Persönliche Angaben. Beruf: Firma: Zivilstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet anderes Sprache: Français English Deutsch Italiano



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Persönliche Angaben User-ID: Kontonummer: Persönliche Informationen* Anrede: Vorname: Name: Geburtsdatum: Nationalität: * Für ein Gemeinschaftskonto, bitte auch Formular 6 ausfüllen. Privatadresse Strasse / Nr.: Postleitzahl / Ort: Land: Erreichbarkeit Tel. tagsüber: Fax Nummer: E-Mail Adresse: Andere Tel.-Nr.: Natel-Nr: Weitere persönliche Informationen Beruf: Firma: Zivilstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet anderes Sprache: Français English Deutsch Italiano Geplante Investitionssumme: Herkunft des zu investierenden Geldes: Ersparnisse Berufliche Vorsorge Börsengewinn Erwerbseinkommen Rente Geschenk Erbschaft Lotterie-Gewinn Andere: Üben Sie eine wichtige öffentliche Funktion aus? Nein Ja Wenn ja, welche?

Deklaration bezüglich Nicht-US-Steuerpflicht Ich bin kein US-Staatsbürger und habe keinen Wohnsitz bzw. keine ständige Aufenthaltsbewilligung in den USA. Ich bin US-Staatsbürger oder habe einen Wohnsitz bzw. eine ständige Aufenthaltsbewilligung in den USA. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A, gemäss Artikel 3 und 4 VSB) > Weitere Informationen Der Vertragspartner erklärt hiermit, dass er an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist. Der Vertragspartner erklärt hiermit, dass an den Vermögenswerten folgende Person wirtschaftlich berechtigt ist: Anrede: Vorname / Name: Strasse / Nr: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Geburtsdatum: Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Bank unaufgefordert jegliche Änderungen mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Zuchthaus bis zu fünf Jahren). Anderen Informationen Ungefähre Höhe des Vermögens: Angaben zum Gesamtvermögen (prozentualer Anteil an liquiden Mitteln / Immobilien / Aktien / Fonds / Sonstiges): Andere Bankverbindungen: Nutzung des Kontos: Bemerkungen: Ort: Datum: Alle Felder sind zwingend auszufüllen.

1 Konto Nr: User-ID: Kontoeröffnungsvertrag Zwischen: Anrede: Vorname / Name: Strasse / Nr.: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Beruf: Geburtsdatum: E-Mail-Adresse: (nachstehend «Kunde» genannt) und Swissquote (nachstehend «Bank» genannt). Es wird folgendes vereinbart: Der Kunde bürgt dafür, dass die im Zusammenhang mit diesem Vertrag und mit dem Konto / Wertschriftendepot gelieferten Informationen sowie weitere von der Bank eingeforderten und vom Kunden bereitgestellten Informationen wahrheitsgetreu, richtig und vollständig sind. 1. Kontoeröffnung Der Kunde beauftragt Swissquote (nachstehend «Bank» genannt), ein Konto in den Währungen Schweizer Franken (CHF), US-Dollar (USD) und Euro (EUR) sowie ein Wertschriftendepot (nachstehend einheitlich «Konto» genannt) gemäss oben genannten Angaben zu eröffnen. Dem Kunden ist bewusst, dass über sein Konto keine Bargeldtransaktionen ausgeführt werden können. Die Bank behält sich das Recht vor, zu jeder Zeit und ohne weitere Erklärung eine Kontoeröffnung abzulehnen. 2. Kontenspezifische Bestimmungen Die kontenspezifischen Bestimmungen (Zinssätze, Gebühren, Verfügungslimiten etc.) werden in geeigneter Form veröffentlicht. Die Bank behält sich das Recht vor, die kontenspezifischen Bestimmungen zu jeder Zeit anzupassen und den Kunden in angemessener Weise zu informieren. 3. Bezeichnung des Wertschriftendepots Die Bank bewahrt Wertschriften und andere Vermögenswerte des Kunden in einem Wertschriftendepot auf, dessen Kontonummer der Nummer des Stammkontos entspricht. 4. Korrespondenz Ausser im Falle gegenteiliger Instruktionen durch den Kunden wird sämtliche Korrespondenz in Zusammenhang mit dem Konto und dem Wertschriftendepot an die oben erwähnte Kundenadresse gesandt. Der Kunde ermächtigt die Bank, einen Teil oder die gesamte Korrespondenz in einer Mailbox auf der Bankwebsite zu seiner Verfügung zu halten und / oder ihn auf elektronischem Weg entsprechend zu benachrichtigen (zum Beispiel per E-Mail oder mittels einer Nachricht, die in einer von der Bank gewählten Form über das Onlinekonto des Kunden kommuniziert wird).

1 5. Feststellung des wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB) Bitte füllen Sie die folgenden Felder nur aus, falls der Kontoinhaber nicht der wirtschaftlich Berechtigte des Kontos ist, d.h. falls der Kontoinhaber nicht der «wirtschaftliche Eigentümer» der Guthaben ist, die auf das Konto verwahrt werden. Der wirtschaftlich Berechtigte ist diejenige Person, die ein vermögensrechtliches Interesse in Bezug auf die auf dem Konto gehaltenen Guthaben hat. Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten darf nicht mit dem Begriff des Bevollmächtigten oder des Kontomitinhabers (Gemeinschaftskonto) verwechselt werden. Falls Sie eine Person ermächtigen möchten, über die Guthaben auf dem Konto zu verfügen (Vollmacht) oder falls Sie Ihr Konto in ein Gemeinschaftskonto umwandeln möchten, bitten wir Sie, das entsprechende Formular zu benutzen, das Sie auf unserer Internetseite finden, oder unser AM- Desk zu kontaktieren. Der Vertragspartner erklärt hiermit, dass er an den Vermögenswerten wirtschaftlich berechtigt ist Der Vertragspartner erklärt hiermit, dass an den Vermögenswerten folgende Person wirtschaftlich berechtigt ist: Anrede: Vorname / Name: Strasse / Nr: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Geburtsdatum: Der Vertragspartner verpflichtet sich, der Bank unaufgefordert jegliche Änderungen mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Zuchthaus bis zu fünf Jahren). 6. Erklärung über den Status als «non-us person» oder «US person» Die Bank hat in Bezug auf die steuerliche Regelung im Zusammenhang mit dem Halten von US-Wertschriften eine so genannte «Qualified Intermediary» (oder «QI») Vereinbarung mit der US-Steuerbehörde («IRS») geschlossen. Vorbehaltlich einer besonderen Genehmigung sind nur Personen, welche den Status der «non- US person» besitzen, berechtigt, ein Konto bei der Bank zu eröffnen. Der Kunde bestätigt diesbezüglich der Bank: dass er eine «non-us person» ist, d.h. dass er kein US-Staatsbürger ist (einfache, doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft), dass er nicht den Status eines ausländischen Ansässigen («resident alien») hat (zum Beispiel durch Besitz einer «Green Card» oder durch regelmässigen Aufenthalt in den USA im laufenden Jahr und den vorangegangenen zwei Jahren) und dass er im Sinne des US-Steuerrechts wirtschaftlich Berechtigter («Beneficial Owner») der von ihm gehaltenen Vermögenswerte und den daraus resultierenden Einkünften ist. Sofern zwischen den USA und dem Wohnsitzstaat des Kunden ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht, gewährt die Bank dem Kunden grundsätzlich auf den Einkünften aus US-Quellen eine Reduktion der US-Quellensteuer. In einem solchen Fall behält sich die Bank das Recht vor, gegebenenfalls zusätzliche Dokumente einzufordern. dass er eine «US person» ist, d.h. dass er US-Staatsbürger ist (einfache, doppelte oder mehrfache Staatsbürgerschaft) oder dass er den Status eines «resident alien» hat (zum Beispiel durch Besitz einer

1 «Green Card» oder durch regelmässigen Aufenthalt in den USA im laufenden Jahr und den vorangegangenen zwei Jahren). Der Kunde akzeptiert, dass die Bank ihm aus juristischen und steuerlichen Gründen den Zugang zu allen US-Wertschriften verweigert (vor allem den Zugang zu den US-Börsen and zu an anderen Börsen kotierten US-Wertschriften) sowie zu Anlagefonds, welche auf der Handelsplattform der Bank angeboten werden. Bei einer Änderung des Status als «non-us person», ist der Kunde verpflichtet, die Bank unverzüglich darüber zu informieren. In einem solchen Fall akzeptiert der Kunde, dass alle in seinem Depot vorhandenen US-Wertschriften unverzüglich verkauft werden. Der Verkaufserlös unterliegt der US-Sicherungssteuer («Backup Withholding Tax») zum im entsprechenden Zeitpunkt gültigen Satz (momentan 28%), welcher der IRS abgeführt werden muss. In diesem Zusammenhang kann die Bank, ohne dazu verpflichtet zu sein, ohne vorherige Mitteilung aber unter Beachtung der nötigen Sorgfalt alle US-Wertschriften des Kunden verkaufen. Der Kunde anerkennt und akzeptiert, dass die Bank keine Meldung mittels US-Steuerformular W-9 an die IRS vornimmt. 7. Verpfändungs- und Verrechnungsrecht Gemäss Artikel 30 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und dem Depotreglement hat die Bank ein Verpfändungsrecht an allen Vermögenswerten, die sie für Rechnung des Kunden hält sowie ein Verrechnungsrecht gegenüber allen Forderungen des Kunden. 8. Hinweis auf weitere Dokumente im Zusammenhang mit diesem Vertrag Die folgenden Dokumente sind ein integrierender Bestandteil dieses Vertrages: Allgemeine Geschäftsbedingungen und Depotreglement der Bank Broschüre über «Besondere Risiken im Effektenhandel» kontenspezifische Bestimmungen, wie sie in angemessener Weise veröffentlicht werden. Der Kunde bestätigt hiermit, diese Dokumente erhalten sowie deren Inhalt gelesen und genehmigt zu haben. 9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand Der Vertrag und die vorliegenden Erklärungen sowie sämtliche weiteren Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für alle Kunden, auch für Kunden mit Domizil im Ausland, sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und dessen Erklärungen stehenden Streitigkeiten ist Gland, Schweiz. Die Bank ist jedoch befugt, ihre Rechte auch am Domizil des Kunden oder vor jeder anderen zuständigen Behörde geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Ich beauftrage die Bank, das Konto gemäss den vorstehenden Informationen zu eröffnen. Falls für die Kontoeröffnung aus rechtlichen Gründen die Einwilligung des Ehepartners erforderlich ist, kann die Bank davon ausgehen, dass eine solche Einwilligung rechtmässig erteilt wurde. Ort und Datum: Unterschrift: Die weibliche Form ist jeweils eingeschlossen.

5a Konto Nr: User-ID: Verwaltungsvollmacht für Dritte Das Formular senden Sie bitte per Post an Swissquote, AM-Desk, Schützengasse 22/24, Postfach 2017, 8021 Zürich, Schweiz Der / Die Vollmachtgeber Konto- / Depotinhaber, ggf. gesetzlicher Vertreter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum (Nicht beschriebene Felder bitte durchstreichen) Konto- / Depotinhaber, ggf. gesetzlicher Vertreter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum Der / Die nachstehend Bevollmächtigter genannte / n Person / en ist / sind berechtigt, mich / uns gegenüber Swissquote (nachfolgend Bank genannt) je einzeln zu vertreten: Bevollmächtigter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum (Nicht beschriebene Felder bitte durchstreichen) Bevollmächtigter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum Der / Die Vollmachtgeber erteilt dem / den Bevollmächtigten eine beschränkte Verwaltungsvollmacht, die sich mit Ausnahme sämtlicher Verfügungsbefugnisse (Bezüge, Überweisungen usw.) auf alle Verwaltungs- und administrativen Handlungen in Verbindung mit den Vermögenswerten, Wertpapieren, Bareinlagen und Wertgegenständen erstreckt, die unter der Konto- oder Depotnummer erfasst sind oder zukünftig erfasst werden. Der / Die Vollmachtgeber ermächtigt / ermächtigen hiermit den / die Bevollmächtigten, alle jeweils für meine / unsere Rechnung bei Swissquote auf meinem / unserem Konto / Depot deponierten Vermögenswerte in meinem / unserem Namen und auf meine / unsere Rechnung und Gefahr ohne jede Einschränkung zu verwalten, insbesondere (aber nicht beschränkt auf): jegliche Wertpapiere (Aktien, Optionen, Warrants, Obligationen und Fondsanteile), Edelmetalle, Währungen und andere Anlageinstrumente bar oder auf Termin zu kaufen und zu verkaufen; jegliche gedeckte Transaktionen (Kauf und Verkauf) auf dem Optionen- und Futuresmarkt durchzuführen; Anlagen auf treuhänderische Basis in jeglichen Ländern und Währungen zu tätigen; Bestätigungen irgendwelcher Art in meinem / unserem Namen rechtsgültig zu unterzeichnen sowie alle übrigen Massnahmen vorzukehren, die ihm bei der Betreuung meiner / unserer Vermögenswerte als angemessen erscheinen.

5a Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind zudem befugt, die an mich / uns adressierte Korrespondenz einzusehen und eventuelle eigene Versandinstruktionen zu erteilen. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind, soweit möglich, zum elektronischen Zugriff auf Kundendaten des / der Vollmachtgeber / s berechtigt. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind nicht befugt, die im Konto / Depot liegenden Guthaben und Werte auf andere Konti, Sparhefte usw. zu überweisen. Eine Belastung des Kontos / Depots bei Swissquote für zwischen dem / den Vollmachtgeber / n und dem / den Bevollmächtigten vereinbarte Honorar- und Spesenbezüge ist nur zulässig, sofern eine entsprechende ausdrückliche Ermächtigung erteilt wurde. Wurde dem / den Vollmachtgeber / n ein Lombardkredit eingeräumt, steht es im Ermessen des / der Bevollmächtigten, inwieweit er / sie diese Kreditmöglichkeit ausschöpfen will / wollen. Zum Eingehen neuer Lombardkredite ist / sind der / die Bevollmächtigte / n, ohne ausdrückliche Ermächtigung, nicht befugt. Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind nicht befugt, diese Verwaltungsvollmacht an Drittpersonen weiterzuleiten. Die Vereinbarungen zwischen der Bank und dem / den Vollmachtgeber / n gelten auch für den / die Bevollmächtigten. Verantwortlichkeit Der / Die Vollmachtgeber entbindet / entbinden Swissquote von jeglicher Verantwortung für sämtliche Handlungen die der / die Bevollmächtigte / n gestützt auf diese Vollmacht vornimmt. Der / Die Vollmachtgeber entbindet / en die Bank namentlich von jeglicher Beratungs-, Aufklärungs- und Abmahnungspflicht in Bezug auf die Verwaltung und Vermögenswerte durch den / die Bevollmächtigten oder in Bezug auf einzelne Verwaltungshandlungen oder deren Unterlassung. Allfällige interne Beschränkungen oder bestimmte Weisungen des Vollmachtgebers an den / die Bevollmächtigen können der Bank nicht entgegengehalten werden. Der Kunde und sein Vermögensverwalter sind sich bewusst und erklären ihr Einverständnis, dass die Bank weder Beratungsdienstleistungen steuerlicher oder rechtlicher Natur erbringt noch irgendwelche Anlageempfehlungen abgibt. Alle vom Kunden und / oder seinem Vermögensverwalter getroffenen Anlageentscheidungen stützen sich ausschliesslich auf deren eigene Einschätzung der finanziellen Lage und Anlageziele des Kunden. Jeder Auftrag, der zusammen mit dem Passwort und der User-ID des Kunden bei der Bank eingeht, wird von dieser als ein vom Kunden, von seinem Vermögensverwalter oder von einer vom Kunden ordnungsgemäss ernannten und ermächtigten Person erteilter Auftrag betrachtet. Der Unterzeichnete erkennt hiermit alle von seinem Bevollmächtigen in Anwendung des vorliegenden Verwaltungsauftrags erfolgten Handlungen als korrekt und gültig an und entlastet die Bank in diesem Zusammenhang voll und ganz. Die Bank ist, vorbehaltlich der gesetzlichen Bestimmungen, gegenüber dem Kunden wie auch gegenüber seinen Anspruchsberechtigten und seinen Bevollmächtigten in keiner Weise haftpflichtig. Der Unterzeichnete verpflichtet sich, die Bank von allen Forderungen, die von Dritten gegenüber der Bank erhoben werden, nötigenfalls zu befreien und zu bewahren. Die Bank vergleicht jeweils die Unterschrift des / der Kontoinhaber / s oder seiner / ihrer Bevollmächtigten mit der bei ihr liegenden Unterschriftenprobe. Für das etwaige Nichterkennen von Missbrauch und von Fälschungen wird jede Haftung ausgeschlossen, es sei denn, dass Swissquote ein grobes Verschulden nachgewiesen werden könne. Zu einer weitergehenden Legitimationsprüfung ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet.

5a Geltungsdauer der Vollmacht: Die Vollmacht ist Swissquote gegenüber bis zum Widerruf gültig. Sie erlischt nicht und bleibt in Kraft auch nach dem Tode oder bei allfällig eintretender Handlungsunfähigkeit des / der Vollmachtgeber / s. Anwendbares Recht und Gerichtsstand (siehe auch Art. 50 AGB) Alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und der Bank unterstehen dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit Wohnsitz im Ausland sowie ausschliesslicher Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Dokument stehenden Streitigkeiten ist Gland, Schweiz. Die Bank ist jedoch befugt, ihre Rechte auch vor den Gerichten am Wohnsitz des Kunden oder allen anderen zuständigen Behörden geltend zu machen, wobei ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar bleibt. Unterschrift(en) des / der Vollmachtgeber / s Ort und Datum : Ort und Datum : Unterschrift : Unterschrift : Kontoinhaber Kontoinhaber Die weibliche Form ist jeweils eingeschlossen.

5b Konto Nr: User-ID: Ausdrückliche Ermächtigung in Ergänzung zur Verwaltungsvollmacht für Dritte Das Formular senden Sie bitte per Post an Swissquote, AM-Desk, Schützengasse 22/24, Postfach 2017, 8021 Zürich, Schweiz Der / die Vollmachtgeber: Konto- / Depotinhaber, ggf. gesetzlicher Vertreter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum (Nicht beschriebene Felder bitte durchstreichen) Konto- / Depotinhaber, ggf. gesetzlicher Vertreter Name / Vorname bzw. Name der Firma Adresse Strasse / Nr. PLZ / Ort Geburtsdatum / Gründungsdatum ermächtigt / en hiermit alle bisher ernannten Bevollmächtigten zusätzlich zur Verwaltungsvollmacht für Dritte wie folgt (gilt nur, wenn unterschrieben): Der / Die Bevollmächtigte / n ist / sind hiermit berechtigt, die vereinbarten Honorare und Spesen gegen Rechnungsstellung meinem / unserem Konto bei Swissquote zu belasten. Der / Die Vollmachtgeber ist / sind sich dabei bewusst, dass Swissquote keinerlei Kontrolle über Umfang und Rechtmässigkeit der Forderung des / der Bevollmächtigten übernehmen kann, und entbindet sie von jeglicher Verantwortlichkeit in dieser Hinsicht. Ort / Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers Ort / Datum und Unterschrift des Vollmachtgebers Kontoinhaber Kontoinhaber Die weibliche Form ist jeweils eingeschlossen.

6 Konto Nr: User-ID: Vertrag über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos* Der Vertrag über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos wird zwischen Swissquote, dem «Referenzkontoinhaber» sowie den «zusätzlichen Kontoinhabern» für das folgende Konto geschlossen: Der «Referenzkontoinhaber» (aktueller Kontoinhaber): Vorname / Name: Die «zusätzlichen Kontoinhaber»: (Im Falle eines einzigen zusätzlichen Kontoinhabers sind nur die Felder unter «zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1» auszufüllen) Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1 Vorname / Name: Strasse / Nr.: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Geburtsdatum: Tel.: E-Mail-Adresse: Beruf / Firma: Verhältnis zum Referenzkontinhaber (Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte, Vater / Mutter, Sohn / Tochter, Geschwister, Onkel / Tante, befreundet, sonstiges Verhältnis): Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 2 Vorname / Name: Strasse / Nr.: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Geburtsdatum: Tel.: E-Mail-Adresse: Beruf / Firma: Verhältnis zum Referenzkontinhaber (Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte, Vater / Mutter, Sohn / Tochter, Geschwister, Onkel / Tante, befreundet, sonstiges Verhältnis): Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 3 Vorname / Name: Strasse / Nr.: Postleitzahl / Ort: Land: Nationalität: Geburtsdatum: Tel.: E-Mail-Adresse: Beruf / Firma: Verhältnis zum Referenzkontinhaber (Ehepartner, Lebenspartner, Lebensgefährte, Vater / Mutter, Sohn / Tochter, Geschwister, Onkel / Tante, befreundet, sonstiges Verhältnis):

6 In Übereinstimmung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank ersuchen der Referenzkontoinhaber und die zusätzlichen Kontoinhaber (gemeinsam im Folgenden die «Inhaber des Gemeinschafts-kontos») um die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos gemäss den folgenden Konditionen: 1. Die Inhaber des Gemeinschaftskontos beantragen, das oben genannte Konto, das auf den Namen des Referenzkontoinhabers lautet, in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. 2. Feststellung der wirtschaftlich Berechtigten (Formular A gemäss Art. 3 und 4 VSB): Die Vertragspartner erklären hiermit, dass sie an den Vermögenswerten gemeinsam wirtschaftlich berechtigt sind. Die Vertragspartner verpflichten sich, der Bank Änderungen von sich aus mitzuteilen. Das vorsätzlich falsche Ausfüllen dieses Formulars ist strafbar (Art. 251 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Urkundenfälschung; Strafandrohung: Zuchthaus bis zu fünf Jahren oder Gefängnis). 3. Bitte wählen Sie eine der beiden folgenden Möglichkeiten durch Ankreuzen aus: Die zusätzlichen Kontoinhaber erklären, keine Bürger der USA und nicht in den USA ansässig zu sein, keine ständige Aufenthaltsbewilligung für die USA zu besitzen und auch aus keinem anderen Grunde in den USA steuerpflichtig zu sein (non US persons). oder: Die Inhaber des Gemeinschaftskontos erklären, dass einer der zusätzlichen Kontoinhaber Bürger der USA oder in den USA ansässig ist, eine ständige Aufenthaltsbewilligung für die USA besitzt oder aus irgendeinem anderen Grund in den USA steuerpflichtig ist (US persons). In diesem Fall erklären sich die Inhaber des Gemeinschaftskontos damit einverstanden, dass Swissquote ihnen aus gesetzlichen und steuerrechtlichen Gründen keinen Zugang zu den Börsenmärkten der Vereinigten Staaten, zu US-Werten, die an anderen Märkten kotiert sind, sowie zu Anlagefonds, die auf ihrer Handelsplattform handelbar sind, gewähren kann. 4. Die Inhaber des Gemeinschaftskontos erklären sich damit einverstanden, dass das Gemeinschaftskonto aus rein formalen Gründen weiterhin auf den Namen des Referenzkontoinhabers geführt wird. Darüber hinaus gelten sämtliche das Konto betreffende Mitteilungen sowie sämtliche Zustellungen an den Referenzkontoinhaber als an alle Inhaber des Gemeinschaftskontos rechtsgültig erfolgt. 5. In Bezug auf die Beziehungen zwischen den Inhabern des Gemeinschaftskontos und der Bank ist jeder Inhaber vorbehaltlich Ziffer 9 berechtigt, einzeln und ohne Beschränkungen Anweisungen zu erteilen. Dazu gehört insbesondere auch das Recht, Abhebungen von dem betreffenden Gemeinschaftskonto vorzunehmen oder das Gemeinschaftskonto zu schliessen. Vollmachten, die von einem der Inhaber des Gemeinschaftskontos erteilt werden, sind zudem für alle anderen Inhaber des Gemeinschaftskontos verbindlich. 6. Die Inhaber des Gemeinschaftskontos haften solidarisch und einzeln für alle Forderungen, die die Bank möglicherweise in Zusammenhang mit dem betreffenden Konto geltend macht. 7. Beim Ableben eines oder mehrerer Inhaber des Gemeinschaftskontos: a.) geht die Bank davon aus, dass der oder die verstorbene / n Inhaber zu seinen / ihren Lebzeiten seine / ihre eventuellen Erben über das Bestehen des Kontos unterrichtet hat / haben. b.) bleibt Ziffer 5 dieser Vereinbarung uneingeschränkt in Kraft. Die Bank ist somit im Ablebensfall berechtigt, sämtliche Einzelanweisungen des / der überlebenden Kontoinhaber / s oder der Erben des verstorbenen Kontoinhabers einschliesslich der Anweisung, das Konto zu schliessen auszuführen.

6 8. Sollte die Bank aus irgendeinem Grund jedoch beschliessen, die ihr erteilten Anweisungen des / der überlebenden Inhaber / s des Gemeinschaftskontos oder der Erben des verstorbenen Kontoinhabers nicht auszuführen, so kann sie für etwaige Schäden, die aus dieser Weigerung erwachsen, nur dann haftbar gemacht werden, wenn ihr vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verschulden nachgewiesen wird. 9. Alle Änderungen des vorliegenden Vertrages über die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos, insbeson- dere die Umwandlung in ein Einzelkonto, bedürfen der Unterschrift aller Inhaber des Gemeinschaftskontos. 10. Das Gemeinschaftskonto unterliegt den Bestimmungen des Vertrags zur Kontoeröffnung sowie den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Jedes andere rechtsgültig durch einen Inhaber des Gemeinschaftskontos (insbesondere durch den Referenzinhaber) unterzeichnete oder anderweitig genehmigte Vertragsdokument ist für alle Inhaber des Gemeinschaftskontos bindend. Unterschrift der Inhaber des Gemeinschaftskontos: Ort / Datum und Unterschrift Ort / Datum und Unterschrift des Referenzkontoinhabers: Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 1: Ort / Datum und Unterschrift Ort / Datum und Unterschrift Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 2: Zusätzlicher Kontoinhaber Nr. 3: Bitte senden Sie dieses Dokument ordnungsgemäss unterschrieben und unter Beifügung durch den Vermögensverwalter beglaubigter Pass- oder Identitätskartenkopien an: Swissquote, AM-Desk, Schützengasse 22 / 24, Postfach 2017, 8021 Zürich, Schweiz Die weibliche Form ist jeweils eingeschlossen. * Dieses Formular ist fakultativ.

7 Konto Nr: User-ID: Profil des Kunden / Wirtschaftlich Berechtigten Anrede: Vorname / Name: Wohnsitz: Geburtsdatum: Tel. tagsüber: Fax Nummer: E-Mail Adresse: Beruf / Firma: Andere Tel.-Nr.: Natel-Nr: Geplante Investitionssumme: Ungefähre Höhe des Vermögens: Angaben zum Gesamtvermögen (prozentualer Anteil an liquiden Mitteln / Immobilien / Aktien / Fonds / Sonstiges): Andere Bankverbindungen: Nutzung des Kontos: Bemerkungen: Herkunft des zu investierenden Geldes: Ersparnisse Berufliche Vorsorge Börsengewinn Erwerbseinkommen Rente Geschenk Erbschaft Lotterie-Gewinn Andere: Üben Sie eine wichtige öffentliche Funktion aus? Nein Ja Wenn ja, welche? Ort und Datum : Unterschrift des Vermögensverwalters : Die weibliche Form ist jeweils eingeschlossen.

DELTA COACHING Asset Management Verwaltungsauftrag Informationen zum Kunden und 2. Vertragspartner (bei Gemeinschaftskonto) Vertragspartner 2. VP (GK) Vertragspartner 2. VP (GK) Name Nationalität Vorname Email Strasse Tel Privat PLZ Ort Tel Mobil Land Tätigkeit Geburtsdatum Arbeitgeber Familienstand: ledig verheiratet geschieden verwitwet Stellung: angestellt selbstständig Rentner Nicht erwerbstätig Informationen zur Vermögensverwaltung Risikoprofil und Vermögensherkunft Erst-/Einmalanlage Sparrate (monatlich) Spardauer (Jahre) Zielsparsumme Abschlussgebühr Bruttoeinkommen p.a. Gesamtvermögen ca. VP 1 VP 2 Referenzwährung: CHF EUR USD Anlageziel: Anlagedauer: ca. Anlageerfahrung: Aktien Fonds Risikobereitschaft: hohes Wachstum bei höherem Risiko (DYNAMIC) mittleres Wachstum bei mittlerem Risiko (BALANCED) nachhaltig-ökologisch mittleres Risiko (SUSTAINED) Werterhalt bei hoher Sicherheit (SAVED) Edelmetalle physisch hinterlegt (EDELMETALLE) Herkunft der Gelder: Einkommen Vermögen andere Herkunft Der Kunde bestätigt, dass ihm bewusst ist, dass eine Vermögensverwaltung nur sinnvoll und optimiert sein kann, wenn die Angaben auf allen Seiten des Formulars wahrheitsgemäss und vollständig gemacht wurden. Der Kunde ist über grundsätzliche Risiken von Aktien, Fonds und Zertifikaten informiert. Ihm ist bewusst, dass sich die Anlagestrategie an der Anlagedauer wie an dem Risikoprofil des Kunden orientiert. Für das Erreichen des Anlageziels ist die Einhaltung der Anlage - bzw. Spardauer notwendig. Der Kunde erklärt sich mit den jeweils geltenden Bedingungen für den Verwaltungsauftrag einverstanden. Er hat die aktuellen Bedingungen für den Verwaltungsauftrag erhalten; eventuell notwendige Änderungen werden ihm mitgeteilt. Der Unterzeichner erklärt hiermit, dass die Vertragspartei/en an den diesem Mandat zugrunde liegenden Vermögenswerten allein wirtschaftlich berechtigt ist/sind. Änderungen sind der DELTA umgehend mitzuteilen. Ort und Datum Unterschrift Kunde u. 2. VP DELTA COACHING GmbH Zämattlistrasse 2d CH-6318 Walchwil www.deltacoaching.ch Tel +41 41 758 00 80 Fax +41 41 758 00 88 admin@deltacoaching.ch

DELTA COACHING GmbH - Asset Management - Allgemeine Bedingungen für einen Verwaltungsauftrag an die DELTA COACHING GmbH, CH-6318 Walchwil I. Präambel Die Initiative zu diesem Mandat ist nicht durch eine Werbung der DELTA am Wohnsitz des Kunden direkt ausgegangen oder indirekt beeinflusst worden. Die DELTA ist BOVV-Mitglied des VQF Verein zur Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen in dessen Funktion als Branchenorganisation für die Vermögensverwaltung und untersteht so den von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht der Schweiz anerkannten Verhaltensregeln der BOVV des VQF in Sachen Ausübung der Vermögensverwaltung. Diese Verhaltensregeln bilden integrierten Bestandteil des Vermögensverwaltungsvertrages und können auf der Website der DELTA oder jener der VQF im Internet eingesehen werden. II. Verwaltungsauftrag Der Kunde erteilt der DELTA den Auftrag und die Vollmacht ohne Substitutionsrecht auf einem bestehenden oder zu eröffnenden Bankkonto/-depot und die dort verbuchten Vermögenswerte auf Gefahr und Rechnung des Kunden selbständig und nach freiem Ermessen zu verwalten, in dem er die Anlagen mit grösster Sorgfalt auswählt und die Risikoverteilung hinsichtlich der vereinbarten Anlagestrategie regelmässig überwacht. Die Inhalte der Kontoeröffnungsformulare und -Bedingungen der jeweiligen Depotbank mit den entsprechenden Vollmachten sind Bestandteil des Vermögensverwaltungsauftrages. Der Verwaltungsauftrag bezieht sich auf die Depots des Kunden, für die er die entsprechenden Vollmachten bei der Bank erteilt. Sie gilt auch für Zu- und Nachzahlungen oder bei besonderer Vereinbarung über die Anlage von Lombardkrediten. III. Risikoprofil und Anlagestrategie Die im Verwaltungsauftrag angegebenen Anweisungen und Informationen bilden die Basis für die Verwaltung. Hierbei kommt insbesondere der Referenzwährung und Anlageerfahrung sowie die Risikobereitschaft des Kunden Bedeutung zu. Der zeitliche Anlagehorizont ergibt sich aus der Anlagestrategie, die in den jeweiligen Factsheets und der Risikoeinstufung im Risikoprofil genau beschrieben sind. Sie sind Bestandteil des Verwaltungsauftrags und können auf der Website der DELTA im Internet jederzeit eingesehen werden. Zusätzliche Änderungen wie z.b. bei Sparplänen sind im Verwaltungsauftrag besonders aufzuführen. Für eine mögliche Änderung der ausgewählten Strategie durch den Kunden benötigt die DELTA eine Kurzmitteilung auch in elektronischer Form. Bei starken Marktschwankungen oder Veränderung der finanziellen Hintergründe des Kunden bzw. dessen Risikoprofils kann auch die DELTA nach Absprache mit dem Kunden Änderungen der gewählten Strategie empfehlen. Die Strategieänderung ist kostenlos. Anlageziele oder Anlagestruktur, die sich ausserhalb der standardmässigen Factsheets befinden, müssen auf dem Verwaltungsauftrag schriftlich vermerkt oder später dem Vermögensverwalter schriftlich mitgeteilt werden. Diese Verwaltungsvollmacht ist eine beschränkte Vollmacht mit der die DELTA nicht befugt ist, Gelder ausserhalb ihrer Gebührenordnung vom Konto abzurufen oder auszuzahlen. IV. Ausführungsbestimmungen Die DELTA wahrt bei der Ausübung des Mandats stets die Interessen des Kunden nach besten Wissen und Gewissen. Zur Vermeidung von Interessenkonflikten wurden organisatorische Massnahmen getroffen. Alle vertraulichen Informationen des Kunden, die der DELTA im Rahmen des Mandats zur Kenntnis kommen, werden vertraulich behandelt. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach Beendigung des Mandats. Die DELTA informiert den Kunden über Stellvertretung bzw. Geschäftsführung sowie auch durch ihre Homepage. Wichtige Personalveränderungen oder Beteiligungswechsel werden den Kunden angezeigt. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Unabhängigkeit der DELTA bezüglich der Auswahl der Wertschriften beeinträchtigt würde. Die DELTA kann die Vermögensverwaltung innerhalb ihrer Verantwortung an Dritte delegieren. In der Regel verwaltet die DELTA Depots auf Online-Banken. Hiermit hat der Kunde laufende Transparenz über die Entwicklung und Performance der verwalteten Gelder. Ausserdem erhält er auf Verlangen oder mindestens einmal im Jahr einen Bericht über den Stand des Depots; hierfür werden auch die von der Bank erstellten Reports verwendet. Mit der Kontoeröffnung erhält der Kunde seine Zugangsdaten zum Konto und ggf. Hilfestellung bei der Anwendung. V. Gebühren der Vermögensverwaltung Als unabhängiger Vermögensverwalter ist die DELTA weder einer Bank noch anderen Produktanbietern gegenüber verpflichtet. Die Gebührenordnung der DELTA ist für den Kunden transparent und macht den Vermögensverwalter frei von jeglichen Interessenkonflikten. Durch die mit den Depotbanken verhandelte Bedingungen für die Kunden, erhalten diese generell immer bei Kauf, Verkauf und Transaktionen den niedrigsten Tarif der jeweiligen Bank. Finanzprodukte werden für den Kunden in der Regel ohne Aufgeld gekauft. Sollte die DELTA trotzdem im Rahmen Ihrer Verwaltungstätigkeit oder bei Gelegenheit der Auftragserfüllung Leistungen (z.b. Retrozessionen, Kick-backs, Finder s Fee, etc.) von Dritten (Banken, Fondsgesellschaften, Emittenten etc.) erhalten, so wird sie diese Leistungen vorbehaltlich entgegenstehender regulatorischer Vorgaben und sofern sich solche Leistungen Dritter mit vernünftigem Aufwand zuordnen lassen an den Kunden weitergeben. Die Honorierung der DELTA besteht somit praktisch ausschliesslich in den vom Kunden direkt an den Vermögensverwalter entrichteten Gebühren. Damit wird die Unabhängigkeit als Vermögensverwalter zum Vorteil des Kunden unterstrichen. DELTA COACHING GmbH CH-6318 Walchwil Zämattlistrasse 2d www.deltacoaching.ch Tel +41 41 758 00 80 Fax +41 41 758 00 88 Seite 1

DELTA COACHING GmbH - Asset Management - Alle Gebühren der DELTA werden ggf. um die gesetzliche Mehrwertsteuer ergänzt und aufgrund der Vollmacht direkt dem Konto des Kunden belastet. Sie werden wie nachfolgend geregelt: a. Abschlussgebühr Die Abschlussgebühr beträgt von 5% der Investitionen bzw. der Zielsparsumme, mindestens 250, und wird für die Entschädigung des Vermittlers oder Finanzberaters erhoben. Dafür entrichtet der Kunde kein Agio bei Finanzprodukten wie Investmentfonds. b. Einrichtungsgebühr Sie beträgt für die Kontoeröffnung, das Anlagekonzept sowie Einrichtung der Asset Allokation 1% der Investitionen bzw. Zielsparsumme, mindestens 50. c. Verwaltungsgebühr Sie beträgt 0,45% der am Ende eines Quartals verwalteten Vermögen auf dem Depot und Konto, mindestens 20. Bei Kündigung des Vertrages wird die noch ausstehende quartalsmässige Verwaltungsgebühr bei Berechnung zum Zeitpunkt der Kündigung belastet. Für den Aufwand und die Kosten in Verbindung mit der Prüfung im Rahmen des Gesetzes gegen Geldwäscherei berechnen wir 50 CHF jährlich. d. Gewinnbeteiligung Für die Nettogewinnsteigerung berechnen wir 15% des jeweiligen Mehrgewinns (Netto-Performance). Dieser wird zum Ende eines Kalenderjahres überprüft und nach dem High-Water-Mark-Prinzip in der jeweiligen Referenzwährung des Kunden ermittelt. Diese Gebühr wird nur für den Teil des Kontostands erhoben, der über den Einzahlungen des Kunden liegt und für den noch keine Gewinnbeteiligung berechnet wurde. Bei einer negativen Performance wird erst wieder eine Gewinnbeteiligung berechnet, wenn der letzte Höchststand eines Kalenderhalbjahres oder mindestens die Einzahlungen überschritten werden. In den aufgeführten Gebühren der Vermögensverwaltung sind keine Depotgebühren, Zinsen, Börsencourtagen, Börsengebühren, Stempelabgaben, Steuern sowie andere Gebühren, Abgaben und Spesen, die von Dritten berechnet werden und dem Kunden direkt oder indirekt belastet werden, enthalten. VI. Schlussbestimmungen Für die Erfüllung der steuerlichen Vorschriften ist ausschliesslich der Kunde verantwortlich, der in dem Land, in dem er steu erpflichtig ist, den jeweils dort geltenden Bestimmungen unterliegt. Die gesetzlichen Bestimmungen, Gebühren und Kosten können sich jederzeit ändern und damit Auswirkungen auf die Bedingungen des Verwaltungsauftrags haben. Deshalb kann die DELTA die Bedingungen zum Verwaltungsauftrag jederzeit ändern. Die Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder auf andere geeignete Weise bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, sofern der Kunde nicht innerhalb Monatsfrist schriftlich widerspricht. Darüber hinaus können beide Vertragsparteien den Verwaltungsauftr ag zu jeder Zeit schriftlich kündigen bzw. widerrufen. Der Kunde verpflichtet sich, der DELTA Änderungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Berechtigung an den Vermögenswerten umgehend mitzuteilen. Vorsätzliche falsche Angaben sind gem. Art. 251StGB (Urkundenfälschung) strafbar. Für diesen Verwaltungsauftrag ist schweizerisches Recht anwendbar. Der Gerichtsstand ist der Sitz der DELTA Coaching GmbH. DELTA COACHING GmbH CH-6318 Walchwil Zämattlistrasse 2d www.deltacoaching.ch Tel +41 41 758 00 80 Fax +41 41 758 00 88 Seite 2