Vertragshändlervertrag abgeschlossen am... in... zwischen der Gesellschaft Sonnea Sp. z o.o., PL-40-082 Katowice, ul. Sobieskiego 11/18, -nachfolgend: Unternehmer vertreten durch: Adam Szczęch und Name, Anschrift des künftigen Fachhändlers... -nachfolgend: Vertragshändler vertreten durch:... 1 Präambel (1) Der Unternehmer ist ein Großhandelsunternehmen, das auf den Vertrieb von Innensonnenschutzprodukten wie: Plissees, Innenjalousien, Vertikaljalousien, Rollos und Duorollos spezialisiert ist. (2) Die Verkaufs- und Lieferbedingungen regeln die Vertragsparteien in Anlage Nr. 1 zu diesem Vertrag, die im Einzelnen ausgehandelt und vereinbart wurden. Der Vertragshändler ist daran interessiert, Produkte des Unternehmers an Endkunden zu vertreiben. Hierzu schließen die Parteien folgenden Vertrag. 2 Vertragsgegenstand (1) Der Gegenstand des Vertrags ist es, die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien zu bestimmen. Der Vertragshändler bestellt die Produkte und der Unternehmer verpflichtet sich, die Produkte zu liefern. Unter Ausführung des Vertragsgegenstandes ist die Lieferung der bestellten Produkte an den Vertragshändler zu verstehen. (2) Der Vertragshändler hat keinen Anspruch auf Exklusivität im Vertragsgebiet. Vertragsgebiet ist Wien. 3 Pflichten und Rechte des Unternehmers (1) Der Unternehmer unterstützt den Vertragshändler, indem er ihn über die Vertragsprodukte ständig schriftlich unterrichtet hält und ihm unverzüglich schriftlich bevorstehende Preis- oder Produktänderungen mitteilt. 1
(2) Der Unternehmer versichert dem Vertragshändler, dass die Produkte in Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen des PSG 2004 sowie der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.12.2011 über die allgemeine Produktsicherheit gefertigt und geliefert werden. (3) Der Unternehmer bestimmt eine natürliche Person, die für den Kontakt mit dem Vertragshändler, Informationsaustauch und notwendige Hilfestellungen bei der Ausführung des Vertragsgegenstands zuständig ist. (4) Dem Unternehmer obliegt eine Informationspflicht, wenn er Aufträge/Bestellungen nur in begrenztem Umfang annehmen kann oder sich wesentliche Rahmenbedingungen bei dem Unternehmer selbst ändern, die Einfluss auf die Tätigkeit des Vertragshändlers haben könnten. (5) Der Unternehmer wird den Vertragshändler ferner unverzüglich über die Annahme oder Ablehnung seines Auftrages/seiner Bestellung unterrichten. Dies gilt auch, wenn der Unternehmer den vermittelten Auftrag/die aufgegebene Bestellung nur teilweise annimmt. Sollte die Auftragsannahme/Bestellungannahme seitens des Unternehmers binnen 3 Tagen nicht bestätigt werden, so gilt der Auftrag/die Bestellung als abgelehnt. (6) Der Unternehmer kann dem Vertragshändler auf dessen ausdrücklichen Wunsch alle zur Ausübung seiner Tätigkeit erforderlichen Unterlagen, insbesondere einschlägiges Werbematerial: Prospekte, Stoffkataloge, Kataloge samt Preislisten und jeweils geltenden Verkaufs- und Lieferbedingungen über längeren Zeitraum unentgeltlich zur Verfügung stellen. (7) Die im Punkt (6) angeführten Unterlagen, die der Unternehmer dem Vertragshändler zur Unterstützung seiner Tätigkeit aushändigt, bleiben das Eigentum des Unternehmers. Die Auflistung der Unterlagen samt der Angabe ihres Marktwertes ist diesem Vertrag als Anlage 2 beigelegt. (8) Die Unterlagen sind dem Unternehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses, unabhängig von dem Grund der Beendigung, unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall, in dem der Vertragshändler die Unterlagen binnen 7 Tagen ab dem Datum der Zustellung einer Aufforderung nicht zurückgibt, behält sich der Unternehmer das Recht vor, dem Vertragshändler den Wert der nicht zurückgegebenen Materialien und Gegenstände in Rechnung zu stellen. Der Vertragshändler verpflichtet sich diesbezüglich, die Rechnung zu begleichen. (9) Der Unternehmer kann dem Vertragshändler auf dessen ausdrücklichen Wunsch zwecks Unterstützung seiner Tätigkeit auch ein Tablet zur Verfügung stellen. Das Modell des Geräts ist durch Umsatz bedingt, zu dem sich der Vertragshändler verpflichtet. Das Tabletmodell sowie die Umsatzverpflichtung des Vertragshändlers beinhaltet die Anlage 3, die diesem Vertrag beigelegt ist. 2
(10) Das aushändigte Tablet bleibt das Eigentum des Unternehmers, solange der Vertragshändler seiner Umsatzverpflichtung nicht nachgekommen ist. Ist der Vertragshändler der oben genannten Verpflichtung nachgekommen, geht das Tablet in das Eigentum des Vertragshändlers über. Sollte der Vertragshändler der Umsatzverpflichtung innerhalb der vereinbarten Frist nicht nachkommen, ist das Tablet dem Unternehmer unverzüglich zurückzugeben. Für den Fall, in dem der Vertragshändler das Tablet binnen 7 Tagen ab dem Datum der Zustellung einer Aufforderung nicht zurückgibt, behält sich der Unternehmer das Recht vor, dem Vertragshändler den Marktwert des nicht zurückgegebenen Tablets in Rechnung zu stellen. Der Vertragshändler verpflichtet sich in diesem Fall, die Rechnung zu begleichen. (11) Der Unternehmer wird den Vertragshändler mit der Bedienung des SONNEA Bestellprogrammes, das unter www.sonnea.at zu finden ist, vertraut machen. (12) Der Unternehmer kann die Umsatzleistungen des Vertragshändlers belohnen. Dies erfolgt in Übereinstimmung mit dem SONNEA Prämienprogramm, das dem Vertrag als Anlage 4 beigelegt ist. 4 Rechte und Pflichten des Vertragshändlers (1) Der Vertragshändler handelt stets im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Der Vertragshändler hat die Aufgabe, Produkte des Unternehmers selbständig an Endkunden zu vertreiben. Er darf den Unternehmer nicht rechtsgeschäftlich vertreten, insbesondere keine Geschäftsabschlüsse für den Unternehmer tätigen. (2) Der Vertragshändler ist insbesondere verpflichtet, Endkunden und Interessenten nach bestem Wissen in Übereinstimmung mit den in Katalogen und Werbeprospekten des Unternehmers enthaltenen Informationen zu beraten, bei ihnen für die Produkte des Unternehmers zu werben, Kostenvoranschläge laut gültigen Preislisten zu erstellen, Produkte fachgerecht auszumessen, zu bestellen und zu montieren. (3) Der Vertragshändler steht in der Verantwortung, den Endkunden über mögliche mit dem Gebrauch und der Bedienung der Produkte zusammenhängende Risiken und Sicherheitsmaßnahmen aufzuklären. Nach erfolgter Montage ist er verpflichtet, dem Endkunden die Broschüre mit einem Warnhinweis auf die Kindersicherheit im Sinne des PSG 2004 sowie der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3.12.2011 über die allgemeine Produktsicherheit zu übergeben. (4) Bei Reklamationen von Kunden ist der Vertragshändler verpflichtet, diesen in angemessener Zeit nachzugehen und dem Unternehmer darüber unverzüglich schriftlich Bericht zu erstatten. (5) Der Vertragshändler hält sich an die Regelungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, die diesem Vertrag als Anlage 1 beigelegt sind. 3
(6) Der Vertragshändler ist verpflichtet, während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses über alle ihm im Rahmen seiner Tätigkeit zur Kenntnis gelangten geschäftlichen Angelegenheiten und Vorgänge, die den Unternehmer betreffen, sowie dessen Produkte, absolutes Stillschweigen zu bewahren, insbesondere über alle Geschäftsund Betriebsgeheimnisse, sowie diese weder für sich selbst noch für Dritte zu nutzen, gleichgültig, ob direkt oder indirekt, entgeltlich oder unentgeltlich. (7) Der Vertragshändler verpflichtet sich Waren nur in Österreich zu verkaufen. 5 Dauer des Vertrages (1) Dieser Vertrag beginnt am... und wird auf bestimmte Zeit von 12 Monaten abgeschlossen. (2) Beide Vertragsparteien können diesen Vertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Das Recht zur vorzeitigen Auflösung dieses Vertrages aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien unbenommen. Fristlose Auflösung aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn: a. sich der Vertragshändler an wesentliche Bestimmungen dieses Vertrages oder auch an Regelungen der Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen nicht hält oder wenn er im Falle des Verstoßes gegen eine nicht vertragswesentliche Pflicht den Verstoß trotz Abmahnung von dem Unternehmer fortsetzt, b. der Unternehmer oder der Vertragshändler seine Geschäftstätigkeit ganz einstellt oder wesentlich einschränkt, c. der Vertragshändler gegen Zahlungsziele und verpflichtungen nicht unerheblich verstößt. (3) Die Kündigung dieses Vertrages, gleichgültig ob ordentlich oder außerordentlich, bedarf der Schriftform mittels eingeschriebenen Briefs. Wird die Kündigung durch Einschreiben übermittelt, so gilt sie auch dann als zugegangen, wenn ein Zustellungsversuch fruchtlos verlaufen ist und dem Empfänger eine Zustellungsnachricht hinterlassen worden ist. (4) Soweit nicht nach zwingendem Recht vorgesehen, setzt die vorzeitige Auflösung kein Verschulden voraus. 6 Nachvertragliche Pflichten des Vertragshändlers (1) Der Vertragshändler hat mit dem Datum der Wirksamkeit der Kündigung des Vertrages jeden auf ein fortgesetztes Vertragsverhältnis mit dem Unternehmer hindeutenden Anschein zu vermeiden. 4
(2) Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes gegen das unter 4 angeführte Verbot verpflichtet sich der Vertragshändler zur Zahlung einer Vertragsstrafe i. H. v. 20.000,00 Euro an den Unternehmer, unbeschadet der rechtlichen Möglichkeit einen weitergehenden Schadenersatzanspruch geltend zu machen. 7 Verjährung/Abtretung von Ansprüchen (1) Alle Ansprüche aus diesem Vertrag verjähren nach zwölf Monaten ab Vertragsbeendigung. (2) Der Vertragshändler kann Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis nur mit schriftlicher Zustimmung von dem Unternehmer bei sonstiger Nichtigkeit der Abtretung abtreten. 8 Schriftform/Teilunwirksamkeit/Anwendbares Recht/Gerichtsstand (1) Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform bei sonstiger Nichtigkeit. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis. (2) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommende rechtswirksame Ersatzregelung treffen. Für den Fall der Nichteinigung sind subsidiär die Regeln des üblichen Verkehrs heranzuziehen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. (3) Die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien auf der Grundlage dieses Vertrages unterliegen dem österreichischen Recht. (4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Unternehmers. (5) Erfüllungsort ist am Sitz des Unternehmers in PL-40-082 Katowice, ul. Sobieskiego 11/18. (6) Dieser Vertrag wurde in zwei zweisprachigen Exemplaren (auf Polnisch und auf Deutsch) ausgefertigt. Jede der Vertragsparteien hat ein zweisprachiges Vertragsexemplar erhalten. Im Falle von Unstimmigkeiten oder Streitigkeiten aufgrund der Interpretation des Vertrags gilt die Version in deutscher Sprache als verbindlich. 9 Anlagen Bestandteil dieses Vertrages sind die ANLAGEN 1, 2, 3 und 4. 5
Die Anlagen sind beiden Vertragsparteien bekannt, wurden ausverhandelt und einvernehmlich festgelegt. Ort, Datum, Unterschrift Vertragshändler Ort, Datum, Unterschrift Geschäftsführer der Gesellschaft Sonnea Sp. z o.o. 6