitigen rechtlichen und energiewirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Bei diesbezüglichen Änderungen ist der Netzbetreiber berechtigt, die-sen Vertrag unter den Voraussetzungen von Ziffer 19.1 der AGB Anschluss (Anlage 1) entsprechend anzupassen. (9) Der Anschlussnehmer ist verpflichtet, dem Netzbetreiber jede Änderung der Eigentumsverhältnisse an der elektrischen Anlage und dem angeschlossenen Objekt (Grundstück/Gebäude) in Textform unverzüglich mitzuteilen. Seite 4 von 5

4 Allgemeine Bedingungen Soweit in diesem Vertrag keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, gelten als wesentlicher Vertragsbestandteil die beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom ab Mittelspannung (AGB Anschluss, Anlage 1) sowie die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) des Netzbetreibers, die auf Verlangen ausgehändigt werden und im Internet unter www.swro-netze.de abgerufen werden können., den, den Netzbetreiber Anschlussnehmer Anlagen: Anlage 1 Anlage 2 Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung Strom ab Mittelspannung (AGB Anschluss) Beschreibung der Anschlussstelle, des Netzanschlusses sowie der Eigentumsgrenzen Anlage 3 Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers Seite 5 von 5