Bauliche Anlagen und Einrichtungen Schlauchpflegeanlagen 10.98 Bei sich fortentwickelnder Systemtechnik gehört zur sicheren Schlauchpflege die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze und Einrichtungen zur Schlauchpflege. Für den Neubau von Schlauchpflegeeinrichtungen sind insbesondere die Planungsgrundlagen der DIN 14 092 Teil 3 Schlauchtrockenturm und Teil 6 Schlauchpflegewerkstätten anzuwenden. Für bestehende Schlauchpflegeanlagen gelten Mindestanforderungen, die nicht unterschritten werden dürfen. B 8
Unfallbeispiele: Auf dem glatten Boden ausgerutscht und gestürzt. Von einem herunterfallenden Schlauch am Kopf getroffen worden. Gefahren: Bei der Instandhaltung von Schläuchen verletzt werden, z.b.: von herunterfallenden Schläuchen getroffen werden, von herunterfallenden oder bewegten Schlauchkupplungen getroffen werden, vom Wasserdruck platzender Schläuche getroffen werden, sich bei Einbindearbeiten am Draht stechen. Auf Fußböden ausrutschen, umknicken, stolpern, z.b. durch: Rutschgefahr, Bodenunebenheiten, Stolperstellen. Gesundheitsgefahren durch Nässe und Zugerscheinungen. Schutzziel: Schlauchpflegeanlagen müssen so gestaltet und eingerichtet werden, dass Gefährdungen beim Umgang mit Schläuchen, durch herabfallende Gegenstände und durch Nässe vermieden werden. Sicherheitshinweise Fußböden in Räumen: In Arbeitsräumen und -bereichen mit erhöhter Rutschgefahr müssen rutschhemmende Bodenbeläge eingebaut sein. Fußböden in Räumen von Schlauchpflegeeinrichtungen sind z.b. dann rutschhemmend ausgeführt, wenn die Bodenbeläge dem Richtwert R 12 gemäß Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr (GUV 26.18) entsprechen. Fußböden dürfen keine Stolperstellen aufweisen; sie müssen eben ausgeführt sein. Die Bildung von Wasserlachen muss vermieden sein, d.h. auf den Boden gelangendes Wasser muss abfließen können. Ablauföffnungen, Ablaufrinnen und ähnliche Vertiefungen müssen tritt- und kippsicher sowie bodengleich abgedeckt sein.
Bei Neubaumaßnahmen müssen Teile von Schlauchpflegeanlagen untereinander stufenlos in Verbindung stehen. Bereiche der Schlauchanlieferung und Schlauchabholung: Zwischen Fahrzeugen, Transportmitteln für Schläuche und Gebäudeteilen muss bei geöffneten Fahrzeugtüren oder -klappen im Stellplatzbereich ein Verkehrsweg von mindestens 50 cm verbleiben. Bei Neubau, baulicher Änderung oder wesentlicher Nutzungsänderung müssen entsprechend den unterzubringenden Fahrzeugen für Stellplätze Mindestmaße nach DIN 14 092 Teil 1 vorgesehen werden. 1
Schlauchtrockentürme: Arbeitsplätze und Verkehrswege unter oder neben aufgehängten Schläuchen müssen gegen herunterfallende Schläuche gesichert sein, z.b. durch: Trennung der Verkehrswege und Arbeitsplätze vom Gefahrenbereich durch Abschrankung, Schutzdächer, die herunterfallende Teile auffangen. Bedienungselemente von Schlauchaufhängeeinrichtungen müssen so angeordnet sein, dass Bedienende nicht gefährdet werden. Verkehrswege in Schlauchtrockentürmen sollen als Treppen ausgeführt sein. Steigleitern in Türmen sind nur zulässig, wenn: der Einbau einer Treppe betrieblich nicht möglich ist, der Einbau wegen der geringen Unfallgefahr nicht notwendig ist. Steigleitern müssen: bei möglichen Absturzhöhen von mehr als 5 m mit Einrichtungen zum Schutz gegen Absturz von Personen ausgerüstet sein, z.b. mit Rückenschutz, bei mehr als 10 m Absturzhöhe mit Einrichtungen ausgerüstet sein, die den Einsatz von Steigschutz ermöglichen, in Abständen von höchstens 10 m Ruhebühnen haben, an ihrer Austrittsstelle eine Haltevorrichtung sowie eine Absturzsicherung, z.b. Schwingtür, Bügel, von der Arbeitsplattform aus haben. Hinweis: Geringe Unfallgefahr liegt z.b. vor, wenn eine Steigleiter nur zu Kontroll- und Wartungszwecken benutzt wird. Nicht geringe Unfallgefahren bestehen z.b. dann, wenn das Besteigen des Turmes zum Ein- und Aushängen der Schläuche erforderlich ist. Lagerung von Schläuchen: Regale zur Schlauchlagerung müssen standsicher und ausreichend tragfähig sein. Schlauchlager sollten eine wirksame Be- und Entlüftung haben.
Einrichtungen zur Schlauchpflege: Bei Neubeschaffung von Einrichtungen zur Schlauchpflege sind ergonomische Gesichtspunkte zu berücksichtigen. Beispiel: Bei handbetätigten Schlauchwicklern ergeben sich Nachteile durch einseitige Körperhaltung und mögliche Handverletzungen; durch elektrische Schlauchwickler werden diese Gefahren vermieden. 2 3
Instandhaltungsarbeiten an Schläuchen: Schlauchreinigung von Teerflecken oder ähnlichen nicht wasserlöslichen Flecken nur mit nicht brennbaren oder weniger feuergefährlichen Reinigungsmitteln durchführen, z.b. mit wasserlöslichem Kaltreiniger. Schlauchtrocknung nicht in Verkehrswegen vornehmen. Durch flaches Auslegen im Stellplatzbereich von Feuerwehrfahrzeugen entstehen Stolpergefahren. Arbeitsplätze, an denen Schlauchreparaturen durch Vulkanisieren ausgeführt werden, müssen zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren wirksam be- und entlüftet werden. 4 Weitere Informationen: UVV Feuerwehren, GUV 7.13 UVV Leitern und Tritte, GUV 6.4 DIN 14 092 Teil 3 Feuerwehrhäuser; Schlauchtrockenturm, Übungswand DIN 14 092 Teil 6 Feuerwehrhäuser; Schlauchpflegewerkstätten Merkblatt Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr, GUV 26.18 Regeln für den Einsatz von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz, GUV 10.4