Amtsblatt für die. Stadt Bad Lippspringe. 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1. Inhaltsverzeichnis

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Transkript:

für die Stadt Bad Lippspringe Landesgartenschau Bad Lippspringe 2017 17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 02/2017 Bekanntmachung Nutzungszeit Wahlgrabstätte 2 03/2017 Bekanntmachung über die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis 3 zum Volksbegehren G9 jetzt 04/2017 Bekanntmachung über die Eintragungsstellen und Auslegungszeiten 4 der Unterschriftenlisten zum Volksbegehren G9 jetzt Nichtamtliche Mitteilungen Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse 5 Herausgeber: Stadt Bad Lippspringe, Fachbereich Zentrale Dienste, Postfach 14 80, 33169 Bad Lippspringe Interessenten können das Amtsblatt kostenlos bei der Stadtverwaltung Bad Lippspringe abholen bzw. sich gegen Erstattung der Portokosten zusenden lassen oder im Internet unter www.bad-lippspringe.de einsehen.

17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 2 Stadt Bad Lippspringe Bad Lippspringe, 11.01.2017 B e k a n n t m a c h u n g Gemäß 15 Abs. 5 der Friedhofssatzung für den Waldfriedhof der Stadt Bad Lippspringe vom 09. Dezember 2003, zuletzt geändert durch Satzung vom 06. Oktober 2009, wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungszeit an folgenden Wahlgrabstätten auf dem Waldfriedhof Bad Lippspringe abgelaufen ist: Abteilung M Nr. 6 (Wahlgrab 1 Stelle, Beerdigung am 03.12.1991) Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten konnte bisher nicht ermittelt werden. Angaben dazu nimmt die Friedhofsverwaltung, Außenstellte Ordnungsamt, Peter-Hartmann-Allee 1, Zimmer E01 und E02, Tel. 05252/26-135 u. 05252/26-136, entgegen. Näheres zu der Grabstätte kann dort ebenfalls erfragt werden. Die aufgeführte Grabstätte wird nach Ablauf von 3 Monaten abgeräumt und zur Wiederbelegung hergerichtet. Nicht abgeräumte Grabsteine, Kreuze, Einfassungen und Grabschmuck gehen nach Ablauf dieser Frist in das Eigentum der Stadt Bad Lippspringe über. Die Abräumung erfolgt durch städtische Bedienstete. Im Auftrag Tegethoff

17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 3 Bekanntmachung der Stadt Bad Lippspringe über das Recht auf Einsichtnahme in das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten und auf Beantragung eines Eintragungsscheines anlässlich der amtlichen Listenauslegung für das von der Landesregierung zugelassene Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017 1. Das Volksbegehren ist auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet: Der Landtag möge sich mit dem Volksbegehren "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" mit dem Ziel, dass an Gymnasien in NRW das Abitur wieder nach einer Regelschulzeit von 13 Jahren - ohne Pflicht zum Nachmittagsunterricht - abgelegt wird, befassen. Dieses Ziel soll durch eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes NRW erreicht werden. 2. Das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten für das Volksbegehren für die Stadt Bad Lippspringe wird in der Zeit vom 24. bis zum 27. Januar 2017 während der folgenden Öffnungszeiten: Montag Freitag 08:30 Uhr 12:30 Uhr Montag, Dienstag und Mittwoch 14:00 Uhr 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr 18:00 Uhr im Rathaus, Wahlamt, Zimmer 201, 1. OG, barrierefrei für Eintragungsberechtigte zur Einsichtnahme bereit gehalten. Jeder Eintragungsberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person in dem Verzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Eintragungsberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit von anderen im Verzeichnis der Eintragungsberechtigten eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Verzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Eintragungsberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß 51 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist. Das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten wird im automatisierten Verfahren geführt. Zur Eintragung in die amtlich ausgelegten Listen wird nur zugelassen, wer in das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten eingetragen ist. 3. Wer das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten für unrichtig oder unvollständig hält, soll sofort nach Einsichtnahme Einspruch einlegen; der Einspruch muss spätestens am letzten Tage der Einsichtsfrist (27.01.2017) eingelegt werden. 4. Eine individuelle Benachrichtigung der in das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten eingetragenen Eintragungsberechtigten über die Listenauslegung, die Voraussetzungen für die Eintragung in die Listen sowie die Eintragungsstellen erfolgt nicht. 5. Einen Eintragungsschein erhält auf Antrag (Antragsmöglichkeit bis zum 31. Mai 2017) a) jeder in das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten eingetragene Antragsteller, b) ein nicht in das Verzeichnis eingetragener Antragsteller, wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Einspruchsfrist versäumt hat oder wenn sich seine Berechtigung zur Teilnahme an dem Volksbegehren erst nach Ablauf der Einspruchsfrist herausstellt. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch schriftliche Vollmacht des Antragstellers nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist. Bad Lippspringe, 17.01.2017 Andreas Bee

17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 4 Bekanntmachung der Stadt Bad Lippspringe über die Auslegung der Eintragungslisten des Volksbegehrens "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" in der Zeit vom 02. Februar 2017 bis 07. Juni 2017. 1. Auf Antrag hat die Landesregierung gemäß Artikel 68 Abs. 1 Satz 5 der Landesverfassung und 10 Abs. 1 Satz 3 VIVBVEG die amtliche Listenauslegung für ein Volksbegehren zugelassen, das auf folgenden Gegenstand der politischen Willensbildung gerichtet ist: Der Landtag möge sich befassen mit dem "Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!" 2. Die Zulassung der amtlichen Listenauslegung ist am 05. Januar 2017 vom Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen im Ministerialblatt Nr. 1 Seite 14 des Landes Nordrhein-Westfalen bekannt gemacht worden. Gemäß 12 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über das Verfahren bei Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (VIVBVEG) erfolgt die amtliche Listenauslegung in der Zeit vom 02. Februar bis 07. Juni 2017. 3. In der Stadt Bad Lippspringe liegen die Eintragungslisten für das Volksbegehren in der Zeit vom 02.02.2017 07.06.2017 im Rathaus, Wahlamt, Zimmer 201, 1. OG innerhalb der folgenden Öffnungszeiten Montags- Freitags von 08.30 Uhr 12.30 Uhr Montags - Mittwochs von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstags von 14.00Uhr bis 18.00 Uhr aus. Zusätzlich liegen die Eintragungsliste an folgenden Sonntagen, 19. Februar 2017 26. März 2017, 30. April 2017 und 28. Mai 2017, jeweils von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Rathaus, Informationsbüro, aus: 4. Eintragungsberechtigt ist, wer - innerhalb der Auslegungsfrist wahlberechtigt zum Landtag Nordrhein-Westfalen ist bzw. wird, - in das Verzeichnis der Eintragungsberechtigten eingetragen ist und - sein Stimmrecht nicht verloren hat. Bad Lippspringe, der 17. 01. 2017 Andreas Bee

17. Jahrgang 19. Januar 2017 Nummer 02 / Seite 5 Nichtamtliche Mitteilungen Geplante öffentliche Sitzungen des Rates und der Ausschüsse Donnerstag, den 19.01.2017 Dienstag, den 24.01.2017 Mittwoch, den 25.01.2017 Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Kultur und Tourismus Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt Sitzung des Rates Diese Terminangaben erfolgen ohne Gewähr. Die Sitzungsräume und der jeweilige Sitzungsbeginn sind unterschiedlich. Bitte entnehmen Sie diese Angaben frühestens 7 Tage vor der Sitzung dem Internet www.bad-lippspringe.com, den Bekanntmachungskästen oder rufen Sie an unter Tel. 26-1 82 oder 26-1 60.