Biologisch Imkern Richtlinien und Betriebsmittel für die ökologische Bienenhaltung

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Transkript:

erstellt von Biologisch Imkern Richtlinien und Betriebsmittel für die ökologische Bienenhaltung Die vorliegende Broschüre soll einerseits Imkern bei der Umstellung auf die biologische Bewirtschaftung ihrer Bienenstöcke behilflich sein, andererseits bereits biologisch wirtschaftenden Imkern bei der Wahl ihrer zum Einsatz kommenden Betriebsmittel unterstützen. Mitglieder des Verbandes BIO ERNTE AUSTRIA beachten bitte auch die mit dem BIO ERNTE AUSTRIA-Logo versehenen Hinweise und die speziellen Verbandsrichtlinien zur biologischen Bienenhaltung Empfehlungen des Vereins InfoXgen sind mit folgendem Symbol gekennzeichnet: Auszug aus der EU-BIO VO 2092/91 idgf und den Richtlinien des Verbandes BIO ERNTE AUSTRIA 1. Umstellungszeitraum Die vorgeschriebenen Richtlinien müssen mindestens ein Jahr eingehalten werden, erst dann dürfen die Produkte nach der Anerkennung durch die Kontrollstelle mit dem Verweis auf die biologische Landwirtschaft vermarktet werden. Es empfiehlt sich schon zu Beginn der Umstellungszeit das Wachs zu tauschen oder von diesem eine Wachsanalyse (in Eigeninitiative oder in Zusammenarbeit mit der Beratungsstelle) machen zu lassen, um ganz sicher zu gehen, dass sich nach 12 Monaten nur rückstandsfreies Wachs im Bienenstock befindet. Eine rückstandsfreie Wachsanalyse ist Voraussetzung für die Anerkennung. Die Probeziehung nach der 12- monatigen Umstellungszeit hat durch den Kontrollor zu erfolgen. Für die Anerkennung ist der Besuch eines Einführungskurses für biologische Bienenhaltung Voraussetzung. 2. Herkunft der Bienen Europäischen Rassen und ihren regionalen Ökotypen ist der Vorzug zu geben. Zur Erneuerung des Bestandes dürfen jährlich max. 10 % der Weisel und Schwärme, die nicht der EU-BIO VO 2092/91 idgf entsprechen, der ökologischen Einheit zugeführt werden. 3. Bienenhaltung Das Flügelstutzen der Königin ist nicht erlaubt, auch nicht das Vernichten der Völker zur Ernte der Imkereierzeugnisse, weiters dürfen auch keine chemisch-synthetische Repellentien bei der Honiggewinnung eingesetzt werden. Hingegen dürfen Drohnen zur Varroareduktion entnommen werden, auch ist der Ersatz der alten Königin durch eine neue erlaubt. Biologisch Imkern.doc, Seite 1 von 8

4. Standort der Bienenstöcke Der Standort der Stöcke (Lageplan, Landkarte oder Katasterplan, Sommer und Winterplätze) ist genau zu dokumentieren (siehe Punkt 4. Bienenstockverzeichnis). Im Umkreis von 3 Kilometern um den Bienenstock muss die Bienenweide im Wesentlichen aus Pflanzen des ökologischen Landbaus und/oder Wildpflanzen, oder ähnlichen extensiven Pflegemaßnahmen (ÖPUL) bestehen. Nicht-landwirtschaftliche Verschmutzungsquellen sollten vermieden werden. Vorsicht bei Autobahnen, Schnellstrassenböschungen, Verbrennungsanlagen etc. Bei anzunehmender Verschmutzung der Umgebung ist eine Wachs- bzw. Honigprobe zu ziehen. Dies gilt nicht, wenn die Völker dort nur außerhalb der Pflanzenblüte stehen. Es empfiehlt sich weiters die Stände zu nummerieren, um eine eindeutige Zuordnung in den Aufzeichnungsblättern gewährleisten zu können. 5. Bienenstockverzeichnis Im Bienenstockverzeichnis werden alle Maßnahmen, die am Volk durchgeführt werden, dokumentiert. Weiters sind hier der Standort der Bienenstöcke, die Entnahme der Honigwaben sowie die Maßnahmen der Honiggewinnung festzuhalten. Wie ein solches Verzeichnis aufgebaut sein kann, entnehmen Sie bitte den dieser Broschüre beigefügten Anlagen. Sie können sich ein Bienenstockverzeichnis selbst anlegen oder vorgefertigte Formulare bei Ihrer Bio-Kontrollstelle anfordern. 6. Fütterung Aufgrund der ungünstigen Klimaverhältnisse in Österreich ist die künstliche Fütterung erlaubt. Vorzugsweise ist hier ökologischer Honig aus der eigenen Einheit zu verwenden. Da aber auch dies in Österreich sehr oft nicht möglich ist (Waldtracht), ist auch biologischer Zucker, Zuckersirup und biologische Zuckermelasse für die Fütterung zugelassen. Künstliche Fütterung ist nur zwischen der letzten Honigernte und 15 Tage vor dem Beginn der nächsten Nektar- oder Honigtautrachtzeit zulässig. Einige geprüfte Futtermittel entnehmen Sie bitte der Liste der Betriebsmittel auf Seite 6-7. 7. Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung Die Krankheitsvorsorge besteht in der biologischen Bienenhaltung im Wesentlichen in der Wahl der geeigneten widerstandsfähigen Rassen. Treten trotzdem Probleme auf, so sind phytotherapeutische und homöopathische Erzeugnisse chemisch-synthetischen vorzuziehen. Die Verwendung von chemisch-synthetischen allopathischen Tierarzneimitteln zur präventiven Behandlung ist verboten. Werden trotzdem allopathische Mittel eingesetzt, fällt der ganze Betrieb sofort wieder auf den konventionellen Status zurück. Weiters dürfen für die Bekämpfung der Varroa-Milbe folgende Komponenten eingesetzt werden: Ameisensäure, Milchsäure, Essigsäure und Oxalsäure, sowie die Substanzen Menthol, Thymol, Eukalyptol und Kampfer. Im Rahmen der biologischen Bienenhaltung dürfen folgende Mittel eingesetzt werden: Kräutertees, homöopathische Präparate, Ameisensäure, Essigsäure, Milchsäure, Oxalsäure, Schwefel, Sodalösung, Hitze und Kälte Alle Behandlungen müssen im Bienenstockverzeichnis dokumentiert werden. Geeignete Schädlingsbekämpfungsmittel entnehmen Sie bitte der Betriebsmittelliste auf Seite 6. Biologisch Imkern.doc, Seite 2 von 8

8. Eigenschaften der Bienenstöcke und des bei der Bienenzucht verwendeten Materials Die Bienenstöcke müssen hauptsächlich aus natürlichen Materialien (Vollholz, Stroh, Lehm) bestehen. Mit Ausnahme der im Punkt 7 (Krankheitsvorsorge und tierärztliche Behandlung) genannten Stoffe dürfen im Bienenstock nur natürliche Substanzen wie Propolis, Wachs und Pflanzenöl verwendet werden. Im Rahmen der Umstellung auf Bio-Imkerei empfiehlt es sich, Kästen und Rahmen aus- bzw. abzukratzen um eine Kontamination des Wachses zu vermeiden. Das Bienenwachs für neue Mittelwände muss aus ökologischen Einheiten stammen. Vorzugsweise ist Bienenwachs aus dem eigenen Betrieb zu verwenden, um einerseits Kontaminationen zu verhindern, andererseits einen geschlossenen Wachskreislauf zu gewährleisten. Zum Schutz der Materialien (Rahmen, Bienenstöcke, Waben), insbesondere gegen Ungeziefer, werden in der Praxis zur Zeit nur folgende Stoffe verwendet: Bacillus thuringiensis Schwefel Pflanzenöle Insektizid Fungizid, Akarizid, Repellent Insektizid, Akarizid, Fungizid und Keimhemmstoff Physikalische Behandlungen wie Dampf oder direkte Flamme sind zulässig. Zur Säuberung und Desinfizierung von Materialien, Gebäuden, Einrichtungen, Werkzeug und Erzeugnissen, die in der Bienenzucht verwendet werden, sind nur folgende Substanzen zulässig: Kali- und Natronseife Wasser und Dampf Kalkmilch Kalk Branntkalk Natriumhypochlorit (z.b. als Lauge) Ätznatron Ätzkali Wasserstoffperoxid natürliche Pflanzenessenzen Zitronensäure, Peressigsäure, Ameisensäure, Milchsäure, Oxalsäure und Essigsäure Alkohol Salpetersäure Phosphorsäure Formaldehyd Natriumkarbonat Biologisch Imkern.doc, Seite 3 von 8

9. Kontrolle Die Kontrolle erfolgt mind. einmal jährlich am Betrieb. Neben der Kontrolle der Einhaltung oben genannter Richtlinien werden vor Ort auch der Prozess der Honigverarbeitung und der Etikettierung der daraus gewonnen Produkte geprüft. Die EU-Bio-Verordnung schreibt für die Etikettierung bestimmte Kennzeichnungselemente vor, die Sie dem unten angeführten Musteretikett (Abb. 2) entnehmen können. Weiters sind auch die allgemeinen Kennzeichnungselemente der Lebensmittelkennzeichnung zu beachten. Hergestellt von: Meister Muster Musterdorf HONIG aus biologischer Landwirtschaft Bio-Kontrollstelle: AT-X-00-BIO Nettofüllmenge: Mindestens haltbar bis: Jede der sieben in Österreich anerkannten Bio-Kontrollstellen besitzt eine Identifikationsnummer, die auf jedem von der betreffenden Kontrollstelle geprüften Produkt zu finden sein muss. Allgemeine Vorschriften der Lebensmittelbehörde sind in jedem Fall einzuhalten. Abb. 2: Musteretikett für die Kennzeichnung von Honig aus biologischer Landwirtschaft Bitte beachten Sie, dass folgende Kennzeichnungselemente auch auf Ihren Warenausgangspapieren (Rechnungen, Lieferscheine) zu finden sein müssen: der Hinweis auf die biologische Landwirtschaft und der Name oder die Identifikationsnummer Ihrer Kontrollstelle. Tierische Produkte können keine Umstellungsware sein, sondern nur biologischen oder konventionellen Ursprungs (es gibt somit z.b. keinen Umstellungs-Honig oder Umstellungs-Met). Mengenfluss: Das wichtigste Element jeder Kontrolle ist jedoch die Berechnung des Mengenflusses. Hier werden alle Warenströme genau geprüft. Das heißt alle zugekauften Tiere, Rohstoffe, aber auch Betriebsmittel werden auf ihre Biotauglichkeit geprüft. Weiters wird genau geprüft, ob die Menge der produzierten Bioware tatsächlich den Ausgangsmengen (Anzahl der Bienenvölker) entspricht. Benutzen Sie hierfür die beigelegten Aufzeichnungsblätter. Eine sorgfältig geführte Dokumentation erleichtert sowohl Ihnen als auch dem Kontrollor die Berechnung des Mengenflusses und verkürzt somit die Kontrollzeit. Biologisch Imkern.doc, Seite 4 von 8

Zukauf von Tieren: Zur Erneuerung des Bestandes dürfen jährlich max. 10 % der Weiseln und Schwärme von einem konventionell wirtschaftenden Betrieb zugekauft werden. Bei einem Zukauf von konventionellen Schwärmen und Weiseln über 10 % fällt man mit allen Völkern wieder in den Umstellungsstatus zurück. In diesem Fall ist auch eine erneute Wachsprobe notwendig. Der Zukauf von Tieren aus ökologischen Betrieben ist unbegrenzt möglich. Tierzukauf nur von Biobetrieben, Kopie eines gültigen Imkerei Zertifikates verlangen und für die Kontrolle bereithalten! Zukauf von Rohstoffen (z. B. Zucker für die Fütterung): Jedes zugekaufte Futtermittel muss aus biologischer Landwirtschaft stammen. Der Nachweis wird durch die Kopie eines gültigen Bio-Zertifikates, das der Lieferung beiliegt, erbracht. Weiters sind auf allen Warenbegleitpapiere (Rechnungen, Lieferscheine) die betreffenden Produkte mit Bio oder Öko und mit der Kontrollstellennummer gekennzeichnet. Biowachs erhalten Sie bei vielen anerkannten Bioimkern. Bei entsprechender Anmeldung ist oft auch der Erwerb von fertigen Mittelwänden möglich. Zertifikatskopie verlangen und aufbewahren! Zukauf von Betriebsmitteln: Es dürfen nur jene Betriebsmittel (Schädlingsabwehr, Reinigung, Schutz der Materialien) eingesetzt werden, die in der Zusammensetzung den oben genannten Richtlinien entsprechen. Wenn andere, als die in den Betriebsmittellisten auf Seite 6-7 aufgeführte Mittel benutzt werden, ist es ratsam vor dem Kauf Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle oder mit dem Verein InfoXgen zu halten. Zukauf von Zutaten und Hilfsstoffen: Zutaten (Nüsse, Alkohol, Gewürze usw.) müssen aus biologischer Landwirtschaft stammen. Sollten Zutaten nicht in biologischer Qualität verfügbar sein, so ist vor dem Einsatz unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle zu halten. Zertifikatskopie verlangen und aufbewahren! Verarbeitung (von Honig und Wachs) außer Haus: Die Verarbeitung von Imkereiprodukten außerhalb der eigenen Betriebseinheit erfordert einen Kontrollvertrag bzw. eine Lohnverarbeitervereinbarung. Diese ist bei Ihrer Kontrollstelle anzufordern, auszufüllen und als Kopie an Ihre Kontrollstelle zu retournieren. Beim Schleudern, Sieben und Klären und anschließendem Einlagern darf der Honig nicht über 35 C erwärmt werden. Druckfiltration ist untersagt. Es sind nur Lagergefäße aus Edelstahl zu verwenden, bereits vorhandene Gefäße aus lebensmittelechtem Kunststoff dürfen nur mehr bis zu ihrem Verschleiß verwendet werden. Die Abfüllung in Kunststoffgefäße ist nur für den Zweck des Transportes und bei Auftragsabfüllung gestattet.für den Verkauf an den Endverbraucher wird nur Gla verwendet (Ausnahme Wabenhonig). Der Wassergehalt gemessen nach DIN/AOAC darf max. 18 % betragen. Der HMF-Gehalt gemessen nach Winkler darf max. 10 mg/kg betragen. Die Enzymaktivität gemessen nach Siegenthaler muss mindestens 37,5 Einheiten Betragen. Hiervon ausgenommen sind von Natur aus enzymschwache Honige. Diese Qualitätskriterien gelten bis zur Abgabe durch den Imker. Sobald Ihr Betrieb allen genannten Anforderungen entspricht, erhalten Sie ein gültiges Bio- Zertifikat. Dieses Zertifikat berechtigt Sie Ihre Ware als Bio-Ware zu vermarkten. Es darf nur jene Ernte als Bio-Ware vermarktet werden, die geerntet wurde, nachdem Ihr Betrieb die Anerkennung durch die Kontrollstelle erhalten hat. Es empfiehlt sich dieses Zertifikat als Kopie jeder Lieferung beizulegen. Biologisch Imkern.doc, Seite 5 von 8

Beispielhafte Liste von Bezugsquellen für Betriebsmittel für die biologische Bienenhaltung Folgende Betriebsmittel wurden auf ihre Verordnungskonformität geprüft und dürfen unter Berücksichtigung der nationalen Gesetzgebung in der biologischen Bienenhaltung eingesetzt werden. Sollten andere Mittel als die unten angeführten zum Einsatz kommen, ist vor dem Einsatz unbedingt Rücksprache mit Ihrer Bio-Kontrollstelle oder dem Verein Infoxgen zu halten. A. Geprüfte Futtermittel Bio-Zucker Bei Kauf in losen Gebinden muss eine Kopie des Bio-Zertifikates angefordert werden. AGRANA, A-3953 Gmünd, Conrathstrasse 7, Tel. 02852/503-0, Fax 02852/503-336 AGENABON 20.130 Bio-Maissirup AGENABON 20.133 Bio-Spezialsirup F30 Bio-Apiinvert Bio-Zuckersirup B. Geprüfte Mittel zur Bekämpfung von Schädlingen B.1. alle biotechnologischen Fallen mit auf Seite 2 unter Punkt 7 genannten Inhaltsstoffen B.2. Mittel zur Bekämpfung der Varroa-Milbe reine Stoffe Ameisensäure Milchsäure Essigsäure Oxalsäure Menthol Thymol Eukalyptol Kampfer Handelsprodukte Handelsbezeichnung Illertissen-Milbenplatten Krämerplatte ApiOxal Apilac Thymovar Wirkstoff Ameisensäure Ameisensäure Oxalsäure Milchsäure Thymol Biologisch Imkern.doc, Seite 6 von 8

B.3. Mittel zur Bekämpfung der Wachsmotte reine Stoffe Ameisensäure Milchsäure Essigsäure Handelsprodukte Handelsbezeichnung B 401 Mellonex Wirkstoff Bacillus thuringiensis Bacillus thuringiensis Mögliche Bezugsquellen: Ecowork, Öko Plan Sanierung Längenfeldgasse 27, A-1220 Wien, Tel.: 01/6064595, Fax: 01/606459515, e-mail: oekoplan@ecowork.at, www.ecowork.at IBZ Bienenhof, Imkerei-Bedarfs-Zentrum Bienen- und Naturprodukte Handelsgesellschaft m.b.h., Kaiserstraße 33, A-1070 Wien, Tel.: 01/5235374-0, Fax: 01/5235374-20, mail: office@ibz-bienenhof.at, www.ibz-bienenhof.at Richter Pharma AG Feldgasse 19, A-4600 Wels, Tel.: 07242/490-0 sowie im Imkerei-Fachhandel B.4. Holzschutzmittel reine Stoffe Pflanzenöle Firnis B.5. Reinigungs- und Desinfektionsmittel reiner Stoff Ätznatron Bei Fragen wenden Sie sich bitte an: Verein InfoXgen Transparente Nahrungsmittel Mag. Alexandra Hozzank A 2202 Enzersfeld, Königsbrunnerstraße 8 Tel.: 02262/672214-31 Fax: 02262/672214-33 e-mail: a.hozzank@agrovet.at www.infoxgen.com Biologisch Imkern.doc, Seite 7 von 8

Notizen: Biologisch Imkern.doc, Seite 8 von 8