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Transkript:

Willkommen zur Kanzlei Michaelis Vortragsveranstaltung 2015!

ein Vortrag von RA Dr. Jan Freitag Fachanwalt für Arbeitsrecht Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.

26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 3

Emas non quod opus est, sed quod necesse est! Kauf nicht, was du gebrauchen kannst, sondern was du dringend brauchst. 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 4

1. Geschäfte mit Betrieben: Betriebsübergänge sind komplexe Vorgänge - Inhaberschaft von Rechten (z.b.: Bestandsrechte) - Geschäftsstrategien - Software - Name und Ruf - Einrichtungsgegenstände (Computer, Schreibtische) - Lage, Geschäftsräume - ARBEITNEHMERINNEN UND ARBEITNEHMER 26.02.105 RA Dr. Jan Freitag 5

613a Absatz 1 Satz 1 BGB: Geht ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen anderen Inhaber über, so tritt dieser in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 6

Errare humanum est! Irren ist menschlich! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 7

2. Fallbeispiele aus der Praxis - Der hemdsärmelige Jungunternehmer : Vorplanung ist sehr wichtig! 26.01.2015 RA Dr. Jan Freitag 8

- Der überraschte Erbe : Vorsicht ist geboten! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 9

Aequum inter omnes cives ius sit! Gleiches Recht gelte unter allen Bürgern! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 10

3. Kündigungsschutz für Arbeitnehmer im deutschen Arbeitsrecht - Politische Grundentscheidung: umfassender Arbeitnehmerschutz versus hire and fire 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 11

- Das Kündigungsschutzgesetz: - 1 KSchG: (1) Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis in demselben Betrieb oder Unternehmen ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden hat, ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist. 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 12

- 23 KSchG: Kleinbetriebsklausel 10 Ansatzpunkt für Gestaltung bei Unternehmenstransaktion? Fallbeispiel: Übernahme Kleinbetrieb 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 13

Begriff des Gemeinschaftsbetriebes nach Übernahme Wo wird schwerpunktmäßig über die Arbeitsbedingungen und die Umsetzungsfragen entschieden? Beispiel: Versicherungs-AG mit 1.000 x 10 Mitarbeitern versus diversifiziertes Unternehmen Fallbeispiel: diversifiziertes Unternehmen 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 14

Sonderkündigungsrecht beim Betriebsübergang? Aiunt multum esse, non multa! Man sagt, man müsse vieles lesen, nicht vielerlei! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 15

4. 613a BGB Rechte und Pflichten bei Betriebsübergang : - 613a Absatz 1 Satz 1 BGB: Übergang der Rechte und Pflichten der bestehenden Arbeitsverhältnisse WAS IST EIN BETRIEBSÜBERGANG? Begrifflichkeit: Übergang des Kerns des zur Wertschöpfung erforderlichen Funktionszusammenhanges / Übergang einer ihre Identität bewahrenden wirtschaftlichen Einheit im Sinne einer organisierten Zusammenfassung von Ressourcen zur Verfolgung einer wirtschaftlichen Haupt- oder Nebentätigkeit : Übernahme der Kundschaft ist ein wesentlicher Faktor für die Bewahrung der wirtschaftlichen Einheit. (Art. 1 I lit. a, b RL 2001/23/EG Rechtsprechung EuGH, Übernahme durch BAG seit BAG 13.11.1997 in NZA 1998, 251) 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 16

- 613a Absatz 1 Satz 2 BGB: Besonderheit bei Tarifgebundenheit Sonderregelungen im kollektiven Arbeitsrecht 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 17

- 613a Absatz 2 BGB: Verpflichtungen sowohl beim Betriebsveräußerer als auch beim Betriebserwerber Der bisherige Arbeitgeber haftet neben dem neuen Inhaber für Verpflichtungen nach Absatz 1, soweit sie vor dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind und vor Ablauf von einem Jahr nach diesem Zeitpunkt fällig werden, als Gesamtschuldner Käufer und Verkäufer als Gesamtschuldner! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 18

- 613 Absatz 5 und 6 BGB: Hochkompliziertes Übergangsszenario : Informationen, Wahlrecht Arbeitnehmer 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 19

Sonderkündigungsrecht beim Betriebsübergang? - 613a Absatz 4 BGB: Kündigungsbeschränkung : Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers durch den bisherigen Arbeitgeber oder durch den neuen Inhaber wegen des Übergangs eines Betriebs oder eines Betriebsteils ist unwirksam. Das Recht zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus anderen Gründen bleibt unberührt. Unterliegt der gekündigte Arbeitnehmer nicht dem Schutz des Kündigungsschutzgesetzes, genügt jeder nachvollziehbare, nicht willkürlich erscheinende sachliche Grund, der den Verdacht einer bloßen Umgehung von 613a Absatz 4 Satz 1 BGB auszuschließen vermag. (siehe zum Beispiel schon BAG vom 27.09.1984) / Fall: Kauf Kleinbetrieb 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 20

lucundi sunt acti labores! Nach getaner Arbeit fühlt man sich wohl! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 21

5. Dringender anwaltlicher Rat: Gründliche Vorbereitung bei Unternehmenskauf und -verkauf 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 22

- Versicherungsrecht: Kaufobjekt? Due-Diligence 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 23

- Gesellschaftsrecht: Gesellschaftsrechtlich vorteilhafte Konstruktion! (u.u. auch mit Blick auf 613a BGB) 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 24

- Datenschutzrecht: Beachten! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 25

- Erbrecht: Absichern! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 26

- Steuerrecht: Steuerlich vorteilhafte Konstruktion! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 27

- Gründliche Planung! 26.02.2015 RA Dr. Jan Freitag 28

Herzlichen Dank für Ihr Interesse! RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Reichow RA Ratsch RA Jöhnke RAin Kleine RA Cyrus Glockengießerwall 2 20095 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Fax: (040) 888 88-737 www.kanzlei-michaelis.de Willkommen in meiner Alma Mater, der Universität Hamburg! Nutzen Sie die Möglichkeiten zum Gespräch!