WEITERBILDUNG. Kurs-Nr.: Berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Verfahrensbeistand nach 158 FamFG

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Transkript:

WEITERBILDUNG Kurs-Nr.: 810426 Berufsbegleitende Weiterbildung zur/zum Verfahrensbeistand nach 158 FamFG 2018/2019 1

Träger: Bundesakademie für Kirche und Diakonie Heinrich-Mann-Straße 29 13156 Berlin Telefon Bundesakademie: (030) 488 37-488 Telefax Bundesakademie: (030) 488 37-300 Internet: www.ba-kd.de Anerkannter Weiterbildungsträger des Berufsverbands der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.v Thema: Die BAKD berücksichtigt in ihrem Ausbildungskonzept das ab dem 01.09. 2009 gültige FamFG (Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit). Die Entstehungsgeschichte: Im Rahmen des am 1. Juli 1998 reformierten Kindschaftsrechts, wurde für familiengerichtliche Verfahren, zur Wahrung der Interessen des Kindes, die Möglichkeit geschaffen, für das Kind einen/eine VerfahrenspflegerIn als "Anwalt des Kindes", der aktuell Verfahrensbeistand heißt, einzusetzen. Der Blick auf die Interessen des Kindes oder eines Jugendlichen, die Vertretung dessen Wohl und besonders Willen, ist Hauptinhalt ihrer/seiner Tätigkeit. Zumeist geschieht dies in für das Kind extrem belasteten Lebenssituationen mit gravierenden Interessengegensätzen zu für das Kind bedeutsamen Bezugspersonen. Die Verantwortung die Verfahrensbeistände in Konfliktsituationen übernehmen, ist für die weitere Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen und für die Wahrnehmung seiner Rechte von großer Bedeutung. Die Qualifizierung für diese anspruchsvolle Aufgabe zum Verfahrensbeistand ist Ziel der Weiterbildung. Die Umbenennung zum Verfahrensbeistand resultiert durch die Formulierung in 158 des nun, seit immerhin 01.09.2009, existierenden FamFG. Entwicklungspsychologische Aspekte, Grundlagen des Familien-, Kindschafts- und Verfahrensrechts sowie die Vorbereitung auf die neue Rolle sind ihr Hauptinhalt. Inhalte des Kurses Grundkurs Das Kindschaftsrecht (spezifisch FamFG; BGB; ZPO; SGB VIII) Fachliche Dimensionen der Funktion der Verfahrensbeistand Konflikt und Fallkonstellationen, Fallarbeit in Kleingruppen Grundlagen der Kommunikation mit Kindern 2

Vertiefungsphase unter anderem mit folgenden Themen: Das familiengerichtliche Verfahren Rechts- und Institutionenkunde für das gerichtliche Verfahren (spezifisch FamFG; BGB; ZPO; SGB VIII) Kindschaftsrecht mit den Schwerpunkten: Umgangsrecht, Sorgerecht, Verfahrensrecht Unterbringung nach 42 SGB VIII (Inobhutnahme) und Unterbringung nach 1631b BGB Zuständigkeiten und Arbeitsweisen der Gerichte (FGG und ZPO) UN-Kinderrechtskonvention Rechte, Pflichten und Erwartungen an den Verfahrensbeistand, Mein Auftrag, mein Kontrakt als Verfahrensbeistand Rechte und Pflichten der Rechtsanwälte/innen, der Jugendamtsmitarbeiter*innen Schnittstellen zum SGB VIII (KJHG) Institutionenkunde: Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtungen, Beratungs- und Therapieangebote, Jugendhilfespezifische Arbeits- und Verfahrensweisen (u.a. Hilfeplan, Partizipation) Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und Jugendhilfeeinrichtungen Die Arbeitsbeziehung zwischen Familienrichter*in und Verfahrensbeistand Entwicklungsaufgaben, Entwicklungsetappen und Bindungstheorien für das Fallverstehen Berufsrolle und kommunikative Kompetenzen des Verfahrensbeistandes Psychosoziale Kompetenzen Kommunikation mit Kindern und Jugendlichen Wohl und Wille des Kindes: Diskussion unterschiedlicher Arbeitsansätze Kindliches Zeitempfinden und Bedeutung für den Verfahrensverlauf Problemlagen: traumatisierte, vernachlässigte, misshandelte und sexuell misshandelte Kinder Kommunikation mit Verfahrensbeteiligten und Verhandlungsstrategien Kollegiale Beratung als Sicherungsinstrument für professionelles Handeln Von der Diagnose zur Intervention: Methoden des Fallverstehens Handeln in Konfliktsituationen Erfahrungsberichte von tätigen Verfahrensbeiständen Aktenanalyse Umgang mit medizinisch/psychologischer Diagnostik Die Stellungnahme an das Gericht (Dokumentationsverfahren und Berichterstattung) Vergütung der Tätigkeit Profil des Verfahrensbeistands Verfahrensbeistandschaft und Schnittstellen zum begleiteten Umgang Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzung von Verfahrensbeiständen Haftungs- und Versicherungsfragen Vorbereitung auf die praktische Arbeit und die Arbeitsweise als Verfahrensbeistand Umfang der Weiterbildung: 6 Kursbausteine und ein Abschlusskolloquium mit insgesamt 175 Unterrichtseinheiten; hinzu kommen 25 Einheiten Regionalgruppenarbeit. 3

Die Bundesakademie für Kirche und Diakonie beteiligt sich an der berufspolitischen Ausgestaltung eines Tätigkeitsprofils für Verfahrensbeistände und darauf abgestimmter Weiterbildungsangebote und deren Qualitätssicherung. Am 9. Februar 2000 wurde in Bad Boll die BAG Verfahrenspflegschaft für Kinder und Jugendliche gegründet, welche nun Berufsverband der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.v. heißt. Diese hat Standards für die Tätigkeit als Verfahrensbeistand entwickelt, an deren Qualitätsstandards sich unser Curriculum orientiert. Selbstverpflichtung: Die Bundesakademie für Kirche und Diakonie verpflichtet sich, in dieser Weiterbildung die Richtlinien und Standards des Berufsverbands der Verfahrensbeistände, Ergänzungspfleger und Berufsvormünder für Kinder und Jugendliche -BVEB- e.v. zu berücksichtigen. Voraussetzungen für den Abschluss Teilnahme an allen Seminaren, Teilnahme am Kolloquium, Erstellung einer Hausarbeit, Mitarbeit in einer Arbeitsgruppe, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, nicht älter als 3 Monate. Hausarbeit Die ca. 15 20-seitige Hausarbeit sollte eine systematische Falldokumentation oder die Ausarbeitung eines relevanten Themas enthalten. Sie kann auch als Gruppenarbeit erstellt werden, sofern die Autorenschaft für die jeweiligen Teile transparent gemacht wird. Die Hausarbeit muss in zweifacher Ausführung spätestens 2 Wochen vor Stattfinden des Kolloquiums bei dem Kursleiter eingegangen sein, da die Abgabe der Hausarbeit Bedingung für die Teilnahme am Kolloquium ist. In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung der Abgabefrist der Hausarbeit eingeräumt und die Teilnahme am Kolloquium dennoch ermöglicht werden. Erst nach Erbringung aller Anforderungen (maximale Frist ist 6 Monate nach Ende der Weiterbildung) wird ein Zertifikat ausgestellt. Kolloquium Präsentation: Im Rahmen des Kolloquiums werden die Arbeitsgruppen in ca. 20min. Präsentationen ein Fachthema ihrer Wahl unter Einsatz kreativer Methoden vorstellen. Der leitende Referent und ggf. geladene Gäste werden den Arbeitsgruppen Rückmeldungen geben. Die Arbeitsgruppen bekommen an einigen Seminaren die Gelegenheit zum Austausch und zur Vorbereitung dieser Präsentation. Zusätzliche Treffen sind erfahrungsgemäß notwendig. Sie müssen von den Teilnehmern/innen selbst organisiert und finanziert werden. Prüfung: Die Prüfung umfasst die Bearbeitung eines Fallbeispiels in der Arbeitsgruppe. Die Gruppe hat 1,5 Stunden Zeit, sich auf vorgegebene Fragestellungen zu einem Fall vorzubereiten. Oliver Bienia und ggf. geladene Fach-Gäste nehmen die Prüfung ab und geben Rückmeldungen zu den vorgetragenen Gruppenergebnissen. 4

Zertifikat Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung und Erbringung aller o.g. Leistungen wird ein Zertifikat als Verfahrensbeistand ausgestellt, das die erbrachten Leistungen bestätigt. Fehlzeiten In begründeten Fällen akzeptieren wir bis zu 10% Fehlzeiten. Sollten Teilnehmer/innen über diesem Wert liegen, müssen individuelle Absprachen mit der Ausbildungsleitung über das Nachholen versäumter Inhalte getroffen werden. Teilnehmerzahl Die Zahl der Teilnehmer/innen ist auf 16 Personen begrenzt. Zielgruppe Erzieher und Erzieherinnen, Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen, Pädagog*innen, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen, Jurist*innen (Rechtsanwält*innen) oder Personen die durch praktische Tätigkeit, äquivalente Erfahrung mit Kinder und Jugendlichen aufweisen. Die Ausbildung kann auch als Grundlage für eine entsprechende Weiterbildung z.b. zur insoweit erfahrenen Fachkraft im Kinderschutz nach 8a SGB VIII angerechnet werden. Lernen im dualen System? Anders als einige Weiterbildungsanbieter, setzen wir keine Praxiserfahrung im Verlauf der Weiterbildung als Grundbedingung voraus. Dennoch kann es sich als günstig erweisen, wenn Teilnehmer/innen im Verlauf der Weiterbildung als Verfahrensbeistand tätig werden oder es bereits schon sind. Wichtig erscheint uns, dass sich die Teilnehmer/innen ihrer Verantwortung gegenüber den betroffenen Kindern und Jugendlichen bewusst sind und ihre Tätigkeit reflektieren. Kinder können und dürfen nicht zu Versuchsobjekten werden. Termine: 1.) 09.04. 11.04.2018 2.) 04.06. 07.06.2018 3.) 20.09. 22.09.2018 4.) 15.10. 18.10.2018 5.) 05.12. 08.12.2018 6.) 31.01. 02.02.2019 7.) 01.03. 02.03.2019 (Abschlusskolloquium) Der erste Tag des 1. Seminars ist ein Informationstag, an dem die Teilnehmenden eine endgültige Entscheidung über ihre Teilnahme an dieser Weiterbildung treffen können. Kursgebühren: 1.880,00 (ohne Unterkunft und Verpflegung). In den Kursgebühren sind enthalten: die Kosten für das Seminar, Unterrichtsmaterialien wie z.b. Kopien, sowie Pausenverpflegung. Im Akademiehotel können Übernachtung im Einzel- oder Doppelbettzimmer, Frühstück, Mittag und Abendessen separat und individuell gebucht werden. Fachverantwortlicher Dozent: Dipl.-Psych. Oliver Bienia, Kiel 5

Für die Weiterbildung geplante Fachreferent*innen: Entwicklungspsychologische Grundlagen, Entwicklungsaufgaben und Entwicklungsetappen, Bindungstheorien, -störungen,, Kommunikation mit Kind und Eltern; psychisch Kranke Eltern; Institutionskunde freie und öffentliche Träger; kindliches Zeitempfinden, Wohl und Wille des Kindes; Rechte, Pflichten und Erwartungen an den Verfahrensbeistand, u.a. Prof. Dr.Jörg Maywald, Dipl.-Soziologe, Dt. Liga für das Kind, Berlin Maya v. Strempel, Dipl.-Psychologin, Analytikerin, Gutachterin, Berlin Dr. Rainer Balloff, Dipl.-Psychologe, Gutachter, Berlin Recht, spezielle Rechtsfragen zu FamFG u. SGB VIII; Unterbringung nach 1631b BGB, Einführung in die Rechtssystematik, Kindschaftsrecht mit den Schwerpunkten: Umgangsrecht, Sorgerecht, Verfahrensrecht, Wohl und Wille des Kindes, Rechte, Pflichten und Erwartungen an den Verfahrensbeistand Dr. Harald Vogel, Richter a.d., Berlin Dr. Rainer Balloff, Jurist, Dipl.-Psychologe, Gutachter, Berlin Ort: Bundesakademie für Kirche und Diakonie Heinrich-Mann-Straße 29, 131 56 Berlin Anfahrt: http://www.bundesakademie-kd.de/kontakt/anfahrt.php Ansprechpartner*in: Oliver Bienia: E-Mail: obi@h-pl.de Helgard Räbel-Guß (bakd): Tel.: (0711) 420 76 50 E-Mail: helgard.raebel-guss@ba-kd.de Anmeldung und Information: Marén Beran (Veranstaltungsorganisation) Tel: 030-488 37 470 Fax: 030-488 37 300 E-Mail: maren.beran@ba-kd.de Berlin, im Juli 2017 gez. Helgard Räbel-Guß 6