Haine Vorder- und Hinterbirchi: Detailplanung

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Seite 1/11 Haine Vorder- und Hinterbirchi: Detailplanung Stand: Status: 1.5.2015 definitiv Die vom Föhn beeinflusste Fläche Hinter-Birchi bei Erstfeld auf saurem Blockschutt eignet sich für die Einrichtung eines Kastanienhains.. Gemäss den Angaben einer ortskundigen Person waren am gegenüberliegenden Hang einstmals Edelkastanienbäume vorhanden. Inhalt 1 2 4 Organisation Ausgangslage Einrichtung Unterhalt A1 A2 A A4 A5 A6 Karte Ausgangslage Karte Einrichtung Karte Unterhalt Massnahmenspezifikation Finanzierung Adressliste Kontakt Ingenieurbüro MOGLI solutions Kehlstrasse 7, 5400 Baden Emanuel Helfenstein Mittelholzerstr. 22 077 418 62 29 emanuel.helfenstein@gmail.ch Andreas Rudow Kehlstrasse 7, 5400 Baden 044 62 2 1 / 056 222 97 02 andreas.rudow@env.ethz.ch 725DP_hain_42_teil1_2.0 / 1.5.2015

1 Seite 2/11 Organisation Die Grundzüge der Projektorganisation (Module, Akteure, Vorgehen etc.) sind in der Projektskizze des Verbundprojekts Kastanienhaine Zentralschweiz 2012-15 vom März 201 zusammengestellt. Nachfolgende Kapitel geben eine kurze Übersicht der Akteure im Hinblick auf das Projekt sowie eine Übersicht über die wichtigsten unterstützenden Querschnittaufgaben (Rahmenmodul). 1.1 Verbundprojekt Kastanienhaine Zentralschweiz Einheit Name Vorname Institution Funktion Trägerschaft Waldis Josef IG Pro Kastanie Zentralschweiz (Präsident) Hauptsponsoren Lack Gasser Schudel Andreas Michaela Jan Fonds Landschaft Schweiz Ernst Göhner Stiftung Sophie und Karl Binding Stiftung (MA) Gesamtprojektleitung Helfenstein Emanuel MOGLI solutions (GL) Rudow Andreas MOGLI solutions (GL) Fachausschuss Teilfachausschuss UR je ein Vertreter der Behörden für Wald, Landwirtschaft und Natur- und Landschaftsschutz der Kantone LU, NW, OW, SZ, UR Wüthrich Kläger Walker Roland Pius Pius Amt für Forst und Jagd Amt für Forst und Jagd Amt für Forst und Jagd KT_WD KT_WD KT_WD 1.2 Teilprojekt Hain Birchi Einheit Name Vorname Institution Funktion Teilprojektleitung Helfenstein Emanuel MOGLI solutions GPL/TPL nach Haineinrichtung übergehend an: Baumann Paul Eigentümer TPL 725DP_hain_42_teil1_2.0 / 1.5.2015

Seite /11 1. Ramenmodul Querschnittaufgaben Nebst der Gesamtprojektleitung deckt das Rahmenmodul des Verbundprojektes wichtige Querschnittaufgaben zentral und effizient ab. Die einzelnen Teilprojekte (Hainmodule, ergänzende Module) können auf folgende unterstützende Dienstleistungen durch das Rahmenmodul bauen: Gesamtprojektleitung Sicherstellung von Finanzierung und Gesamtbuchhaltung, Detailplanung und Verträge, Initiierung und Koordination der Einrichtungs- und Unterhaltsmassnahmen (ggf. in Zusammenarbeit mit Teilprojektleitung), Objektdokumentation und Schlussbericht. Kompetenz/Knowhow Sicherstellung des Knowhows für alle Umsetzungsarbeiten (state of the art), Wissenstransfer via Merkblätter, ggf. Kurs Edelkastanie im Waldbau, Klärung offener Fragen und ggf. Einrichtung entsprechender Versuchsflächen Pflanzenmaterial Sicherstellung der Nachzucht von qualitativ hochwertigem Pflanzenmaterial (lokale Provenienzen und Ertragssorten) Sicherstellung von qualitativ hochwertigem Saatgut für Begrünungssaaten (geeignete Mischungen gemäss Standort) Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit Allgemeine Projektinformation mittels Projektwebsite (www.kastanien.net) 725DP_hain_42_teil1_2.0 / 1.5.2015

2 Ausgangslage Seite 4/11 A1 Karte Ausgangslage 2.1 Birchi, Projektphase 2012-15 Das richtet im Birchi oberhalb Erstfeld zwei neue Kastanienhaine ein. Die Kenndaten: Hainperimeter total 0.4 ha im Wald Räumung/Entbuschung/Säuberung wurde bereits durch den Eigentümer durchgeführt. Es handelt sich um Waldlichtungen, wobei die grössere mit einem Brombeerteppich überzogen war. Die Ausbringung einer Blumenwiesenmischung ist vorgesehen, um eine durchgehende Grasnarbe zu erhalten. Pflanzung/Schutz von 20 veredelten Jungbäumen Hainmodulkosten gesamt 7 647 CHF 2.1.1 Hinweise auf frühere Kastanienkultur Der Kastanienhain Birchi liegt in einem Seitental des Reusstals bei Erstfeld. Es gibt leider nur noch mündliche Überlieferungen zu ursprünglich vorhandenen Kastanienaltbäumen im Gebiet. 2.1.2 Kastanienstandort Reusstal, föhnbeeinflusstes Klima: ca. 600 m ü. M, Exposition Nord Boden aus silikatreichem Blockschutt bildet eine geeignete Grundlage für die Etablierung eines Kastanienhains Früher soll es am Gegenhang Edelkastanienaltbäume gegeben haben. Keine Schäl-/Verbissschäden => laut Eigentümer kein Rehwild oder Hirsche vorhanden 2.1. Lage des Hains Die beiden Haine Vorder- und Hinterbirchi sowie die Räumungsfläche sind vom Bahnhof Erstfeld in etwa einer halben Stunde zu Fuss erreichbar. Sie befinden sich in einer Waldlichtung. Der Wanderweg wurde vom Eigentümer derart gut ausgebaut, dass auch Biker an ihm Gefallen finden. Zur Räumungsfläche (4 Edelkastanien) führt kein Weg hin. 2.2 Übersicht 725DP_hain_42_teil1_2.0 / 1.5.2015

Seite 5/11 2. Grundbuch 2..1 Eigentümer Hainteilfläche 44 Eigentümer Parzelle Grundbuch Baumann Paul 854 Kt. UR 2..2 Eigentümer angrenzender Parzellen Eigentümer Parzelle Grundbuch Kanton Uri (Grenze zu Bach) 177 Kt. UR Jules Ambros Baumann 204 Kt. UR Korporation Uri 298 Kt. UR 2.4 Bodennutzung in Hainteilfläche 42 Bodennutzung Fläche Parzelle Erläuterung Wald 0.4 ha 894 bisher mit Brombeerteppich als Aesungsangebot jagdlich gewünscht 2.5 Sondernutzungen in Hainteilfläche In der Hainteilfläche bestehen keine Sondernutzungen. Das Vorderbirchi, wo drei der zwanzig veredelten Jungpflanzen gesetzt werden. 725DP_hain_42_teil1_2.0 / 1.5.2015

Einrichtung Seite 6/11 A2 Karte Einrichtung + A4 Massnahmenspezifikation.1 Ziel Begründung des Kastanienhains Birchi (Fläche = 0.4 Hektare, Projektphase 2012-15) mit 20 veredelten Kastanien in 0.4 ha Wald. Das Unterhaltsziel per Ende der Projektlaufzeit (2015) bleibt bis Vertragsende (2045) bestehen: 75 Kastanienbäume/ha (im Dreiecksverbund mit 12.5m Abstand). Der darüber hinaus langfristig angestrebte Endbestand soll mindestens 50 Kastanienbäume pro ha enthalten..2 Zuständigkeiten Die Einrichtung des Kastanienhains ist in einem Vertrag mit dem Eigentümer und vorliegender Detailplanung geregelt. Die Einrichtungsperiode wird per Ende 2015 abgeschlossen. Der Eigentümer ist verantwortlich für die korrekte Ausführung der Einrichtungs-/Unterhaltsarbeiten im Kastanienhain. Die Arbeiten können auch an Dritte wie Pächter, Forstdienste, etc. weiter gegeben werden. Während der Projektlaufzeit erfolgen die Unterhaltsarbeiten in Absprache mit der Teilprojektleitung. Die Abrechnung und Abgeltung der Leistungen erfolgen während der Projektlaufzeit (2012-2015) über Teil- und Gesamtprojektleitung und danach über den Eigentümer, bzw. den beauftragten Bewirtschafter.. Einrichtungsmassnahmen Nachfolgende Tabelle zeigt die in der Hainfläche erforderlichen Massnahmen (xx0) oder Teilmassnahmen (xxx) sowie ggf. deren Staffelung in einzelne Eingriffe. Die einzelnen Massnahmen sind im Anhang A4 Massnahmenspezifikation näher erläutert (Zuordnung über MN-Nr). Bei Nennung einer Massnahme (xx0) gelten die in A4 fett hervorgehobenen Teilmassnahmen (xxx) als standardmässig enthalten.

Seite 7/11 (* E U = Zeitpunkt Abschluss Einrichtung und Beginn Unterhalt) (** Kosten = grober Richtwert im Sinne eines Kostendaches; bei Vergabe grösserer Aufträge sollten Offerten von 80-90% des Kostendaches möglich sein) * E U EinheitMenge **Kosten Hain-Name Flächenspezifikation Zielspezifikation Massnahme Massnahmenspezifikation Erläuterungen Zeit Birchi Parz. 854, 0.4 ha WD Kastanienhain Jul 15 ha 0.4 7 647 42A Hinterbirchi Parz. 854, 0. ha WD Hain-Nr MN-ID MN-Nr EinheitMengeTarif CHF 42A_01 120 Entbuschung Tarif 110max: 6 000 CHF/ha 11/2014 ha 0. 1 800 42A_02 151a Pflanzung Material, Pflanzabstand Norm Tarif 150norm: 110 CHF/ 1 1 40 151b Pflanzung Arbeit gem.a4 40 CHF/ 1 520 15a Schutz Einzel Wald: 15 CHF/ 1 195 15b Schutz Arbeit 20 CHF/ 1 260 142 Begrünungssaat Tarif142norm: 9 000 CHF/ha 4/2015 ha 0.1 900 Vorderbirchi Parz. 854, 0.1 ha WD 151a Pflanzung Material, Pflanzabstand Norm Tarif 150norm: 110 CHF/ 0 151b Pflanzung Arbeit 40 CHF/ 120 15a Schutz Material Einzel Wald: 15 CHF/ 45 15b Schutz Arbeit 20 CHF/ 60 Zusatzpflanzung EB Parz. 854, WD Tarif 151a Pflanzung Material, Pflanzabstand Norm Tarif 150norm: 110 CHF/ 4 440 151b Pflanzung Arbeit 40 CHF/ 4 160 15a Schutz Material Einzel Wald: 15 CHF/ 4 60 15b Schutz Arbeit 20 CHF/ 4 80 42A_0 42A_04 42B 42B_01 42B_02 42C 42C_01 42C_01 Einrichtung % 85 6 500 Anteil Projektleitung % 15 1 147 Einrichtung gesamt 0.4 ha WD Kastanienhain 2015 % 100 7 647

Seite 8/11.4 Controlling Einrichtung und Schädlinge/Krankheiten Der Teilprojektleiter führt die quantitative und qualitative Kontrolle der Auftragserfüllung durch. Das Controlling findet jeweils im Monat Oktober ein erstes Mal nach Abschluss der Einrichtungsmassnahmen (vgl. E U) und ein zweites Mal vor Abschluss der Projektphase 2012-15 statt. Der Teilprojektleiter vermerkt Ausfälle der neu gepflanzten Bäume und veranlasst ggf. notwendige Nachtragsarbeiten zur Auftragserfüllung durch den/die Auftragnehmer. Er informiert die Gesamtprojektleitung jeweils bis 1. Oktober über Stand der Arbeiten und Auftragserfüllung (Zahlungsauslösung), sowie ggf. über notwendige weiterführende Massnahmen. Wegen der akuten Gefahr eines Befalls durch die Kastaniengallwespe soll der Teilprojektleiter in den nächsten Jahren, jeweils möglichst im Monat April, den Hain auf Befallssymptome der Gallwespe untersuchen. Dabei ist auch auf Anzeichen von Kastanienrindenkrebsbefall und von der Tintenkrankheit der Edelkastanie zu achten. gefährlicher Schädling Edelkastaniengallwespe Gallenbildung im April aus Blatt- und Blütenknospen. Nach 20-0 Tagen verlassen die geschlüpften Gallwespen die Gallen und legen im Sommer ihrerseits wieder Eier in Knospen. Ein frühzeitiges Erkennen der Gallen und Vernichten der Befallsstellen ist deshalb wichtig (Bild: Beat Forster, WSL-News 18.06.2012) Die seit 2010 in der Zentralschweiz neu auftretende Edelkastaniengallwespe stellt wohl die nächste Herausforderung dar für die Zentralschweizer Kastanienhaine. Mit einer flächigen Verbreitung des Kastanienschädlings ist zu rechnen. Die langfristigen Folgen für die Edelkastanie in der Zentralschweiz sind zur Zeit noch nicht abschätzbar. Einem allfälligen Gallwepsenbefall ist beim Controlling in den nächsten Jahren spezielle Aufmerksamkeit zu widmen. 2.5-.0 mm lange Edelkastaniengallwespe (Bild: György Csóka, Hungarian Forest Research Institute)

Seite 9/11.5 Zeitplan Einrichtung Einrichtungsmassnahme MN-ID 44_710 MN-Nr Massnahme Grundlagen 44_711 Nachzucht 44_720 Detailplanung Jahr Mt 2014 1-2 -4 5-6 7-8 2015 9-10 11-12 1-2 -4 5-6 7-8 2016 9-10 11-12 1-2 -4 5-6 7-8 9-10 11-12 Aufträge Einrichtung 44_70 44_01 10 Kronenschnitt 44_02 110 Räumung 44_0 150 Pflanzung 44_04 15 Schutz 44_05 142 Begrünungssaat 44_U 00 Unterhaltsmassnahmen 44_C - Controlling

Seite 10/11 4 Unterhalt A Karte Unterhalt + A4 Massnahmenspezifikation 4.1 Ziel Erhalt von insgesamt 0.4 ha Kastanienhain () mit veredelten Kastanien und durchgehender Grasnarbe in Waldfläche ausser in der Räumungsfläche 42C. Das Unterhaltsziel per Ende der Projektlaufzeit (2015) bleibt bis Vertragsende (2045) bestehen: 75 Kastanienbäume pro ha. Der darüber hinaus langfristig angestrebte Endbestand soll mindestens 50 Bäume pro ha enthalten. 4.2 Zuständigkeiten Die Bewirtschaftung und Erhaltung des Kastanienhains ist in vorliegender Detailplanung und einem Vertrag mit dem Eigentümer geregelt. Der Vertrag hat eine Gültigkeitsdauer von 0 Jahren. Der Eigentümer ist verantwortlich für die korrekte Ausführung der Unterhaltsarbeiten des Kastanienhains. Er kann die Unterhaltsarbeiten durch Dritte ausführen lassen (Pächter, Forstdienst, u.a.). Während der Projektlaufzeit (bis Ende 2015) erfolgen die Unterhaltsarbeiten in Absprache mit der Teilprojektleitung. Die Abrechnung und Abgeltung der Leistungen erfolgen während der Projektlaufzeit über Teil- und Gesamtprojektleitung und danach über den Eigentümer, bzw. den beauftragten Bewirtschafter. 4. Massnahmen Unterhalt In der Hainfläche sind grundsätzlich alle Standard-Unterhaltsmassnahmen gemäss Anhang A4 Massnahmenspezifikation (MN-Nr 00) auszuführen. (* E U = Zeitpunkt Abschluss der Einrichtungsmassnahmen und Beginn der Unterhaltsmassnahmen) (** Kosten = grober Richtwert im Sinne eines Kostendaches) *E U Hain-Name Flächenspezifikation Zielspezifikation Massnahme Massnahmenspezifikation Erläuterungen Zeit Menge CHF A,B, und 42C 42_U 00 Hinter-/Vorderbirchi Parz. 854, 0.4 ha WD Kastanienhain 7/2015 0.4 ha 1 600 Unterhalt Tarif 00norm 4'000 CHF/ha*J 2015 0.4 ha x 1J 1 600 Unterhaltsmassnahmen 85% 1 600 Anteil Projektleitung 15% 282 Gesamt Unterhalt Hain-Nr MN-ID MN-Nr 00 0. ha WD Kastanienhain 2015 Leistung **Kosten 100% 1 882

Seite 11/11 4.4 Controlling Unterhalt Die quantitative und qualitative Kontrolle der Erfüllung der Unterhaltsleistungen erfolgt während der Projektlaufzeit durch die Teilprojektleitung. Sie findet gleichzeitig mit der Kontrolle der Einrichtungsarbeiten jeweils im Monat Oktober ein erstes Mal nach Abschluss der Einrichtungsmassnahmen (vgl. E U) und ein zweites Mal gesamthaft vor Abschluss der Projektphase 2012-15 statt. Nach der Projektlaufzeit und bis zum Vertragsende (2045) erfolgt die Kontrolle durch die zuständige Kantonsbehörde. Die Kosten für die Unterhaltsmassnahmen nach 2015 übernimmt der Eigentümer. 4.5 Zeitplan Unterhalt Der Beginn der Unterhaltsmassnahmen je Teilfläche ist unter.5 Zeitplan Einrichtung ersichtlich. Turnus und jeweiliger Ausführungszeitraum der Unterhaltsmassnahmen sind in nachfolgender Tabelle zusammengestellt. Unterhaltsmassnahme MN-Nr 12 20xx Massnahme Mahd (Gras, Streu) Turnus 1J 1 Herbstschnitt 1J 14 Ernte 1J 15 Säuberung 1J 16 Schutz Jungbäume bei Bedarf 17 Erziehungsschnitt bei Bedarf 21 Phytosanitäre Kontrolle 1J 22 Bekämpfung gefährlicher Krankheiten bei Bedarf 1 Nachpflanzung bei Bedarf Jan Feb März April Mai Juni Juli Aug Sept Okt Nov Dez