TAXORDNUNG ZWEIERZIMMER MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort, bewohnt durch eine Person)

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Transkript:

GELTUNGSBEREICH Diese Taxordnung gilt für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Seniorenzentrums weitenau. ZUSAMMENSETZUNG DER KOSTEN Die Kosten bei einem Aufenthalt setzen sich zusammen aus den Pensionskosten, den Pflegetaxen, den Betreuungskosten sowie aus zusätzlichen Leistungen und privaten Auslagen. PENSIONSKOSTEN ZIMMERTYP EINERZIMMER OHNE BALKON (je nach Grösse und Komfort) CHF PRO TAG UND PERSON 95.00 bis 113.00 EINERZIMMER MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort) ZWEIERZIMMER MIT BALKON (je nach Grösse und Komfort, bewohnt durch eine Person) ÜBERGANGS- / FERIENZIMMER (möbliert) 111.00 bis 117.00 127.00 bis 138.00 88.00 ZIMMER BEWOHNT DURCH ZWEITE PERSON 70.00 AUFNAHMEGEBÜHR BEIM EINTRITT 150.00 IN DEN PENSIONSKOSTEN ENTHALTEN: Einer- oder Zweierzimmer mit Schrank im Untergeschoss Bett wird zur Verfügung gestellt, Nachttisch bei Bedarf Tagvorhänge, Bett- und Frottierwäsche Nebenkosten: Heizung, Strom, Kalt- und Warmwasser Radio-, Telefon- und Fernsehanschluss Postservice Periodische Reinigung der gemieteten Zimmer Verpflegung: Vollpension inkl. Tee, Mineralwasser (Normalkost) Besorgung der Privatwäsche ohne Flickarbeiten und ohne Chem. Reinigung Benützung der Gemeinschaftsräume und einrichtungen und der Gemeinschaftsküche Aktivierungs- und Bewegungsangebot 1

Anlässe und Veranstaltungen, die den Bewohnerinnen und Bewohnern gemeinsam angeboten werden Benützung von Gehhilfen (Rollator) und Rollstuhl IN DEN PENSIONSKOSTEN NICHT ENTHALTEN: Medizinische Leistungen wie Arzt-, Therapie- und Laborkosten Medikamente, Pflegematerial, Hilfsmittel, Toilettenartikel Pflege und Behandlungsmassnahmen (Abrechnung nach RAI) Zimmerservice bei Bewohnerinnen und Bewohnern aus Komfortgründen Coiffeur, Pedicure Näh- und Flickarbeiten, sowie chemische Reinigung von persönlichen Textilien Telefongesprächskosten, Post-, Radio- und TV-Gebühren, Internetanschluss Transporte, Botengänge, Besorgungen Bezüge aus der Cafeteria Reparaturen von privatem Mobiliar Miete Mobiliar Mit einem Austritt oder Todesfall verbundene Leistungen Instandstellungskosten von Schäden, welche durch Beschädigung oder ausserordentliche Abnützung entstanden sind Weitere Leistungen und Kosten, die nicht in den Pensionskosten, wie oben aufgeführt, enthalten sind 2

PFLEGETAXEN UND MIGEL-PAUSCHALEN Die Erhebung des individuellen Pflegebedarfes erfolgt nach dem vereinbarten System RAI (Resident Assessment Instrument). Die Erhebung des Pflege- und Behandlungaufwands erfolgt halbjährlich oder wenn die Situation eine Neueinstufung erfordert. Pflegetaxen, MiGeL- und Betreuungspauschalen (pro Tag und Person in CHF) PFLEGETAXE BEITRÄGE UND SELBSTKOSTENANTEIL MIGEL- PAUSCHALE RAI BEITRAG VERSI- CHERER * EIGEN- ANTEIL NORMKOST ENBETRAG STUFE RUG GRUPPEN PFLEGE- NORM- KOSTEN * KVG BEWOH- NER KANTON / GEMEINDE 1 PA0 17.00 9.00 8.00 0.00 0.00 2 PA1 42.40 18.00 21.60 2.80 0.50 3 BA1; PA2 54.70 27.00 21.60 6.10 1.50 4 IA1; BA2; PB1; PB2 5 BB1; CA1; IB1 PC1 6 BB2; PC2; IA2 7 IB2; CA2; PD1 8 PD2; CB1;RMA; RLA; CB2; SSA 9 RMB; CC1;SSB; PE1; RLB; CC2 78.30 36.00 21.60 20.70 1.50 109.00 45.00 21.60 42.40 2.00 128.80 54.00 21.60 53.20 2.00 152.60 63.00 21.60 68.00 2.50 167.10 72.00 21.60 73.50 3.00 195.80 81.00 21.60 93.20 3.00 10 PE2; SE1 203.90 90.00 21.60 92.30 3.00 11 SSC 229.90 99.00 21.60 109.30 3.00 12 RMC; SE2; SE3 309.00 108.00 21.60 179.40 3.00 KANTON / GEMEINDE *) Die Tarife der Pflegenormkosten und die Beiträge der Krankenversicherer gelten nur für Personen mit Wohnsitz im Kanton Thurgau. Für Bewohner aus anderen Kantonen gelten abweichende Tarife. 3

Das benötigte Pflegematerial und die abgegebenen Medikamente werden separat verrechnet. Die Pauschale der Mittel- und Gegenständeliste (MiGeL) ist abhängig von der Pflegestufe und wird vom Kanton/Gemeinde rückvergütet. BETREUUNGSPAUSCHALEN Zusätzlich zu den Pflegetaxen RAI werden für die Betreuung folgende Kosten erhoben. BETREUUNGSPAUSCHALE RAI EIGENANTEIL STUFE RUG-GRUPPEN BEWOHNER /-IN 1 PAO 21.00 2-12 PA1; BA1; PA2; IA1; BA2; PB1; PB2; BB1; CA1; IB1; PC1; BB2; PC2; IA2; IB2; CA2; PD1; PD2; CB1; RMA; RLA; CB2; SSA; RMB; CC1; SSB; PE1; RLB; CC2; PE2; SE1; SSC; RMC; SE2; SE3 26.00 VORSCHUSS Zur Sicherstellung der Taxen ist vor dem Eintritt ein Vorschuss von CHF 4 000.- (zinslos) zu leisten. Dieser wird beim Austritt mit der Schlussabrechnung rückerstattet. 4

RÜCKVERGÜTUNGEN BEI ABWESENHEIT Bei Abwesenheiten werden folgende Rückvergütungen auf die Pensionskosten geleistet: FREIWILLIGE ABWESENHEIT AB 3. VOLLEN TAG CHF 20.00 / Tag UNFREIWILLIGE ABWESENHEIT AB 1. VOLLEN TAG (Spital, ärztlich verordnete Kur usw.) CHF 20.00 / Tag RESTTAGE NACH TODESFALL (14 TAGE) CHF 20.00 / Tag Der Abreise- und Anreisetag wird jeweils voll verrechnet. RESERVATIONEN Wird ein Zimmer reserviert, da der Eintritt nicht sofort erfolgen kann, wird die volle Pensionstaxe abzüglich CHF 20.- in Rechnung gestellt. KÜNDIGUNG / AUSTRITT Der Pensionsvertrag kann mit einer einmonatigen Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Neben der ordentlichen Kündigung kann das Vertragsverhältnis aus folgenden Gründen innert 14 Tagen aufgelöst werden: bei medizinischer Indikation, die eine Einweisung in ein Spital oder eine andere Institution erfordert bei Personen, welche durch ihr Verhalten das Zusammenleben empfindlich stören bei wiederholter Missachtung der Hausordnung Mit Eintritt des Todes endet der Pensionsvertrag. Die reduzierten Pensionskosten werden bis zur Wiederbelegung des Zimmers, jedoch maximal für 14 Tage nach dem Todestag in Rechnung gestellt. Diese Zeit steht zur Räumung des Zimmers zur Verfügung. RECHNUNGSSTELLUNG ZAHLUNGSKONDITIONEN Die Rechnungsstellung erfolgt monatlich jeweils am Anfang eines Monats für den vergangenen Monat. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage netto. 5

ZUSÄTZLICHE LEISTUNGEN VERPFLEGUNG SONDERKOST-ZUSCHLAG pro Tag ab CHF 3.00 MAHLZEITENSERVICE AUFS ZIMMER (aus Komfortgründen) pro Mahlzeit CHF 3.00 HAUSWIRTSCHAFT REPARATURARBEITEN NACH AUFWAND pro Stunde CHF 60.00 RÄUMUNGSKOSTEN NACH AUFWAND pro Stunde CHF 60.00 NÄH- UND FLICKARBEITEN NACH AUFWAND pro Stunde CHF 60.00 TEXTILNAMEN 1 Set CHF 50.00 SCHLUSSREINIGUNG ZIMMER CHF 250.00 SCHLUSSWEINIGUNG FERIENZIMMER CHF 150.00 PFLEGE UND BETREUUNG HAARPFLEGE: WICKELN FÖHNEN CHF 18.00 BEGLEITUNG ARZTBESUCHE TRANSPORTE pro Stunde CHF 60.00 DIVERSES TIEFGARAGENPLATZ pro Monat CHF 100.00 EINTRAG INS TELEFONBUCH pro Jahr CHF 22.00 AUTOTRANSPORT EXKL. BEGLEITUNGSKOSTEN pro Kilometer CHF 0.80 TODESFALLKOSTEN CHF 250.00 INTERNETANSCHLUSS pro Monat CHF 15.00 POSTVERSAND IM AUFTRAG pro Brief CHF 2.00 INKRAFTTRETEN Diese Taxordnung tritt nach Genehmigung durch die Verwaltungsrat der Genossenschaft Im Park Schönenberg auf den 1. Januar 2018 in Kraft. 6