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Transkript:

Kapitel 15 035 38 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR 15 035 E i n n a h m e n Verwaltungseinnahmen 119 01 291 Vermischte Einnahmen.......................... 120 000 70 000 +50 000 118 Gesamteinnahmen Kapitel 15 035.................. 120 000 70 000 +50 000 118

39 Kapitel 15 035 Erläuterungen Zu Titel 119 01: Anpassung an das Ist-Ergebnis.

Kapitel 15 035 40 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR A u s g a b e n 1. Die Ausgaben des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen des Kapitels sind gegenseitig deckungsfähig und dürfen zu Gunsten aller Titel des Kapitels in Anspruch genommen werden. 3. Siehe Haushaltsvermerke Nr. 1 und Nr. 2 bei den Ausgaben im Kapitel 15 025. 4. Siehe Haushaltsvermerke Nr. 1 und Nr. 2 bei Kapitel 15 010 Titel 547 13. 5. Aus den Mitteln dieses Kapitels dürfen Ausgaben auch dann geleistet werden, wenn an anderer Stelle des Landeshaushalts Mittel für denselben Zweck veranschlagt sind ( 35 Abs. 2 LHO). 6. Rückeinnahmen dürfen von den Ausgaben abgesetzt werden. Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Ausgaben für Investitionen) 686 10 291 Zuschüsse an den Frauenrat NRW e.v............... 40 000 +40 000

41 Kapitel 15 035 Erläuterungen Zu Titel 686 10: Im Vorjahr bei Titelgruppe 62 veranschlagt. Zuwendung zur institutionellen Förderung i.h.v. 40.000 EUR an den Frauenrat NRW e.v. zu Ausgaben von 43.700 EUR und einem Zuwendungsbedarf von 40.000 EUR. Der Wirtschaftsplan sieht 0,5 (0,5) Stellen - hiervon 0 (0) Stellen AT vor. (Stand: Vorläufiger Wirtschafts- und Stellenplan)

Kapitel 15 035 42 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 61 Titelgruppen Schutz und Hilfe für gewaltbetroffene Frauen Gemäß Nr. 2.3 VV zu 44 LHO erfolgen die Förderungen der Beratung und Unterstützung von traumatisierten Flüchtlingsfrauen im Wege der Vollfinanzierung. 633 61 291 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände... 684 61 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an soziale und ähnliche Einrichtungen.................................. 18 981 200 17 231 200 +1 750 000 14 934 Verpflichtungsermächtigung: 2 250 000 EUR. 686 61 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige.......... 892 61 291 Zuschüsse für Investitionen....................... Summe Titelgruppe 61........................... 18 981 200 17 231 200 +1 750 000 14 934

43 Kapitel 15 035 Erläuterungen Zu Titel 684 61: Die Ausgaben sind veranschlagt für: 2016 2015 mehr (+) / Maßnahme EUR EUR weniger (-) 1. Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben an Träger von Zufluchtsstätten für misshandelte 9.270.500 8.270.500 1.000.000 Frauen (Frauenhäuser) 2. Zuschüsse für Maßnahmen zum Thema "Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen" 230.000 230.000 3. Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben von Fraueninitiativen, die gegen sexualisierte 1.242.000 1.242.000 Gewalt an Mädchen und Frauen tätig sind 4. Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben an die Träger von allgemeinen Frauenberatungsstellen 4.624.500 4.624.500 5. Zuschüsse zu den Personal- und Sachausgaben an die Träger von spezialisierten Beratungsstellen 764.200 764.200 6. Zuschüsse zur Schaffung geschützter Wohnsituationen für von Menschenhandel betroffene 245.400 245.400 Mädchen und Frauen 7. Umsetzung des Landesaktionsplanes, Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen sowie Förderung 454.600 554.600-100.000 von Maßnahmen zur Prävention 8. Zuschüsse für Maßnahmen der anonymen Spurensicherung im Falle von sexualisierter Gewalt 400.000 400.000 9. Förderung der Beratung und Unterstützung von traumatisierten weiblichen Flüchtlingen 1.750.000 900.000 850.000 Summe 18.981.200 17.231.200 1.750.000 Zu Nr. 1: Veranschlagt für die Förderung von Frauenhäusern. Zu Nr. 2: Veranschlagt insbesondere für Maßnahmen zur Bekämpfung von Zwangsheirat. Zu Nr. 3: Veranschlagt für die Förderung von Fraueninitiativen, die Mädchen und Frauen Hilfen nach sexualisierter Gewalt anbieten (Frauennotrufe und Wildwasser) und entsprechende Stellen bei den Frauenberatungsstellen. Zu Nr. 4: Veranschlagt für die Förderung von allgemeinen Frauenberatungsstellen. Zu Nr. 5: Veranschlagt für die Förderung von Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel. Zu Nr. 6: Veranschlagt für die Förderung zur Schaffung geschützten Wohnraums für Opfer von Menschenhandel. Zu Nr. 7: Veranschlagt für die Umsetzung des Landesaktionsplans sowie die Förderung von Maßnahmen in den Bereichen "Gewalt gegen Frauen" und "Prävention" (z.b. Fortbildungsveranstaltungen, Modellvorhaben, Projekte). Zu Nr. 8: Veranschlagt für Maßnahmen der anonymen Spurensicherung nach sexualisierter Gewalt als Grundlage für eine spätere Strafverfolgung. Zu Nr. 9: Veranschlagt für Maßnahmen der örtlichen, fachlich geeigneten Beratungs- und Hilfestrukturen zur Beratung und Unterstützung der von Gewalt betroffenen traumatisierten Flüchtlingsfrauen sowie für die Förderung einer spezialisierten Unterkunft für traumatisierte weibliche minderjährige Flüchtlinge und weibliche junge Erwachsene. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit dem Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 15 010 Titel 547 13 veranschlagt/ verlagert (siehe Erläuterungen bei Kapitel 15 010 Titel 547 13).

Kapitel 15 035 44 Kapitel Ansatz Ansatz mehr (+) IST Titel weniger ( ) Funkt.- Zweckbestimmung 2016 2015 2016 2014 Kennziffer EUR EUR EUR TEUR Titelgruppe 62 Gleichstellung und Potenzialentwicklung von Frauen in Beruf und Gesellschaft 1. Abweichend von Nr. 2.4 VVG zu 44 LHO darf zur Förderung des Zentrums Frau in Beruf und Technik (ZFBT) bis zu 100 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgestellt werden. 2. Abweichend von Nr. 2.4 VVG zu 44 LHO darf zur Förderung der Kompetenzzentren Frau und Beruf bis zu 90 v.h. der zuwendungsfähigen Ausgaben aus Landesmitteln bereitgestellt werden. 3. Soweit es sich um Maßnahmen der geschlechtersensiblen Gesundheits- und Pflegepolitik handelt, dürfen die Ausgaben der Titelgruppe auch für die Zielgruppe Jungen / Männer verwendet werden. 633 62 291 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände... 158 686 62 291 Zuschüsse für laufende Zwecke an Sonstige.......... 5 298 100 5 832 200-534 100 1 097 Verpflichtungsermächtigung: 1 470 000 EUR. 883 62 291 Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden und Gemeindeverbände............................... 893 62 291 Zuschüsse für Investitionen an Sonstige im Inland...... Summe Titelgruppe 62........................... 5 298 100 5 832 200-534 100 1 255 Titelgruppe 75 Förderung der Politik für Lesben, Schwule, Bisexuelle, Transsexuelle, Transgender und Intersexuelle (LSBTI*) 633 75 291 Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände... 684 75 291 Zuschüsse an freie Träger........................ 956 100 863 400 +92 700 847 Verpflichtungsermächtigung: 250 000 EUR. 698 75 291 Zustiftungen an die ARCUS Stiftung NRW............ 893 75 291 Zuschüsse für Investitionen....................... Summe Titelgruppe 75........................... 956 100 863 400 +92 700 847 Gesamtausgaben Kapitel 15 035................... 25 275 400 23 926 800 +1 348 600 17 037 Verpflichtungsermächtigungen Kapitel 15 035......... 3 970 000 61 733 600-57 763 600

45 Kapitel 15 035 Erläuterungen Zu Titelgruppe 62: Veranschlagt für die Entwicklung und Durchführung von Maßnahmen, Untersuchungen, Forschungsvorhaben, Informations- und Serviceangeboten sowie Veranstaltungen in den Themenbereichen Gleichstellung in der Gesellschaft, insbesondere Entgeltungleichheit, Wiedereinstieg, Existenzgründung, Entwicklung des weiblichen Führungspotentials, Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst, geschlechtersensible Berufs- und Studienorientierung, Frauen in Naturwissenschaft und Technik, Gleichstellung in der digitalen Gesellschaft, Frauen in besonderen Lebenslagen (u.a. mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende), Eingliederung von Prostituierten in den Arbeitsmarkt sowie für die Förderung des Querschnittsziels "Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung" im EFRE. Gefördert werden außerdem im Rahmen der Landesinitiative Frau und Wirtschaft 16 regionale Kompetenzzentren Frau und Beruf sowie deren Koordinierungsstelle, Frauenorganisationen und Vernetzungsprojekte, u.a. LAG kommunale Frauenbüros/Gleichstellungsstellen NRW, das Netzwerk von Frauen und Mädchen mit Behinderung/ chronischer Erkrankung NRW und zwei Beratungseinrichtungen für Prostituierte von überregionaler Bedeutung. Zuzüglich zu den hier nachgewiesenen Ist-Ausgaben wurde für den Zweck der Titelgruppe im Haushaltsjahr 2014 ein Betrag in Höhe von rd. 2.074.849,56 EUR aus verwaltungstechnischen Gründen bei Kapitel 15 025 (Kofinanzierung von Zuschüssen im Rahmen von EFRE) verbucht. Weniger in Höhe von 40.000 EUR wegen der Verlagerung der Förderung des Frauenrates NRW e.v. nach Titel 686 10 und Weniger in Höhe von 494.100 EUR wegen Verlagerung nach Kapitel 15 010 Titel 547 13. Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit dem Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 15 010 Titel 547 13 veranschlagt (siehe Erläuterungen bei Kapitel 15 010 Titel 547 13). Zu Titelgruppe 75: Zus. Zus. 2016 2015 (TEUR) (TEUR) 1. Förderung der Selbsthilfe und psychosozialen Beratungsarbeit 874,93 650,40 2. Projekte gegen Gewalt 81,17 88,00 3. Veranstaltungen, Untersuchungen und Informationsmaßnahmen 125,00 Zusammen 956,10 863,40 Die sächlichen Verwaltungsausgaben sind mit dem Haushaltsjahr 2016 bei Kapitel 15 010 Titel 547 13 veranschlagt/ verlagert (siehe Erläuterungen bei Kapitel 15 010 Titel 547 13).