HRM2- Einführungsinstruktion 4

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Transkript:

Amt für Gemeinden Gemeindefinanzen www.agem.so.ch HRM2- Einführungsinstruktion 4 Fokus III: Berichterstattung und finanzielle Steuerung mit der Jahresrechnung 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 1

Themen Ausgangslage Neues Instrument «finanzpolitische Reserve» Kennzahlenanalyse Finanzielle Steuerung im Abschluss Berichterstattung anlässlich Rechnungsablage Budget 2017: «Selbstdeklaration Schuldenbremse» 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 2

Ausgangslage Grundlagen zur finanzielle Steuerung gemäss aktuellem HBO- Kapitel 16 Instrumente im Übergang Handhabung Bilanzfehlbetrag Voraussetzungen Vornahme zusätzliche Abschreibungen Kennzahlenset Prioritäten 1 3 Schuldenbremse Finanz-Cockpit 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 3

Finanzpolitische Reserve (1) Zielsetzung / Charakter Reserve zum Ausgleich künftiger Defizite aufgrund von Steuerausfällen oder konjunkturellen Problemlagen Mit einer Entnahme kann ein negatives Gesamtergebnis «verbessert» respektive geglättet werden Einlagen / Entnahmen beeinflussen das Gesamtergebnis in der 3. Stufe der Erfolgsrechnung als ausserordentlicher Aufwand oder Ertrag Ab Rechnung 2016 gilt ein Verbot zur Bildung von verdeckten Schwankungsreserven im Bereich Steuern 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 4

Finanzpolitische Reserve (2) Vorgaben Einlagen Einlagen Einlagen dürfen nur aufgrund eines operativen Ertragsüberschusses vorgenommen werden Solche Einlagen können budgetiert werden oder anlässlich des Abschlusses maximal in der Höhe des operativen Ertragsüberschusses im allgemeinen Haushalt vorgenommen werden 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 5

Finanzpolitische Reserve (3) Vorgaben Entnahmen Entnahmen im betreffenden Rechnungsjahr erfolgen, sofern kumulativ folgende Kriterien erfüllt sind: 1. Es resultiert ein operativer Aufwandüberschuss im allgemeinen Haushalt 2. Der Richtwert der Kennzahl 3 «Eigenkapital zum Fiskalertrag» wird unterschritten EG unter 2 000 EW sowie ZV: 60% EG 2 000 EW bis 9 999 EW: 30% EG ab 10 000 EW: 15% Maximale Entnahme Entnahmen sind bis zur Höhe des operativen Aufwandüberschusses im allgemeinen Haushalt zulässig respektive nur soweit bis der Richtwert gemäss Punk 2 erreicht ist. Verrechnung mit zusätzlichen Abschreibungen sind nicht zulässig 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 6

Finanzpolitische Reserve (4) Buchführung *Konto 29400.01 ist in Eigenkapitalnachweis aufzunehmen 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 7

Finanzpolitische Reserve (5) Zahlenbeispiel Entnahme Zahlenbeispiel Entnahme bei kleineren Gemeinden bis 2'000 EW Rubrik Konto Fallbeispiele 1 2 3 - Anzahle Einwohner/innen 1'000 1'000 1'000 - Richtwert Eigenkapital II in % Fiskalertrag 60% 60% 60% - operativer Aufwandüberschuss 9001.00-50'000-50'000-50'000 - Gemeindesteuerertrag direkte Steuern JP / NP 4000/4010 1'000'000 1'000'000 1'000'000 - Bestand Konto Bilanzüberschuss 29900.01 0 0 0 - Bestand Konto Bilanzüberschuss Vorjahre (vor Abschluss) 29999.02 640'000 500'000 600'000 - Kennzahl 3 - Eigenkapitals II** in % des Fiskalertrages 64.0% 50.0% 60.0% - Bestand finanzpolitische Reserve per 31.12. 29400.01 150'000 150'000 150'000 - Entnahme aus finanzpolitischer Reserve 29400.01 0 50'000 0 ** Eigenkapital II = Bilanzüberschuss vor Abschluss (Konto 29900.xx) 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 8

Finanzpolitische Reserve (6) Folgerungen Vorteile Klumpenrisiken im Steuersubstrat können abgesichert werden Unerwartete Aufwandüberschüsse in der Erfolgsrechnung können ausgeglichen oder geglättet werden Transparenter Ausweis in der Erfolgsrechnung Nachteile Entnahmen aus dieser Reserve sind im Verhältnis des Bilanzüberschusses beschränkt zulässig -> so wird auch die Vornahme von Einlagen eingegrenzt 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 9

Kennzahlenanalyse (1) Finanz-Cockpit (1) Leitgedanke: Cockpit = Steuerung; Einfärbung der finanziellen Sachverhalte nach rot orange grün als verwaltungsinternes Hilfsmittel einsetzbar. Rot Orange Grün Stopp: nicht zulässig ("no-go"). Gefahr/Risiko: kritisch. In Ordnung: Kein Handlungsbedarf. 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 10

Kennzahlenanalyse (2) Beurteilung Kennzahlen Finanzkennzahlen Gewichteter 2015 2014 2013 2012 2011 Mittelwert Richtwerte Nettoverschuldungsquotient --- --- 12.75% 16.28% 24.93% 17.98% < 100 % gut (Nettoschuld I im Verhältnis zum Der Nettoverschuldungsquotient gibt an, w elcher Anteil der direkten Steuern der natürlichen und juristischen 100 % - 150 % genügend gew ichteten Fiskalertrag 100%) Personen bzw. w ie viele Jahrestranchen erforderlich w ären, um die Nettoschulden abzutragen. > 150 % schlecht Der Steuerertrag w ird auf 100% gew ichtet gerechnet. 2015 2014 2013 2012 2011 Mittelwert Selbstfinanzierungsgrad 12.44% 25.24% 114.80% 106.72% 1370.63% 325.97% > 100% mittel-/langfristig anzustreben (Selbstfinanzierung in Prozent Der Selbstfinanzierungsgrad zeigt an, in w elchem Ausmass Neuinvestitionen durch selbsterw irtschaftete Mittel 80% - 100% verantw ortbare Neuverschuldung der Nettoinvestitionen) finanziert w erden können. Ein Selbstfinanzierungsgrad unter 100% führt zu einer Neuverschuldung. Liegt dieser 50% - 80% problematische Neuverschuldung Wert über 100%, können Schulden abgebaut w erden. < 50% grosse Neuverschuldung Mittelfristig sollte der SF-Grad im Durchschnitt gegen 100% sein, w obei auch der Stand der aktuellen Verschuldung eine Rolle spielt. Die Kennzahl kann starken Schw ankungen unterliegen und sollte daher mittelfristig betrachtet w erden. 2015 2014 2013 2012 2011 Mittelwert Eigenkapital zum Fiskalertrag --- --- 54.64% 47.06% 52.65% 51.45% > 60 % EG unter 2'000 Einw ohner/innen EW (inkl. BG, KG; ZV) (Eigenkapital in % des Fiskalertrages) Nach Gemeindegrösse abgestufte Mindestausstattung des Eigenkapitals (Bilanzüberschuss) zur Abdeckung von > 30 % EG 2'000 EW bis 9'999 EW ausserplanmässigen Aufw andüberschüssen und zum Schutz vor einem Bilanzfehlbetrag. > 15 % EG ab 10'000 EW Verwaltungsinternes Analyse-Hilfsmittel; Rascher und differenzierter Überblick erstellen; Grundlage für Berichterstattung gegenüber Behörden. 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 11

Finanzielle Steuerung im Abschluss In der 3. Stufe der Erfolgsrechnung, sofern Voraussetzungen erfüllt: 3899.00 - Abtragung Bilanzfehlbetrag nötig? 3830.xx - zusätzlichen Abschreibungen möglich? 3893.00 - Einlagen in Vorfinanzierung möglich? 3894.00 - Einlagen finanzpolitische Reserve erwünscht? 4894.00 - Entnahme finanzpolitische Reserve nötig? 4896.00 Entnahme Neubewertungsreserven (ab 2021) Einlage/Entnahme in / von Bilanzüberschuss 9000.00 - Ertragsüberschuss 9001.00 - Aufwandüberschuss 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 12

Berichterstattung Teil der ordentlichen Rechnungsablage Kommentar zum Ergebnis Jahresrechnung u.a. Überblick Erfolgsrechnung Investitionsrechnung Bilanz Geldflussrechnung Kennzahlen Abweichungen zum Budget Grafiken Inhaltsverzeichnis Adressaten: Gemeinderat / Gemeindeversammlung Vgl. auch Beispiele der Pilotgemeinden 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 13 Titelblatt Bericht und Antrag 1 Bericht Gemeinderat 2 Erklärung Finanzverwaltung 3 Bestätigungsbericht Rechnungsprüfungskommission / Revisionsstelle 4 Beschluss und Antrag Seite

Budget 2017: Selbstdeklaration Schuldenbremse Nach 136 Abs. 3 Gemeindegesetz hat im Budget ein Selbstfinanzierungsgrad von mindestens 80% vorzuliegen, sofern in der letzten Jahresrechnung die Nettoverschuldung zum gewichteten Fiskalertrag 150% oder mehr beträgt (vgl. HBO 16.6.1) Ab Budget 2017 ist im Bericht des Gemeinderates eine entsprechende Deklaration obligatorisch vorzunehmen Textempfehlung vgl. Newsletter 6/September 2016: «Die Vorgabe über die maximale Nettoverschuldung (Schuldenbremse 136 Abs. 3 Gemeindegesetz) ist mit dem vorliegenden Budget eingehalten.» Vgl. Newsletter 6 / September 2016 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 14

Quellen HBO 15 - Jahresrechnung HBO 16 - Finanzielle Führung Präzisierungen und Ausführungsbestimmung u.a. bezüglich des Instruments «finanzpolitische Reserve» folgen bis 2. Quartal 2017 29.11.2016 HRM2-Einführungsinstruktion 4 15