Technische Richtlinie

Ähnliche Dokumente
Richtlinie der Pfalzwerke Netzgesellschaft mbh für den Anschluss von Kunden an das 20kV-Netz

Technische Richtlinie

Inhalt. 1 Einleitung,Geltungsbereich Technisches Konzept Realisierung... 4

Herstellererklärung. Leipzig, Deutsche Energieversorgung GmbH. Mathias Hammer (Geschäftsführer)

ERZEUGUNGSANLAGE AM MITTELSPANNUNGSNETZ ABSTIMMUNGSKRITERIEN MIT DEM VNB

TAB.Messung.Strom

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB STROM

Leitfaden zum EEG-Einspeisemanagement

Ergänzung zu den TAB 2007*

G.1 Antragstellung für Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz

TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR DEN ANSCHLUSS AN DAS NIEDERSPANNUNGSNETZ

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Städtische Werke Netz + Service GmbH

Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:

Ergänzung zu den TAB 2007*

Einspeisemanagement von Erzeugungsanlagen größer 100 kw

MSRV - Strom Anlage 3: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (TMS)

1. Geltungsbereich. 2. Grundsätze

Technische Spezifikation zur Umsetzung des Einspeisemanagements gemäß dem Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

Beiblatt der Stadtwerke Munster-Bispingen GmbH. zu den TAB NS Nord Technische Anschlussbedingungen für. den Anschluss an das Niederspannungsnetz

Technische Mindestanforderungen für die Einspeisung von Biogas in das Gasnetz der SWM Infrastruktur GmbH

TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ZUM ERZEUGUNGSMANAGEMENT DER ENERGIENETZ MITTE GMBH

Wirkleistungsreduzierung von EEG- und KWK-Anlagen

EG Herbstveranstaltung 2012 Aktuelles vom Netzbetreiber

3-phasige Erzeugungseinheit REFUsol GmbH, Uracher Str. 91, D Metzingen

(Stand Dezember 2011) Einspeisemanagement nach EEG 6 Seite 1 von 8

Mittelspannungsanlagen

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Energie Calw GmbH

Grundsätze für Zählung und Messung im Stromnetz der Stadtwerke Emmendingen GmbH (SWE)

Richtlinie der SWT AöR für die Montage von Messeinrichtungen mit Wandlermessung

Ergänzungen zur TAB 2007

Anwendungsregel AR-N 4105 (Niederspannungsrichtlinie) BDEW- Mittelspannungsrichtlinie. und AR-N 4105 & BDEW MSR. Stand

Anschluss und Betrieb von Stromspeichern am Niederspannungsnetz. November 2013

Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105: Anhang F (normativ)

Informationen zum Einbau einer Fernwirkanlage durch EWE NETZ GmbH (zur Umsetzung 9 EEG)

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten. Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Bereitstellung von Elektrizitätszählern für PV- und KWK-Anlagen durch Einspeiser nach EEG bzw. KWKG

Grundsätze für Zählung und Messung

Metallgekapselte Messwandler

Leitfaden zur technischen Einrichtung gemäß 6 EEG-Einspeisemanagement

ANHANG F INBETRIEBSETZUNGSPROTOKOLL - ERZEUGUNGSANLAGEN NIEDERSPANNUNG. Vordrucke (verpflichtend) nach VDE-AR-N 4105:

A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher

PROSOL Invest Deutschland GmbH in Kooperation mit RWE Effizienz GmbH

Strom- und Spannungswandler

Technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements nach 6 für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Emden GmbH

Ergänzung zur TAB 2007

TMA-S. 1 Allgemeines. 3 Zähler. 2 Technische Anforderungen

Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Ergänzende Hinweise zur VDEW-Richtlinie. 4. Ausgabe 2001

TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM STROMNETZ

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

Einspeisemanagement für EEG- Anlagen

// Information. zum Ablauf des Anschlusses. einer Photovoltaikanlage (PVA) an das Niederspannungsnetz

Die Eigentumsgrenze und die Grenzen des Verfügungsbereiches sind zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber zu vereinbaren.

Ergänzende Technische Anschlussbedingungen (Niederspannungsnetz)

Netzrückwirkungen und Lösungsbeispiele

Ergänzende Bedingungen der EVI Energieversorgung Hildesheim GmbH Co. & KG zu den Technischen Anschlussbedingungen -TAB 2007-

Technische Mindestanforderungen

Teil A: Betreiberabfragebogen Anlagenzertifikat

Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz Ergänzende Bedingungen der ENA Energienetze Apolda GmbH

Anhang A Begriffe. Technische Richtlinie Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz

Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Strom- und Erdgasnetz

Anmeldung Netzanschluss Mittelspannung Technische Daten der Übergabestation

Datenblatt für eine Eigenerzeugungsanlage für den Parallelbetrieb mit dem Netz des Verteilungsnetzbetreibers (VNB)

Technische Mindestanforderungen der Stadtwerke Dachau für das Einspeisemanagement von EEG- und KWKG-Anlagen entsprechend 9 Abs.

Technische Richtlinie. Anschlussschränke im Freien

Ergänzung der technischen Mindestanforderungen für das Einspeisemanagement von EEG-Anlagen

Herstellererklärung für Komponenten zum KfW-Förderprodukt Erneuerbare Energien Speicher

Technische Richtlinie zur ferngesteuerten Reduzierung der Einspeiseleistung von EEG- Anlagen bei Netzüberlastung

Antragstellung Erzeugungsanlage am Mittelspannungsnetz. Anschlussnehmer / Eigentümer. Anlagenanschrift. Anlagenerrichter / Elektrofachbetrieb

News zur Anwendungsregel E VDE-AR-N 4101 Stand: Juli 2015

Technische Vorgaben für die Steuerung von unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (uve) in Niederspannung

Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Verteilnetz Strom der Stadtwerke Wolfenbüttel GmbH

A. Herstellererklärung für Komplettsysteme zum KfW-Programm Erneuerbare Energien Speicher

Anlage zu Ziffer 09 der TAB Steuerung und Datenübertragung. Inhalt. 1 Steuerung unterbrechbarer Verbrauchseinrichtungen. 2 Steuerrelais (SR)

Ergänzende Anschlussbedingungen zur TAB Mittelspannung 2008

Rahmenbedingungen für eine Übergangsregelung zur frequenzabhängigen Wirkleistungssteuerung von PV-Anlagen am NS-Netz

Datum Name Unterschrift Anlagenerrichter (gemäß Inbetriebsetzungsauftrag)

Konformitätsnachweis Eigenerzeugungseinheit

Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag

Inhalt. 1. Allgemeines. 2. Anwendungsbereich

Ergänzung zur TAB NS Nord

Schutzkonzeption für 110-kV-/MS-Anlagen der Verteilnetzbetreiber OMICRONcamp Anwendertagung 2011

Die Saarbrücker Stadtwerke Ergänzung der Stadtwerke Saarbrücken AG zu den technischen Anschlussbedingungen (TAB 2007) des VEW Saar e. V. (ehem.

Weitere Informationen zum Einspeisemanagement gemäß 6 EEG 2012

Bestätigung des Herstellers/Errichters nach BGV A3, 5 Absatz 4 und Erklärung Betriebsbereitschaft und Inbetriebsetzung

Einspeisemanagement mit Solar-Log 1000 PM+ Herstellererklärung gem. TR 8 Rev. Typ: Solar-Log 1000 PM+

VDE-N-AR 4101 Gültig ab Ersetzt Kapitel 7

Anlage zur Akkreditierungsurkunde D-ZE nach DIN EN ISO/IEC 17065:2013

F.1 Inbetriebsetzungsprotokoll Erzeugungsanlagen Niederspannung

Technische Anforderung zur Anbindung von EEG-Anlagen an das Einspeisemanagement (EEG 2014, 9)

6 Hauptstromversorgung

Technische Mindestanforderungen an den Aufbau von Messeinrichtungen für Strom

Technische Mindestanforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements. für Erzeugungsanlagen im Verteilnetz Strom

VORVERTRAG. Zwischen

Ergänzende Ausführungsbestimmungen

Technische Information

Ergänzungen und Erläuterungen zu den

1 Anhang B Vordrucke Abfragebögen

Transkript:

Technische Richtlinie der Pfalzwerke Netz AG für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 110-kV-Netz Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 1 von 17

Inhalt 1. Einleitung und Überblick... 3 1.1. Verantwortlicher für den Inhalt der Richtlinie... 3 1.2. Gegenstand... 3 1.3. Geltungsbereich... 3 2. Allgemeines... 4 3. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt... 4 4. Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen... 4 5. Schutzsysteme... 5 5.1. Schutz der Anlagen des Netzbetreibers... 5 5.2. Schutz der Anlagen des Kunden... 6 6. Stromwandler... 6 7. Spannungswandler... 6 8. Netzentkopplung für reine Einspeiseanlagen... 7 9. Eigenbedarfsversorgung (Stationsversorgung)... 8 10. Leittechnik... 9 11. Zählung... 10 12. Zählerfernabfrage... 10 Anlagen... 11 A. Übersichtsplan Netzanschluss... 11 B. Dimensionierung von Wandlern... 12 C. Netzentkopplung Einstellwerte... 14 D. Klemmenpläne... 14 E. Schutzkonzepte... 14 F. Fernwirktechnik... 15 G. Betriebliche Parameter... 15 H. Literaturverzeichnis... 15 Dokument... 16 I. Legitimation... 16 II. Dokumentverwaltung... 17 Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 2 von 17

Einleitung und Überblick 1.1. Verantwortlicher für den Inhalt der Richtlinie Notwendige Änderungen dieser Richtlinie sind dem Dokumentenverantwortlichen zu melden und werden ausschließlich von der Abteilung Netzmanagement der Pfalzwerke Netz AG durchgeführt. Dokumentenverantwortlich: Pfalzwerke Netz AG Netzmanagement Assetmanagement netzplanung@pfalzwerke-netz.de 1.2. Gegenstand Die vorliegende Richtlinie beschreibt die einzuhaltenden Regeln beim Anschluss und Betrieb von Anlagen am 110-kV-Netz der Pfalzwerke Netz AG. Sie verweist des Weiteren auf andere gültige VDE-Vorschriften/Anwendungsregeln und FNN-Hinweise/Leitfaden in ihrer jeweils gültigen Fassung. Zudem sind ebenso die gültigen Unfallverhütungsvorschriften einzuhalten. 1.3. Geltungsbereich Diese Richtlinie gilt für alle Kunden die Anlagen an das 110-kV-Netz der Pfalzwerke Netz AG anschließen und dort betreiben. Des Weiteren kommt die Richtlinie zur Anwendung, wenn in einer bestehenden Kundenanlage Änderungen oder Umbaumaßnahmen vorgenommen werden, die wesentliche Auswirkungen auf das elektrische Verhalten des Netzanschlusses haben. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 3 von 17

2. Allgemeines Der Netzanschluss erfolgt grundsätzlich in Anlehnung an die jeweils gültige Fassung der VDE- Vorschriften und -Anwendungsregeln, sowie technische Hinweise und Leitfaden des FNN. Insbesondere ist zu berücksichtigen: Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von Anlagen an das Hochspannungsnetz (TAB Hochspannung), VDE-AR-N-4120 Technische Regeln zur Beurteilung von Netzrückwirkungen Für Einspeiser: Vorgaben aus dem Erneuerbare Energien Gesetz sowie der jeweils gültigen Unfallverhütungsvorschriften. Ergänzend zu den o.g. Vorschriften, Anwendungsregeln, Richtlinien und Leitfaden sind folgende Punkte zu beachten: 3. Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt Der geeignete Netzanschluss- bzw. Netzverknüpfungspunkt (NAP bzw. NVP) wird von der Pfalzwerke Netz AG (anschließend PW Netz AG genannt) ermittelt und ist in der Regel am bestehenden Netz. Grundlage ist das Prinzip des sicheren Netzbetriebes, sowie die netztechnisch und gesamtwirtschaftlich kostengünstigste Variante. Bei der Ermittlung des NAP werden die gesetzlichen und normativen Vorgaben in der jeweils gültigen Fassung beachtet. Zur Antragstellung sind die jeweiligen Vordrucke des Anhang E der VDE-AR-N 4120 zu verwenden. Die verbindliche Bezeichnung des NAP, sowie der Anlagenname werden durch die PW Netz AG vorgegeben. Die Kosten für die Erstellung des unmittelbaren Netzanschlusses als Erstanschluss oder Erweiterung an einem geeigneten Netzpunkt gehen zu Lasten des Verursachers (Netzkunden). 4. Anmeldeverfahren und anschlussrelevante Unterlagen Zur Genehmigung der Schaltanlage sind gemäß des unter 4.2 der VDE-AR-4120 in Tabelle 1 dargestellten Zeitplans zur Errichtung eines Netzanschlusses frühzeitig die aufgeführten Unterlagen einzureichen. Die zuständige betriebsführende Dienststelle der PW Netz AG und der Ansprechpartner des Betreibers für Betriebsbelange werden in dem Formular Zuständigkeiten benannt. Ein deutlich sichtbares Schild mit den aktuellen Angaben ist in der Anlage auszuhängen. Die Ansprechpartner sind gegenseitig bei Änderungen mitzuteilen. (netzleitstelle@pfalzwerke-netz.de) Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 4 von 17

5. Schutzsysteme Für die Auslegung der Schutzsysteme sind folgende Richtlinien und Leitfäden zugrunde zu legen: VDE-AR-N 4120 VDN-Richtlinie Digitale Schutzsysteme FNN Leitfaden zum Einsatz von Schutzsystemen in elektrischen Netzen Die sekundärtechnischen Einrichtungen sind so zu installieren, dass eine Prüfung ohne weitere Hilfsmittel auf Erdbodenniveau durchgeführt werden kann. Die eingestellten Werte müssen einfach und ohne weitere Hilfsmittel ablesbar sein. Zur einfachen Prüfung sind im Mess- und Auslösekreis Trennklemmen und Prüfbuchsen (4 mm) nach BGV A3 zu verwenden. Die Schutzsysteme am Netzanschlusspunkt sind in 3 Bereiche zu unterteilen: Schutz der Anlagen des Netzbetreibers, Schutz der Anlagen des Kunden, Netzentkopplung bei einspeisenden Kundenanlagen. 5.1. Schutz der Anlagen des Netzbetreibers Die Wahl der erforderlichen Schutzfunktionen ist abhängig von der Netzkonfiguration. In der Regel kommt als Hauptschutz ein Leitungsdifferentialschutz und als Reserveschutz ein Distanzschutz mit U/I-Anregung oder wahlweise Impedanzanregung zum Einsatz. Der Netzbetreiber gibt dem Kunden die Schutzfunktionen, Gerätetypen und Einstellwerte vor. Der Netzbetreiber kann, wenn es erforderlich ist, zu einen späteren Zeitpunkt die Vorgaben ändern. Die Gleichspannungskreise von Haupt- und Reserveschutz sind getrennt abzusichern und die Auslösungen müssen auf verschiedene Auslösespulen des Leistungsschalters wirken. Die Verantwortung für die richtige Einstellung und Funktion der Schutzgeräte liegt bei dem Partner, der die Geräte betreibt und prüft. Der Distanzschutz der Leitung kann auch als Reserveschutz für die im Bereich des Kunden liegenden Betriebsmittel verwendet werden. Zur Realisierung der erforderlichen Schutzfunktionen für den Bereich des Netzes, stellt der Netzbetreiber ein Schrank mit allen erforderlichen Komponenten sowie der Parametrierung und Inbetriebnahme bei. Die 4-jährige zyklische Prüfung nach BGV A3 wird vom Netzbetreiber übernommen. Für jeden Netzanschlusspunkt ist jeweils ein Steuerschrank erforderlich. Platzbedarf: TxBxH 600x900x2200mm. Weitere Details zur Schutztechnik (Klemmenpläne etc.) sind im Anhang beschrieben. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 5 von 17

5.2. Schutz der Anlagen des Kunden Der Kunde hat für die in seinem Bereich befindlichen Betriebsmittel einen ausreichenden Kurzschluss- und Überlastschutz zu gewährleisten. Die Fehlerklärungszeit (Zeit von Schutzanregung bis Auslösung + Eigenzeit des Leistungsschalters bis zur absoluten Trennung des Kurzschlussstromes) darf im Bereich der 110-kV-Betriebsmittel 150ms nicht übersteigen. Dies gilt ebenso für den Schutzbereich eines Transformators. Die Fehlerklärungszeit auf der Unterspannungsseite eines Transformators muss <1,0 Sek. betragen. Netzentkopplung bei einspeisenden Kundenanlagen Netzentkopplung und Blindleistungs-Richtungsschutz werden in einem späteren Kapitel ausführlicher behandelt. Durch geeignete Maßnahmen ist nachweislich zu gewährleisten, dass Zuschaltströme von EEA s oder EEA-Gruppen einen Wert von 50A an der Übergabestelle nicht überschreiten. 6. Stromwandler Die Stromwandler für den Schutz sind entsprechend der genehmigten bzw. schriftlich zugesicherten Leistung zu bemessen. Um eine bessere Anpassung an die Last- bzw. Einspeiseverhältnisse zu ermöglichen und die Genauigkeit der Zählung im Teillastbereich zu verbessen, wird empfohlen umschaltbare Stromwandler mit erweiterten Strommessbereich (ext. 200%) zu verwenden. Für Anlagen, und hier speziell Erzeugungsanlagen für die eine spätere Leistungserhöhung geplant ist (z.b. Bei Erstinbetriebnahme sind nur ein Teil der Erzeugungsanlagen errichtet) sind immer umschaltbare Wandler zu verwenden. Die Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Die technischen Daten der Stromwandler sind dem Anhang zu entnehmen. Für die Zählung ist ein separater geeichter Kern erforderlich. Wünscht der Kunde eine Vergleichszählung so ist ein weiterer geeichter Kern vorzusehen. Ein Vorschlag für die Auslegung ist dem Anhang zu entnehmen. Die Auslegung der Zählkerne ist rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Messtellenbetreiber (dienstleistend Voltaris, o.a.) abzustimmen. Entgegen der allgemeinen Regel, dass Haupt- und Reserveschutz an verschiedenen Kernen angeschlossen werden müssen, lässt die PW Netz AG zu, dass beide Schutzsysteme an einem Kern betrieben werden. So ist es möglich die Anzahl der Kerne zu beschränken, und den Schutz für das Netz (in der Regel ein Kern mit TPZ-Kennlinie) und die Erfordernisse des Kunden (in der Regel 5P20 Kern) zu realisieren. 7. Spannungswandler Die Spannungswandler sind aus Netzbetreiber-Sicht hinter dem Übergabeleistungsschalter und Schutzstromwandler anzuordnen, sodass ein Fehler an den Spannungswandlern vom Übergabeschutz erkannt und abgeschaltet wird. Die Sekundärkreise von Wandlern sind nach DIN VDE 0141 zu erden. Für die Zählung ist eine separate geeichte Wicklung erforderlich. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 6 von 17

Wünscht der Kunde eine Vergleichszählung so ist eine weitere geeichte Wicklung vorzusehen. Ein Vorschlag für die Auslegung ist dem Anhang zu entnehmen. Die Auslegung der Zählwicklung(en) ist rechtzeitig vor Baubeginn mit dem Messstellenbetreiber (dienstleistend Voltaris, o.a.) abzustimmen. Für Schutz- und Messzwecke kann eine Wicklung gemeinsam genutzt werden. Ebenso können getrennte Wicklungen für Netzbetreiber und Kunde vorgesehen werden. Die Spannungswandler-Sekundärkreise sind räumlicher Nähe zum Wandler (im Wandler-Zwischenklemmenkasten) mit Spannungswandler-Schutzschaltern mit 3A abzusichern. Empfohlen wird der Typ 3RV 1611-1.DG 14 von Siemens oder ähnlich. Für den Distanzschutz der Leitung ist immer dieser Typ zu verwenden, da für die Blockierung der U/I-Anregung bzw. Impedanz-Anregung bei Automatenfall der voreilende Kontakt, benötigt wird. Die Auslegung der Schutz-und Messwicklungen ist mit der Schutzabteilung der PW Netz AG rechtzeitig vor Baubeginn abzustimmen. Die Sekundärkreise der Spannungswandler sind an den von der PW Netz AG vorgegebenen Stellen am Wandler zu erden. Der Anschluss der Sekundärleitungen im Klemmenkasten soll auf kürzestem Weg erfolgen, d.h. Reserveschleifen der Adern sind auf ein Minimum zu reduzieren. Grundsätzlich sind für alle Strom- und Spannungswandler-Kreise abgeschirmte Kabel mit stromtragfähigem Schirm zu verlegen. Die Abschirmungen sind an beiden Enden auf kürzestem Weg mit der Anlagenerde zu verbinden. 8. Netzentkopplung für reine Einspeiseanlagen Für jeden Netzverknüpfungspunkt ist eine Netzentkopplung vorzusehen. Die einzustellenden Werte werden durch die PW Netz AG vorgegeben. Die Prüfung der Werte muss bei der Inbetriebnahme erfolgen und in einem Protokoll festgehalten werden. Auf Verlangen ist das Protokoll dem Netzbetreiber vorzulegen. Die Hauptbestandteile dieser Einrichtung sind ein dreiphasiger Spannungsschutz mit Kennung auf Über- und Unterspannung, sowie ein Frequenzschutz mit Kennung auf Über- und Unterfrequenz. Die Schutzfunktionen dürfen zusammen mit weiteren Schutzfunktionen in einem Gerät integriert werden. Im kompensierten Netz ist der Spannungsschutz so zu konfigurieren, dass die Außenleiterspannung überwacht wird. Eine Auslösung muss sowohl bei 2- als auch bei 3-poliger Grenzwertverletzung erfolgen. Bei Mess- oder Hilfsspannungsausfall muss gewährleistet sein, dass im Normalbetrieb eine Auslösung erfolgt. Die Spannungserfassung erfolgt auf der 110-kV-Seite des Umspanners. Die Netzentkopplung wirkt auf den Leistungsschalter der Unterspannungsseite des Transformators. Der Bereich der Netzentkopplung (Geräte, mit Parametrierung, Klemmleiste, Hilfsspannungsüberwachung) muss plombierbar bzw. durch Passwort gegen Änderungen zu schützen sein. Die Netzentkopplung ist gemäß einschlägiger Richtlinien und Vorgaben turnusmäßig zu prüfen. Die Prüfung ist zu dokumentieren. Die Einstellwerte der Netzentkopplung befinden sich im Anhang. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 7 von 17

9. Eigenbedarfsversorgung (Stationsversorgung) Die Eigenbedarfsversorgung muss durch einen ausreichend dimensionierten Eigenbedarfstransformator erfolgen. Die Versorgung aus dem Niederspannungsnetz der allgemeinen Versorgung ist aufgrund der unterschiedlichen Erdungssysteme nicht möglich. Eine Zuschaltung der Station ist nur mit funktionierender Sekundärtechnik zulässig. Für die Wiederinbetriebnahme der Anlage nach einer längeren Abschaltung ist ein CEE-Einbaustecker (Drehstrom) in entsprechender Auslegung für die Einspeisung durch einen Generator vorzusehen. Eine automatische Umschaltung gewährleistet die Rückschaltung der Stationsversorgung auf den EB-Trafo sobald dieser wieder Energie liefert. Hilfsenergieversorgung Die Betriebsspannung der Schutzgeräte und die Versorgung der Auslösekreise müssen durch eine von der Netzspannung unabhängige, unterbrechungsfreie Hilfsenergieversorgung erfolgen. Ist die Station mit einem Fernwirksystem ausgerüstet, so ist dieses ebenfalls mit der netzunabhängigen Hilfsenergie zu versorgen. Die Batteriekapazität ist so zu bemessen, dass die Übergabestation mit der verbauten Sekundärtechnik mindestens acht Stunden lang betrieben werden kann. Durch entsprechende Maßnahmen (z.b. Beheizung der Batterie bei Frost) ist die Funktionsfähigkeit der Hilfsenergieversorgung dauerhaft zu sichern. Eine regelmäßige Prüfung der Funktionsfähigkeit (empfohlen jährlich) ist zu dokumentieren, und mit dem Prüfprotokoll des Schutzgerätes auf Verlangen des Netzbetreibers vorzulegen. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 8 von 17

10. Leittechnik Der Kunde stellt eine Standverbindung in der Übergabestation für die leittechnische Einbindung in das Netzleitsystem der PW Netz AG zur Verfügung. Folgende Befehle und Meldungen sind gemäß Protokoll IEC 60870-5-104 bereitzustellen (Details der Profilfestlegung werden vor IBN abgestimmt): Leistungsschalter 110kV, (EIN / AUS) Leitungstrenner 110kV, (EIN / AUS) Erdungstrenner 110kV, (EIN / AUS) Einspeise-/Bezugsleistung 110kV (P und Q) Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung (100% - 60% - 30% - 0%) Sollwertvorgabe der Einspeiseleistung in MW BDEW-Ampel Zusätzlich gelten die Anforderungen der Tabelle C.1 - Mindestanforderungen an den Prozessdatenumfang bei einem Einfachstich-Anschluss der VDE-AR-N 4120 Zusätzliche Meldungen bei Anlagen mit Doppelstichanbindung und kuppelbarer 20kV-Sammeschiene: Leistungsschalter Umspanner 20kV, (EIN / AUS) Trenner Umspanner 20kV, (EIN / AUS) Leistungsschalter Sammelschienenkupplung 20kV, (EIN / AUS) Sammelschienentrenner Kupplung 20kV, (EIN / AUS) Optional: Sammelschienenerder 20kV, (EIN / AUS) Auf der 110-kV-Ebene sind für die Funktionen der Schutz- und Feldleittechnik voneinander unabhängige Geräte vorzusehen. Der räumliche Bedarf sowie die notwendige Energieversorgung für sekundärtechnische Einrichtungen des Netzbetreibers können bei der PW Netz AG angefragt werden. (Schrank TxBxH 600x900x2200mm) Zur Unterbringung der Übertragungstechnik ist ein Stellplatz für einen weiteren Schrank TxBxH 600x900x2200mm vorzusehen. Im Bereich der Fernwirkeinrichtung ist eine 230V/16A/50Hz Steckdose und ein digitaler Telekommunikationsanschluss (vorzugsweise IP-Anschluss) kostenfrei vom Kunden bereitzustellen Zusätzlich für reine Einspeiseanlagen: Parameterumschaltung cos(phi) / Q(U) General-AUS des Transformator-Schutzes Auslösung der Netzentkopplung cos(φ)-vorgabe (0,95 untererregt bis 0,925 übererregt in Schritten à 0,025) Die Steuerleitungs-Verbindungen zwischen der Fernwirkeinrichtung/TRE und den vorgesehenen Schnittstellen der Anlage oder Steuereinheit werden vom Anlagenbetreiber entsprechend hergestellt und verantwortlich betrieben. Die Signalprüfung wird im Rahmen der Schutzprüfung vor Inbetriebnahme der Anlage durchgeführt. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 9 von 17

11. Zählung Die Zählung befindet sich in unmittelbarer Nähe der Übergabestelle (Übergabefeld). Zum Erfassen der gelieferten elektrischen Energie stellt die PW Netz AG die erforderliche Zähleinrichtung sofern nichts anderes vereinbart ist, grundsätzlich bei. Die Zähleinrichtung besteht aus einem Zählerschrank (TxBxH 220x550x600mm), einer Zählerwechseltafel mit beglaubigtem elektronischen Zähler und einer Synchronisiereinrichtung. Die Zähleinrichtung befindet sich im Eigentum der PW Netz AG und wird entsprechend unterhalten. Für die Zähleinrichtung wird ein monatlicher Grundpreis in Rechnung gestellt. Die erforderlichen beglaubigten 110-kV-Wandler stellt der Anlagenbetreiber. Die kostenlose Mitbenutzung der beglaubigten Zählwandler wird vorausgesetzt. Die Montage des Zählerschrankes sowie die Verdrahtung der Messwandler bis zur Klemmleiste ist Aufgabe des Anlagenbetreibers. Der Zählerschrank ist bei der PW Netz AG abzuholen. Weitere Informationen bzgl. der Zähleinrichtung sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Im Bereich der Zählung ist eine 230V/16A/50Hz Steckdose und ein digitaler Telekommunikationsanschluss (vorzugsweise IP-Anschluss) kostenfrei vom Kunden bereitzustellen. 12. Zählerfernabfrage Die PW Netz AG bietet auf Kundenwunsch für die Übergabezählung eine Zählerfernabfrage (ZFA) an. Das Angebot beinhaltet die Fernabfrage der PW Netz AG - Zähleinrichtung. Die Fernabfrage erfolgt für den jeweils abgelaufenen Monat. Die Daten werden innerhalb von 3 Werktagen dem Kunden mitgeteilt. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 10 von 17

Anlagen A. Übersichtsplan Netzanschluss Freileitungsanbindung Entgegen der Abbildung D.1 Beispiel für einen 110-kV-Stichanschluss auf s. 97 der VDE- AR-N 4120 sind die Spannungswandler aus Netzbetreibersicht hinter dem Übergabeleistungsschalter und dem Schutzstromwandler anzuordnen. Abbildung 1: Bsp. für einen 110-kV-Stichanschluss Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 11 von 17

B. Dimensionierung von Wandlern Kombinierte Freiluft-Stützer Strom- und Spannungswandler Stromwandlerteil: Primärer Bemessungsstrom: entsprechend der vereinbarten Auslegung der Anlage(n) I th: Empfehlung >= 15kA Primär umschaltbar: 2x 150A ext. 200% oder 2x 200A ext. 200% Kern 1: Zählkern (nur für den Anschluss der Zähleinrichtungen) Sekundärer Bemessungsstrom: 1A Bemessungsleistung: 15 (30)VA oder 10 (20)VA Genauigkeitsklasse: 0,2 (0,5), wahlweise FS 10 (5) (E), mit Zulassungszeichen Der Kern muss amtlich beglaubigt sein Kern 2: Zählkern (optional für den Anschluss einer Vergleichszählung) Sekundärer Bemessungsstrom: 1A Bemessungsleistung: 15 (30)VA oder 10 (20)VA Genauigkeitsklasse: 0,2 (0,5), wahlweise FS 10 (5) (E), mit Zulassungszeichen Der Kern muss amtlich beglaubigt sein Kern 3: Schutzkern (Leitungsdifferenzialschutz, Distanzschutz) TPZ 10W ± 1% = 180' ± 10%, Kssc= 43,8; Tn=50ms Kern 4: Schutzkern (Schutzgeräte des Kunden) Dimensionierung legt der Kunde fest! Mögliche Bauweise: Sekundärer Nennstrom: 1A Bemessungsleistung: >= 30VA Genauigkeitsklasse: 5 P 20 Kern 5: Messkern (optional bei Bedarf für Windpark-Management) Dimensionierung legt der Kunde fest! Mögliche Bauweise: Sekundärer Nennstrom: 1A Bemessungsleistung: 15 VA Genauigkeitsklasse: 0,2 FS5 Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 12 von 17

Spannungswandlerteil: Spannung: 110kV 3 ; 100V 3 ; 100V 3 ; 100V ; 100V 3 3 Wicklung 1: Wicklung 2: Wicklung 3: Wicklung 4: Kl.0,2; 10VA; geeicht, für Zählung Kl.0,2; 10VA; geeicht für Vergleichszählung (optional bei Wunsch des Kunden) Kl.0,2, 50VA; Messung/WP-Management + Schutz Pfalzwerke + Schutz GE Sekundäre Bemessungsspannung: 100V / 3, 25A, 1,9 U N / 8h Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 13 von 17

C. Netzentkopplung Einstellwerte Einstellwerte Oberspannungsseite U> 1,25 U n 500ms U< 0,8 U n 5s f > 51,5 Hz 100ms f < 47,5 Hz 100ms Einstellwerte Unterspannungsseite (U MS =..kv) U>> 1,2 U MS 100ms U> 1,06 U MS 180s Einstellwerte Systemschutz Q & U< (NAP) 0,85 U n 500ms U LL > FG 0,95 U n 500ms φ 3 100ms f < 47,5 Hz 100ms I min Q(U) 0,1 I Wandler Q min Q(U) 0,05 S Amax D. Klemmenpläne Die Klemmenpläne sind im Bedarfsfall bei der Abteilung Netzmanagement - Gruppe Netzleitund Kommunikationstechnik zu erfragen. E. Schutzkonzepte Das Schutzkonzept ist im Bedarfsfall bei der Abteilung Netzmanagement - Gruppe Netzleit- und Kommunikationstechnik zu erfragen. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 14 von 17

F. Fernwirktechnik Details zur Fernwirkeinrichtung sind bei Bedarf bei der Abteilung Netzmanagement - Gruppe Netzleit- und Kommunikationstechnik zu erfragen. G. Betriebliche Parameter Blindleistungs Spannungskennlinie Q(U) Eine Kennlinie wird im Bedarfsfall durch die Abteilung Netzmanagement definiert. H. Literaturverzeichnis VDE. (2015). VDE-AR-N 4120; Technische Bedingungen für den Anschluss und Betrieb von. Berlin: VDE Verlag. Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 15 von 17

Dokument I. Legitimation Diese Richtlinie tritt mit Beschluss der u.a. Personen in Kraft. Ludwigshafen am Rhein, 03.05.2017 Hr. Dr. Zimmer, Abteilungsleiter Netzmanagement Hr. Geiß, Gruppenleiter Assetmanagement Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 16 von 17

II. Dokumentverwaltung Dokumententitel: Technische Richtlinie der Pfalzwerke Netz AG für den Anschluss und Betrieb von Kundenanlagen an das 110-kV-Netz Änderungshistorie: Version Datum Modifiziert durch Art der Änderung 1.0 03.05.2017 Hr. Hermes Anpassung an VDE-AR-N 4120 (1:2017-02) Freigabeprotokoll: Version Datum Genehmigt durch Titel/Rolle 1.0 03.05.2017 Hr. Zimmer / Hr. Geiß Abteilungsleiter / Gruppenleiter Klassifikation: Version Datum Klassifiziert durch Klassifikation 1.0 03.05.2017 Hr. Dr. Zimmer Öffentlich Dokumentenverteilung: Veröffentlichung Adressaten des Dokuments: Dokumentenverantwortlich: Status: Archivierung bis: Speicherort: Kunden der Pfalzwerke Netz AG Pfalzwerke Netz AG Konsultation 3 Jahre nach Verlust der Gültigkeit. http://www.pfalzwerke-netz.de/902.php Pfalzwerke Netz AG Klassifikation: öffentlich V 1.0 vom 03.05.2017 Seite 17 von 17