ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee Sankt Augustin. Überwachungsvertrag

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Transkript:

ÜBERWACHUNGSGEMEINSCHAFT TECHNISCHE ANLAGEN DER SHK-HANDWERKE E.V. Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin Überwachungsvertrag als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV Zwischen Herrn Markus Mustermann Musterstraße 13 66666 Musterstadt (nachstehend Energieberater SHK genannt) und der Überwachungsgemeinschaft Technische Anlagen der SHK-Handwerke e.v., Rathausallee 6 53757 Sankt Augustin (nachstehend ÜWG-SHK genannt).

1 Gegenstand der Überwachung Geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energiepässen nach EnEV. 2 Grundlagen der Überwachung (1) Maßgebend für die Überwachung ist die Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Prüfung, Zertifizierung und Überwachung als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV, in der jeweils geltenden Fassung. (2) Der Energieberater SHK verpflichtet sich, Änderungen von Zertifizierungsvoraussetzungen unverzüglich und unaufgefordert der zuständigen Geschäftsstelle der ÜWG-SHK mitzuteilen. 3 Durchführung der Überwachung (1) Art, Umfang und Zahl der Prüfungen richten sich nach den in 2 aufgeführten Grundlagen. Durch den Energieberater SHK ist sicherzustellen, dass die Überwachung, insbesondere im Betrieb ordnungsgemäß entsprechend den Grundlagen gemäß 2 dieses Vertrages durchgeführt werden kann. (2) Soweit Einzelheiten der Überwachung nicht festgelegt sind, handelt die ÜWG-SHK nach eigenem Ermessen. Die Prüfungen sind gemäß 8 der Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Prüfung, Zertifizierung und Überwachung als geprüfter Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energiepässen nach EnEV, vorzunehmen. (3) Der Energieberater SHK verpflichtet sich, auf Anfrage alle für die Fremdüberwachung notwendigen Angaben der zuständigen Geschäftsstelle der ÜWG-SHK mitzuteilen. Nichteinsendung nach vorheriger Mahnung kann die fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben. (4) Sofern von einem Dritten bezüglich der handwerklichen Leistung gegenüber der ÜWG-SHK irgendwelche Rechte geltend gemacht werden, hat der Energieberater SHK die ÜWG-SHK von Ansprüchen jedweder Art und jedweden Umfangs freizustellen. 4 Eigenüberwachung (1) Der Energieberater SHK hat entsprechend der in 2 Abs. 1 genannten Verfahrensrichtlinie im Rahmen der Eigenüberwachung durch wiederkehrende Bestandsprüfung den Nachweis über das Vorliegen der geforderten Regelwerke sowie der erforderlichen Software zu überwachen. (2) Die Ergebnisse der Eigenüberwachung sind aufzuzeichnen und auszuwerten. Sie sind bei den Überprüfungen durch die ÜWG-SHK vorzulegen. Die Aufzeichnungen über die Eigenüberwachungsprüfungen sind mindestens 5 Jahre aufzubewahren. 5 Berichterstattung und Auskunftspflicht (1) Über das Ergebnis der Überprüfungen wird dem Energieberater SHK ein Prüfzeugnis und gegebenenfalls der zugehörige Überwachungsbericht zugeleitet. ÜWG-SHK, St. Augustin, 08 / 2006 2

(2) Erhebt der Energieberater SHK innerhalb eines Monats nach Zuleitung gegen das mitgeteilte Ergebnis der Überwachungsprüfungen Einwendungen, so führt die ÜWG-SHK eine Nachprüfung durch. Ist die Beanstandung unberechtigt, fallen die Kosten der Nachprüfung dem Energieberater SHK zur Last, anderenfalls wird das Prüfzeugnis kostenlos berichtigt. 6 Verstöße (1) Werden bei einer Überwachung Verstöße gegen die in 2 genannten Grundlagen festgestellt, fordert die zuständige Geschäftsstelle der ÜWG-SHK den Energieberater SHK auf, Mängel innerhalb einer bestimmten, nach Umfang und Art angemessenen Frist, die im Regelfall 3 Monate nicht überschreiten soll, zu beseitigen. Nach dieser Frist wird die Überprüfung wiederholt. (2) Ergibt die Wiederholungsprüfung, dass die Mängel nicht beseitigt sind, so ist die ÜWG-SHK berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Die ÜWG-SHK ist ferner berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn von seiten der ÜWG-SHK wiederholt Unregelmäßigkeiten festgestellt worden sind, die eine einwandfreie und gleichmäßige Güte der handwerklichen Leistung als nicht mehr gewährleistet erscheinen lassen. 7 Geheimhaltung (1) Die mit der Überwachung befassten Prüfbeauftragten sind zur Geheimhaltung gegenüber Dritten verpflichtet. Auskünfte über den Inhalt des Vertrages und die bei der Ausführung des Vertrages getroffenen Feststellungen dürfen mit Ausnahme der in den 5 und 6 festgelegten Berichterstattung bzw. Auskunftspflicht nur mit Zustimmung des Energieberaters SHK erteilt werden. (2) Oben genannte Bestimmung gilt nicht für Auskunftsersuchen von Gerichten oder Behörden, in den durch Rechtsvorschriften vorgesehenen Fällen sowie für die Bekanntgabe von Vertragsabschlüssen. 8 Vergütung (1) Die Vergütung der Leistungen der ÜWG-SHK durch den Energieberater SHK bestimmt sich nach der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für die Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von geprüften Energieberatern des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung liegt diesem Vertrag als Anlage 1 bei. (2) Bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Gebührenordnung gemäß Anlage 1 ergeben, ist die ÜWG-SHK berechtigt, diesen Überwachungsvertrag fristlos zu kündigen. ÜWG-SHK, St. Augustin, 08 / 2006 3

(3) Rechte der ÜWG-SHK gegenüber dem Energieberater SHK werden durch die Beendigung dieses Vertrages nicht berührt. Insbesondere ist die Jahresgebühr für die laufende Betreuung und Information bis zum Schluss des Kalenderjahres zu entrichten, in dem das Vertragsverhältnis außerhalb der in 10 Abs. 2 S. 1 dieses Vertrages festgesetzten Kündigungsfrist endet. 9 Veröffentlichung (1) Der Vertrag darf nur vollständig und unverändert nach vorheriger Zustimmung durch die ÜWG- SHK veröffentlicht werden. (2) Gemäß 17 Verfahrensrichtlinie der ÜWG-SHK Prüfung, Zertifizierung und Überwachung von geprüften Energieberater des SHK-Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV, ist der Energieberater SHK berechtigt, auf die Überwachung hinzuweisen. Der Text des Hinweises darf sich nur auf den überwachten Ausführungsbereich beziehen. (3) Der Energieberater SHK ist verpflichtet, alle Hinweise dieser Art nach Beendigung des Vertragsverhältnisses unverzüglich zu entfernen bzw. unkenntlich zu machen. (4) Prüfberichte und Prüfzeugnisse dürfen von Ihm nur ungekürzt an Dritte weitergegeben werden. Die Veröffentlichung, auch von Auszügen, bedarf der vorherigen Zustimmung der ÜWG-SHK. 10 Vertragsdauer (1) Der Vertrag tritt am Tag der Unterschrift in Kraft. Die Fortdauer der Überwachung wird dem Energieberater SHK auf Wunsch jährlich bestätigt. (2) Der Vertrag kann vom zertifizierten Energieberater SHK mit 3 Monaten vor Ablauf eines Kalenderjahres schriftlich mittels eingeschriebenem Brief gekündigt werden. Hiervon unberührt bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung durch die ÜWG-SHK gemäß 3 Abs. 3, 6 Abs. 2 sowie 8 Abs. 2 dieses Vertrages oder aufgrund einschlägiger Bestimmungen der Verfahrensrichtlinie Prüfung, Zertifizierung und Überwachung als geprüfter Energieberater SHK des SHK- Handwerks für die Ausstellung von Energieausweisen nach EnEV. (3) Unabhängig von der in Abs. 2 genannten Kündigungsfrist endet der Vertrag mit dem Tag des Ungültigwerdens der in 2 Abs. 1 genannten Verfahrensrichtlinie, im übrigen mit dem Konkurs oder der Liquidation des Fachbetriebes oder der Auflösung der ÜWG-SHK. (4) Die ÜWG-SHK ist berechtigt, alle Zertifizierungsorganisationen, die auf dem entsprechenden Gebiet der Überwachung von geprüften Energieberatern SHK arbeiten, zu unterrichten. (5) Der Energieberater SHK ist verpflichtet, bei Beendigung des Vertrages die Urschriften dieses Vertrages sowie das Zertifikat der ÜWG-SHK unverzüglich zurückzugeben. ÜWG-SHK, St. Augustin, 08 / 2006 4

11 Schriftform Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. 12 Sonstiges Der Vertrag enthält 5 Seiten und ist in 2 gleichlautenden Exemplaren ausgestellt. Die zu diesem Vertrag beigelegte Gebührenordnung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung wird durch die Vertragsparteien zur Kenntnis genommen und als verbindlich anerkannt. Überwachungsgemeinschaft Rathausallee 6 53757 St. Augustin Ort, Datum Ort, Datum Sankt Augustin, den Unterschrift des Energieberaters SHK Unterschrift der Geschäftsführung der ÜWG-SHK ÜWG-SHK, St. Augustin, 08 / 2006 5