P R O D U Z E N T E N V E R T R A G

Ähnliche Dokumente
im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

im Folgenden kurz Lizenznehmer (oder z.b. Label, Produzent) genannt, andererseits, wie folgt:

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und

K O M P O S I T I O N S A U F T R A G

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Lizenzgeber genannt, einerseits, und

B A N D Ü B E R N A H M E V E R T R A G Produzent Interpreten

V E R L A G S V E R T R A G. über Titel

M A N A G E M E N T V E R T R A G

im Folgenden kurz, auch mehrheitlich, Urheber genannt, einerseits, und

Video-Lizenzvertrag (Online-Lizenz)

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Arrangementauftrag. (Entwurf) 1. Vertragsgegenstand

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Salzburger Land Tourismus GmbH als Auftragnehmerin ihrer Business-Partner

PROVISIONSVEREINBARUNG

Musik-Urheberrecht. Österreichisches Urheberrecht für Komponisten, Musiker, Musiknutzer und Produzenten. 2., aktualisierte und überarbeitete Auflage

Verschwiegenheitsvereinbarung. zwischen. Muster VC Aktiengesellschaft vertreten durch den Vorstand Fred Mustermann. und. Firma xy. und.

Sportlermanagementvertrag

V E R T R A G KONTROLLEN UND BESTÄTIGUNGEN BEI DER ÜBERNAHME VON WERTPAPIEREN

AKG e.v. Musterverträge. Mustervertrag 5 Beratervertrag

Rahmenvertrag zur Einbindung einer Onlineberatungslösung für die angeschlossenen Mitglieder

Geheimhaltungsvereinbarung

SPONSORING-VERTRAG. Zwischen: Name (Firma, Organisation etc.): Straße: Ort: - nachfolgend Sponsor genannt -

KÜNSTLERQUITTUNG UND RECHTEÜBERTRAGUNG/ VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG

Dr. Thiele IT-Beratung

Volontariatsvertrag. zwischen (Verlagsname, Verlagsadresse) - nachstehend Verlag genannt

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG VON FORSCHUNGS- UND ENTWICKLUNGSARBEITEN DER JOHANNES KEPLER UNIVERSITÄT LINZ ( JKU )

GEHEIMHALTUNGSVERTRAG

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Vertrag über die Abrechnung von Leistungen in der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung

FRESHFIELDS BRUCKHAUS DERINGER

Musik und Rechte. Seminarunterlage von. Andreas Fabianek und Dr. Rainer Beck, Mag.art.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Wir investieren. Sie profitieren. Allgemeine Auftragsbedingungen für die betriebswirtschaftliche Beratung der S-UBG

Rahmenvertrag Einkauf nachfolgend Rahmenvertrag

KAUFVERTRAG [KAUFGEGENSTAND] ABGESCHLOSSEN ZWISCHEN. Flughafen Wien Aktiengesellschaft Postfach 1, 1300 Wien-Flughafen Sitz in Schwechat FN 42984m

Vertrag über freie Mitarbeit

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIEFERANTEN- VEREINBARUNG

Vertrag. zwischen. und. vertreten durch - nachfolgend als Zuwendungsgeber bezeichnet - Vertragsgegenstand

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Geheimhaltungsvereinbarung

Dienstvertrag. zwischen. Muster GmbH. Sackgasse 7, Glückstadt. Vertreten durch den Geschäftsführer (im folgenden Auftraggeber) und der

Beratungsvertrag. Zwischen. Max Mustermann GmbH Musterstraße Musterhausen. (Auftraggeber) und

VERTRAG ÜBER DIE NUTZUNG DER SCHIENENINFRASTRUKTUR DER AG DER WIENER LOKALBAHNEN

Zwischen. dem Freistaat Bayern,

Vereinbarung über die Einräumung von Nutzungsrechten

Sofort Start Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Allgemeine Einkaufsbedingungen der Gräff GmbH, Troisdorf, Bonner Str. 54

VERTRAULICHKEITSVEREINBARUNG

Muster-Ausstellungsvertrag und Muster-Werkliste

Muster eines Vertrages über freie Mitarbeit

Ausbildungsvertrag für das Pharmaziepraktikum

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

K A U F V E R T R A G

AKG e.v. Mustervertrag 2. Sponsoring externer Fortbildungsveranstaltungen unter Beteiligung einer Agentur. Sponsoringvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Arbeitsvertrag. Achtung! Wichtiger Hinweis für die Verwendung des nachfolgenden Mustervertrages: Stand: Juli 2008

Teilnahmebedingungen zum Filmwettbewerb des AOK-Bundesverbandes ( The Dark Side of Sugar )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

Vertrag über freiberufliche Mitarbeit

Leihvertrag. (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit. und (genaue. (Nennung des Ansprechpartners mit

Allgemeine Einkaufsbedingungen der IDS Outsourcing GmbH. 1 Geltungsbereich

Vertraulichkeitsvereinbarung.... [genaue Firmenbezeichnung und Anschrift des Anbieters] Westnetz GmbH Florianstr Dortmund

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Schulungen

(2) Die folgenden Dokumente sind Bestandteile des Vertrags und zwar in der angegebenen Rangordnung:

Das Land Schleswig-Holstein vertreten durch die Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein GmbH (NAH.SH GmbH) Kiel

Vertrag über die Nutzung der Eisenbahninfrastruktur der Container Terminal Wilhelmshaven JadeWeserPort-Marketing GmbH & Co. KG

Antrag auf Abschluss - Werkvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bondgarantien AGB BG

1. Herrn / Frau. 2. der Kleider machen Bräute UG (haftungsbeschränkt) - nachstehend Optionsberechtigte genannt

Werkvertrag. Nr. D046-01_01. zwischen

Beratungsvertrag. (Muster) zwischen. - nachfolgend Auftraggeber genannt - und. - nachfolgend Auftragnehmer genannt - Inhaltsverzeichnis

Vertrag. zwischen. AOK Bayern Die Gesundheitskasse Carl-Wery-Str München (im Folgenden AOK genannt) und

Beratervertrag. IUP GmbH. Zwischen. vertreten durch. im folgenden Auftraggeber" genannt, und. Dielmannstraße 65 D Offenbach am Main

Ortsgemeinde Mörsdorf Kirchstraße Mörsdorf (vertreten durch den Ortsbürgermeister) Ansprechpartner: Marcus Kirchhoff (Telefon: )

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

VERTRAG. zwischen. switchplus ag Limmatquai Zürich (nachstehend SWITCHPLUS genannt) und. switchplus User-ID: (nachstehend PARTNER - genannt)

Zweckvereinbarung Seite 1 von 3

GEHEIMHALTUNGSVEREINBARUNG

DIETER GREVEN FOTOGRAFIE

Lizenzbedingungen. I. Allgemeine Bestimmungen

WERKVERTRAG über die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft)

Mustervertrag. für den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung

Werkzeugvertrag A. über die Nutzung BHTC-eigener Werkzeuge für beigefügten Anhang Stand: 03/ nachstehend "BHTC" genannt -

Clubmitgliedsvereinbarung

Seminar: Verträge im Musikbusiness

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Dienstleistungen des Servicebereichs Informations- und Kommunikationsdienstleistungen.

Gesamtvertrag zwischen der Evangelischen Kirche in Deutschland und der VG Musikedition 1

Kooperationsvertrag. Kooperationsvertrag Stand abgeschlossen zwischen

VERTRAG. Kunden-Nr.: 12. Bedingungen Der Kunde hat von den umseitig abgedruckten Bedingungen Kenntnis genommen.

Kaufvertrag für ein gebrauchtes Kraftfahrzeug

Pauschalvertrag zu 70, 71 UrHG- Wissenschaftliche Ausgaben/ Erstausgaben

Willst du mit mir wohnen?

2.3 Gegenstand der Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines wirtschaftlichen Erfolges.

Sponsoringvertrag. zwischen. Goethe Universität Frankfurt. Ausführende Stelle (Klinik/Institut, Anschrift, Name Einrichtungsleiter): Professor Dr.

Transkript:

P R O D U Z E N T E N V E R T R A G abgeschlossen am unten bezeichneten Tage zwischen Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: Kontoverbindung: im Folgenden kurz Label genannt, einerseits, und Name/Firma: Adresse: Telefonnummer: E-Mail Adresse: im Folgenden kurz Produzent genannt, andererseits, wie folgt: 1. Vertragsgegenstand Das Label beauftragt den Produzenten, unter dem Albumtitel. Tonaufnahmen des Künstlers Künstler/Band: bestehend aus: in einwandfreier und veröffentlichungsfähiger Qualität herzustellen. Das Album soll folgende Einzeltitel umfassen: 1

2. Produktion 2.1 Die Vertragsparteien haben sich auf ein Produktionsbudget geeinigt, das dem Vertrag als Anlage./A angeschlossen wird. 2.2 Die Vertragsaufnahmen werden im Studio des Produzenten und unter dessen organisatorischer Leitung hergestellt. Das Label hat mit dem oben genannten Künstler einen Künstlervertrag abgeschlossen. Weitere Verträge, beispielsweise mit Studiomusikern, über die Miete von Technik oder mit dem Personal hat der Produzent im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuschließen. 2.3 Den Produzenten trifft die Pflicht, sich sämtliche zur Verwertung der Tonaufnahmen erforderlichen Rechte der Mitwirkenden zu sichern. Das Label empfiehlt den Einsatz von Künstlerquittungen. 2.4 Die Herstellung der Vertragsaufnahmen einschließlich Regieführung hat bis zur Ablieferung der technisch und künstlerisch einwandfreien Masterbänder unter der persönlichen Leitung und Überwachung des Produzenten zu erfolgen. Der späteste Ablieferungstermin ist der 2.5 Das Label trägt die Kosten der Produktion, soweit sie im Produktionsbudget in der jeweiligen Kostenart berücksichtigt sind. Über Anweisung des Produzenten überweist das Label Positionen, die im Produktionsbudget vorgesehen sind, direkt an den dritten Vertragspartner. Zur Zahlung darüber hinausgehender Kosten ist das Label nicht verpflichtet. 2.6 Verwendet der Produzent bei der Produktion Samples, so hat er die diesbezüglichen Rechte auf eigene Kosten beizuschaffen. 2.7 Der Produzent verpflichtet sich, ohne besondere Vergütung die Aufnahmen der zu produzierenden Titel, deren Abmischung und das Mastering so oft zu wiederholen, bis eine einwandfreie und veröffentlichungsfähige Qualität hergestellt ist. 2

2.8 Das Label ist Tonträgerhersteller im Sinne des Urheberrechtsgesetzes; ihm kommen daher die Leistungsschutzrechte an der Produktion zu. 3. Rechteeinräumung 3.1 Der Produzent überträgt dem Label für die Dauer der gesetzlichen Schutzfrist die ausschließlichen, weltweiten und übertragbaren Rechte zur umfassenden Verwertung der Vertragsaufnahmen. Das Label nimmt die Rechteübertragung an. 3.2 Die umfassende Rechteübertragung beinhaltet insbesondere die Leistungsschutzrechte und sonstigen Rechte aller ausübenden Künstler; die Leistungsschutzrechte des Produzenten, soweit sie entgegen der ausdrücklichen Regelung in Punkt 2.9 beim Produzenten entstanden sein sollten; die Leistungsschutzrechte des Produzenten, soweit sie bei ihm als ausübenden Künstler entstanden sein sollten; allfällige Urheberrechte, soweit der Produzent selbst gestaltend und mit Werkhöhe in die Werkstruktur eingegriffen oder das Werk bearbeitet hat; das Rechte, einzelne oder alle Vertragsaufnahmen in welcher Zusammensetzung auch immer, beispielsweise im Rahmen einer Compilation, zu verwerten; das Recht, die Vertragsaufnahmen zu bearbeiten, insbesondere zu kürzen, zu remixen oder zu sampeln sowie in Verbindung mit einem Film oder einer Werbung für Produkte und Dienstleistungen Dritter (Fremdwerbung) zu verwerten; das Recht zum Electronic Merchandising, insbesondere im Zusammenhang mit Klingeltönen und anderen Auswertungsformen über Telekommunikationsgeräte. 3.3 Die umfassende Rechteübertragung umfasst insbesondere folgende Verwertungsarten: Vervielfältigung in jeder Konfiguration und Verbreitung, beispielsweise Herstellung von CDs, DVDs, Schallplatten und deren Verkauf; Vermietung und Verleihung; Sendung, insbesondere online, terrestrisch, über Satellit oder Kabel, analog oder digital, in Radio und Fernsehen; öffentliche Darbietung und 3

umfassende Online-Verwertung. 3.4 Das Eigentum an den Tonaufnahmen und den zugrunde liegenden Daten steht dem Label zu. Den Produzenten trifft die Pflicht, die Daten vor Verlust und Zerstörung zu sichern. Auf Verlangen des Labels hat der Produzent sämtliche Daten herauszugeben und danach zu löschen. 3.5 Das Label ist berechtigt, Vertragsrechte ganz oder teilweise zu übertragen. Das Label ist weiters berechtigt, Unterlizenzen zu vergeben. 4. Exklusivität Der Produzent garantiert, die den Vertragsaufnahmen zugrunde liegenden Werke in welcher Fassung auch immer - für die Dauer von XX (z.b. 5) Jahren ab Veröffentlichung nicht neu aufzunehmen oder zu verwerten (Titelexklusivität). Zur Absicherung der Exklusivität räumt der Produzent bereits jetzt dem Label die Rechte an jenen Aufnahmen ein, die unter Verletzung der Exklusivitätsverpflich - tung entstehen. Das Label nimmt die Rechteübertragung an. 5. Verwertung Die Entscheidung, ob und in welcher Art und Weise sowie in welchem Umfang die Vertragsaufnahmen ausgewertet werden, trifft das Label alleine. 7. Beteiligungen Alternative 1: Pauschalhonorar Der Produzent erhält für seine Leistungen ein Pauschalhonorar von netto XX. Das Pauschalhonorar ist zu einem Drittel nach Beauftragung, zu einem weiteren Drittel nach Beendigung der Aufnahmen und letztendlich nach Abnahme des qualitativ einwandfreien Masterbandes zu Zahlung fällig. Alternative 2: 7.1 Tonträger - Fixbeteiligung Für jede abzurechnende Tonträgereinheit erhält der Produzent einen Fixbetrag von XX (Longplay- Album) bzw. XX (Single). Abzurechnen sind 100% der verkauften, bezahlten und nicht retournierten Tonträger. Ausgenommen sind Retourenreserven im Umfang von % (5 bis 20%). Befinden sich auf einem Tonträger 4

nicht ausschließlich vertragsgegenständliche Tonaufnahmen, so errechnet sich der Fixbetrag titelanteilig. Alternative 3: 7.1 Tonträger - Umsatzbeteiligung Für jede abzurechnende Tonträgereinheit erhält der Produzent nachstehende Beteiligung: XX % des Händlerabgabepreises für jede Album-Tonträgereinheit XX % des Händlerabgabepreises für jede Single-Tonträgereinheit Händlerabgabepreis (HAP) ist der vom Label für die Abgabe des Tonträgers an den Einzelhandel in der jeweils gültigen Preisliste zugrunde gelegte Preis abzüglich Verkaufs- und Umsatzsteuern. Der HAP beträgt anfänglich: XX. Eine anfängliche Abweichung beim HAP vom Labelstandard bedarf der Zustimmung des Produzenten. Abzurechnen sind 100% der verkauften, bezahlten und nicht retournierten Tonträger. Ausgenommen sind Retourenreserven im Umfang von XX% (5% bis 20%). Befinden sich auf einem Tonträger nicht ausschließlich vertragsgegenständliche Tonaufnahmen, so errechnet sich die Beteiligung titelanteilig. 7.2 Online An den Nettoeinnahmen (Einnahmen abzüglich Umsatzsteuer) aus dem unkörperlichen Verkauf von Tonträgern steht dem Produzent eine Beteiligung von XX% zu. 7.3 Lizenzierungen Zusätzlich erhält der Produzent: XX % der Nettoeinnahmen aus einer Sublizenzvergabe XX % der Nettoeinnahmen aus der Vermarktung von Musikvideos XX % der Nettoeinnahmen aus Werbe- oder Filmeinnahmen 7.4 Das Label rechnet mit dem Produzenten jeweils innerhalb von 1 Monat nach Ende eines jeden Kalenderhalbjahres ab. Die Auszahlung der Beteiligung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungslegung durch den Produzenten, gegebenenfalls zuzüglich der Umsatzsteuer. Soferne mehrere Personen als Produzent auftreten, tritt die schuldbefreiende Wirkung gegenüber jedem Einzelnen durch Überweisung der Beteiligung auf das bekannt gegebene Konto ein. Bei einem Auszahlungsbetrag von unter 2,-- kann die Auszahlung unterbleiben und wird der Auszahlungsbe- 5

trag auf das nächste Jahr weitergerollt. Im darauffolgenden Jahr hat jedenfalls eine Auszahlung zu erfolgen. 7.5 Der Produzent hat das Recht, die den Abrechnungen zugrunde liegenden Unterlagen des Labels selbst oder durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Parteienvertreter (Rechtsanwalt oder Wirtschaftstreuhänder) überprüfen zu lassen. Ergibt die Überprüfung bei nur einer einzigen Abrechnung von mehr als 3%, zumindest aber 100,00, zu Ungunsten des Produzenten, so trägt das Label die Kosten der Überprüfung, ansonsten der Produzent. 8. Rechteverfolgung Der Produzent wird das Label bei gerichtlicher oder außergerichtlicher Geltendmachung der erworbenen Rechte durch Rat und Tat unterstützen, insbesondere die notwendigen Originaldokumente zur Verfügung stellen, und, wenn erforderlich, notwendig werdende Abtretungen von Rechten an das Label vornehmen bzw. deren Vornahme veranlassen. Das Label ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Verstöße Dritter gegen die Vertragsrechte in eigenem Namen und auf eigene Kosten zu verfolgen. 9. Sonstiges 9.1 Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für.. (Ort) sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart. Erfüllungsort ist in. (Ort) 9.2 Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes. 9.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. 9.4 Der gegenständliche Vertrag regelt die Vertragsbeziehungen der Vertragsparteien abschließend. Mündliche Nebenabreden verlieren mit Unterfertigung des gegenständlichen Vertrages durch den Produzent ihre Wirksamkeit. 6

9.5 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für ein Abgehen von dem Schriftformerfordernis. Erklärungen per E-Mail oder Telefax entsprechen der Schriftform. 9.6 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. 7