Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin. Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht?

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1 Vor-Integration und Übergangsmanagement 7. März 2012 / Berlin Familienzusammenführung: Schritt für Schritt zu einem Europäischen Recht? Prof. Dr. Anne Walter / Hochschule Fulda

2 Auf dem Weg zu Schritt I: Tampere ( ) Die neue Richtlinie 2003/86/EC EU-Erweiterung auf EU-15 (2004) Schritt II: Den Haag ( ) Umsetzung der Richtlinie EU-Erweiterung auf EU-27 (2007) Schritt III: Stockholm ( ) Interpretation/Änderung der Richtlinie? Lissabonner Vertrag in Kraft am Unbeschränkte Freizügigkeit in EU-27

3 Schritt I: Tampere ( ) Die Richtlinie ein Kompromiss - Gemeinsame Regeln auf Europäischer Ebene: Gemeinschaftliches Recht (EuGH) - Erste-Schritt Philosophie - Begrenzung nationalen Spielraums - Kontrolle durch Europäische Institutionen - EU-Erweiterung (2004)

4 Alles, was (Migrations-)Recht ist Europäisches Migrations-/FlüchtlingsR Dr. A. Walter 16

5 Schritt II: Den Haag ( ) Umsetzung und EU-Erweiterung (27) Bericht der Kommission von Okt. 2008: - Anwendung in neuen EU-MS - verzögerte, unkorrekte Umsetzung - begrenzte Harmonisierung = Ein gemeinsames Recht auf Familienzusammenführung?

6 Familienzusammenführung und Zwangsehen(bekämpfung) Populäre Maßnahmen der Richtlinie: Altersgrenze (21, 18 Jahre) Sprachkriterium Integrationskurse (vor oder nach Einreise) Kopiereffekte ( )

7 Forced Marriage Debate UK: 21 y (2006) + integration DK: 24 years (2002) + integration NL:18-21y (2004) language criteria BE: 21 y (2006) + integration DE: 18 y (2007) +language criteria F: 18 y (2007) +Integration CH: 18 y (2008) + Integration

8 Schritt III: Stockholm ( ) Proaktive Politik für Zuwanderer und ihre Rechte Die Union muss eine angemessene Behandlung von Drittstaatsangehörigen sicherstellen, die sich im Hoheitsgebiet ihrer Mitgliedstaaten rechtmäßig aufhalten. Eine energischere Integrationspolitik sollte darauf ausgerichtet sein, ihnen vergleichbare Rechte und Pflichten wie Unionsbürgern zuzuerkennen. Dies sollte weiterhin das Ziel einer gemeinsamen Zuwanderungspolitik sein und so schnell wie möglich, spätestens aber 2014, erreicht werden. Der Europäische Rat ersucht die Kommission daher, zu folgenden Aspekten Vorschläge vorzulegen:

9 Schritt III: Stockholm ( ) Bewertung und erforderlichenfalls Überarbeitung der Richtlinie 2003/86/EG des Rates vom 22. September 2003 betreffend das Recht auf Familienzusammenführung unter Berücksichtigung der Bedeutung von Integrationsmaßnahmen Gerichtliche Impulse (EuGH, nat. Gerichte) Grünbuch KOM(2011)735 und Konsultation Änderung der Richtlinie, Auslegungsleitlinien oder Beibehaltung der Richtlinie?

10 Dienen diese Maßnahmen wirklich Integrationszwecken und wie lässt sich dies in der Praxis überprüfen? Welche Integrationsmaßnahmen sind am wirkungsvollsten? Halten Sie es für zweckmäßig, diese Maßnahmen auf EU-Ebene genauer festzulegen? Halten Sie Maßnahmen bereits vor der Einreise für empfehlenswert? Wenn ja, wie lässt sich gewährleisten, dass sie in der Praxis nicht zu unerwünschten Barrieren für die Familienzusammenführung werden (z.b. unverhältnismäßige Gebühren oder Anforderungen) und individuellen Schwächen (z.b. Alter, Analphabetismus, Bildungsniveau) Rechnung tragen?

11 Verständnis familiärer Wanderung Familiennachzug als GemeinschaftsR Familienleben als Menschenrecht Familiennachzug als Mittel zur Integration Familiennachzug als Mittel zur Einwanderungssteuerung

12 Schritt III: Stockholm ( ) Korrekte Umsetzung / ggf. Klage der KOM Erhöhung des Harmonisierungsgrades? Schließung zweier großer Lücken? (1) Subsidiärer Schutz Äquivalenter Schutzstatus? (2) Umgekehrte Diskriminierung: Erlaubt das Gemeinschaftsrecht (die Behandlung von) Unionsbürgern zweiter Klasse?

13 EU - Perspektive Rechtmäßige Umsetzung der RL Integrationsmaßnahme oder -bedingung? Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht Problem der sog. Inländerdiskriminierung oder Umgekehrten Diskriminierung

14 Was ist umgekehrte Diskriminierung? EU-Recht Freizügigkeit Nationales (Einwanderungs-) Recht Dr. A. Walter 74

15 Marktbürger -> Unionsbürger(schaft) Art. 17 EG Richtlinie 2004/38/EG (Freizügigkeit) Inländer Lösung: Stockholm? oder Rom... Unionsbürger Umsetzung: Den Haag Ziel: Tampere Drittstaatsangehöriger Freiheit, Sicherheit, Recht Richtlinie 2003/86/EG (FN)

16 Vielfalt nationaler Lösungen UK: reduziert DK: wie Dritt-StA NL: wie Dritt-StA BE: wie UB DE: wie Dritt-StA F: wie UB CH: wie UB aber reduziert A: reduziert ES: wie UB Dr. A. Walter 92

17 Zusammenfassung EG-Recht (EuGH, Vorschlag Kommission) Nationales Recht (BVerfG, Gesetzgeber) EMRK (EGMR) / Charta Unionsbürger Inländer Drittstaatsangehöriger Auf dem Weg zu einem Europäischen Recht

18 14 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18

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