FernUniversität in Hagen Fakultät für Wirtschaftswissenschaft

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Transkript:

FernUniversität in Hagen Fakultät für Wirtschaftswissenschaft Klausur: Banken und Börsen (Modul 41520) Prüfer: Univ.-Prof. Dr. Michael Bitz Termin: 4. September 2008 Aufgabe 1 2 3 Summe (3 Aufgaben) maximale Punktzahl 43 40 37 120

2 Zum Gebrauch der Lösungshinweise zu Klausuren: Zur Einordnung der folgenden Lösungshinweise und zum sinnvollen Umgang mit diesen Hinweisen beachten Sie bitte Folgendes: 1. Die Lösungshinweise sollen Ihnen Hilfestellungen bei der Einordnung selbsterstellter Lösungen und bei der Suche nach Lösungsansätzen bieten. Sie fallen überwiegend deutlich knapper aus als eine zur Erlangung der vollen Punktzahl bei der Klausurbearbeitung verlangte vollständige Lösung, in der Lösungsansätze und Lösungswege grundsätzlich nachvollziehbar sein müssen. 2. Die Lösungshinweise skizzieren nur eine mögliche Lösung, oder einen möglichen Lösungsansatz. Oftmals existieren alternative Ergebnisse bzw. Ansätze, die bei einer Klausurkorrektur ebenfalls als Lösungen akzeptiert würden. 3. Die Lösungshinweise sollen Ihnen im Endstadium der Klausurvorbereitung, also dann, wenn sie sich fit für die Klausur fühlen, die Möglichkeit bieten, Ihren Vorbereitungsstand zu überprüfen. Eine Erarbeitung der für die erfolgreiche Klausurteilnahme relevanten Inhalte anhand alter Klausuren und entsprechender Lösungshinweise ist wenig sinnvoll, da die Darstellung der relevanten Inhalte den Kursen vorbehalten ist und diese dort entsprechend didaktisch aufbereitet sind. 4. Bitte beachten Sie: Lösungshinweise können aus heutiger Sicht veraltet sein, z.b., wenn sie sich auf eine zum Zeitpunkt der Klausurerstellung geltende Rechtsnorm beziehen, die nicht mehr gültig ist. Ebenso ist zu beachten, dass sich im Laufe der Zeit die Kursinhalte ändern können. Daher finden Sie möglicherweise in aktuellen Kurseinheiten keine Ausführungen zu den hier präsentierten Lösungsansätzen.

3 Übersicht: Aufgabe 1: Risikotransformation durch Kreditinstitute Aufgabe 2: Europäische Zentralbank Aufgabe 3: Aktienoptionen 43 Punkte 40 Punkte 37 Punkte

4 Aufgabe 1: Risikotransformation durch Kreditinstitute 43 Punkte Eine wesentliche Funktion von Kreditinstituten besteht in der Transformation von Risiken. a) Erläutern Sie zunächst, was unter der Risikotransformationsleistung genau zu verstehen ist. Risikotransformation erbringen Kreditinstitute insofern, als dass die von den Bankeinlegern zu tragenden Ausfallrisiken insgesamt geringer ausfallen als das zu tragende Ausfallrisiko bei unmittelbarem Abschluss der Finanzkontrakte zwischen originärem Geldgeber und Geldnehmer. Mit der Kreditvergabe verbundene Ausfallrisiken werden in geringere Ausfallrisiken der Einleger transformiert. b) Die Risikotransformationsleistung von Kreditinstituten wird u. a. durch Nutzung von Diversifikationseffekten erklärt. Präzisieren Sie diesen Transformationseffekt, indem sie insbesondere auf die Determinanten erfolgreicher Diversifikation eingehen. (9 P.) Ausfallrisiken bei individueller Kreditvergabe können in geringere Einlegerrisiken transformiert werden, wenn die überlassenen Einlagen zur Kreditvergabe an eine Vielzahl voneinander unabhängiger Geldnehmer verwendet werden und die Gefahr, dass diese ihren vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, unterschiedlichen Eintrittsursachen unterliegt. Der Umfang, in dem Diversifikationseffekte realisiert werden können, wird determiniert durch: Die Größe des Geschäftsvolumens. Den Zerfällungsgrad. Die Art der Korrelation zwischen den vergebenen Krediten. (vgl. ferner Kurs 41520, KE 1, Abschnitt 2.4.3.2)

5 c) Zur Erklärung der Risikotransformation bildet neben der Nutzung von Diversifikationseffekten die Intermediärhaftung einen wichtigen Aspekt! Erläutern Sie diesen Effekt! (9 P.) Ursprüngliche Eigenkapitalausstattung: Die tatsächlich in voller Höhe und in Form von Zahlungsmitteln geleisteten Einlagen von Bankgesellschaftern führen dazu, dass die seitens dieser Financiers der Bank zur Verfügung gestellten Finanzmittel den Einlegern der Bank zur Befriedigung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehen. Auch im Fall der Insolvenz werden zunächst die Gläubiger des Kreditinstituts befriedigt; Bankgesellschafter partizipieren an den Liquidationserlösen erst nach deren vollständiger Befriedigung. Gewinne aus der laufenden Geschäftstätigkeit: Die den Einlegern zur Befriedigung ihrer Ansprüche zur Verfügung stehenden Mittel erhöhen sich um die aus einer erfolgreichen laufenden oder früheren Geschäftstätigkeit resultierenden Gewinne (abzüglicher eventueller Verluste). Voraussetzung hierfür ist, dass keine Ausschüttungen an die Gesellschafter erfolgen. Externe Haftungszusagen: Neben den Verpflichtungen der Gesellschafter können Haftungszusagen weiterer Wirtschaftssubjekte für das Kreditinstitut existieren. Determinanten solcher Haftungspotenziale sind die gewählte Rechtsform und die Zugehörigkeit zu Einlagensicherungseinrichtungen. d) Erfolgreiche Risikotransformation durch Kreditinstitute kann schließlich durch hierbei auftretende Spezialisierungseffekte in Form der Risikoselektion und Risikogestaltung erklärt werden. (1) Erläutern Sie zunächst beide Effekte allgemein! Infolge ihrer Spezialisierung auf die Kreditvergabe sind Kreditinstitute besser als der originäre Geldgeber in der Lage, die mit einem Kreditengagement verbundenen Risiken zu identifizieren. Hierauf aufbauend können sie dann weiterhin durch Vereinbarung von Sicherheiten und Kontrollrechten bei Abschluss des Kreditvertrages versuchen, Einfluss auf den Erfolg des Engagements zu nehmen.

6 (2) Verdeutlichen Sie anschließend die Bedeutung, die Kreditderivaten im Rahmen erfolgreicher Risikotransformation zukommt. Gehen Sie hierzu auf die wesentlichen Vertragselemente ein und erläutern Sie diese an einem Beispiel! (8 P.) Kreditderivate werden durch Kreditinstitute als zusätzliche Instrumente zur Reduktion der mit der Kreditvergabe einhergehenden Ausfallrisiken eingesetzt. Kreditderivate haben Ähnlichkeit mit einem Versicherungsvertrag, da sie dem Kreditinstitut gegen Zahlung einer festen Prämie an den Vertragspartner bei Eintritt einer bestimmten Schadenssituation die Zahlung einer vom Ausmaß des Schadens abhängigen Ausgleichzahlung zusichern. Folglich bedarf es bei der vertraglichen Ausgestaltung von Kreditderivaten der Regelung folgender Sachverhalte: Festlegung der Voraussetzungen für den Eintritt der Zahlungsverpflichtung des Vertragspartners. Festlegung eines präzisen Verfahrens zur Quantifizierung der Schadenshöhe. Festlegung der Höhe der Ausgleichszahlung. Beispiele für Kreditderivate sind Credit Default Swaps und Credit Default Options. e) Einlagensicherungseinrichtungen stellen ebenfalls ein Instrument dar, mit dem Einfluss auf die Risikotransformationsleistung von Kreditinstituten genommen werden kann. Erläutern Sie diesen Zusammenhang zunächst allgemein. Skizzieren Sie anschließend verschiedene institutionelle Erscheinungsformen dieser Einrichtungen in Deutschland. (9 P.) (1) Auf privater Initiative basierende Einlagensicherungseinrichtungen: Einrichtungen zur Einlagensicherung existieren seitens der verbandsmäßig organisierten deutschen Kreditinstitute: Bundesverband deutscher Banken. Deutscher Sparkassen- und Giroverband. Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken. Verband öffentlicher Banken.

7 Unterschiede existieren bezüglich der Art und Höhe der gesicherten Einlagen, hinsichtlich des Anknüpfungskriteriums Institutsschutz oder Einlegerschutz sowie bezüglich der Kalkulation der Höhe der Beiträge zur Einlagensicherungseinrichtung. (2) Durch staatliche Vorgaben initiierte Einlagensicherungseinrichtung: Gesetzliche Grundlage bildet das am 1. August 1998 in Kraft getretene Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Abgedeckt werden 90% der Einlagen eines Einlegers, begrenzt auf einen Höchstbetrag von 20.000 Euro pro Person. Eine Mitgliedschaft in der staatlichen Einlagensicherungseinrichtung ist nur dann zwingend, wenn keine Mitgliedschaft in einer privat initiierten Einlagensicherungseinrichtung besteht.

8 Aufgabe 2: Europäische Zentralbank 40 Punkte Seit 10 Jahren gibt es die Europäische Zentralbank (EZB). a) Erläutern Sie vor diesem Hintergrund die Organisation der EZB in der Europäischen Union und ihren Grundaufbau! (10 P.) Eigentümer der EZB sind die nationalen Zentralbanken, die das Grundkapital der Notenbank halten und denen eventuelle Gewinne entsprechend ihren Anteilen zugeordnet werden. Neben dem Grundkapital statten die nationalen Zentralbanken die EZB mit Währungsreserven aus. Die Leitung der EZB unterliegt dem Direktorium (Umsetzung der Richtlinien der Geldpolitik) und dem Rat der Europäischen Zentralbank (Festlegung der Richtlinien der Geldpolitik). b) Anlässlich der Gründung der EZB vor 10 Jahren wurde besonderer Wert auf die Unabhängigkeit dieser Notenbank gelegt. Erläutern Sie die Elemente dieser Unabhängigkeit! (10 P.) Institutionelle Unabhängigkeit (kein Einfluss der nationalen Regierungen auf die EZB). Personelle Unabhängigkeit (Berufung der Direktoriumsmitglieder nur einmal für in der Regel 8 Jahre). Funktionale Unabhängigkeit (oberstes Ziel der Preisniveaustabilität ist nur durch Einstimmigkeitsbeschluss zu verändern). Operative Unabhängigkeit (Einsatz und Gestaltung der Instrumente obliegt allein der EZB). Diskretion bezüglich des Abstimmungsverhaltens.

9 c) Erläutern Sie Zielsetzungen und Möglichkeiten der EZB zur Durchführung einer restriktiven Geldpolitik! Erläutern Sie die Wirkungen einer restriktiven Geldpolitik am Beispiel der Pensionsgeschäfte! (20 P.) Ziel dieser restriktiven Geldpolitik ist ein Entzug von Zentralbankgeld aus dem Bankensystem und/oder eine Verteuerung der Liquiditätsbeschaffung für Banken. Theoretisch denkbare Geschäfte bilden in diesem Sinne: Erhöhung des Zinssatzes für Pensionsgeschäfte, Erhöhung des Zinssatzes für Pfandkredite, Senkung des Volumens für beide Geschäftsarten, Tätigung definitiver Verkäufe, Devisen-Swap-Geschäfte im der Form eines Kassaverkaufs mit gleichzeitigem Terminkauf, Erhöhung der Zinssätze für Termineinlagen, Erhöhung der Zinssätze für Einlagenfazilitäten. Durch eine Erhöhung des Mindestbietungssatzes für Pensionsgeschäfte sinkt für Geschäftsbanken die Attraktivität, Pensionsgeschäfte mit der EZB zu vereinbaren. Es sinkt somit auch die den Geschäftsbanken zur Verfügung stehende Liquidität genau in dem Umfang, in dem die Geschäftsbanken ihr Pensionsgeschäftsvolumen senken. Reduziert die EZB das Volumen für Pensionsgeschäfte, werden dadurch für Geschäftsbanken die Finanzierungsmöglichkeiten in dem Ausmaß der Reduktion eingeschränkt.

10 Aufgabe 3: Aktienoptionen 37 Punkte ALPHA erwägt, sich in Optionen auf die PHOENIX-Aktien zu engagieren. Sämtliche Optionen weisen die gleiche Laufzeit auf, sind vom Typ einer europäischen Option und werden durch Zahlungsausgleich erfüllt, d.h. bei Ausübung der Option ist eine Zahlung in Höhe der (absoluten) Differenz zwischen dem vereinbarten Basispreis (C B ) und dem am Erfüllungstag herrschenden Aktienkurs (C) zu leisten. Im Folgenden finden Sie verschiedene der dabei möglichen Geschäftsformen durch die Ihnen aus dem Kursmaterial bekannten Ergebnisprofile verdeutlicht. Gehen Sie bei der Beantwortung der zugehörigen Fragestellungen jeweils davon aus, dass die auf den Achsen abgetragenen Zahlen Euro-Beträge angeben. Vernachlässigen Sie Zinseffekte! a) G 40 20 0 20 50 100 C 40 V (1) Erläutern Sie, welche Position ALPHA durch den Abschluss dieses Geschäfts einnimmt! ALPHA wird durch den Abschluss des Geschäfts Käufer einer Kaufoption auf die POENIX-Aktien. Steigt der Kurs der Aktie über den vereinbarten Basispreis, wird ALPHA die Option ausüben.

11 (2) Welche Höhe beträgt der Basispreis dieses Geschäftes? Begründen Sie Ihre Antwort! Der Basispreis dieses Geschäfts beträgt 70 Euro. Steigt der Kurs der PHOENIX-Aktie nicht über diesen Wer, wird ALPHA die Option nicht ausüben. (3) Welchen Gewinn/Verlust erzielt ALPHA letzten Endes, wenn er dieses Geschäft abschließt? Bei einer Kaufoption ist der Verlust des Käufers auf den Optionspreis (von hier 20 Euro) begrenzt. Übersteigt der Kurs des Basistitels den Basispreis (hier 70 Euro) partizipiert der Optionskäufer 1:1 an steigenden Kursen, für die es theoretisch keine Obergrenze gibt. Allerdings erzielt ALPHA erst dann einen Gewinn, wenn der Kurs der PHOENIX-Aktie über die Summe aus Basispreis und Optionsprämie steigt. b) G 40 20 0 20 50 100 150 200 C 40 V

12 (1) Erläutern Sie, auf welche Weise ALPHA diese Position realisieren kann! Der durch die Abbildung verdeutlichte long straddle stellt eine Kombination aus dem Kauf einer Kauf- und einer Verkaufsoption auf denselben Basistitel dar. (2) Welche Aussagen können über die Höhe der Optionspreise der beiden abzuschließenden Geschäfte getroffen werden? (8 P.) Aus dem Ordinatenwert der Spitze des Diagramms ist lediglich erkennbar, dass die Summe der Basispreise 40 Euro betragen muss. Deshalb sind beliebige Kombinationen aus Basispreisen, die dieser Bedingung folgen, denkbar. (3) Begründen Sie, welche Höhe die Basispreise der beiden abzuschließenden Geschäfte aufweisen müssen! Die Lage der Spitze auf der Abszisse lässt erkennen, dass Kauf- und Verkaufsoption einen übereinstimmenden Basispreis von jeweils 100 Euro aufweisen.

13 c) Nehmen Sie abschließend Stellung zu folgenden allgemeinen Aussagen! Begründen Sie jeweils Ihre Antworten! (1) Bei einer einfachen Long-Position ist der Verlust auf den Optionspreis begrenzt. (3 P.) Diese Aussage ist korrekt. Der Käufer einer Option kann in der Tat maximal den Optionspreis verlieren. (2) Eine ungedeckte Short-Position beinhaltet theoretisch stets unbegrenzte Verlustmöglichkeiten. (3 P.) Der Stillhalter eine Kaufoption ist bei steigenden Aktienkursen in der Tat einem theoretisch unbegrenzten Verlustrisiko ausgesetzt. Als Stillhalter einer Verkaufsoption kann allerdings maximal ein Verlust in Höhe der Differenz zwischen Basispreis und Optionspreis realisiert werden. (3) Der innere Wert einer Kaufoption in the money ist bei gegebenem Aktienkurs systematisch umso höher, je niedriger der Basispreis ist. (3 P.) Der innere Wert einer Kaufoption in the money ist als Differenz zwischen dem Aktienkurs und dem (niedrigeren) Basispreis definiert. Die Restlaufzeit hat hingegen definitionsgemäß keinen Einfluss auf den inneren Wert.