Festung Europa? Die Zukunft der Migration in die EU Ev. Akademie Hofgeismar Januar Doris Peschke/CCME Brüssel

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Transkript:

Festung Europa? Die Zukunft der Migration in die EU Ev. Akademie Hofgeismar 19.-21. Januar 2007 Doris Peschke/CCME Brüssel

CCME Die Kommission der Kirchen für Migranten in Europa ist die ökumenische Einrichtung für Migration und Integration, Flüchtlinge und Asyl, und gegen Rassismus und Diskriminierung in Europa 2

CCME s Mission Als ökumenische Organisation dient CCME den Kirchen in ihrem Engagement für die Fremden, das von der biblischen Botschaft ausgeht und die Würde eines jeden Menschen in den Mittelpunkt stellt, und sich daher auf europäischer und nationaler Ebene für eine Politik einsetzt, die Migranten, Flüchtlinge und Minderheiten einschließt. 3

Migration Vorstellungen und Bilder Migration Afrika- Südeuropa (Spanien, Italien) Flucht, Verzweiflung, Risiko Menschenschmuggel Menschenhandel

Festung Europa? Seit Jahren weniger Flüchtlinge in Europa Wenig Akzeptanz für Einwanderung, trotz demographischer Notwendigkeit Migration wird mehr

Migration Normalität und Realität Die Gründe die Menschen zwingen, ihr Land zu verlassen, sind vielfältig: Konflikte und Kriege politische, ethnische oder religiöse Verfolgung, Armut und Arbeitslosigkeit Naturkatastrophen, Trockenheit, Wassermangel

Migration Normalität und Realität Migration geschieht aber nicht nur aus Zwang. Motivationen sind: Verbesserung der Lebensbedingungen Ausbildung Veränderung Familie Abenteuer und auch: Mission

Net migration

EU Politik Migration und Asyl 80er Jahre: Freizügigkeit in der EU für EU-Bürger Rechtsanspruch 90er Jahre: Begrenzung des Asylrechtes mit gemeinsamen Standards Schengen Konvention Dublin Konvention 1999-2004 Tampere Programm 2004-2009 Haager Programm

Grundkategorien EU Asyl- und Migrationsrecht Migration von EU-BürgerInnen in der EU fällt unter innere Freizügigkeit innerhalb der EU (noch mit Ausnahmeregelungen für EU-Neumitgliedern ab 1. 5. 2004 bzw. 1.1.2007) Asyl- und Migrationspolitik betrifft Angehörige von Nicht-EU Staaten ( Drittstaatsangehörige ) hier z.b. Menschen aus der Ukraine und Belarussland. Asyl- und Migrationspolitik arbeitet mehrheitlich mit Richtlinien (Direktiven), die Rahmenbedingungen setzen, aber national umgesetzt werden müssen

Kompetenz der EU in Asyl- und Migrationsfragen Der Rat von Tampere 15./16. Okt. 1999 beschloss ehrgeiziges gesetzgeberisches und politisches Programm im Bereich Asyl und Migration: - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - Einheitliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen - Kampf gegen irreguläre Migration - Kooperation mit Herkunftsländern

Schutz von Flüchtlingen Genfer Flüchtlingskonvention EU Richtlinien: Temporärer Schutz (2000) Aufnahmebedingungen (2003) Definition und Status von Flüchtlingen (2004)

Schutzlosigkeit von Flüchtlingen Geringe Anerkennungsrate von Fluchtgründen, schwerer Zugang zu Asylverfahren Dublin II Verordnung (2003) und EURODAC 2002 Asylverfahrensrichtlinie (2005) Kein Asylverfahren bei sicherem Herkunfts- oder sicherem Drittstaat Prüfung des Fluchtweges, nicht des Fluchtgrundes

Gesetzgeberische Maßnahmen der EU zum Thema Illegalität seit 1999: - Richtlinie Gegenseitige Anerkennung Rückführungsentscheidung (2001/40/EG) - Richtlinie zu Sanktionen gegen Transportunternehmen (2001/51/EG) - Richtlinie und Rahmenbeschluss zur Bestrafung von Beihilfe zu illegaler Einreise und zu illegalem Aufenthalt (2002/90 /EG, (2002/946/JI) - Richtlinie Unterstützung bei Durchbeförderung bei Rückkehr auf dem Luftweg (2003/110/EG) - Entscheidung Organisation von Sammelflügen zur Rückführung (2004/573/EG) - Richtlinie Kurzfristige Aufenthaltstitel für Opfer von Menschenhandel (2004/81/EG) - Richtlinienentwurf Rückführung (COM 2005 (391)), 1.9.2005 15

Praktische EU Initiativen gegen irreguläre Migration - Rückführungsabkommen mit Herkunfts- oder Transitsaaten (z.b: Albanien, Hongkong, Russland) kombiniert mit Vielzahl bilateraler Abkommen (z.b. IT-LYB, E-MOR) - Kooperation von EU und EU-Mitgliedsstaaten mit Drittstaaten zur Begrenzung von Migration (Einsatz von Liaisonbeamten für Einwanderungsfragen, Ausreiseprüfung z.b. Großbritannien-Frankreich, Großbritannien-Belgien) - > Verordnung zum Netzwerk von Verbindungsbeamten (EG/377/2004) - Aktionsprogramme Rückkehr (2002) und Finanzinstrument Rückführung (15 Millionen per annum seit 2005) - Finanzprogramme für Migrationsmanagement (z.b. ARGO: Grenzsicherung 2002-2006) - Gemeinsame Grenzschutzeinheiten Europäische Grenzschutzagentur

Externalisierung des Flüchtlingsschutzes Kooperation mit Herkunfts- und Transitstaaten Rückübernahmeabkommen der EU (Verhandlungen z.b. Marokko, Ukraine, Russland) Flüchtlingsschutz in den Regionen, Programme seit 2005/2006 Region Große Seen/Ostafrika Ukraine, Belarusland, Moldawien/Osteuropa Grenzschutz FRONTEX

Stand der EU Harmonisierung Mehrheitsstimmrecht Rat und Mitbestimmung Europäisches Parlament Entscheidungsbefugnis der Mitgliedsstaaten bei Umsetzung Praktische Zusammenarbeit (Haager Programm) insbesondere Information über Herkunftsstaaten

Deutsche EU Ratspräsidentschaft Stärkung der praktischen Zusammenarbeit Stärkung EU-Agenturen EUROPOL und FRONTEXT Kooperation mit Afrika Ausweitung gemeinsamer Abschiebungen/EU Charter

Aufgaben Vorbereiten Harmonisierungsprogramm der EU 2009-2013 Auswirkungen und Auslegungen der Richtlinien überprüfen (Mandat der Europäischen Kommission) Neuansiedlung von Flüchtlingen - Resettlement

CCME Rue Joseph II 174 B-1000 Brüssel Tel: +32 2 234.68.00 Fax: +32 2 231.14.13 E-mail: info@ccme.be Web: www.ccme.be