EMAS NEWS 3. Oktober 2017, Marktgemeinde Telfs --- 1 --- bmlfuw.gv.at EMAS UND ECOLABEL FITNESS CHECK- REFIT EMAS wurde gemeinsam mit Ecolabel im Rahmen von REFIT durch die Europäische Kommission bewertet REFIT: Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der europäischen Gesetzgebung. REFIT-Evaluationsbericht wurde am 30.6.2017 von EK verabschiedet Ergebnis: EMAS trägt zur Reduzierung von Umweltauswirkungen bei, Wirkung ist jedoch durch begrenzte Inanspruchnahme eingeschränkt --- 2 --- bmlfuw.gv.at 1
MASSNAHMEN REFIT Entwicklung zusätzlicher Möglichkeiten für die Nutzung von EMAS als Instrument zur Minimierung des Verwaltungsaufwands und zur regulatorischen Entlastung. Das Potenzial, um das Instrument zur Verringerung des Verwaltungsaufwands durch stärkere regulatorische Entlastung zu nutzen, ist weiterhin groß und wurde in den Mitgliedstaaten nicht im selben Maße ausgeschöpft. Nutzung von EMAS geforderten Validierung der Legal Compliance und Transparenz bezüglich der Umweltleistung, um die Durchführung umweltpolitischer Maßnahmen in den Bereichen Energie, Emissionen in die Luft, Biodiversität sowie Wasser- und Abfallbewirtschaftung zu erleichtern. Prüfung, wie EMAS besser in den Grünen Aktionsplan für KMU15 integriert werden kann. --- 3 --- bmlfuw.gv.at MASSNAHMEN REFIT Ausarbeitung einer klaren Kommunikationsstrategie, einschließlich Festlegung relevanter Zielgruppen und Aufteilung der Zuständigkeiten, Werbetätigkeiten im Einklang mit den zehn Prioritäten und insbesondere der Agenda für Wachstum und Beschäftigung. Europäische Unternehmensförderung mit Schwerpunkt auf Vorreitern und Wettbewerbsvorteilen, wobei EMAS das Umweltmanagementsystem der ersten Wahl ist. Berücksichtigung der Weiterentwicklung der ISO-Norm 14001 im Jahr 2015 und der Wechselbeziehung zwischen der überarbeiteten Norm und EMAS. Aufgreifen der Maßnahmen, die von den Mitgliedstaaten mit einer erheblichen Zahl von EMAS-Registrierungen durchgeführt werden und als bewährte Verfahren anerkannt sind. Gewährleistung effizienter Berichterstattungskanäle von Organisationen zu den Behörden, sodass die EMAS-verifizierte Umweltleistung und Rechtskonformität genutzt werden können, um die Durchführung anderer umweltpolitischer Maßnahmen zu erleichtern. --- 4 --- bmlfuw.gv.at 2
EMAS REVISION (REVISION DER ANHÄNGE) Revision der Anhänge I bis III EMAS Verordnung: Beschluss der EK zu neuen Anhängen erfolgt, Verordnung (EU) 2017/1505 Inkrafttreten: 18.09.2017 Verordnungstext und Fact-Sheet: als Download auf emas.gv.at oder Links: HTTP://EC.EUROPA.EU/ENVIRONMENT/EMAS/PDF/FACTSHEETS/EMAS_REVISED_ ANNEXES.PDF HTTP://EUR-LEX.EUROPA.EU/LEGAL- CONTENT/EN/TXT/?URI=URISERV:OJ.L_.2017.222.01.0001.01.ENG --- 5 --- bmlfuw.gv.at REVISION DER ANHÄNGE I - III Anhang I Umweltprüfung: Bestimmung von Kontext der Organisation, interessierten Parteien sowie Risiken und Chancen sowie stärkerer Fokus auf Lebenswegbetrachtung grundsätzliche Systematik der Umweltprüfung bleibt unverändert --- 6 --- bmlfuw.gv.at 3
REVISION DER ANHÄNGE I - III Anhang II Umweltmanagementsystem: Integration des Normentextes der ISO 14001:2015 EMAS enthält weiterhin Pflicht zur Benennung von Managementbeauftragten EMAS geht nach wie vor über ISO in folgenden Punkten hinaus: - Herstellung von Rechtssicherheit - öffentliche Kommunikation/Umweltberichterstattung - Verpflichtung zur kontinuierlichen Verbesserung der Umweltleistung --- 7 --- bmlfuw.gv.at REVISION DER ANHÄNGE I - III Anhang III Umweltbetriebsprüfung: Ausweitung der Berichterstattung an die Leitungsebene Angaben zur Legal Compliance im internen Umweltbetriebsprüfungsbericht --- 8 --- bmlfuw.gv.at 4
GÜLTIGKEIT ANHÄNGE I - III Für Neuregistrierungen und Verlängerungen ab dem 18.09.2017 bindend und Prüfgrundlage für den Umweltgutachter Übergangsfristen für Erneuerungen der EMAS Registrierungen zwischen 18.09.2017 und 14.09.2018 --- 9 --- bmlfuw.gv.at EMAS REVISION (REVISION DER ANHÄNGE) Übergangsfristen Vor dem 14. September 2018 können bei einer Erneuerung der EMAS Registrierung im Einvernehmen mit Umweltgutachter Validierungen noch nach der bisherigen Regelung erfolgen, dann ist die Registrierung jedoch nur bis 14. Sept. 2018 gültig. Für Erneuerungen der EMAS Registrierung vor dem 14. März 2018 kann die Frist bis zur nächsten Begutachtung im Einvernehmen mit CB und Umweltgutachter um bis zu 6 Monate verlängert werden. --- 10 --- bmlfuw.gv.at 5
REVISION DES ANHANGES IV UMWELTBERICHTERSTATTUNG Veröffentlichung für Ende des Jahres geplant Erhöhung der Flexibilität bei der Erstellung der UE und Fokus der Berichterstattung auf bedeutende Umweltaspekte und - auswirkungen Änderungen betreffend Kernindikatoren z.b. Energie, Landverbrauch/Biodiversität Flexibilisierung der Kernindikatoren Textliche Klarstellungen und Präzisierungen, Verweise auf SRDs; --- 11 --- bmlfuw.gv.at VERANSTALTUNGEN 2018 Frühjahres ERFA 16/17. April 2018 bei der Brauerei Murau EMAS internationale Konferenz: 26.Sept. 2018 Austria Center Vienna Herbst ERFA 24. Oktober 2018 beim Flughafen Wien --- 12 --- bmlfuw.gv.at 6