Epidemiologisches Krebsregister Saarland M e l d e p f l i c h t f ü r T u m o r e r k r a n k u n g e n I n f o r m at i o n e n f ü r Ä r z t i n n e n u n d Ä r z t e
E p i d e m i o l o g i s c h e s Kre b s re g i s t e r S a a r l a n d A u f g a b e n u n d Z i e l e Vo r w o r t E r fa s s e n D o k u m e n t i e re n An a l y s i e re n F r a u e n Brustdrüse 28,1 E p i d e m i o l o g i s c h e s Kre b s re g i s t e r S a a r l a n d D a t e n b a s i s i m Ka m p f g e g e n Kre b s Mehr als 6000 Menschen erkranken jedes Jahr im Saarland neu an Krebs. Der Befund ist für jeden Betroffenen ein tiefgreifender Einschnitt; er markiert den Beginn einer zumeist langwierigen und strapaziösen Behandlung und ist von Ängsten und Sorgen begleitet. Bösartige Tumorerkrankungen sind heute nach den Herz-Kreislauf-Erkrankungen in der Bundesrepublik wie in den anderen westlichen Industrienationen die zweithäufigste Todesursache. Hier sind Mediziner wie Politiker gleichermaßen gefordert, alles zu unternehmen, um die Prävention, Früherkennung und Therapie von Krebserkrankungen nachhaltig zu verbessern. Eine unverzichtbare Grundlage für die Erforschung bösartiger Neubildungen und deren Versorgung ist die epidemiologische Krebsregistrierung. Das Saarland hat deshalb bereits im Jahre 1967 ein flächendeckendes Krebsregister eingerichtet, das auf international anerkannten Vollständigkeitsund Qualitätsstandards arbeitet. Seine Aufgaben kann das Epidemiologische Krebsregister Saarland (EKRS) allerdings nur mit Unterstützung der betroffenen Patientinnen und Patienten und der saarländischen Ärzteschaft erfüllen. Nur eine vollständige Erfassung aller bösartigen Neubildungen sichert valide und aussagekräftige Ergebnisse. Deshalb möchte ich Ihnen an dieser Stelle für die kontinuierliche Unterstützung und die hervorragende Zusammenarbeit in den zurückliegenden Jahren ausdrücklich danken. Ohne die nachhaltige und bereitwillige Mitarbeit der Ärztinnen und Ärzte im Saarland hätte das Register seine in Deutschland seit langen Jahren herausgehobene Position nicht verwirklichen können. Erlauben Sie mir an dieser Stelle die Bitte, auch in Zukunft durch vollständige und vollzählige Meldung aller Tumorerkrankungen die Basis für die weitere erfolgreiche Arbeit des Registers auf hohem Niveau zu schaffen. Saarbrücken im März 2008 Josef Hecken Minister für Justiz, Arbeit Gesundheit und Soziales n die Erhebung und Analyse von Daten über die Häufigkeit und Verteilung von Krebserkrankungen in der Bevölkerung des Saarlandes n die Beantwortung von Fragen nach Einflüssen von Prävention und Therapie n das Monitoring der zeitlichen und räumlichen Entwicklung von Inzidenz, Prävalenz, Mortalität und Überlebensraten bösartiger Tumorerkrankungen n die Bewertung der Effektivität von Früherkennungsprogrammen gegen Krebs n die Vorausberechnung und Projektion von Erkrankungsraten unter dem Einfluss der demografischen Entwicklung zur Bedarfsplanung im Gesundheitswesen n die epidemiologische Erforschung bösartiger Tumoren, insbesondere deren Risiken und Ursachen n Kooperation mit Kliniken und onkologischen Zentren im Rahmen der Dokumentation von Tumorerkrankungen und der Versorgungsqualität Nationale und internationale Kooperationspartner (Auswahl): Das Saarländische Krebsregister arbeitet zusammen mit: n Gesellschaft der epidemiologischen Krebsregister in Deutschland e.v. (GEKID) n der Dachdokumentation Krebs im Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin n dem Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) in Heidelberg n der International Agency for Research on Cancer (IARC Krebsforschungszentrum der WHO) in Lyon n der International Association of Cancer Registries (IACR) in Lyon n dem European Network of Cancer Registries (ENCR) in Lyon Lunge 8,0 Dick- und Mastdarm 15,9 Leukämien und Lymphome 7,0 Gebärmutterkörper 5,5 Eierstock, Eileiter 3,6 Bauchspeicheldrüse 3,4 Magen 3,4 Melanome der Haut 2,7 Gebärmutterhals 2,5 M ä n n e r Dick- und Mastdarm 16,6 Lunge 16,5 Leukämien und Lymphome 6,0 Harnblase 5,0 Mund und Rachen 4,5 Magen 4,3 Nieren und Harnleiter 3,4 Bauchspeicheldrüse 2,3 Leber 1,7 Prostata 23,7 Prozentuale Anteile der häufigsten Krebsformen (an der Gesamtzahl der 2005 im Saarland neu aufgetretenen Krebserkankungen)
Für Pathologinnen und Pathologen sowie diagnostisch tätige Ärztinnen und Ärzte gilt eine Sonderregelung. Da diese Ärztegruppen keinen unmittelbaren Patientenkontakt haben, sind sie auch ohne vorherige Unterrichtung der Patientin/des Patienten zur Meldung berechtigt. Sie haben allerdings dem Einsender des Präparates oder M e l d u n g vo n Kre b s E p i d e m i o l o g i s c h e s K r e b s r e g i s t e r S a a r l a n d ( E K R S ) 5 R e c h t l i c h e G r u n d l a g e Gesetz über das Saarländische Krebsregister und zur Durchführung von Maßnahmen zur Krankheitsfrüherkennung (SKRG) Die Krebsregistrierung im Saarland wird durch das 2002 in Kraft getretene und 2006 zur Mitwirkung beim flächendeckenden Mammographie- Screening novellierte Saarländische Krebsregistergesetz (SKRG) geregelt. Neben Vorgaben zur Organisation und Ablauf der Krebsregistrierung umfasst es eine Meldepflicht für Ärztinnen und Ärzte und regelt Maßnahmen und Vorkehrungen zum Datenschutz bei der Meldungsdurchführung sowie der Datenverarbeitung und Datenspeicherung in der Vertrauens- und Registerstelle. Die Textfassung des Saarländischen Krebsregistergesetzes finden Sie auf unseren Internetseiten unter http:// www.krebsregister.saarland.de/ rechtsgrundlage/recht.html e r k r a n k u n g e n Alle Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte sind verpflichtet, der Vertrauensstelle des EKRS alle aufgetretenen Krebserkrankungen zu melden. Hierunter fallen neben bösartigen Neubildungen auch deren Vorstufen sowie Neubildungen unbekannten Charakters und unsicheren Verhaltens. Das Register nimmt Meldungen entgegen für neu aufgetretene Tumoren sowie Meldungen zum weiteren Krankheitsverlauf (Auftreten von Lokalrezidiven und Fernmetastasen). Hierbei ist der/die Betroffene über die Meldung zu informieren. Diese Unterrichtung darf unterbleiben, solange der begründete Verdacht besteht, dass dadurch dem Patienten/der Patientin schwerwiegende gesundheitliche Nachteile entstehen können. Der Patient/die Patientin kann der Meldung widersprechen und auch veranlassen, dass Daten bereits erfolgter Meldungen wieder gelöscht werden. Die Unterrichtung des Patienten/der Patientin soll durch ein beim EKRS erhältliches Informationsblatt erfolgen, das den Patienten/die Patientin über die Meldung sowie dessen/deren Widerspruchsrecht aufklärt. In der Meldung an das Register ist zu vermerken, ob der Patient über die Meldung informiert wurde. Die Meldepflicht erleichtert den meldenden Ärztinnen und Ärzten die Wahrnehmung ihrer Dokumentationsaufgaben im Rahmen der Krebsregistrierung. Untersuchungsmaterials die Meldung anzuzeigen (hierfür erforderliche Formblätter sind beim Register erhältlich). Dessen grundsätzliche Verantwortung für die Information des Patienten bleibt davon unberührt. Zur Meldungsdurchführung stellt das EKRS allen Meldern Formblätter sowie ergänzendes Informationsmaterial bereit. Nach Fertigstellung der im Rahmen des IMPROVE-Projektes entwickelten Softwarewerkzeuge wird das EKRS interessierten Meldern zukünftig auch die Möglichkeit der rechnerbasierten Meldungsdurchführung anbieten. F ü r j e d e v o l l s t ä n d i g e M e l d u n g w i r d e i n e A u f w a n d s e n t s c h ä d i g u n g g e z a h l t. A u s k u n f t s p f l i c h t Jeder Patient/jede Patientin kann über ihren Arzt/ihre Ärztin Auskunft über die über ihn/sie im EKRS gespeicherten Daten verlangen und auch deren Löschung veranlassen. O r g a n i s a t i o n s s t r u k t u r u n d A b l ä u f e Neuerkrankungen Ärzte aus Klinik und Praxis Pathologen und diagnostisch tätige Ärzte Tumorzentren Klinische Krebsregister Krebsregister anderer Bundesländer Organzentren Sterbefälle / Mortalitätsstatistik Gesundheitsämter Statistisches Amt Fortzüge aus dem Saarland Einwohnermelderegister Vertrauensstelle Datenerfassung Datenprüfung Kodierung Zusammenführen von Mehrfachmeldungen Anonymisieren der Daten Daten zum Vitalstatus und Follow-up Koordinierungsstelle Registerstelle anonymisierte Daten Datenprüfung Speicherung der anonymisierten Daten Deskription und Analyse der Daten (z.b. Inzidenzen, räumliche und zeitliche Entwicklung) Zusammenarbeit mit anderen Institutionen der Krebsforschung veröffentlicht Jahresbericht interaktive Datenbank im Internet spezielle Auswertung (z.b. für wissenschaftliche Publikationen) Beantwortung von Fragen Dachdokumentation Krebs (bundesweite Auswertung) Informationsquellen Bevölkerungsdaten (Alter, Geschlecht, Gemeinde) regionale Bezugsdaten (z.b. Sozialstrukturen) Daten anderer Krebsregister Literatur (z.b. Risikofaktoren, Publikationen mit Ergebnissen von Forschungsprojekten)
Zur Gewährleistung des Datenschutzes sieht das neue Krebsregistergesetz eine räumliche, personelle und organisatorische Trennung des Registers in eine Vertrauensstelle und eine Registerstelle vor. Das Zusammenwirken und der funktionale Ablauf der beiden Einheiten werden durch eine Koordinierungsstelle aufeinander abgestimmt (siehe Schaubild). Für meldende Ärztinnen und Ärzte wurde die Vertrauensstelle als Kontakt und Ansprechpartner geschaffen. Die dauerhafte Speicherung, Aufbereitung, Auswertung, Analyse und Interpretation der anonymisierten Daten erfolgt in der Registerstelle. Ve r t r a u e n s s t e l l e Hier gehen die bösartige Neubildungen ein und werden anschließend bearbeitet und nach Anonymisierung an die Registerstelle weitergeleitet. Die Meldungen an das Krebsregister erfolgen mittels vorgegebenen Formblättern, maschinell verwertbaren Datenträgern oder durch elektronische Datenübermittlung. Die Bearbeitung der Meldungen umfasst: n die Prüfung auf Plausibilität und Vollständigkeit (Qualitätssicherung) sowie eventuelle Nachfragen beim Einsender bei Unklarheiten oder fehlenden Angaben Mehrfach- oder Folgemeldungen aus unterschiedlichen Meldequellen sind zur Qualitätssicherung ausdrücklich erwünscht (z.b. durch Ärzte und Ärztinnen in Kliniken und sonstigen stationären Einrichtungen, Pathologinnen und Pathologen, in der ambulanten Versorgung tätige Ärztinnen und Ärzte), da die verschiedenen Melder über unterschiedliche Informationen zur Person und zum Tumor verfügen n die Erfassung von vollständigen Meldungen am Computer und deren Verschlüsselung. Die tumorbezogenen Informationen werden nach medizinischen Schlüsselsystemen codiert, die personenbezogenen Daten durch Einsatz von kryptografischen Verfahren verschlüsselt und anonymisiert n die Zusammenführung von Mehrfachmeldungen zu einer Tumorerkrankung. Bei Unklarheiten ist ein Zugriff auf die im Klartext vorliegenden Daten der letzten sechs Monate möglich. Falls eine Klärung auch dann noch nicht möglich ist, erfolgt eine Nachfrage beim Melder. Bitte haben Sie dafür Verständnis! n die Übergabe der anonymisierten Meldungen an die Registerstelle n die Weiterleitung von Meldungen von Patienten aus anderen Bundesländern an die Krebsregister der entsprechenden Bundesländer R e g i s t e r s t e l l e Zu den Aufgaben der Registerstelle gehören die Speicherung, Auswertung und Weitergabe von Daten. Dies umfasst die dauerhafte Speicherung und Auswertung der anonymisierten Daten nach der Meldungszusammenführung und weitergabe durch die Vertrauensstelle. Die Identifizierung einer Person ist in der Registerstelle mit den dort gespeicherten Daten nicht möglich. Die anonymisierten Daten werden bspw. an die Dachdokumentation Krebs im Robert Koch-Institut Berlin weitergegeben zur bundesweiten Auswertung der Daten. F o r s c h u n g m i t K r e b s r e g i s t e r d a t e n Hierzu gehört die Durchführung eigener Untersuchungen und Studien (z. B. Darstellung zeitlicher Entwicklungstrends oder der räumlichen Verteilung von Krebsneuerkrankungen) genauso wie die Beteiligung an Forschungsvorhaben mit nationalen und internationalen Kooperationspartnern. Beispiele für nationale Projekte sind deutschlandweite Vergleichsstudien zu Inzidenz, Prävalenz und Mortalität bestimmter Tumorerkrankungen oder Analysen des Langzeitüberlebens bei Krebs. Als Beispiele für internationale Zusammenarbeit sind Projekte zur Bewertung der Effizienz von nationalen Gesundheitsversorgungssystemen oder Präventions- und Früherkennungsprogrammen zu nennen. Viele Forschungsvorhaben lassen sich mit anonymisierten Daten durchführen. Wenn für spezielle Forschungsvorhaben und Maßnahmen des Gesundheitsschutzes ein Patientenkontakt hergestellt werden soll, ist die Rückgewinnung von Patientendaten nur möglich nach Einholung einer Stellungnahme der Ethikkommission der Landesärztekammer des Saarlandes und nach Anhörung des Landesbeauftragten für Datenschutz. I n f o s u n d K o n t a k t Das Epidemiologische Krebsregister Saarland ist vollberechtigtes Mitglied der International Association of Cancer Registries (IACR) und des European Network of Cancer Registries (ENCR). Die Finanzierung des Registers erfolgt durch das Landesgesundheitsministerium. Weitere Informationen zum Thema Krebsregistrierung, Meldeunterlagen sowie Broschüren zur Patienteninformation erhalten Sie bei: Epidemiologisches Krebsregister Saarland Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Vertrauensstelle Postfach 10 24 64 66024 Saarbrücken Tel.: 06 81 / 501 5805 Fax 06 81 / 501 5998 Email: krebsregister@gbe-ekr.saarland.de Internet: www.krebsregister.saarland.de
R ü c k f r a g e n : Epidemiologisches Krebsregister Saarland Ministerium für Justiz, Arbeit, Gesundheit und Soziales Postfach 10 24 64 66024 Saarbrücken Tel.: 0681/501 5982 Email: krebsregister@gbe-ekr.saarland.de Internet: http://www.krebsregister.saarland.de Stand: März 2008 Auflage: 5000 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Regierung des Saarlandes herausgegeben. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerberinnen/Wahlbewerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Landtags-, Bundestags- und Kommunalwahlen sowie auch für die Wahl der Mitglieder des Europäischen Parlaments. F r a n z - J o s e f - R ö d e r - S t r a ß e 2 3 u n d Z ä h r i n g e r s t r a ß e 12, 6 6119 S a a r b r ü c k e n S t e p h a n K o l l i n g L e i t e r M i n i s t e r b ü r o u n d P r e s s e s p r e c h e r T e l. : ( 0 6 81) 5 01 3181 e - M a i l : p r e s s e @ j u s t i z - s o z i a l e s. s a a r l a n d. d e w w w. j u s t i z - s o z i a l e s. s a a r l a n d. d e