Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht?
|
|
- Berthold Falk
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht? Prof. Dr. Anne Walter / Hochschule Fulda
2 Auf dem Weg zu Schritt I: Tampere ( ) Die neue Richtlinie 2003/86/EC EU-Erweiterung auf EU-15 (2004) Schritt II: Den Haag ( ) Umsetzung der Richtlinie EU-Erweiterung auf EU-27 (2007) Schritt III: Stockholm ( ) Interpretation/Änderung der Richtlinie? Lissabonner Vertrag in Kraft am Unbeschränkte Freizügigkeit in EU-27
3 Schritt I: Tampere ( ) Die Richtlinie ein Kompromiss - Gemeinsame Regeln auf Europäischer Ebene: Gemeinschaftliches Recht (EuGH) - Erste-Schritt Philosophie - Begrenzung nationalen Spielraums - Kontrolle durch Europäische Institutionen - EU-Erweiterung (2004)
4 Alles, was (Migrations-)Recht ist Europäisches Migrations-/FlüchtlingsR Dr. A. Walter 16
5 Schritt II: Den Haag ( ) Umsetzung und EU-Erweiterung (27) Bericht der Kommission von Okt. 2008: - Anwendung in neuen EU-MS - verzögerte, unkorrekte Umsetzung - begrenzte Harmonisierung = Ein gemeinsames Recht auf Familienzusammenführung?
6 Familienzusammenführung und Zwangsehen(bekämpfung) Populäre Maßnahmen der Richtlinie: Altersgrenze (21, 18 Jahre) Sprachkriterium Integrationskurse (vor oder nach Einreise) Kopiereffekte ( )
7 Forced Marriage Debate UK: 21 y (2006) + integration DK: 24 years (2002) + integration NL:18-21y (2004) language criteria BE: 21 y (2006) + integration DE: 18 y (2007) +language criteria F: 18 y (2007) +Integration CH: 18 y (2008) + Integration
8 Schritt III: Stockholm ( ) Proaktive Politik für Zuwanderer und ihre Rechte Die Union muss eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen sicherstellen, die sich im Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten rechtmäßig aufhalten. Eine energischere Integrationspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ihnen vergleichbare Rechte und Pflichten wie Unionsbürgern zuzuerkennen. Dies sollte weiterhin das Ziel einer gemeinsamen Zuwanderungspolitik sein und so schnell wie möglich, spätestens aber 2014, erreicht werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission daher, zu folgenden Aspekten Vorschläge vorzulegen:
9 Schritt III: Stockholm ( ) Bewertung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung der Bedeutung von Integrationsmaßnahmen Gerichtliche Impulse (EuGH, nat. Gerichte) Grünbuch KOM(2011)735 und Konsultation Änderung der Richtlinie, Auslegungsleitlinien oder Beibehaltung der Richtlinie?
10 Dienen diese Maßnahmen wirklich Integrationszwecken und wie lässt sich dies in der Praxis überprüfen? Welche Integrationsmaßnahmen sind am wirkungsvollsten? Halten Sie es für zweckmäßig, diese Maßnahmen auf EU-Ebene genauer festzulegen? Halten Sie Maßnahmen bereits vor der Einreise für empfehlenswert? Wenn ja, wie lässt sich gewährleisten, dass sie in der Praxis nicht zu unerwünschten Barrieren für die Familienzusammenführung werden (z.b. unverhältnismäßige Gebühren oder Anforderungen) und individuellen Schwächen (z.b. Alter, Analphabetismus, Bildungsniveau) Rechnung tragen?
11 Verständnis familiärer Wanderung Familiennachzug als GemeinschaftsR Familienleben als Menschenrecht Familiennachzug als Mittel zur Integration Familiennachzug als Mittel zur Einwanderungssteuerung
12 Schritt III: Stockholm ( ) Korrekte Umsetzung / ggf. Klage der KOM Erhöhung des Harmonisierungsgrades? Schließung zweier großer Lücken? (1) Subsidiärer Schutz Äquivalenter Schutzstatus? (2) Umgekehrte Diskriminierung: Erlaubt das Gemeinschaftsrecht (die Behandlung von) Unionsbürgern zweiter Klasse?
13 EU - Perspektive Rechtmäßige Umsetzung der RL Integrationsmaßnahme oder -bedingung? Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Problem der sog. Inländerdiskriminierung oder Umgekehrten Diskriminierung
14 Was ist umgekehrte Diskriminierung? EU-Recht Freizügigkeit Nationales (Einwanderungs-) Recht Dr. A. Walter 74
15 Marktbürger -> Unionsbürger(schaft) Art. 17 EG Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeit) Inländer Lösung: Stockholm? oder Rom... Unionsbürger Umsetzung: Den Haag Ziel: Tampere Drittstaatsangehöriger Freiheit, Sicherheit, Recht Richtlinie 2003/86/EG (FN)
16 Vielfalt nationaler Lösungen UK: reduziert DK: wie Dritt-StA NL: wie Dritt-StA BE: wie UB DE: wie Dritt-StA F: wie UB CH: wie UB aber reduziert A: reduziert ES: wie UB Dr. A. Walter 92
17 Zusammenfassung EG-Recht (EuGH, Vorschlag Kommission) Nationales Recht (BVerfG, Gesetzgeber) EMRK (EGMR) / Charta Unionsbürger Inländer Drittstaatsangehöriger Auf dem Weg zu einem Europäischen Recht
18 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU:
1. Die 28 Mitgliedstaaten der EU: 2. Die Organe der EU: Die sechs wichtigsten Organe der EU stellen die Legislative, Exekutive und Judikative dar und sind somit unverzichtbar. a) Das Europäische Parlament:
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 13.3.2001 KOM(2001) 127 endgültig 2001/0074 (CNS) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES RATES betreffend den Status der langfristig aufenthaltsberechtigten
MehrStärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I. Rechtsraum
Stärkung der öffentlichen Urkunde im Europäischen I Rechtsraum Dr. Georg Haibach Europäische Kommission, GD JUSTIZ Referat A1 Ziviljustiz 25. April 2014 Grenzüberschreitende persönliche und wirtschaftliche
MehrFremd. Familie. Staatsbürgerschaft. in Österreich
Fremd. Familie. Staatsbürgerschaft. in Österreich Übersicht - Historischer Abriss zum Fremdenrecht - Aktuelle Zahlen zur Migration - Erwerb der österreichischen Staatsbürgerschaft - Familienzusammenführung
Mehr2) Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung im Beruf
2) Diskriminierungsverbot und Gleichbehandlung im Beruf a. Richtlinie 2011/98/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 über ein einheitliches Verfahren zur Beantragung einer kombinierten
MehrKOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN
DE DE DE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 21/VIII/2007 K (2007) 3926 endg. ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 21/VIII/2007 zur Durchführung der Entscheidung 2007/435/EG des Rates hinsichtlich
MehrCoordination Européenne pour le Droit des Etrangers à vivre en Famille Europäische Koordination für das Recht von MigrantInnen auf Schutz der Familie
Coordination Européenne pour le Droit des Etrangers à vivre en Famille Europäische Koordination für das Recht von MigrantInnen auf Schutz der Familie Klage auf Feststellung der Nichtigkeit der Richtlinie
MehrTolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG
Tolperison, Nichtigkeitsklage vor dem Gericht der EU gegen den Durchführungsbeschluss der Kommission aus dem Art. 31-Verfahren nach RL 2001/83/EG 72. Routinesitzung 29. Mai 2012 Tolperison, Verfahren nach
MehrRat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr)
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 2. Dezember 2015 (OR. fr) 14545/15 OJ/CONS 70 JAI 917 COMIX 627 VORLÄUFIGE TAGESORDNUNG Betr.: 3433. Tagung des RATES R EUROPÄISCHEN UNION (Justiz und Inneres) Termin:
MehrDie Delegationen erhalten in der Anlage das Dokument COM(2016) 434 final.
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 4. Juli 2016 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2016/0198 (COD) 10904/16 MIGR 128 CODEC 1018 VORSCHLAG Absender: Eingangsdatum: 30. Juni 2016 Empfänger: Nr.
MehrWirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten
Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Wirkungen einer gemeinsamen EU-Liste für sichere Herkunftsstaaten Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:
MehrHans-Gerhard Pernutz. Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Bundesamt für Güterverkehr
Harmonisierung in Europa? Lkw-Kontrollen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) Hans-Gerhard Pernutz 1 Agenda 1. Aufgaben und Struktur des BAG 2. Der Straßenkontrolldienst 3. Harmonisierung auf EU-Ebene
Mehr15414/14 cho/gha/hü 1 DG D 2A
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 20. November 2014 (OR. en) Interinstitutionelles Dossier: 2012/0360 (COD) 15414/14 JUSTCIV 285 EJUSTICE 109 COC 2225 VERMERK Absender: Empfänger: Vorsitz Ausschuss
MehrVorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Straßburg, den 20.11.2012 COM(2012) 697 final 2012/0328 (COD) Vorschlag für einen BESCHLUSS DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über die vorübergehende Abweichung von der Richtlinie
MehrDie Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung
Die Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf und der Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter im Bereich der Beschäftigung Prof. Maria do Rosário Palma Ramalho Rechtswissenschaftliche Fakultät, Universität
MehrGrundrecht auf Datenschutz für juristische Personen
Exposé Arbeitstitel Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen Kohärenz von 1 DSG 2000 mit Art 8 GRC, Art 8 EMRK, Art 16 AEUV und Art 39 EUV Dissertationsfach Öffentliches Recht Verfasserin Mag.
MehrArt. 28 Abs. 1 UAbs. 2 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995
Fall 3 Demokratische Legitimation Die unabhängige Aufsichtsbehörde Im Gegensatz zum Bereich der Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen (Verwaltung) unterliegen bzw. unterlagen die Datenschutzbeauftragten
MehrDie grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa
Die grenzüberschreitende Durchsetzung von Datenschutz in Europa - der Blick aus Europa 4. RISER-Konferenz, 9. Oktober 2008, Berlin Thomas ZERDICK, LL.M. Europäische Kommission, Generaldirektion Justiz,
MehrWege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte
Wege des effektiven Flüchtlingsschutzes durch europäische und nationale Gerichte Prof. Dr. Kay Hailbronner, Universität Konstanz Vortrag (Kurzfassung) anlässlich der der 2. Nürnberger Tage zum Asyl- und
MehrPUBLIC RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415
Conseil UE RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 20. Dezember 2006 (04.01) (OR. en) PUBLIC 15464/06 LIMITE JUSTCIV 250 EF 57 ECOFIN 415 VERMERK des Vorsitzes für den Ausschuss für Zivilrecht (Allgemeine
Mehrs Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien
Sondersession April 2008 e-parl 28.04.2008 - - 16:47 08.029 s Freizügigkeitsabkommen. Weiterführung sowie Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien Entwurf des es vom 14. März 2008 1 Beschluss des es vom 28.
MehrGDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz
GDV Solvency II 2008 Internationale Konferenz Tendenzen in der endgültigen Ausgestaltung der europäischen Rahmenrichtlinie Berlin, 15. September 2008 Prof. Karel VAN HULLE Referatsleiter Versicherungen
MehrStellungnahme des Deutschen Naturschutzrings
Transparenzregister ID no.: 19144592949 39 Marienstraße 19/20 D 10117 Berlin/ Germany fon +49 (0)30 6781775 75 fax +49 (0)30 6781775 80 Kontaktperson: Markus Steigenberger email markus.steigenberger@dnr.de
MehrPsychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert»
Psychische Behinderung und das Verbot der Diskriminierung Tagung «Diagnose: Psychisch behindert» Égalité Handicap Dr. iur Caroline Hess-Klein I. Menschen mit einer psychischen Behinderung und die Bundesverfassung
MehrDublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai Nicole Viusa
Dublin IV Verordnung Vorschlag der EU Kommission Mai 2016 Nicole Viusa Übersicht Unzulässigkeitsverfahren - Zuständigkeitskriterien Abschaffung von verbindlichen Fristen Einschränkung Selbsteintritt Unbegleitete
MehrZugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen
Zugang zum Arbeitsmarkt für AsylwerberInnen Ein Vergleich mehrerer europäischer Länder und europäische Entwicklungen Rechtliche Grundlagen EU-Richtlinie 2003/9 zur Festlegung von Mindestnormen für die
MehrEffet Utile als Auslegungsgrundsatz
Effet Utile als Auslegungsgrundsatz 1 Wortherkunft frz.: nützliche/praktische Wirkung 2 Bekannte Auslegungsgrundsätze - Auslegung nach dem Wortlaut - Historische Auslegung - Systematische Auslegung - Teleologische
MehrNegative und positive Integration (Scharpf 1999: 49)
Begriffe Negative und positive Integration (Scharpf 1999: 49) bezeichnen unterschiedliche Dimensionen staatlicher Politik, die auf die Erweiterung des Wirtschaftsraums über nationalstaatliche Grenzen hinaus
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 29.10.2010 SEK(2010) 1286 endgültig RESTREINT UE EMPFEHLUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT zur Ermächtigung der Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen im Hinblick auf
MehrBescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 6 Nummer 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung) - V o r d e r s e i t e - Teil 1 (verbleibt beim Arzt) 1. Angaben über den untersuchenden Arzt Familienname,
MehrAnfrage. In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende. Anfrage
2150/J XX.GP Anfrage der Abgeordneten Kier, Gredler und Partner/innen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Nichtgewährung der Notstandshilfe an Ausländer Der Europäische
MehrDie neue EU-Aufnahmerichtlinie und ihre Regelungen im Bezug auf besonders schutzbedürftige Flüchtlinge
Die neue EU-Aufnahmerichtlinie und ihre Regelungen im Bezug auf besonders schutzbedürftige Flüchtlinge 1. Entstehungsgeschichte Im Rahmen der Entwicklung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des
MehrVereinbarkeit von Familie und Beruf. Jane Russell
Vereinbarkeit von Familie und Beruf Jane Russell Hintergrundwissen Richtlinie 92/85 zum Schutz schwangerer Arbeitnehmerinnen Neufassungsrichtlinie 2006/54 Richtlinie 2010/18 über Elternurlaub Maßnahmen
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 5 GZ. RV/3684-W/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., BV., vertreten durch Edward Daigneault, Rechtsanwalt, 1160 Wien, Lerchenfelder
Mehr3. In dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "Mitgliedstaat" die Mitgliedstaaten mit Ausnahme Dänemarks.
EU-Richtlinie zur Mediation vom 28.02.2008 Artikel 1 Ziel und Anwendungsbereich 1. Ziel dieser Richtlinie ist es, den Zugang zur alternativen Streitbeilegung zu erleichtern und die gütliche Beilegung von
Mehr11133/15 hm/hba/zb 1 DG D 1B
Rat der Europäischen Union Brüssel, den 22. Juli 2015 (OR. en) 11133/15 ASIM 65 COWEB 75 VERMERK Absender: Generalsekretariat des Rates Empfänger: Delegationen Nr. Vordok.: 10833/15 ASIM 55 COWEB 71 Betr.:
MehrNomos. im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Gabriele Steinfatt. Die Unparteilichkeit des Richters in Europa
Schriften des Europa-Instituts der Universität des Saarlandes Rechtswissenschaft 87 Gabriele Steinfatt Die Unparteilichkeit des Richters in Europa im Lichte der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs
MehrVerordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome und Weiterbildungstitel der medizinischen Berufe
Verordnung über die Weiterbildung und die Anerkennung der Diplome Änderung vom 31. März 2004 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 17. Oktober 2001 1 über die Weiterbildung und die
MehrHinweise der Obersten Bauaufsicht
Hinweise der Obersten Bauaufsicht Dipl.-Ing. Andreas Plietz Ratingen, 29.10.2014 www.mbwsv.nrw.de - Bauen - Bautechnik 1 Die Themen: Novelle BauO NRW / Technische Baubestimmungen Energieeinsparverordnung
MehrAktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht
Ausländische Forscherinnen und Forscher für Deutschland gewinnen! Aktuelle und geplante Gesetzesänderungen im Aufenthaltsrecht Entwicklung der Rechtslage für Forscher und Studierende Aktuelle Rechtslage
MehrGliederung. Einleitung 1. 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7
Einleitung 1 1.Teil: Vorratsdatenspeicherung Eine technische Betrachtung 7 I. Die Speicherung und das Abrufen der Verkehrsdaten 7 1. Kommunikation via Telefon oder Internet 7 a) Hierarchisches Schichtensystem
MehrDie Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft
Yumiko Nakanishi Die Entwicklung der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft Der Wandel der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und die daraus resultierende Notwendigkeit der Verpflichtung
MehrGesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung)
Gesetzestext (Vorschlag für die Verankerung eines Artikels in der Bundesverfassung) Recht auf Bildung Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung. Bildung soll auf die volle Entfaltung der Persönlichkeit, der
MehrEXPOSÉ. Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher
Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens im Rahmen der Umsetzung der EU-Richtlinie 38/2004 Anerkennung im Ausland geschlossener gleichgeschlechtlicher Ehen spätestens
MehrAmerican Chamber of Commerce in Italy und US-Vertretung Rom, 21. Juni 2012. Giovanni BUTTARELLI Stellvertretender Europäischer Datenschutzbeauftragter
Rechtsvorschriften im Bereich Datenschutz und Privatsphäre Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher Podiumsdiskussion 1 Wie sich der Ansatz in Bezug auf die Privatsphäre entwickelt: die Visionen der
MehrEntschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren
Aktuelles Recht für die Praxis Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren von Dr. Thomas Stahnecker 1. Auflage Entschädigung bei überlangen Gerichtsverfahren Stahnecker schnell und portofrei erhältlich
MehrBericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz
Bericht der Zentralen Verbindungsstelle gem. 3 Abs. 2 EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetz (VSchDG) Bericht für das Jahr 2007 Dienstsitz Berlin Mauerstr. 39 42 07 Berlin Tel.: 030 / 8444-00-0 Fax: 030
MehrEMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 27.11.2013. zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 C(2013) 8179 final EMPFEHLUNG DER KOMMISSION vom 27.11.2013 zum Recht auf Prozesskostenhilfe in Strafverfahren für Verdächtige oder Beschuldigte DE DE EMPFEHLUNG
Mehr27. Oktober ENTSO-E AISBL Avenue de Cortenbergh Brüssel Belgien Tel Fax www. entsoe.
Vorschlag aller ÜNB für den Day-Ahead- Verbindlichkeitszeitpunkt (DAFD) gemäß Artikel 69 der Verordnung (EU) 2015/1222 der Kommission vom 24. Juli 2015 zur Festlegung einer Leitlinie für die Kapazitätsvergabe
MehrG e s e t z vom , mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird
G e s e t z vom 26.5.2011, mit dem das Kärntner Kulturpflanzenschutzgesetz geändert wird Der Landtag von Kärnten hat in Ausführung des Pflanzenschutzgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 10/2011, beschlossen: Artikel
MehrDienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in Europa Studien AdR E-2/2004 Brussel, Dezember 2004 ALLGEMEINE EINFUHRUNG 1 von Jacques Vandamme KAPITELI 7 KLARUNG DER IM ZUSAMMENHANG MIT DEN DIENSTLEISTUNGEN
MehrAmtsblatt Nr. L 085 vom 03/04/1996 S. 0017-0021
RICHTLINIE 96/10/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 21. März 1996 zur Änderung der Richtlinie 89/647/EWG im Hinblick auf die aufsichtliche Anerkennung von Schuldumwandlungsverträgen und Aufrechnungsvereinbarungen
MehrAnmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10
Anmerkungen zur Verwendung des Schullehrplans im Jahrgang 10 Die Aufgabe der Fachkonferenz ist es unter anderem, einen Schullehrplan zu erarbeiten, nach dem die Fachlehrrinnen und Fachlehrer sicherstellen
MehrZur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008
188 Unterabteilung Europa Fachbereich Europa Zur Auslegung des Begriffes natürliches Aroma i.s.d. Art. 16 Abs. 4 VO (EG) Nr. 1334/2008 2016 Deutscher Bundestag PE 6-3000-22/16 Seite 2 Zur Auslegung des
MehrBundesgesetz über die Krankenversicherung
Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) (Anpassung von Bestimmungen mit internationalem Bezug) Entwurf Änderung vom Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in
MehrWirtschaftssanktionen gegen private Personen
Dr. iur. Samuele Scarpelli Wirtschaftssanktionen gegen private Personen Verfahren und Rechtsschutz in der Europäischen Union und in der Schweiz unter besonderer Berücksichtigung der Rolle und Befugnisse
MehrDas Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder. Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM
Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht Wirkungen und Problemfelder Ao. Univ.-Prof. Dr. Alina-Maria Lengauer, LLM Das Grundrecht auf Datenschutz im Europarecht 1. Zur Genese des Grundrechtes auf
Mehr1. Urteilstenor. Antwort bitte unter Anführung der GZ an die Abteilungsmail
An die Parlamentsdirektion, alle Bundesministerien, alle Sektionen des BKA, die Ämter der Landesregierungen und die Verbindungsstelle der Bundesländer GZ BKA-VA.C-506/06/0004-V/7/2008 ABTEILUNGSMAIL V@BKA.GV.AT
MehrEUROPÄISCHE ZENTRALBANK
22.2.2014 Amtsblatt der Europäischen Union C 51/3 III (Vorbereitende Rechtsakte) EUROPÄISCHE ZENTRALBANK STELLUNGNAHME DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 19. November 2013 zu einem Vorschlag für eine Richtlinie
MehrVORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT
VORTRAGSFOLIEN ZUM EUROPÄISCHEN PARLAMENT 1. ORGANE UND BERATENDE EINRICHTUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION 2. KOMPETENZEN DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS 3. DEMOKRATISCHE KONTROLLE DURCH DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
MehrVVAL-Stammtisch. EuGH, Urteil vom (C-236/09) Unisex-Tarife
VVAL-Stammtisch EuGH, Urteil vom 01.03.2011 (C-236/09) Unisex-Tarife 04. Mai 2011 Köln Rechtsanwalt Michael-A. Ernst Agenda Hintergrund Entscheidungsinhalt Begründung Auswirkungen 2 Hintergrund Association
MehrInhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis... 13 Kapitel I: Gegenstand und Gang der Untersuchung... 21 A. Einführung in die besondere Problematik des Datenschutzes... 21 B. Untersuchungsgegenstand der Dissertation...
MehrLohntabelle gültig ab 1. Januar 2016
Klasse 1 A 34'953 2'912.75 16.00 37'865.75 B 36'543 3'045.25 16.73 39'588.25 C 38'130 3'177.50 17.46 41'307.50 1 39'720 3'310.00 18.19 43'030.00 2 41'307 3'442.25 18.91 44'749.25 3 42'897 3'574.75 19.64
MehrLohntabelle gültig ab 1. Januar 2015
Klasse 1 A 34'953 2'912.75 16.00 37'865.75 23666 2'390.40 199.20 B 36'543 3'045.25 16.73 39'588.25 24743 2'499.00 208.25 C 38'130 3'177.50 17.46 41'307.50 25817 2'607.60 217.30 1 39'720 3'310.00 18.19
MehrDer europäische Datenschutzstandard
Nadine Bodenschatz Der europäische Datenschutzstandard PETER LANG Internationaler Verlag der Wissenschaften Inhaltsverzeichnis 1. Kapitel-Einführung und Überblick 15 I. Einführung und Überblick 15 II.
MehrInhaltsverzeichnis. IL Der Weg zum zweiten Schengener Abkommen 22. IIL Überblick über den Inhalt des zweiten Schengener
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 17 1. Kapitel Das zweite Schengener Abkommen: Entstehung, Konzept und Einbettung In die Europäische Union 21 Astrid Epiney I. Einleitung 21 IL Der
MehrDie Bedeutung von business migrants im europäischen Vergleich
Konfinanziert von der Europäischen Union Die Bedeutung von business migrants im europäischen Vergleich Julia Rutz Nationaler Kontaktpunkt Österreich im Europäischen Migrationsnetzwerk Dialogforum Krems,
MehrÄrztliche Werbung Im europäischen Kontext
Christoph Kretschmer Ärztliche Werbung Im europäischen Kontext Zulässigkeit von Werbeeinschränkungen für Ärzte nach europäischem Recht und deutschem Verfassungsrecht PETER LANG Europäischer Verlag der
MehrEuropäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte
Europäische Konformitätsbewertungsverfahren für Messgeräte Wilfried Schulz Physikalisch-Technische Bundesanstalt Braunschweig Inhaltsübersicht Anforderungen der Messgeräterichtlinie (MID) Begriffe Modulare
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
2009R0041 DE 10.02.2009 000.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EG) Nr. 41/2009 DER
MehrDie Europäische Union
HERZLICHST WILLKOMMEN Die Europäische Union Ein Überblick über Vertragsgrundlagen, Institutionen und Aufgaben der EU sowie Ein Ausblick auf bevorstehende Veränderungen durch den Reformvertrag ÜBERBLICK
MehrAnne Jakob. Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien
Anne Jakob Die Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten sowie Tunesien, Marokko und Algerien Eine Überprüfung der Europa-Mittelmeer-Abkommen anhand Gemeinschafts-und
MehrPrivacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit?
Privacy by Design und die Freiheit der Kommunikation: Braucht es eine Neuvermessung des Verhältnisses von Datenschutz und Meinungsfreiheit? nikolaus.forgo@iri.uni-hannover.de @nikolausf Wien, 21. 10. 2016
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. und. der Regierung der Russischen Föderation. über
Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Russischen Föderation über die Zusammenarbeit im audiovisuellen Bereich - 2 - Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland,
MehrEuropas Werte von innen und außen : Die EU als normative power?
Anne Faber Europas Werte von innen und außen : Die EU als normative power? Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik und Schlussfolgerungen 07.02.2012 Organisation Begrüßung TN-Liste Fragen? Sitzungsaufbau
MehrAnforderungen an einen Perspektivenwechsel in der Einwanderungs- und Integrationspolitik. Positionen des Netzes gegen Rassismus, für gleiche Rechte
Netz gegen Rassismus, für gleiche Rechte Berlin, August 2004 Koordinierungsstelle: DGB-Bundesvorstand Referat Migrationspolitik int-rc Anforderungen an einen Perspektivenwechsel in der Einwanderungs- und
MehrRunder Tisch 2009 Die EU Agentur für f r Grundrechte und der Vertrag von Lissabon
Runder Tisch 2009 Die EU Agentur für f r Grundrechte und der Vertrag von Lissabon 3. Dezember 2009 EU Agentur für f r Grundrechte, Wien ao. Univ.Prof.. Dr. Hannes Tretter Leiter des Ludwig Boltzmann Instituts
MehrInobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in Dresden 2014
Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (umf) in 2014 Das. Inhaltsüberblick 1. Rechtsgrundlagen 2. Inobhutnahmen umf in 3. Verfahrensweise 4. Wichtige Kooperationspartner 5. Beendigung
MehrDie Zukunft der Datenschutzaufsicht
Die Zukunft der Datenschutzaufsicht Dr. Alexander Dix, LL.M. Berliner Beauftragter für 7. eco-mmr-kongress Berlin 4. März 2014 06.03.2014 Alexander Dix 1 Status quo in Deutschland und Europa Föderales
MehrÄNDERUNGSANTRÄGE 28-38
EUROPÄISCHES PARLAMENT 2009-2014 Ausschuss für Wirtschaft und Währung 12.1.2012 2011/0204(COD) ÄNRUNGSANTRÄGE 28-38 Entwurf einer Stellungnahme Elena Băsescu (PE475.906v01-00) Europäischer Beschluss zur
MehrGrundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit. Dr. Walter Summersberger 5.10.2011
Grundsätzliches zur Nachweisführung zur Erlangung einer (Einfuhr)-Umsatzsteuerfreiheit Dr. Walter Summersberger 5.10.2011 1 Einführung A. Vorbemerkungen/Praxisbeispiel B. Grundsätzliches zu EUSt-Befreiungen
MehrLEITLINIEN ZU DEN TESTS, BEWERTUNGEN ODER PRÜFUNGEN, DIE EINE UNTERSTÜTZUNGSMAßNAHME AUSLÖSEN KÖNNEN EBA/GL/2014/
EBA/GL/2014/09 22. September 2014 Leitlinien zu den Arten von Tests, Bewertungen oder Prüfungen, die eine Unterstützungsmaßnahme nach Artikel 32 Absatz 4 Buchstabe d Ziffer iii der Richtlinie zur Sanierung
MehrEntschädigung nach Art. 41 EMRK: 1.000,- für immateriellen Schaden, 3.500, für Kosten und Auslagen (einstimmig).
Bsw 30804/07 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Kammer 5, Beschwerdesache Neziraj gg. Deutschland, Urteil vom 8.11.2012, Bsw. 30804/07. Art. 6 Abs. 1 EMRK, Art. 6 Abs. 3 EMRK - Verwerfung der
MehrRefugees in orbit. Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten
Refugees in orbit Umgang mit anerkannt Schutzberechtigten Definition Drittstaatsangehörige, die bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU internationalen Schutz erhalten haben Internationaler Schutz
MehrVorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 27.11.2013 COM(2013) 824 final 2013/0409 (COD) Vorschlag für eine RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über vorläufige Prozesskostenhilfe für Verdächtige
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
25.11.2015 L 307/11 VERORDNUNG (EU) 2015/2173 R KOMMISSION vom 24. November 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1126/2008 zur Übernahme bestimmter internationaler Rechnungslegungsstandards gemäß
MehrAuswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht. eidas-verordnung und E-Justice/E-Government
Auswirkungen der eidas-verordnung auf das nationale Recht Astrid Schumacher Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik eidas-verordnung und E-Justice/E-Government Deutscher EDV-Gerichtstag - Symposium
MehrStudienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015
Studienvereinigung Kartellrecht Arbeitsgruppe Österreich ---------- Kartellrecht quo vadis? Wien, 14. Oktober 2015 Grundrechtliche Vorgaben für den gerichtlichen Rechtsschutz gegen rechtswidrige Geldbußenbeschlüsse
Mehrgestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft,
Avis juridique important 31993L0008 Richtlinie 93/8/EWG der Kommission vom 15. März 1993 zur Änderung der Richtlinie 82/711/EWG des Rates über die Grundregeln für die Ermittlung der Migration von Materialien
MehrÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT
PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah
MehrHESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT. Entscheiden Sie sich für Ihre. Einbürgerung
HESSISCHES MINISTERIUM DES INNERN UND FÜR SPORT Entscheiden Sie sich für Ihre Einbürgerung! 1 1. Einbürgerung: Was ist das? Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin
MehrDas Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems)
Das Facebook Urteil des EuGH EuGH, Ut. v. 06.10.2015, Rs. C-352/14 (Schrems) Vortrag zum öffentlich-rechtlichen Kolloquium der Fakultät III der Universität Bayreuth am 03.11.2015 Prof. Dr. Heinrich Amadeus
MehrEUROPÄISCHES PARLAMENT
EUROPÄISCHES PARLAMENT 1999 2004 Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik 13. März 2002 VORLÄUFIG ENTWURF EINER STELLUNGNAHME des Ausschusses
MehrAus- und Weiterbildung für Dolmetschen im rechtlichen Umfeld
Aus- und Weiterbildung für Dolmetschen im rechtlichen Umfeld Gleichberechtigter Zugang zu Justiz und Polizei für Gehörlose und Hörbehinderte Das Projekt JUSTISIGNS ist ein transnationales Aus- und Weiterbildungsprojekt
MehrDie Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe
Die Umsetzung des gesetzlichen Auftrags zum Arbeitsschutz ist mehr als die Erfüllung einer Pflichtaufgabe Fachtagung Qualitätsmanagement von Gesundheit und Nachhaltigkeit an Hochschulen und wissenschaftlichen
MehrNiederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Niederspannungsrichtlinie (LVD) 2014/35/EU und EMV-Richtlinie 2014/30/EU Neue Bestimmungen und Umsetzung in Österreich 1 Politischer Hintergrund Binnenmarktpaket für Waren (2008): Förderung des freien
MehrWas gelten Menschenrechte in Situationen erzwungener Migration? Am Beispiel der EU Flüchtlingspolitik
Was gelten Menschenrechte in Situationen erzwungener Migration? Am Beispiel der EU Flüchtlingspolitik von Marei Pelzer Überblick Einleitung I. Situation an den EU Außengrenzen II. Umgang nach der Einreise:
MehrEnergie(politik) in Wien und Europa
Energie(politik) in Wien und Europa Die Notwendigkeit über den Tellerrand zu schauen. Herbert Ritter, MA 20 Energieplanung, Stadt Wien Status Quo, Eckdaten, Herausforderungen EU-Poltiken und städtische
Mehr