Die neue land- und forstwirtschaftliche Einkommensermittlung durch Buchführungs-Testbetriebe

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Transkript:

Faktoreinkommen abzüglich Arbeitnehmerentgelt und misst den Ertrag aus Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit. Der Nettounternehmensgewinn errechnet sich aus dem Nettobetriebsüberschuss abzüglich gezahlter Pachten und Zinsen und zuzüglich empfangener Zinsen. Er misst die Entlohnung der nicht entlohnten Arbeit, des den Einheiten gehörenden Grund und Bodens sowie des Kapitals. Zur Ermittlung des Faktoreinkommens sowie der beiden anderen Einkommenssalden sind eine Reihe weiterer Größen (sonstige Subventionen bzw. sonstige Produktionsabgaben, Abschreibungen, Arbeitnehmerentgelt usw.) zu berechnen. 4.1.4. Die neue land- und forstwirtschaftliche Einkommensermittlung durch Buchführungs-Testbetriebe 4.1.4.1. Systemänderung: Neue Kennzahlen und neuer Streuungsplan Unmittelbar nach der Auswertung der Buchführungsergebnisse für das Jahr 2002 musste die Zusammenarbeit mit dem Bundesrechenzentrum aufgrund eines geänderten EDV-Systems geändert werden. Dadurch waren die im Wesentlichen bereits über 30 Jahre im Einsatz befindlichen Auswertungsprogramme kurzfristig auf eine neue Grundlage zu stellen. KONTENSALDEN UND EINKOMMENSAGGREGATE Übersicht 29 in der landwirtschaftlichen Gesamtrechnung Produktionskonto Produktionswert zu Herstellungspreisen Vorleistungen Abschreibungen Nettowertschöpfung Arbeitnehmerentgelt Sonstige Produktionsabgaben Sonstige Subventionen = Nettobetriebsüber- = Nettowertschöpfung schuss/nettoselb- ständigeneinkommen Sonstige Produktionsabgaben Sonstige Subventionen = Nettowertschöpfung zu Faktorkosten (Faktoreinkommen) Q.: EU-Handbuch LGR/FGR 97 Rev. 1.1, S 99 Einkommensentstehungskonto Unternehmensgewinnkonto Nettobetriebsüberschuss/ Nettoselbständigeneinkommen Empfangene Zinsen Gezahlte Zinsen Gezahlte Pachten = Nettounternehmensgewinn 86

Im Zuge einer generellen Überarbeitung und Verbesserung der Einkommensdaten für den Grünen Bericht (des Bundes) wurden auch die Kennzahlen überarbeitet. Dabei sind sowohl neue Begriffe geschaffen als auch bestehende Begriffe neu definiert worden. Alle neuen Kennzahlen sind auch in den Begriffsbestimmungen im Anhang dieses Berichtes in alphabetischer Reihung enthalten. Nachstehend werden die wesentlichen Änderung bei wichtigen Kennzahlen kurz dargestellt. Eine komplette Gegenüberstellung der alten und neuen Begriffe einschließlich umfangreicher Erläuterungen können unter www.gruenerbericht.at heruntergeladen werden. Die Anwendung der neuen Kennzahlen erfolgt erstmals mit diesem Grünen Bericht. Bisher Neu Änderung Unternehmensertrag Ertrag Die Invetitionszuschüsse werden direkt der Investition gegengerechnet; die Arbeitsleistung für Neuanlagen wird nicht mehr bewertet und der Mietwert des Wohnhauses ist nicht mehr enthalten. Unternehmensaufwand Anlagevermögen Arbeitskraft Lohnansatz Aufwand Tiervermögen Arbeitskrafteinheit Änderung bei der Abschreibung: Investitionszuschüsse werden direkt von den Investitionskosten abgezogen; Kosten des Wohnhauses sind nicht mehr enthalten. Umfasst nur mehr die Eigentumsfläche (die Bewertung der zugepachteten Flächen entfällt). Das Wohnhaus ist nicht mehr im Anlagevermögen des Betriebes enthalten. Dieser Begriff wurde neu eingeführt. Alle Zuchtund Nutztiere werden unter dieser Position zusammengefasst. Das Vermögen unterliegt nicht der Abschreibung Der Begriff Arbeitskrafteinheit wurde neu eingeführt. Es sind künftig fixe Reduktionsfaktoren für jüngere und ältere Arbeitskräfte vorgesehen. Der Begriff Familienarbeitskraft (FAK) wird durch nichtentlohnte AK (nak), die Fremdarbeitskräfte durch entlohnte AK (eak), die Vollarbeitskräfte durch betriebliche AK (bak) ersetzt. Neu geschaffen wurden die Begriffe außerbetriebliche AK (aak) und AK insgesamt des Unternehmerhaushalts (AK-U). Der Begriff GFAK entfällt. Er wird künftig automatisch auf Basis der Kollektiverträge für Landarbeiter ermittelt; es wird nur mehr ein Wert je Ausbildungskategorie für ganz Österreich festgesetzt. Der Arbeitgeberbeitrag wird durch fixe Prozentsätze (lauf Sozialversicherung) ersetzt. 87

88 Die wesentlichen Änderungen bei der Einkommensberechnung sind nachstehend kurz erläutert: Unbezahlte Arbeitsleistungen und Investitionszuschüsse für Neuanlagen finden im Ertrag und daraus resultierenden Abschreibungen im Aufwand keine Berücksichtigung mehr. Dadurch verringert sich entsprechend das Einkommensniveau. Wie aus der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen ist, hat diese Änderung gegenüber der bisherigen Einkommensermittlung eine Niveauverschiebung nach unten mit sich gebracht: Beispielsweise verringerten sich die ermittelten Einkommen bei den investitionsschwächeren Marktfruchtbetrieben 2002 insgesamt um 4 Prozent, bei den Futterbaubetrieben um 12 Prozent und im Bundesmittel um 10 Prozent. Bei den Arbeitskräften werden bei den Jugendlichen und über 65-jährigen Personen im Gegensatz zu den Vorjahren, wo individuell vorgegangen wurde, nunmehr fixe Abschläge durchgeführt. Ein Vergleich zu den Vorjahren ist daher nicht möglich. Unter der Fiktion eines gegenüber dem Vorjahr unverändert gebliebenen Arbeitskräfteeinsatzes verminderte sich durch Änderung der Definition die Anzahl der betrieblichen Arbeitskräfte (bak) im Bundesmittel um etwa 12 Prozent. Bei mindestens 270 Arbeitstagen gilt in Abhängigkeit vom Alter der Arbeitskräfte: bis 15 Jahre 0,0 AK 15 bis 18 Jahre 0,7 AK 18 bis 65 Jahre 1,0 AK 65 bis 70 Jahre 0,7 AK ab 70 Jahre 0,3 AK Die Ertrags- und Aufwandseite, nicht aber das Einkommen ändern sich dadurch, dass der Besitzeranteil der Kosten für das Wohnhaus (früher: Wohnungsmietwert) direkt auf das Privatkonto und nicht als Ertrag bzw. den entsprechenden Aufwandskonten verbucht wird. Bisher wurden bei den Tieren nur jene Erträge berücksichtigt, die im Betrieb erzeugt wurden. Der Tierzukauf wurde beim entsprechenden Ertragskonto mit dem Inventur-Richtpreis gegengerechnet. Im neuen System werden die Ausgaben für Ferkel, männliche Kälber und Bruteier nicht beim entsprechenden Ertragskonto gegengerechnet, sondern zur Gänze als Aufwand verbucht. Die verfütterte Milch wird entsprechend den EU-Vorgaben einerseits beim Milchertrag und andererseits bei den entsprechenden Futtermittelkosten verbucht. Nachdem die bisher verwendeten Programme nicht mehr zur Verfügung standen und aufgrund beschränkter Ressourcen konnte eine Nacharbeitung des Jahres 2002 nur für den Ertrag, den Aufwand und die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Betrieb vorgenommen werden (siehe Kapitel 6.2. dieses Berichtes). Ein direkter Vergleich mit den Grünen Berichten der Vorjahre ist daher nicht möglich.

VERÄNDERUNG DER EINKÜNFTE NACH NEUER DEFINITION Übersicht 30 89 Betriebsformen Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft 2002 abzüglich Arbeitsleistung für Neuanlagen Neue Definitionen und Gewichtung abzüglich Investitionszuschüsse abzüglich Einfluss der neuen Gewichtung in Euro je Betrieb Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft 2002 neu Veränderung der Einkünfte wegen Definitionsänderung und neuer Gewichtung Betriebe mit über 50 % Forstanteil 20.260 1.448 825 376 17.611 13 Betriebe mit 25 bis 50 % Forstanteil 21.955 1.602 1.037 1.364 17.952 18 Futterbaubetriebe 19.562 1.169 925 64 17.532 10 Landwirtschaftliche Gemischtbetriebe 20.187 1.107 608 794 17.678 12 Marktfruchtbetriebe 24.161 487 322 174 23.178 4 Dauerkulturbetriebe 20.705 811 1.332 524 19.086 8 Veredelungsbetriebe 29.257 1.603 416 180 27.418 6 Bundesmittel 2002 21.389 1.116 812 132 19.329 10 Q.: LBG Wirtschaftstreuhand

4.1.4.2. Erhebungsgrundlagen, Auswahlrahmen und Methodik 90 Die Buchführungsdaten vermitteln einen umfassenden Einblick in die wirtschaftlichen Verhältnisse land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Diese Daten sind aufgrund der ausgeprägten regionalen und strukturellen Unterschiede in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft differenziert zu betrachten. Die Betreuung dieser freiwillig buchführenden Betriebe sowie die statistische Aufbereitung der aus ihren Buchführungen erhaltenen Daten waren der LBG-Wirtschaftstreuhand- und Beratungs GesmbH übertragen; EDV-unterstützung wurde von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft geleistet. Um eine möglichst aussagekräftige Darstellung der wirtschaftlichen Situation der einzelnen Betriebsgruppen zu gewährleisten, wird im gesamten Bundesgebiet ein Netz von Testbetrieben unterhalten. Die Grundlage für die Auswahl dieser Betriebe liefert die Agrarstrukturerhebung (AS), die 1999 von der Statistik Austria abgewickelt wurde, und deren Ergebnisse für den Streungsplan aufgearbeitet wurden Aufgrund dieser Vollerhebung wird mittels einer geschichteten Stichprobe ein Auswahlrahmen gebildet, der für das Jahr 2003 wesentliche Änderungen gegenüber früher erfuhr. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Auswahlkriterien (bisher: Betriebsform, Gebiet, BHK-Punktegruppe und Größenstufe; ab 2003: Betriebsform und Größenstufe); gleiche Größenklassendefinition über alle Betriebsformen (je Betriebsform 4 Größenklassen: 6.000 bis < 12.000 1, 12.000 bis < 20.000 1, 20.000 bis < 35.000 1 und 35.000 bis < 120.000 1 Gesamt-Standarddeckungsbeitrag. Die Definition der Betriebsformen wurden nicht verändert. Die Kriterien BHK- Punktegruppe und die regionale Gliederung (Gebiete) wird im Rahmen der Werbung von Testbetrieben abgedeckt. Der Auswahlrahmen umfasst somit bäuerliche Betriebe mit einem StDB zwischen 6.000 Euro und 120.000 Euro, wobei Betriebe mit mehr als 25 Prozent Deckungsbeitrag aus dem Gartenbau aufgrund der geringen Betriebsanzahl einerseits und der Heterogenität andererseits sowie Forstbetriebe mit über 200 Hektar Waldfläche wie schon in den Vorjahren ausgeklammert wurden. Der Streuungsplan umfasst somit ab 2003 insgesamt 28 Schichten, die sich aus den 7 Betriebsformen und den 4 Größeklassen (nach StDB) ausgerichtet sind. Der Auswahlrahmen, der von der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft und der LBG in Abstimmung mit einer Expertenrunde (BMLFUW, BAWI, BOKU, Landwirtschaftskammern und LBG) ausgearbeitet wurde, zielt darauf ab, dass bei einer entsprechenden Aussagesicherheit ein möglichst hoher Deckungsgrad der Grundgesamtheit durch das Testbetriebsnetz erreicht wird. Durch die neue Struktur des Streuungsplanes ist ein ähnlicher guter Deckungsgrad gegeben wie in den Vorjahren. Bei einem Auswertungssoll für die Steiermark von mindestens 413 Betrieben (Bund: 2.200 Betrieben) liegt der Auswahlprozentsatz in der Steiermark bei 1,86 Prozent (Bund: 1,96 Prozent). Entsprechend der Bedeutung einer Schicht und im Hinblick auf die Aussagesicherheit für größere Auswertungseinheiten

bzw. das Bundesmittel sind die Auswahlprozentsätze verschieden hoch festgesetzt. Sie sind bei den kleineren Betrieben durchgehend niedriger als bei den mittleren und größeren Betrieben. Die Auswertungsergebnisse werden alle gewichtet, was bedeutet, dass mit N/n jeder Betrieb ein Gewicht bekommt, mit dem er in die gewählte Gruppenbildung eingeht ( N ist die Anzahl der in einer Schicht laut Agrarstrukturerhebung 1999 vorhandenen Betriebe, n ist die Anzahl der Testbetriebe der betreffenden Schicht). In der nachfolgenden Übersicht wird der Deckungsgrad für die wichtigsten land- und forstwirtschaftlichen Größen in der Steiermark aufgezeigt: Bei der Anzahl der Betriebe wird infolge der Kleinstruktur der steirischen Land- und Forstwirtschaft nur ein Deckungsgrad von 48 Prozent erreicht, da die Kleinstbetriebe bis 6.000 Euro Gesamt-StDB nicht berücksichtigt sind. Durch den Auswahlrahmen werden 79 Prozent der Ackerfläche und über 90 Prozent des Milchkuh-, Rinder- sowie Schweinebestandes erfasst. Von der Waldfläche werden durch das Fehlen der Großforste nur 83 Prozent abgebildet. Insgesamt ergibt die Summe des GSDB des Auswahlrahmens 527 Millionen Euro, d. s. 88 Prozent des Volumens der bäuerlichen Betriebe. Der zurzeit geltende Schichtenplan wird nach den 7 Betriebsformen (Definition siehe Kapitel 6.2.1.2. dieses Grünen Berichtes) und innerhalb dieser nach über alle Betriebsformen gleichen Größenklassen unterteilt. Die Größenklassengliederung bewirkt, dass in die einzelnen Schichten sehr unterschiedliche AUSWAHLRAHMEN UND GRUNDGESAMTHEIT Übersicht 31 für 2003, Bundesland Steiermark Auswahlrahmen der Buchführungsbetriebe Bäuerliche Betriebe insgesamt Prozentuelle Abdeckung der bäuerlichen Betriebe durch den Auswahlrahmen Anzahl der Betriebe 22.194 46.713 48 RLF (ha) 280.630 355.181 79 Wald (ha) 343.447 416.070 83 Ackerfläche (ha) 115.380 145.633 79 Getreidefläche (ha) 70.921 88.391 80 Weingärten (ha) 2.996 3.617 83 Milchkühe (Stk.) 102.836 109.226 94 Rinder (Stk.) 325.393 357.359 91 Schweine (Stk.) 842.440 908.890 93 GSDB (1000 Euro) 462.539 527.214 88 Q.: Agrarstrukturerhebung 1999, Berechnungen der BA für Agrarwirtschaft 91

GRUNDGESAMTHEIT Übersicht 32 Stichprobenbetriebe und Flächen Größenklassen in 1.000 Euro nach Gesamtstandarddeckungsbeitrag 6 <12 12 <20 20 <35 35 <120 Summe Grundgesamtheit auf Basis der Agrarstrukturerhebung 1999 (Anzahl der Betriebe) Betriebe >50% Forst 1.126 678 617 358 2.779 Betriebe 25 50% Forst 1.199 1.020 927 299 3.445 Futterbaubetriebe 2.897 2.382 1.893 500 7.672 Lw. Gemischtbetriebe 783 466 331 161 1.741 Marktfruchtbetriebe 539 225 160 102 1.026 Dauerkulturbetriebe 774 566 576 572 2.488 Veredelungsbetriebe 510 547 806 1.180 3.043 Steiermark 7.828 5.884 5.310 3.172 22.194 Stichprobe auf Basis der Agrarstrukturerhebung 1999 (Anzahl der Betriebe) Betriebe >50% Forst 9 8 15 14 46 Betriebe 25 50% Forst 14 15 28 14 71 Futterbaubetriebe 27 39 45 13 124 Lw. Gemischtbetriebe 7 6 11 10 34 Marktfruchtbetriebe 6 4 8 6 24 Dauerkulturbetriebe 7 6 17 19 49 Veredelungsbetriebe 3 7 18 37 65 Steiermark 73 85 142 113 413 Auswahlprozentsatz der Betriebe Betriebe >50% Forst 0,8 1,2 2,4 3,9 1,7 Betriebe 25 50% Forst 1,2 1,5 3,0 4,7 2,1 Futterbaubetriebe 0,9 1,6 2,4 2,6 1,6 Lw. Gemischtbetriebe 0,9 1,3 3,3 6,2 2,0 Marktfruchtbetriebe 1,1 1,8 5,0 5,9 2,3 Dauerkulturbetriebe 0,9 1,1 3,0 3,3 2,0 Veredelungsbetriebe 0,6 1,3 2,2 3,1 2,1 Steiermark 0,9 1,4 2,7 3,6 1,9 Grundgesamtheit auf Basis der Agrarstrukturerhebung 1999 (Summe der RLF in ha) Betriebe >50% Forst 7.711 7.495 9.563 8.024 32.793 Betriebe 25 50% Forst 11.055 12.874 18.000 10.029 51.958 Futterbaubetriebe 20.521 28.426 36.308 16.917 102.172 Lw. Gemischtbetriebe 5.320 4.783 4.993 3.749 18.845 Marktfruchtbetriebe 5.752 3.602 3.778 4.715 17.847 Dauerkulturbetriebe 2.778 3.000 4.290 6.652 16.720 Veredelungsbetriebe 2.491 4.165 9.264 24.375 40.295 Steiermark 55.629 64.345 86.196 74.460 280.630 Q.: LBG Wirtschaftstreuhand, Berechnungen der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft 92

Anzahl von Betrieben fallen, was bei sehr kleinen Grundgesamtheiten je Schicht zu Problemen bei der Besetzung mit Testbetrieben führt. Eine Auswahl der freiwillig buchführenden Testbetriebe nach dem an und für sich statistisch erforderlichen Zufallsprinzip scheitert vor allem an der mangelnden und sehr unterschiedlichen Bereitschaft der Betriebe zu den geforderten Aufzeichnungen. In Betrieben mit vorwiegend außerlandwirtschaftlichem Erwerb ist die Bereitschaft zur Führung von Aufzeichnungen nur in geringem Ausmaß gegeben. Wie ein Vergleich mit der Grundgesamtheit zeigt, sind die Betriebsleiter mit einer landwirtschaftlichen Fachausbildung eher zur Mitarbeit im Testbetriebsnetz bereit. Bei Betrachtung und Beurteilung der Testbetriebsergebnisse ist davon auszugehen, dass fast durchwegs mehr an Fläche bewirtschaftet und ein höherer Viehbestand gehalten wird als in den Grundgesamtheiten des Auswahlrahmens. Dies findet in dem um rund 7 Prozent höheren Gesamt- Standarddeckungsbeitrag des Mittels der Testbetriebe gegenüber der Grundgesamtheit seinen Niederschlag. Aufgrund der im Kapitel 6.2. dieses Berichtes dargestellten und erläuterten Buchführungsergebnisse kann ein regional und strukturell differenziertes Bild über die Komponenten der betrieblichen und personellen Einkommensschöpfung und deren Entwicklung aufgezeigt werden. Ein echter Vergleich mit den Ergebnissen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung (siehe Kaptitel 4.1.3. dieses Berichtes) ist insbesondere aus methodischen Gründen nicht zielführend. Die verfügbaren Betriebsbuchführungen bestehen aus einer Finanz- und Naturalbuchhaltung. Die Finanzbuchhaltung wird nach dem System der doppelten Buchführung gehandhabt. Demnach ist eine genaue Erfassung der Betriebsgebarung bzw. Buchabschlüsse der österreichweit über 2.200 in die statistische Auswertung des Jahres 2003 einbezogenen bäuerlichen Familienbetriebe sichergestellt. Ein Vergleich der Daten des Jahres 2003 mit frühren Jahren ist aufgrund der geänderten Definitionen und des geänderten Streuungsplanes nicht möglich. 4.1.4.3. Darstellung der Einkommensermittlung und wichtige Begriffsbestimmungen In der nachfolgenden Grafik werden die bäuerlichen Einkommen, wie sie aus den Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen der Testbetriebe durch die LBG für den Grünen Bericht ermittelt werden, schematisch dargestellt. Für die wichtigsten Komponenten der Einkommensdarstellung gelten folgende anerkannte Definitionen: 1. Ertrag: Der Ertrag des gesamten land- und forstwirtschaftlichen Betriebes besteht aus den Erträgen aus Bodennutzung, Tierhaltung, Forstwirtschaft und sonstigen Erträgen, aus der erhaltenen Umsatzsteuer sowie aus öffentlichen Geldern des Unternehmensertrages (alle mit der Bewirtschaftung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes in Zusammenhang ste- 93

Darstellung der Einkommensermittlung für den Grünen Bericht Verkauf von Erzeugnissen der Bodennutzung Verkauf von Erzeugnissen der Tierhaltung Verkauf von Erzeugnissen aus der Forstwirtschaft Erlöse über dem Buchwert bei Anlagenverkauf an Direktvermarktung und Buschenschank an Direktvermarktung und Buschenschank Geldwert der Naturallieferungen an den Unternehmerhaushalt Erträge landwirtschaftlicher Nebenbetrieb bzw. Nebentätigkeit an den Unternehmerhaushalt der Tierhaltung an den Unternehmerhaushalt Geldwert der Naturallieferungen für Neuanlagen Pachten, Mieterträge, Versicherungs- und Nutzungsentschädigungen an entlohnte AK, Gewerbebetrieb und Ausgedinge an entlohnte AK, Gewerbebetrieb und Ausgedinge an entlohnte AK, Gewerbebetrieb und Ausgedinge Dienstleistungen im Rahmen des land- u. forstw. Betriebes (zb. Maschinenring) ± Veränderungen bei den Erzeugungsvorräten ± Veränderungen bei den Tierbeständen und Erzeugungsvorräten ± Veränderungen bei den Erzeugungsvorräten ± Ertragszinsen für betriebliches Umlaufvermögen Erträge Bodennutzung Erträge Tierhaltung Erträge Forstwirtschaft Sonstige Erträge Erhaltene Umsatzsteuer Öffentliche Gelder des Ertrages Ertrag - Aufwand Sachaufwand Abschreibung (AfA) Fremdkapitalzinsen Personalaufwand Pacht- und Mietaufwand Zukauf von Betriebsmitteln Zukauf von Tieren Zukauf von Dienstleistungen Mehr- und.. Minderwerte von Zukaufsvorräten Hagel-, Vieh- und Waldbrandversicherung Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je nak Nicht entlohnte AK / Einkünfte aus- Land- und Forstwirtschaft Sonstiger Aufwand Geleistete Umsatzsteuer (Vorsteuer) Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit Einkünfte aus unselbständiger Arbeit Aufwand für landw. Nebenbetrieb bzw. Nebentätigkeit Betriebsversicherung ohne Hagel-, Vieh- u. Waldbrandversicherung.. Allgemeiner Verwaltungsaufwand Betriebliche Steuern und Abgaben Ausgedinge / AK insgesamt des Unternehmerhaushaltes (AK-U) Erwerbseinkommen Erwerbseinkommen je AK-U Übrige Einkünfte Sozialtransfers Gesamteinkommen BMLFUW, Abteilung II 5, LBG, Juni 2004 94

hende Geldtransferleistungen der öffentlichen Hand, die dem Betrieb direkt zur Verfügung stehen); zum Abzug gebracht wird der interne Ertrag, der die im eigenen Betrieb erzeugten und verbrauchten Betriebsmittel (z.b. Futtermittel, Saatgut u.a.) umfasst, wobei gilt: interner Ertrag ist gleich interner Aufwand. 2. Aufwand: Der Aufwand des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes besteht aus dem Sachaufwand, der Abschreibung (AFA), dem Personalaufwand, den Fremdkapitalzinsen, dem Pacht- und Mietaufwand, dem sonstigen Aufwand und der geleisteten Umsatzsteuer (Vorsteuer); abzuziehen ist der interne Aufwand, der sowie beim internen Ertrag die im eigenen Betrieb erzeugten und verbrauchten Betriebsmittel betrifft. 3. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Sie stellen das Entgelt für die im land- und forstwirtschaftlichen Betrieb geleistete Arbeit der nicht entlohnten Arbeitskräfte für die unternehmerische Tätigkeit und für den Einsatz des Eigenkapitals dar. Sie werden berechnet, indem vom Ertrag der Aufwand abgezogen wird. Durch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft sind noch die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Einkommenssteuer abzudecken. 4. Erwerbseinkommen: Ergibt sich aus den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft zuzüglich der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, selbständiger und unselbständiger Arbeit des Unternehmerhaushaltes. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit werden abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, die Einkünfte aus unselbständiger Arbeit werden abzüglich der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der einbehaltenen Lohnsteuer verbucht. 5. Gesamteinkommen: Setzt sich zusammen aus Erwerbseinkommen zuzüglich Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie sonstiger Einkünftige und den Sozialtransfers des Unternehmerhaushaltes. 95