27. Mai Jahrgang, Ausgabe 5/2017. Bürgerprotest gegen Gebietsreform

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Transkript:

Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 27. Mai 2017 28. Jahrgang, Ausgabe 5/2017 Praktikumsleitfaden Innerhalb des Bundesprojekts `Bildung integriert` wurde ein onlinebasierter Praktikumsleitfaden erstellt. Er soll eine allgemeine Hilfe für Schüler zur Berufsorientierung sein. Gleichzeitig wird hierin auch Unternehmen und anderen Einrichtungen die Möglichkeit gegeben, sich vorzustellen und Praktikanten zu gewinnen. Der Leitfaden steht nunmehr für alle Interessierten unter www.lkson. de/bundesprogramme/ bildung-integriert online. Anbieter von Praktika, die sich hierin präsentieren wollen, können sich an Manuela Müller (Telefon: 03675/871-571) wenden. Gedenkveranstaltungen Am 6. Juni erinnert der Verein Opfer des Stalinismus Thüringen um 16 Uhr am Ehrenmal der Stadtkirche Sonneberg an den 65. Jahrestag der menschenunwürdigen Aktion Ungeziefer. 1952 wurden unschuldige Menschen aus dem Sperrgebiet der DDR entlang der innerdeutschen Grenze zwangsvertrieben. Zur diesjährigen Gedenkveranstaltung kann Christian Diederich, Landesbeauftragter des Freistaates Thüringen zur Aufarbeitung der SED- Diktatur, begrüßt werden. Eine weitere Gedenkveranstaltung findet wiederum am Ehrenmal am 20. Juni um 14 Uhr statt. Aus Anlass des Internationalen Gedenktags für die Opfer von Flucht und Vertreibung lädt der Kreisverband Sonneberg/Neuhaus des Bund der Vertriebenen ein. Interessierte sind unter der Schirmherrschaft von Landrätin Christine Zitzmann jeweils herzlich willkommen. Bürgerprotest gegen Gebietsreform Weil der Landkreis und die Stadt Sonneberg zu den Verlierern der Kreisgebietsreform gehören sollen, protestierten am 8., 15. und 22. Mai unter dem Motto Sonneberg bleibt Kreisstadt jeweils rund 3.500 Bürgerinnen und Bürger auf dem Sonneberger Bahnhofsplatz gegen die vorliegenden Pläne der Thüringer Landesregierung. Bereits im März 2016 hatte der Kreistag Sonneberg in Form einer Resolution fraktionsübergreifend und ohne Gegenstimme den Erhalt des Landkreises und der Kreisstadt Sonneberg gefordert. Herzliche Einladung der Musikschule Am Samstag, dem 17. Juni, lädt die Kreismusikschule von 14 bis 17 Uhr alle Interessierten recht herzlich zum Sommerfest im Park mit Tag der offenen Tür ein (Weißer Rangen 24, 96515 Sonneberg). Unter anderem gibt es musikalische Beiträge aller Art, musikalische Früherziehung, eine offene Orchesterprobe im Saal und ein Konzert im Musikschulpark. Auch für Kaffee und Kuchen ist gesorgt. Aus dem Inhalt Bekanntmachung Jugendamt Bekanntmachung Gesundheitsamt Bekanntmachung einer Zweckvereinbarung I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Sonneberger Ausbildungszentrum für das Haushaltsjahr 2017 Die Landrätin Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, im Jahr 1317 ließ Graf Berthold VII. von Henneberg ein Besitzverzeichnis erstellen. In diesem sogenannten Urbar werden gleich mehrere Orte unseres Heimatlandkreises erstmalig aufgeführt, nämlich Judenbach, Mönchsberg, Mogger, Bettelhecken, Hönbach, Neufang und Köppelsdorf. Zum 700. Mal jährt sich heuer somit ihre Ersterwähnung und ist folglich ein wahrlich guter Grund zu Rückschau und Freude. Hierzu gratuliere ich im Namen des Landkreises und Kreistages Sonneberg sowie auch persönlich von ganzem Herzen! Vor allem freue ich mich sehr, dass diese besonderen Jubiläen in feierlichem Rahmen und mit großem Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger begangen wird. Mein aufrichtiger Dank gilt daher den zahllosen Engagierten der Jubiläumsfeierlichkeiten, deren Einsatz hoffentlich mit zahlreichen zufriedenen Gäste und erinnerungswürdigen Stunden des Miteinanders belohnt wird! Ihre Landrätin Christine Zitzmann

2 Kurse der Volkshochschule im Juni Gesundheit: Kochschule: Vegetarisch genießen Mittwoch, 14. Juni 17.00 Uhr Sonneberg Latin Move Tanzfitness für Einzeltänzer Samstag, 17. Juni 15.00 Uhr Oberlind Discofox und Walzer Anfänger Samstag, 17. Juni 17.00 Uhr Oberlind Discofox leicht fortgeschritten Samstag, 17. Juni 20.00 Uhr Oberlind Allround-Fitnessworkout Power Walking ab Montag, 26. Juni 18.30 Uhr Steinach Junge VHS: Kinderschutztraining für Schüler von 6 bis 12 Jahren Samstag, 10. Juni 15.00 Uhr Grubeschule Kinderschutztraining für Schüler von 6 bis 12 Jahren Freitag, 16. Juni 15.00 Uhr Steinach Kunst und Kreativ: Seifenkurs ab Mittwoch, 14. Juni 18.00 Uhr Sonneberg Anmeldung zu unseren Kursen und Veranstaltungen: VHS Geschäftsstelle, Coburger Str. 32a telefonisch unter 03675 87162-0 www.vhs-sonneberg.de NICHTAMTLICHER TEIL Die Zauberflöte Opernaufführung in der Musikschule

Elternabend gibt Tipps zur Familienbindung NICHTAMTLICHER TEIL 3 Am 30. und 31. Mai 2017 findet unter der Federführung des Jugend- und Sozialamtes der Kinderschutzfachtag des Kinder- und Jugendschutzdienstes Tauzeit und des Landratsamtes Sonneberg statt. Zum Thema Bindung und Resilienz wird es zum ersten Mal neben einer Tagung für Fachkräfte auch einen themenspezifischen Elternabend geben. Zu diesem Vortrag sind Eltern, Großeltern und Interessierte am 30. Mai von 19 Uhr bis 21 Uhr in das Gesellschaftshaus Sonneberg herzlich eingeladen. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Die Qualität der Bindung beeinflusst die psychische, geistige und körperliche Entwicklung des Menschen. In einem lebendigen Vortrag lernen Eltern ein paar kleine Geheimnisse und deren große Wirkung für das Gelingen guter Bindung und Beziehung kennen. Der Vortrag umfasst die Themen: elterliche Haltung, Kommunikation, Entspannung, Stressabbau aber auch elterliches Verständnis. Denn neben Herz und starker Nerven bedarf es in der Bindungsarbeit auch an Vertrauen in die eigene Elternleistung. Der Kinderschutzfachtag für Fachkräfte aus Jugend-, Sozial-, Gesundheits- und Bildungswesen findet wiederum am 31. Mai von 9 Uhr bis 16:30 Uhr im Gesellschaftshaus statt. Vortrag im Astronomiemuseum Dass die Dinosaurier vor 65 Millionen Jahren vermutlich durch den Einschlag eines Asteroiden oder Kometen ausgestorben sind, hat sich inzwischen herumgesprochen. Auch heute fallen hier und da noch größere Steine vom Himmel und verursachen zuweilen großen Schaden, wie etwa vor vier Jahren im sibirischen Tscheljabinsk. Um auf die potentielle Gefahr für die zunehmend komplett bewohnte Erde und wie man ihr begegnen kann aufmerksam zu machen, haben namhafte Wissenschaftler den Asteroid Day ins Leben gerufen. Er wird jährlich am 30. Juni begangen. Der nächste Vortrag im Astronomiemuseum der Sternwarte Sonneberg widmet sich deshalb genau diesem Thema. Professor Alan Harris vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Berlin spricht am Montag, dem 12. Juni, um 19 Uhr über Die Erforschung der erdnahen Asteroiden: Können wir eine Kollision mit der Erde verhindern?. Nach unseren derzeitigen Kenntnissen ist die Sonne aus dem Gas und Staub einer Molekülwolke entstanden. In einer protoplanetaren Scheibe um die junge Sonne kam es vor etwa 4,5 Milliarden Jahren durch Kollisionen zwischen asteroiden- und kometenähnlichen kleinen Körpern zum Aufbau von Planeten. Die Asteroiden und Kometen im heutigen Sonnensystem können als die Restmaterie der Planetenentstehung betrachtet werden. Die Annäherungen einzelner sogenannter erdnaher Asteroiden an die Erde bieten gute Beobachtungsmöglichkeiten. Neue Kenntnisse über diese Asteroiden werden beschrieben. Die Ergebnisse gewähren Einsicht in die physikalischen Eigenschaften einer Population von Himmelskörpern, die eine entscheidende Bedeutung für die Entwicklung und für die Zukunft des Lebens auf unserem Planeten hat. 26. Kreisfeuerwehrtag lädt nach Mupperg Am Samstag, dem 17. Juni 2017, wird auf dem Mupperger Sportplatz der 26. Kreisfeuerwehrtag durchgeführt. Hierzu laden der Landkreis und die Freiwillige Feuerwehr Mupperg als Ausrichter recht herzlich ein. Los geht es ab 9 Uhr mit der feierlichen Eröffnung durch Kreisbrandinspektor Mathias Nüchterlein und die Mitglieder des Kreisfeuerwehrverbandes. Von 09.30 Uhr bis Mittag suchen die teilnehmenden Frauen- und Männermannschaften die Kreissieger im Löschangriff. Die Siegerehrung ist gegen 13.30 Uhr geplant. Der Feuerwehrverein Mupperg e. V. sorgt für das leibliche Wohl. Impression vom letzten Kreisfeuerwehrtag in Mupperg aus dem Jahr 2012.

4 NICHTAMTLICHER TEIL Baubeginn für Gemeinschaftsschule Sonneberg von links: Planer Peter Kuhn, Landrätin Christine Zitzmann, Schulleiterin Ute Salzer Am 28. April lud der Landkreis Sonneberg zum feierlichen Spatenstich für den Ersatzneubau der Gemeinschaftsschule Sonneberg auf dem Gelände des Berufsschulzentrums ein. Das rund 5,3 Millionen Euro umfassende Investitionsvorhaben ist Kernstück der im Januar 2016 vom Kreistag Sonneberg beschlossenen Fortschreibung der Schulnetzplanung. Demnach zieht die Staatliche Gemeinschaftsschule Sonneberg-Köppelsdorf nach Fertigstellung des Ersatzneubaus vom stark sanierungsbedürftigen Altstandort auf das moderne, großzügige und nahe gelegene Gelände der SBBS im Ortsteil Steinbach. Hier soll ab dem Schuljahr 2018/19 parallel zum Berufsschulzentrum die dreizügige Gemeinschaftsschule Sonneberg der Klassen fünf bis zehn mit insgesamt 18 Klassen errichtet werden. Um Synergieeffekte zu schaffen werden dabei vorhandene Fachräume, Werkstätten, Gemeinschaftsbereiche sowie die Sporthalle und Freisportanlagen der SBBS mitgenutzt. Der allgemeine Unterrichtsbereich und der Lehrer- und Verwaltungsbereich der Gemeinschaftsschule sind wiederum als Ersatzneubau vorgesehen. Das Vorhaben wird durch den Freistaat Thüringen mit der höchst möglichen Zuwendung in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro gefördert. Die Eigenmittel des Landkreises Sonneberg belaufen sich demnach auf rund 1,9 Millionen Euro. Mit dem Spatenstich beginnen die offiziellen Baumaßnahmen. Die Fertigstellung ist für August 2018 geplant. Mit dem Neubau entsteht ein Bildungscampus, auf dem vom Hauptschulabschluss über die Mittlere Reife, das Abitur, Berufsausbildungsabschlüsse in vielfältigsten Gewerken und zwei Bundesfachklassen bis hin zu Techniker- und Fachschulabschlüssen angeboten werden. Durch die zukunftsweisende Verknüpfung aus Gemeinschaftsschule und Berufsschulzentrum wird die angestrebte Durchlässigkeit unseres Schulsystems räumlich verwirklicht, freute sich Landrätin Christine Zitzmann. Nicht zuletzt dankte die Landrätin allen Beteiligten sowie dem Freistaat Thüringen für die großzügige Förderung und wünschte dem Bauvorhaben einen zügigen wie unfallfreien Verlauf. Mehr unter www.kreis-sonneberg.de. Großer Sport für die Kleinen Aus Anlass ihres 25-jährigen Jubiläums lud die Kreissportjugend Sonneberg am 12. Mai zu einem groß angelegten Kinder-Sport-Event auf dem Sportkomplex der SBBS ein. Gemeinsam mit dem Landessportbund, dem Kreissportbund Sonneberg, dem Schulamt und zahlreichen Sportfachverbänden und Sportvereinen gab es ein buntes Programm. Mehr als 800 Schulkinder probierten sich in verschiedenen Sportarten. Als Quasi-Vorbilder waren zudem bekannte Sportgrößen der Region zu Gast, darunter die Skisprung-Geschwister Emilia, Luisa und Sophia Görlich (unten im Bild mit Jürgen Eckstein vom Kreissportbund). Mehr unter www.ksb-son.de. Technik-Werkstatt für jedermann an SBBS eröffnet Staatssekretärin Gabi Ohler (l.) und SBBS-Schulleiter Steffen Werner (M.) begutachten die CNC-Fräse. Mit der Einrichtung eines Fabrikationslabors ( FabLab ) ist der Staatlichen Berufsbildenden Schule Sonneberg (SBBS) in Zusammenarbeit mit dem Landkreis Sonneberg Anfang Mai ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Bildungs- und Wirtschaftsregion gelungen. In der offenen Werkstatt im Sinne eines MINT-Kreativraums mit Mediathek können Privatpersonen, Schulklassen und Jugendgruppen mit modernen Produktionsmitteln und -verfahren arbeiten und experimentieren. Mit dem FabLab wird insbesondere der Schulunterricht im MINT -Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft und Technik) gefördert, was wiederum den Bedarfen der hiesigen Wirtschaft entgegenkommt. Es verfügt unter anderem über einen 3D- Drucker, eine CNC-Fräse, einen Lasercutter, mehrere konventionelle Werkzeugmaschinen und Kleinwerkzeuge sowie mehrere Notebooks mit entsprechender Software zum Modellieren, Konstruieren, Entwerfen. Inklusive der weiteren Hardware und der Raumausstattung ergibt sich eine Gesamtinvestition in Höhe von rund 25.000 Euro. Gefördert wurde das Labor durch das Thüringer Bildungsministerium mit einer Zuwendung in Höhe von 23.745 Euro gefördert. Rund 1.250 Euro steuerte zudem der SBBS-Förderverein bei. Ehrengast der Eröffnung war die Bildungs-Staatssekretärin Gabi Ohler, die vom Landtagsabgeordneten Knut Korschewsky begleitet wurde. Mehr unter www.sbbs-son.de.

Jugendliche hospitierten beim Zukunftstag im Landratsamt Den Mädchen- und Jungen-Zukunftstag (Girls Day und Boys Day) nutzten am 27. April zwölf Schülerinnen und Schüler der Staatlichen Gemeinschaftsschulen Schalkau und Köppelsdorf zu einem Schnuppertag im Landratsamt Sonneberg. Nach der morgendlichen Begrüßung durch Landrätin Christine Zitzmann und die federführende Gleichstellungsbeauftragte Antje Rebhan hospitierten sie in mehreren Fachbereichen der Kreisverwaltung. Einblicke gewährten die Finanzverwaltung, das Kreisarchiv, das Veterinär- und Lebensmittelüberwachung, die Kreisstraßenmeisterei, das Jugend- und Sozialamt, die Straßenverkehrsbehörde und das Schulverwaltungsamt. An diesem deutschlandweiten Aktionstag sollen Schülerinnen und Schüler Erfahrungen in praktischen Berufszweigen sammeln und Anregungen für die eigene Lebensplanung Dagmar Haak vom Kreisarchiv (r.) zeigt Schülerin Michelle Reuter ein historisches Schriftstück. NICHTAMTLICHER TEIL 5 gewinnen. Zur Verbesserung der Chancengleichheit und zur Unterstützung der Berufsorientierung bekommen Jugendliche die Gelegenheit, Ausbildungsmöglichkeiten in Berufsrichtungen kennenzulernen, die nicht klassischer Weise ihrem Geschlecht zugeschrieben werden. Mehr unter www.girls-day.de bzw. www.boys-day.de. Veranstaltungshinweise Der Thüringer Engagement-Preis geht in die 5. Runde Wie Uwe Oberender vom Bereich Ehrenamtsförderung im Jugend- und Sozialamt informiert, lobt die Thüringer Ehrenamtsstiftung in diesem Jahr zum fünften Mal den Thüringer Engagement-Preis aus, um das vielfältige bürgerschaftliche Engagement Thüringer Bürgerinnen und Bürger in besonderer Weise zu würdigen. Er ist mit insgesamt 25.000 Euro dotiert und wird in fünf Kategorien verliehen Einzelperson, Jugend, Senioren, Vereine sowie Initiativen/Verbände/Unternehmen. Noch bis zum 16. Juni nimmt die Thüringer Ehrenamtsstiftung Bewerbungen und Kandidaten-Vorschläge entgegen. Auf der Internetseite www. thueringer-engagementpreis.de gibt es dazu ein Nominierungs-Formular zum direkten Ausfüllen oder aber auch zum Download. In vier der fünf Kategorien trifft eine Jury anschließend die Vorauswahl. Über die Preisträger kann jedermann in einem Online-Voting im September 2017 mitbestimmen. Der Sieger in der Kategorie Unternehmen wird von der Jury gekürt. Die Verleihung des Thüringer Engagement-Preises findet dann am 17. November in Erfurt statt. Der Thüringer Engagement- Preis wird gefördert von mehreren Thüringer Sparkassen sowie von der Thüringer Aufbaubank.

6 Hinweis: AMTLICHER TEIL Sofern Anlagen Bestandteil von Bekanntmachungen des Landkreises Sonneberg sind, werden diese im Landratsamt Sonneberg zur Einsicht ausgelegt. Diese können dort während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden. Satzungen und Beschlüsse des Landkreises Sonneberg sind zudem im PDF-Dokument des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg auf den Internetseiten des Landkreises Sonneberg unter folgendem Link abrufbar: http://www.kreis-sonneberg.de/landkreis/amtsblatt-des-landkreises Landratsamt Sonneberg Jugend- und Sozialamt Amtliche Bekanntmachung Im Rahmen der Jugendhilfeplanung des Landkreises Sonneberg - Fortschreibung des Teilplanes Kindertagesbetreuung für das Kindergartenjahr 2017 / 2018 - wird der Entwurf ortsüblich in den Gemeinde- und Stadtverwaltungen sowie im Landratsamt Sonneberg zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Auslage beginnt am 02.06.2017 um 08.00 Uhr und endet am 16.06.2017 um 12.00 Uhr. Der Plan kann während der üblichen Öffnungszeiten der jeweiligen Verwaltungen eingesehen werden. Im Landratsamt Sonneberg besteht in den Zimmern 148 und 143 die Möglichkeit der Einsichtnahme. Hinweise, Empfehlungen und Anfragen können über die Stadtund Gemeindeverwaltungen bzw. direkt beim Jugend- und Sozialamt des Landratsamtes Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, in Schriftform oder zur Niederschrift eingereicht werden. Telefonische Auskünfte erteilen die Mitarbeiter des Jugend- und Sozialamtes, Frau Naundorf (Rufnummer 03675/871-214) und Frau Oekler (Rufnummer 03675/871-273). Im Auftrag Müller Landratsamt Sonneberg Gesundheitsamt Informationen zum Waldbad Bernhardsthal Das Waldbad befindet sich am Stadtrand von Neuhaus / Rwg. (in Nähe des Rennsteiges sowie der Landstraße zwischen Steinheid und Neuhaus / Rwg.) und ist von Wiesen- und Waldflächen umgeben. Der Uferbereich ist zu ca. 2 / 3 mit Beton und Bitumen befestigt. Aktuelle Einstufung der EU*: Ausgezeichnete Qualität * Die Einstufung erfolgt über ein statistisches Verfahren, in das alle Werte der letzten vier Jahre eingehen. Ausreichende Qualität Baden verboten Mangelhafte Qualität Vom Baden wird abgeraten Aktuelle Messwerte aus der laufenden Saison sowie weitere Informationen erhalten Sie unter: http://www.twisth.de/?page_id=72 Ansprechpartner beim Gesundheitsamt für dieses Badegewässer: Herr Beck; Tel.: 03675/871-240 Während der Badesaison (15.05. bis 15.09.) werden an dieser Stelle bei Bedarf aktuelle Informationen (z. B. eventuelle Qualitätsbeeinträchtigungen) zu diesem Badegewässer veröffentlicht. Die Überwachung des Badegewässers erfolgt durch vom Gesundheitsamt Sonneberg in der Regel einmal monatlich entnommene Wasserproben und dabei durchgeführte Ortsbesichtigungen. Landratsamt Sonneberg Amtliche Bekanntmachung Im Folgenden wird der Tenor der Genehmigung des Landratsamtes Sonneberg zur Zweckvereinbarung zwischen dem Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg und der Gemeinde Föritz zur Übernahme der Bauherrenkernaufgaben bei der Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme Grundhafter Ausbau Wiesenstraße in Föritz einschließlich Kanalbaumaßnahme nach 7 Abs. 1 und 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) einschließlich dieser Zweckvereinbarung bekannt gemacht. Insgesamt verfügbare Bewertungskategorien: Sonneberg, 09.05.2017 Im Auftrag Dittmann Dienstsiegel Ausgezeichnete Qualität Gute Qualität Genehmigung einer Zweckvereinbarung 1. Die Zweckvereinbarung zwischen dem Wasserversorgungsund Abwasserzweckverband Sonneberg und der Gemeinde Föritz zur Übernahme der Bauherrenkernaufgaben bei der Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme Grundhafter Ausbau Wiesenstraße in Föritz einschließlich Kanalbaumaß-

AMTLICHER TEIL 7 nahme wird nach 11 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) genehmigt. 2. Die Zweckvereinbarung und diese Genehmigung - im Tenor - werden im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg bekannt gemacht. Die Gemeinde Föritz weist in ihrem Amtsblatt auf die Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg hin. 3. Kosten für diesen Bescheid werden nicht erhoben. Sonneberg, 09.05.2017 Im Auftrag Dittmann zwischen dem nachfolgend und der nachfolgend Zweckvereinbarung Dienstsiegel Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg PIKO-Platz 1 96515 Sonneberg vertreten durch den Verbandsvorsitzenden Herrn Ulrich Kurtz - Zweckverband - genannt Gemeinde Föritz Ortsstraße 2 96524 Föritz vertreten durch den Bürgermeister Herrn Roland Rosenbauer - Gemeinde - genannt. Präambel Die Gemeinde Föritz und der Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverband Sonneberg beabsichtigen die Durchführung einer Gemeinschaftsmaßnahme Grundhafter Ausbau Wiesenstraße in Föritz einschließlich Kanalbaumaßnahme. Die Gemeinde kann aus Personalgründen die unabänderbaren Kernaufgaben des Bauherrn für die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung einschließlich der hoheitlichen Maßnahmen (Fördermittel, Grundstücksangelegenheiten) derzeit nicht selbst ausführen. Demgegenüber steht dem Zweckverband eine leistungsfähige Verwaltung zur Seite, die die Bauherrenkernaufgaben für die Erneuerung der öffentlichen Einrichtung einschließlich der weiteren hoheitlichen Verwaltungsaufgaben (Fördermittel) und die Regelung der Grundstücksverhältnisse leisten kann. Durch die Zweckvereinbarung soll diese gemeindliche Leistung an den Zweckverband übertragen werden. 1 Aufgabenübertragung gemäß 7 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) Gemäß 7 Abs. 2 ThürKGG werden die hoheitlichen Aufgaben des Bauherrn im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme Grundhafter Ausbau Wiesenstraße in Föritz einschließlich der damit im Zusammenhang stehenden hoheitlichen Aufgaben an den Zweckverband übertragen. 1. Bauherrenkernaufgaben Prüfung der Ausschreibungsunterlagen des beauftragten Ingenieurbüros Prüfung des Vergabevorschlages des beauftragten Ingenieurbüros Mitwirkung bei der Vergabe, soweit nicht Leistung des beauftragten Ingenieurbüros Organisation und Durchführung einer Bürgerinformationsveranstaltung Leitung der stattfindenden Bauberatungen Zweite Prüfung der vom beauftragten Ingenieurbüro geprüften Rechnungen Durchführung der eigenen Kostenkontrolle und der eigenen Bauzeitenplanüberwachung Vorbereitung und Durchführung sämtlicher notwendiger Abnahmen 2. Fördermittel unterstützende Abstimmung mit Fördermittelgeber Erstellung der Zuarbeit für eventuell notwendige Ergänzung der Fördermittelanträge Vorbereitung der Abrufe von Fördermitteln Erstellung von Verwendungsnachweisen für die Gemeinde 3. Grundstücksangelegenheiten Einholung von Bauerlaubnissen auf Privatgrundstücken Abwicklung Grunderwerb Grundstücke für die gemeindliche Einrichtung 2 Informationsrecht der Gemeinde Dem Bürgermeister der Gemeinde ist, und soweit dies Gegenstand einer Tagesordnung des Gemeinderates ist, auch gegenüber dem Gemeinderat durch den Zweckverband zu berichten und zu informieren. Dies gilt insbesondere auch für die Vorbereitung der Vergabe, hier ist die Teilnahme an den Beschlussfassungen der zuständigen Gremien erforderlich. 3 Kostenerstattung Die vom Zweckverband zu erbringenden Leistungen werden nach tatsächlichen Stundenaufwand und Fahrtkosten/Kilometeraufwand abgerechnet. Hierfür werden folgende Abrechnungssätze vereinbart: Stundensatz: 42,50 Euro/h Kilometersatz: 0,51 Euro/km Die Abrechnung erfolgt monatlich und muss die jeweilige Leistung bezeichnen. Die Zahlungen sind binnen 14 Werktagen nach Rechnungszugang zu leisten. Sollte entgegen des derzeitigen Kenntnisstandes, zu einem späteren Zeitpunkt noch eine 19%ige Umsatzsteuer anfallen, so wird diese dann noch von der Gemeinde erstattet. 4 Genehmigung Da mit Aufgabenübertragung auch die zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendigen Befugnisse auf den Zweckverband übertagen werden ( 8 Abs. 1 ThürKGG), ist die Genehmigung gemäß 11 Abs. 2 ThürKGG bei der zuständigen Aufsichtsbehörde einzuholen. 5 Beendigung/Kündigung Die Zweckvereinbarung ist projektbezogen und endet somit mit Abschluss der Gemeinschaftsmaßnahme. Dies schließt die Verwendungsnachweisprüfung einschließlich etwaiger nachträglicher Kontrollen ebenso wie die Bauherrenrechte bei der Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche mit ein. Die Zweckvereinbarung kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende jedes Quartals gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur ordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 6 Fortgeltung der Zweckvereinbarung Im Hinblick auf mögliche Neugliederungsprozesse sind sich die Parteien einig, dass die Zweckvereinbarung gemäß 14 Abs. 1 Satz 1 ThürKGG fort gilt und die neue oder eingliedernde Gebietskörperschaft anstelle der Gemeinde tritt. Die Kündigungsrechte gemäß 5 bleiben unberührt.

8 AMTLICHER TEIL 7 Haftpflichtversicherung Der Zweckverband ist beim Kommunalen Schadensausgleich (KSA) versichert und besitzt für die unter 1 genannte Aufgabenübertragung den allgemeinen Haftpflichtdeckungsschutz. 8 Sonstiges Änderungen und Ergänzungen der Zweckvereinbarung bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Gleiches gilt für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Falls einzelne Bestimmungen dieser Zweckvereinbarung oder Teile davon unwirksam sind oder sein sollten oder diese Zweckvereinbarung Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ergänzend zur Zweckvereinbarung gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Zweckvereinbarung ist zweifach ausgefertigt. Die Gemeinde und der Zweckverband erhalten je eine Ausfertigung. 9 Inkrafttreten Diese Zweckvereinbarung bedarf zur Erlangung ihrer Rechtskraft der Zustimmung des Gemeinderates der Gemeinde Föritz und der Verbandsversammlung des Wasserversorgungs- und Abwasserzweckverbandes Sonneberg. Für den Zweckverband: Für die Gemeinde: Sonneberg, den 16.05.2017 Föritz, den 16.05.2017 Kurtz Rosenbauer - Dienstsiegel - - Dienstsiegel - Zweckverband Sonneberger Ausbildungszentrum I. Haushaltssatzung des Zweckverbandes Sonneberger Ausbildungszentrum für das Haushaltsjahr 2017 Auf der Grundlage des 36 des Thüringer Gesetzes über die Kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 10. Oktober 2001 i.v.m. 55 der Thüringer Kommunalordnung vom 28. Januar 2003 und dem 9 der Verbandssatzung vom 11. April 1994 erlässt der Zweckverband folgende Haushaltssatzung: 1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt. Er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 2.415.600 Euro und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und in den Ausgaben mit 4.000 Euro ab. 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. 4 Der Ausbildungskostenbeitrag der Betriebe wird auf monatlich 400 Euro und mit Beginn des Ausbildungsjahres 2017 / 2018 auf 420 Euro pro Teilnehmer festgesetzt. 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 400.000 Euro festgesetzt. 6 Die Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft. Sonneberg, den 21.04.2017 Zweckverband Sonneberger Ausbildungszentrum Zitzmann Verbandsvorsitzende Siegel II. Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Zweckverband hat die vorstehende Haushaltssatzung am 30.03.2017 beschlossen. Sie wurde ordnungsgemäß beim Thüringer Landesverwaltungsamt Weimar angezeigt. Da die Haushaltssatzung keine genehmigungspflichtigen Bestandteile enthält und somit keiner Genehmigung bedarf, erfolgte mit Schreiben vom 19.04.2017 die ausdrückliche Zulassung der Bekanntgabe. Sie wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg öffentlich bekannt gemacht. III. Auslegungshinweise in der öffentlichen Bekanntmachung Der Haushaltsplan 2017 liegt in der Zeit vom 29.05.2017-13.06.2017 im Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, Zimmer 234 während der üblichen Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus. Darüber hinaus wird der Haushaltsplan 2017 bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach 57 Abs. 3 Satz 3 und 4 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Verstöße wegen der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die nicht die Genehmigung, die Ausfertigung und diese Bekanntmachung betreffen, können gegenüber dem Landkreis Sonneberg geltend gemacht werden. Sie sind schriftlich unter Angabe der Gründe geltend zu machen. Werden solche Verstöße nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung geltend gemacht, so sind diese Verstöße unbeachtlich. Sonneberg, den 21.04.2017 Zweckverband Sonneberger Ausbildungszentrum Zitzmann Verbandsvorsitzende Impressum Siegel Amtsblatt des Landkreises Sonneberg Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin Christine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg, Bahnhofstraße 66, 96515 Sonneberg, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Michael Volk, Telefon: 03675 871-560, E-Mail: pressestelle@lkson.de Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 03677 2050-0, Fax 03677 2050-21, info@wittich-langewiesen.de, www.wittich.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. 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